- wa-ID
- wa-2028279
- Tag der Veröffentlichung
- 16.01.2020
- Aktualisiert am
- 06.10.2020
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Teams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Auslober
- Gemeinde Nebel- Amrum
- Koordination
- Richter Architekten + Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kiel
- Abgabetermin
- 10.03.2020 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 06.04.2020
- Beteiligung 2. Phase
- 9 Arbeiten
- Abgabetermin 2. Phase
- 08.06.2020
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 09.09.2020
Verfahrensart
Offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs. 2 und 4
Wettbewerbsaufgabe
Nach intensiven Bemühungen zum Erhalt des bestehenden Gebäudes mittels Studien und Gutachten zur grundständigen Sanierung mit Varianten zum Teilneubau und Renovierung, die jedoch an den zu hohen Kosten gescheitert sind, erfolgte der Beschluss, das Gebäude abzureißen und ein neues Haus des Gastes zu erstellen.
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant mit dem Neubau des „Haus des Gastes“ den Treffpunkt und Veranstaltungsort für das touristische und kulturelle Angebot weiter zu attraktivieren.
Das neue Haus des Gastes soll für folgende Nutzungen Raum bieten:
- Veranstaltungsraum mit kleiner Bühne
- Leseraum/multimedialer Raum
- Kinderbetreuung
- Servicecenter mit kleinem Backofficebereich
- Künstlergarderobe
- Cafe/Bistro
- öff. WC barrierefrei
Mit dem Neubau sollen auch die parkartigen Außenanlagen mit einer maßvollen Überarbeitung aufgewertet bzw. dem Bedarf angepasst werden. Vorrangig ist dabei die Neukonzeption des Veranstaltungsplatzes in Kombination mit dem Veranstaltungsraum, sowie die Wegeführung, ein Lichtkonzept sowie die Neuplatzierung von Wasser- und Stromanschlüssen. Die vorhandenen Teilbereiche Kinderspielplatz, Schachplatz, Ruheplatz und Springbrunnen sind zu überprüfen und nach Möglichkeit zu integrieren.
Der Charakter des Gebäudes muss sich an die örtlichen und kulturellen Gegebenheiten anpassen. Die Themen Kultur, Heimat, Natur und Wattenmeer sollen sich konzeptionell innerhalb und außerhalb wiederfinden. Dem Gebäude selber als auch dem Standort kommen insoweit eine besondere touristische Bedeutung zu, als die benachbarte St.-Clemens Kirche in Verbindung mit den historischen Grabsteinen zu den meistbesuchten „Points of interests“ auf Amrum zählen.
Fachpreisrichter*in
Björn Bergfeld Architekt BDA, Kiel (Vorsitzender)
Christian Schmieder Architekt BDA, Kiel
Christine Krämer Landschaftsarchitektin, Flensburg
Ulrich Hess Stadtplaner, Wyk auf Föhr
Sachpreisrichter*in
Bürgermeister Cornelius Bendixen, Nebel
Elke Dethlefsen, Nebel
Lothar Herberger, Nebel
Empfehlung des Preisgerichts
Die Jury empfiehlt der Ausloberin, die Verfasser des 1. Preises mit der
Kennzahl 1005 gemäß Auslobung mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs. 2 und 4
Wettbewerbsaufgabe
Nach intensiven Bemühungen zum Erhalt des bestehenden Gebäudes mittels Studien und Gutachten zur grundständigen Sanierung mit Varianten zum Teilneubau und Renovierung, die jedoch an den zu hohen Kosten gescheitert sind, erfolgte der Beschluss, das Gebäude abzureißen und ein neues Haus des Gastes zu erstellen.
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant mit dem Neubau des „Haus des Gastes“ den Treffpunkt und Veranstaltungsort für das touristische und kulturelle Angebot weiter zu attraktivieren.
Das neue Haus des Gastes soll für folgende Nutzungen Raum bieten:
- Veranstaltungsraum mit kleiner Bühne
- Leseraum/multimedialer Raum
- Kinderbetreuung
- Servicecenter mit kleinem Backofficebereich
- Künstlergarderobe
- Cafe/Bistro
- öff. WC barrierefrei
Mit dem Neubau sollen auch die parkartigen Außenanlagen mit einer maßvollen Überarbeitung aufgewertet bzw. dem Bedarf angepasst werden. Vorrangig ist dabei die Neukonzeption des Veranstaltungsplatzes in Kombination mit dem Veranstaltungsraum, sowie die Wegeführung, ein Lichtkonzept sowie die Neuplatzierung von Wasser- und Stromanschlüssen. Die vorhandenen Teilbereiche Kinderspielplatz, Schachplatz, Ruheplatz und Springbrunnen sind zu überprüfen und nach Möglichkeit zu integrieren.
Der Charakter des Gebäudes muss sich an die örtlichen und kulturellen Gegebenheiten anpassen. Die Themen Kultur, Heimat, Natur und Wattenmeer sollen sich konzeptionell innerhalb und außerhalb wiederfinden. Dem Gebäude selber als auch dem Standort kommen insoweit eine besondere touristische Bedeutung zu, als die benachbarte St.-Clemens Kirche in Verbindung mit den historischen Grabsteinen zu den meistbesuchten „Points of interests“ auf Amrum zählen.
Fachpreisrichter*in
Björn Bergfeld Architekt BDA, Kiel (Vorsitzender)
Christian Schmieder Architekt BDA, Kiel
Christine Krämer Landschaftsarchitektin, Flensburg
Ulrich Hess Stadtplaner, Wyk auf Föhr
Sachpreisrichter*in
Bürgermeister Cornelius Bendixen, Nebel
Elke Dethlefsen, Nebel
Lothar Herberger, Nebel
Empfehlung des Preisgerichts
Die Jury empfiehlt der Ausloberin, die Verfasser des 1. Preises mit der
Kennzahl 1005 gemäß Auslobung mit der weiteren Planung zu beauftragen.
16/01/2020 S11 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Wyk auf Föhr: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 011-022370
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nebel- Amrum – Der Bürgermeister
Postanschrift: Hafenstraße 23
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Föhr – Amrum
E-Mail: info@amtfa.de
Telefon: +49 46815004-0Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.amrum.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.architekten-richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: RICHTER Architekten
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten
E-Mail: wbw@architekten-richter.de
Telefon: +49 4315796000
Fax: +49 4315796001Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: architekten-richter.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant den Abriss und Neubau des bestehenden Haus des Gastes. Gegenwärtig wird ein Mittelbedarf von ca. 4.0 Mio. EUR für die Gesamtmaßnahme geschätzt. Für diese Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Nebel einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme soll für den Neubau ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.
Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs. 2 und 4 durchgeführt. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß HOAI 2013 Teil 3 Abschnitte 1-4 Haus des Gastes erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegenschaft des „Hauses des Gastes“ in Nebel einschließlich der umgebenden Freiflächen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Aus den in der 1. Wettbewerbsphase fristgerecht eingesendeten und für die Beurteilung im Preis-gericht zugelassenen Arbeiten wählt das Preisgericht 8 – 12 Beiträge aus, die in der 2. Phase ver-tiefend bearbeitet werden sollen. Das Verfahren ist durchgängig anonym.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen: Termingerechte Abgabe, Leistungs- und Programmerfüllung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept: Strukturelle Leitidee, Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Freiraum, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumasse
Gestaltungsqualität und Funktionen: Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes, Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation); Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima); Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit); Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§ 39 HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 50 000 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
50 % als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 25 000 EUR / durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
50 % Preisgeld entspricht 25 000 EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 40 % = 10 000 EUR
2. Preis 30 % = 7 500 EUR
3. Preis 20 % = 5 000 EUR
4. Preis 10 % = 2 500 EUR
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Cornelius Bendixen, Bürgermeister Nebel
Elke Dethlefsen, Nebel
Lothar Herberger, Nebel
Christine Krämer Landschaftsarchitektin Flensburg
Björn Bergfeld Architekt BDA Kiel
Ulrich Hess Stadtplaner Wyk auf Föhr
Christian Schmieder Architekt BDA Kiel
Peter Heck Schau Architekt Nebel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 7.2.2020 schriftlich (per E-Mail) an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Die Ausloberin läd die interessierten Teilnehmer*innen am 14.2.2020 um 13:00 Uhr in Nebel auf Amrum zu einem Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Aufgrund der komplexen und detailreichen Aufgabenstellung sowie der Ortslage ist die Teilnahme am Kolloquium dringend angeraten!
Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.2.2020 per E-Mail an: office@architekten-richter.de
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2020
Deutschland-Wyk auf Föhr: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 011-022370
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nebel- Amrum – Der Bürgermeister
Postanschrift: Hafenstraße 23
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Föhr – Amrum
E-Mail: info@amtfa.de
Telefon: +49 46815004-0Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.amrum.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.architekten-richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: RICHTER Architekten
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten
E-Mail: wbw@architekten-richter.de
Telefon: +49 4315796000
Fax: +49 4315796001Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: architekten-richter.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant den Abriss und Neubau des bestehenden Haus des Gastes. Gegenwärtig wird ein Mittelbedarf von ca. 4.0 Mio. EUR für die Gesamtmaßnahme geschätzt. Für diese Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Nebel einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme soll für den Neubau ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.
Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs. 2 und 4 durchgeführt. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß HOAI 2013 Teil 3 Abschnitte 1-4 Haus des Gastes erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegenschaft des „Hauses des Gastes“ in Nebel einschließlich der umgebenden Freiflächen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Aus den in der 1. Wettbewerbsphase fristgerecht eingesendeten und für die Beurteilung im Preis-gericht zugelassenen Arbeiten wählt das Preisgericht 8 – 12 Beiträge aus, die in der 2. Phase ver-tiefend bearbeitet werden sollen. Das Verfahren ist durchgängig anonym.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen: Termingerechte Abgabe, Leistungs- und Programmerfüllung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept: Strukturelle Leitidee, Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Freiraum, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumasse
Gestaltungsqualität und Funktionen: Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes, Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation); Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima); Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit); Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§ 39 HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 50 000 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
50 % als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 25 000 EUR / durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
50 % Preisgeld entspricht 25 000 EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 40 % = 10 000 EUR
2. Preis 30 % = 7 500 EUR
3. Preis 20 % = 5 000 EUR
4. Preis 10 % = 2 500 EUR
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Cornelius Bendixen, Bürgermeister Nebel
Elke Dethlefsen, Nebel
Lothar Herberger, Nebel
Christine Krämer Landschaftsarchitektin Flensburg
Björn Bergfeld Architekt BDA Kiel
Ulrich Hess Stadtplaner Wyk auf Föhr
Christian Schmieder Architekt BDA Kiel
Peter Heck Schau Architekt Nebel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 7.2.2020 schriftlich (per E-Mail) an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Die Ausloberin läd die interessierten Teilnehmer*innen am 14.2.2020 um 13:00 Uhr in Nebel auf Amrum zu einem Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Aufgrund der komplexen und detailreichen Aufgabenstellung sowie der Ortslage ist die Teilnahme am Kolloquium dringend angeraten!
Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.2.2020 per E-Mail an: office@architekten-richter.de
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2020