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  • Hauptfeuerwache
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  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn

Hauptfeuerwache , Flensburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2026546
Tag der Veröffentlichung
14.05.2019
Aktualisiert am
19.12.2019
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
Koordination
D&K drost consult GmbH, Hamburg
Abgabetermin
11.06.2019 14:00
Preisgerichtssitzung
01.07.2019
Beteiligung 2. Phase
9 Arbeiten
Abgabetermin Pläne 2. Phase
21.10.2019
Abgabetermin Modell 2. Phase
28.10.2019
Preisgerichtssitzung 2. Phase
29.11.2019

1. Preis

Atelier Schmelzer Weber, Dresden
Paul Schmelzer · Peter Weber
Mitarbeit: Patrick Wenske · Janick Schmid
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 1. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden

3. Preis

Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
Jan Lindschulte
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn
  • 3. Preis: Architekturbüro Jan Lindschulte, Nordhorn

3. Preis

Knoche Architekten, Leipzig
Prof. Christian Knoche
Mitarbeit: Jan Hauschildt · Leon Pascal Keller
Charlotte Streuber
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
  • 3. Preis: Knoche Architekten, Leipzig
Verfahrensart
Offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulicher Arrondierung und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV

Anlass und Ziel
Das Wettbewerbsgebiet für den Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache liegt südlich der Förde am Rande des Stadtzentrums von Flensburg und ist seit 2013 Bestandteil des Sanierungsgebietes „Südstadt/Bahnhofsumfeld“. Die Aufgabestellung gliedert sich in 2 Abschnitte, wobei in der 2. Phase des Wettbewerbs der Schwerpunkt auf der hochbaulichen Lösung der Aufgabe im südlichen Abschnitt I liegt. Der nördliche Abschnitt II ist in der ersten Phase städtebaulich zu konzipieren und in der zweiten Phase städtebaulich weiterzuentwickeln.

Die für den Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache zu bespielende Fläche des abgebrochenen Hallenbades mit ca. 10 605 m2 soll vorrangig den Bedarfen der Berufsfeuerwehr dienen, wobei auch eine Ansiedlung von Verwaltungsnutzungen sowie der Freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt ist (Abschnitt I). Es wird von einem Flächenbedarf von 7 840 m2 BGF für die Berufsfeuerwehr sowie von 680 m2 BGF für die Freiwillige Feuerwehr ausgegangen. Ergänzt werden diese durch die Geschäftsstelle Stadtfeuerwehrverband mit weiteren 360 m2 BGF. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind dabei als eine Funktionseinheit zu verstehen. Aus organisatorischen Gesichtspunkten und zur Stärkung der eigenen Identifikation ist die Freiwillige Feuerwehr von der Berufsfeuerwehr räumlich zu trennen. Für die Verwaltungsflächen geht die Ausloberin von ca. 7.300 m2 BGF Bedarfsfläche aus.

Für optionale Erweiterungen oder zusätzliche Nutzungen kann darüber hinaus die dreieckige öffentliche Grünfläche mit ca. 2 310 m2 östlich des Planungsgebietes sowie der dazwischen liegende Straßenraum in Betracht gezogen werden.

Im städtebaulichen Teil, der sich im Bereich der bestehenden Feuerwache auf einer Fläche von ca. 7 725 m2 abspielt, sollen im Sinne einer städtebaulichen Komplettierung ergänzende Verwaltungsnutzungen für die Stadt Flensburg berücksichtigt werden und darüberhinausgehend das im nordöstlichen Bereich liegende Quartier durch neue Wohnbebauung vervollständigt werden (Abschnitt II).

Mit seiner räumlichen Nähe zum Bahnhof befindet sich der Standort für den Neubau der Hauptfeuerwache auf der wichtigen Verbindungsachse Bahnhof – Innenstadt und stellt dabei den nördlichen Abschluss des denkmalgeschützten Carlisle-Parks dar. Die prominente Lage stellt besondere städtebauliche und gestalterische Anforderungen an den Neubau der Hauptfeuerwache. Durch die Ansiedlung weiterer Nutzungen, wie öffentliche Verwaltung und Wohnen soll die Bebauung entlang der Bahnhofsstraße ergänzt und maßstäblich verdichtet sowie der Stadtraum wiederbelebt werden. Das Ziel des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulicher Arrondierung ist die daher auch die Planung eines funktional und gestalterisch ansprechenden Areals, der seiner Lage gerecht wird.

Für den Neubau der Hauptfeuerwehrwache (Abschnitt I) sieht die Ausloberin Bauwerkskosten in Höhe von ca. 28,6 Mio. EUR (netto, KG 300 und 400) vor.

Die Stadt Flensburg beabsichtigt eine Umsetzung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten. Die Fertigstellung ist für 2024 geplant.

Fachpreisrichter*innen
Sabine Kling Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Nicole Stölken Architektin, Stölken Schmidt Architekten, Hamburg/ Vorsitzende des Gestaltungsbeirates der Stadt Flensburg
Marc La-Ramée Architekt, Sprinkenhof GmbH, Hamburg
Moritz Schneider Architekt, APB Architekten BDA, Hamburg
Tim Heide Architekt, HEIDE & VON BECKERATH, Berlin
Antje Osterwold Architektin, Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten BDA, Weimar

Sachpreisrichter
Henning Brüggemann Bürgermeister und Dezernent für Finanzen und Kommunale Immobilien der Stadt Flensburg
Ulrich Mahler Stadt Flensburg, Leitung Fachbereich Sicherheit und Recht
Carsten Herzog Leitung Berufsfeuerwehr Flensburg
Frank Hamann Vorsitzender Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit 1187 mit der Weiterbearbeitung des hochbaulichen Entwurfes zu beauftragen.
14/05/2019    S92    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Flensburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 092-223252
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Flensburg, Die Oberbürgermeisterin, Kommunale Immobilien, Baumanagement
Schützenkuhle 26
Flensburg
24931
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Flensburg, Die Oberbürgermeisterin, Kommunale Immobilien, Baumanagement, Herr Lars Hochheim
E-Mail: hochheim.lars@flensburg.de
Fax: +49 461852370
NUTS-Code: DEF01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.drost-consult.de/de/projekte/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
D&K drost consult GmbH
Kajen 10
Hamburg
20459
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Björn Akelbein
E-Mail: b.akelbein@drost-consult.de
Fax: +49 4036098411
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
D&K drost consult GmbH
Kajen 10
Hamburg
20459
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Björn Akelbein
E-Mail: b.akelbein@drost-consult.de
Fax: +49 4036098411
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulicher Arrondierung und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Referenznummer der Bekanntmachung: 261001 NBF

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Das Wettbewerbsgebiet für den Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache liegt südlich der Förde am Rande des Stadtzentrums von Flensburg und ist seit 2013 Bestandteil des Sanierungsgebietes „Südstadt/Bahnhofsumfeld“. Die Aufgabestellung gliedert sich in 2 Abschnitte, wobei in der 2. Phase des Wettbewerbs der Schwerpunkt auf der hochbaulichen Lösung der Aufgabe im südlichen Abschnitt I liegt. Der nördliche Abschnitt II ist in der ersten Phase städtebaulich zu konzipieren und in der zweiten Phase städtebaulich weiterzuentwickeln.
Die für den Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache zu bespielende Fläche des abgebrochenen Hallenbades mit ca. 10 605 m2 soll vorrangig den Bedarfen der Berufsfeuerwehr dienen, wobei auch eine Ansiedlung von Verwaltungsnutzungen sowie der Freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt ist (Abschnitt I). Es wird von einem Flächenbedarf von 7 840 m2 BGF für die Berufsfeuerwehr sowie von 680 m2 BGF für die Freiwillige Feuerwehr ausgegangen. Ergänzt werden diese durch die Geschäftsstelle Stadtfeuerwehrverband mit weiteren 360 m2 BGF. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind dabei als eine Funktionseinheit zu verstehen. Aus organisatorischen Gesichtspunkten und zur Stärkung der eigenen Identifikation ist die Freiwillige Feuerwehr von der Berufsfeuerwehr räumlich zu trennen. Für die Verwaltungsflächen geht die Ausloberin von ca. 7.300 m2 BGF Bedarfsfläche aus.
Für optionale Erweiterungen oder zusätzliche Nutzungen kann darüber hinaus die dreieckige öffentliche Grünfläche mit ca. 2 310 m2 östlich des Planungsgebietes sowie der dazwischen liegende Straßenraum in Betracht gezogen werden.
Im städtebaulichen Teil, der sich im Bereich der bestehenden Feuerwache auf einer Fläche von ca. 7 725 m2 abspielt, sollen im Sinne einer städtebaulichen Komplettierung ergänzende Verwaltungsnutzungen für die Stadt Flensburg berücksichtigt werden und darüberhinausgehend das im nordöstlichen Bereich liegende Quartier durch neue Wohnbebauung vervollständigt werden (Abschnitt II).
Mit seiner räumlichen Nähe zum Bahnhof befindet sich der Standort für den Neubau der Hauptfeuerwache auf der wichtigen Verbindungsachse Bahnhof – Innenstadt und stellt dabei den nördlichen Abschluss des denkmalgeschützten Carlisle-Parks dar. Die prominente Lage stellt besondere städtebauliche und gestalterische Anforderungen an den Neubau der Hauptfeuerwache. Durch die Ansiedlung weiterer Nutzungen, wie öffentliche Verwaltung und Wohnen soll die Bebauung entlang der Bahnhofsstraße ergänzt und maßstäblich verdichtet sowie der Stadtraum wiederbelebt werden. Das Ziel des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulicher Arrondierung ist die daher auch die Planung eines funktional und gestalterisch ansprechenden Areals, der seiner Lage gerecht wird.
Für den Neubau der Hauptfeuerwehrwache (Abschnitt I) sieht die Ausloberin Bauwerkskosten in Höhe von ca. 28,6 Mio. EUR (netto, KG 300 und 400) vor.
Die Stadt Flensburg beabsichtigt eine Umsetzung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten. Die Fertigstellung ist für 2024 geplant.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
Formalleistungen;
Städtebauliche Qualität;
Hochbauliches Konzept;
Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 11/06/2019
Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 225 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 111 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 56 000 EUR
2. Preis: 33 000 EUR
3. Preis: 22 000 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (114 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1) Wettbewerbsergebnis 50 %;
2) Fachlicher Wert 10 %;
3) Qualität 15 %;
4) Preis/Honorarangebot 25 %.
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

In der ersten Phase des Wettbewerbs werden keine Bearbeitungshonorare ausgeschüttet.
Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 225 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung für die 2. Phase (114 000 EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Die Besetzung des Preisgerichts ist der Auslobungsunterlage zu entnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Mit den Leistungen der 1. Wettbewerbsphase ist bis zum unter Punkt IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin ein Teilnahmeantrag einzureichen. Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Prüfbogen – 1. Phase“, „Teilnahmeantrag“ und „Auslobung zum städtebaulich-hochbaulichem Realisierungswettbewerb“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten gefordert. Teilnahmeberechtigt ist jede/jeder, die/der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden.
Arbeitsgemeinschaften von Teilnahmeberechtigten sind zugelassen und müssen als solche in der Verfassererklärung kenntlich gemacht werden. Ein federführender Ansprechpartner muss dabei benannt werden. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft ist gemeinsam ein Wettbewerbsbeitrag abzugeben. Zudem ist eine gemeinsame Erklärung der Teilnehmenden zu unterzeichnen. Nichtvorliegen kann zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrags der Arbeitsgemeinschaft führen.
Die erste Phase des Wettbewerbs ist offen. Sie beschränkt sich auf die Darstellung eines grundsätzlichen Lösungsansatzes in Form einer Ideenskizze (siehe Punkt 7.9.1 der Auslobung).
Die Beurteilung der eingereichten Lösungsansätze erfolgt anhand der unter Punkt IV.1.9 formulierten Beurteilungskriterien (siehe auch „Zuschlagsmatrix“).
Für die zweite Wettbewerbsphase werden nach der Beurteilung des in der Auslobung unter Punkt 7.6 aufgeführten Preisgerichts bis zu 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht aufgrund der formalen Kriterien oder der Nichterfüllung der Teilnahmeberechtigung ausgeschlossen wurden, anonym durch das Preisgericht für die zweite, nicht offene Phase ausgewählt.
Weitere Informationen sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 2-4 und Teile der Leistungsphase 5 (zum Beispiel Leitdetails) – beauftragen wird, sofern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit mindestens eines der teilnahmeberechtigten Büros, dessen Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Sollte eine Fremdvergabe der darüberhinausgehenden Leistungsphasen erfolgen, ist beabsichtigt, die künstlerische Oberbauleitung bei den Entwurfsverfassern zu belassen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— LPH 2 bis 4 und Teile der LPH 5 (z. B. Leitdetails) Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— LPH 5 (anteilig) bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen),
— besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
Der Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer Nr. 1058/19 registriert.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Düsternbrooker Weg 92
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Düsternbrooker Weg 92
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Düsternbrooker Weg 92
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

09/05/2019

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