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  • Neubau der Grundschule Tairnbach
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  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 2. Preis: element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe
  • 3. Preis: Glaser Architekten GmbH, München
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München

Neubau der Grundschule Tairnbach , Mühlhausen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2033791
Tag der Veröffentlichung
16.03.2022
Aktualisiert am
03.11.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Stadtplaner und Landschaftsarchitekten müssen eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekten bilden.
Beteiligung
19 Arbeiten
Auslober
Koordination
Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner, Sinsheim
Bewerbungsschluss
14.04.2022 16:00
Abgabetermin Pläne
25.08.2022 15:00
Abgabetermin Modell
01.09.2022 15:00
Preisgerichtssitzung
27.09.2022

1. Preis

ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München
  • 1. Preis: ROHWARE IM STUDIO, München

2. Preis

element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe
  • 2. Preis: element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe
  • 2. Preis: element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe
  • 2. Preis: element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe
  • 2. Preis: element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe
  • 2. Preis: element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe
  • 2. Preis: element-5 GbR, Homfeld + Schwarz, Karlsruhe

3. Preis

Glaser Architekten GmbH, München
  • 3. Preis: Glaser Architekten GmbH, München
  • 3. Preis: Glaser Architekten GmbH, München
  • 3. Preis: Glaser Architekten GmbH, München
  • 3. Preis: Glaser Architekten GmbH, München
  • 3. Preis: Glaser Architekten GmbH, München
  • 3. Preis: Glaser Architekten GmbH, München

4. Preis

rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe
  • 4. Preis: rossmann+partner Architekten, Karlsruhe

5. Preis

Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
  • 5. Preis: Architekturbüro Johann Schmuck, München
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Mühlhausen beabsichtigt, in der Ortsmitte von Tairnbach ein neues Schulgebäude zu errichten, welches gemäß den derzeitigen Prognosen als „einzügige Grundschule“ fungieren soll.
Es ist der Gemeinde Mühlhausen ein wichtiges Anliegen, dass sich das geplante Gebäude sowohl funktional als auch gestalterisch in das durch die Funktion des „Dorfplatzes“ geprägte städtebauliche Umfeld einfügt. Dieses ist neben der historischen, zu Veranstaltungszwecken umgenutzten Dreschhalle und dem Schützen- haus, durch Grün-, Freizeit- und Gartenflächen geprägt.

Die an den Neubau der Grundschule gestellten Anforderungen werden nachfolgend dargestellt. Sie betreffen die beschriebene Funktionalität einerseits, aber auch eine hohe Flexibilität der Raumnutzungen und -teilungen für eine sich stetig verändernde Schullandschaft und unterschiedlichen Betreuungsangeboten.

Gefordert ist eine in sich stimmige, auf das städtebauliche Umfeld eingehende Gestaltung und Formsprache mit einer modularen Erweiterungsoption.

Ziel der Gemeinde Mühlhausen ist es, durch den Planungswettbewerb eine Vielzahl denkbarer Lösungsvorschläge zu erhalten, um die für die Fragestellung bestmögliche Entwurfslösung weiter verfolgen und realisieren zu können.

Fachpreisrichter*innen
Thomas Thiele, Freiburg (Vorsitz)
Dea Ecker, Architektin, Heidelberg
Uwe Bellm, Architekt, Freiburg
Jürgen Strolz, Architekt, Karlsruhe
Stefan Helleckes, Landschaftsarchitekt, Karlsruhe
Eberhard Reiß, Architekt, Mühlhausen

Sachpreisrichter*innen
Bürgermeister Jens Spanberger
Rüdiger Egenlauf, Ortsvorsteher, Gemeinderat
Wolfgang Hassfeld, Ortschaftsrat
Dr. Ralf Kau
Bianca Dolland-Göbel

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit unter Beachtung der Anregungen der schriftlichen Beurteilung bei der weiteren Entwicklung des Projektes zu Grunde zu legen.
16/03/2022    S53

Deutschland-Mühlhausen: Dienstleistungen von Architekturbüros

2022/S 053-138911

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Mühlhausen

Postanschrift: Schulstraße 6

Ort: Mühlhausen

NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis

Postleitzahl: 69242

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Herr Uwe Schmitt, Gemeinde Mühlhausen

E-Mail: gemeinde@muehlhausen-kraichgau.de

Telefon: +49 62226158-0

Fax: +49 62226158-39

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://muehlhausen-kraichgau.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://muehlhausen-kraichgau.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Sternemann und Glup, Architekten und Stadtplaner

Postanschrift: Zwingergasse 10

Ort: Sinsheim

Postleitzahl: 74889

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Herr Glup oder Frau Föhner

Telefon: +49 72619434-0

E-Mail: info@sternemann-glup.de

Fax: +49 72619434-34

NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.sternemann-glup.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren "Neubau der Grundschule Tairnbach"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Gemeinde Mühlhausen beabsichtigt, in der Ortsmitte von Tairnbach ein neues Schulgebäude zu errichten, welches gemäß den derzeitigen Prognosen als „einzügige Grundschule“ fungieren soll.

Es ist der Gemeinde Mühlhausen ein wichtiges Anliegen, dass sich das geplante Gebäude sowohl funktional als auch gestalterisch in das durch die Funktion des „Dorfplatzes“ geprägte städtebauliche Umfeld einfügt. Dieses ist neben der historischen, zu Veranstaltungszwecken umgenutzten Dreschhalle und dem Schützenhaus, durch Grün-, Freizeit- und Gartenflächen geprägt.

Die an den Neubau der Grundschule gestellten Anforderungen werden in der Auslobung erläutert. Sie betreffen die beschriebene Funktionalität einerseits, aber auch eine hohe Flexibilität der Raumnutzungen und -teilungen für eine sich stetig verändernde Schullandschaft und unterschiedlichen Betreuungsangeboten.

Gefordert ist eine in sich stimmige, auf das städtebauliche Umfeld eingehende Gestaltung und Formsprache mit einer modularen Erweiterungsoption.

Ziel der Gemeinde Mühlhausen ist es, durch den Planungswettbewerb eine Vielzahl denkbarer Lösungsvorschläge zu erhalten, um die für die Fragestellung bestmögliche Entwurfslösung weiter verfolgen und realisieren zu können.

Die Schullandschaft in Baden-Württemberg und damit auch die Anforderungen an die Schule haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Diese Tendenz wird sich nach Auffassung der Gemeinde Mühlhausen zukünftig weiter fortsetzen. So muss gemäß dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung ab dem Schul-jahr 2025/2026 für Grundschüler zukünftig ein 8-stündiges Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt wer-den.

Darüber hinaus ist es nicht auszuschließen, dass im Ortsteil Tairnbach steigende Bevölkerungszahlen mittel- und langfristig einen weiteren Schulraumbedarf zur Folge haben werden.

Es ist somit ein Gebäude auf der Grundlage des formulierten Raumprogramms zu entwickeln, welches der Gemeinde zukünftig eine modulare Erweiterung ermöglicht.

Die sich stetig verändernden Schulmodelle mit innovativen pädagogischen Ansätzen erfordern von einem auf die Zukunft hin ausgerichteten Schulhausneubau eine größtmögliche Flexibilität der sich ergebenden Raumgrößen und damit eine möglichst hohe Transparenz und Variabilität zwischen den einzelnen Bereichen.

Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen, aber auch mögliche Synergien für die einzelnen Lern- und Ar-beitsräume, aber auch für die Erschließungszonen des Gebäudes sind bei der Ausformung des Entwurfes zu berücksichtigen und im Entwurf darzustellen.

Aufzuzeigen sind die Nachhaltigkeit der Bauweise und der angedachten Gebäudetechnik, auch unter Be-rücksichtigung der sich hieraus ergebenden Folgekosten. Das Gebäude muss anpassungsfähig für techni-sche Neuerungen und den Einsatz neuer Medien sein.

Gerade für die Grundschüler ist ein Zusammenwirken von der funktionalen, sozialen und ästhetischen Quali-tät eines Gebäudes eine wesentliche Voraussetzung, um gerne in die Schule zu kommen. Dies betrifft so-wohl die Gestaltung und die Raumeindrücke des Gebäudes selbst, als auch die der im Entwurf herauszuar-beitenden Beziehungen zwischen dem Gebäudeinnerem und dem Außenbereich.

Freianlage

Die Lage, Größe und die Grundaussagen einer Ausgestaltung des Schulhofes, einschließlich der hieran an-grenzenden Freiflächen ist Bestandteil der geforderten Entwurfsleistung.

Der Entwurf sollte es auch ermöglichen, Außenbereiche in den Unterricht mit einzubeziehen. Auf ausreichend sonnen- und ggf. auch regengeschützte Bereiche ist zu achten.

Die Größe des Außenbereiches muss den „Empfehlungen des zeitgemäßen Schulhausbaus in Baden-Württemberg“ entsprechen (Anhaltspunkt: Mindestgröße 5 m² je Schüler – hier: ausgelegt auf 80 Schüler).

Anzustreben ist eine Lösung, nach der der Schulhof während des Schulbetriebes einen geschlossenen und damit geschützten Raum für die Kinder darstellt. Er soll jedoch außerhalb dieser Zeit auch der Öffentlichkeit ganz oder teilweise für Spiel- und Freizeitgesta

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

 

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderun-gen erfüllen.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Landschaftsarchitekt/in“ zu führen.

Die Aufgabe erfordert die Auseinandersetzung mit architektonischen, städtebaulichen und freiraumplaneri-schen Belangen. Das Hinzuziehen eines/r Landschaftsarchitekten/in und eines/r Innenarchitekten/in wird emp-fohlen.

Eine alleinige Bewerbung von Landschaftsarchitekten/innen und Innenarchitekten/innen ist nicht möglich.

Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, ein Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis ver-fügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachli-chen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

Alle Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.

Die Gesamtzahl der Teilnehmer wird auf 20 begrenzt.

Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Bewerber, insbesondere ihrer Eig-nung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige, nichtdiskriminierende und formal prüfbare Kriterien festgelegt. Die Kriterien sind differenziert nach Zulassungskriterien zum Auswahlverfahren und Prüfkriterien zur Beurteilung der fachlichen Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.

Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die Zulassungs- und Prüfkriterien vollständig und fristge-recht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Zwingende Zulassungskriterien sind (Ausschluss bei Nichterfüllung):

fristgerechte Bewerbung

Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation

Einreichung der vorgegebenen Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften des federführenden Bewerbers, bei juristischen Personen des bevollmäch-tigen Vertreters), incl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien nach § 123 (1) und (4) sowie

§ 124 (1) GWB nicht zutreffen

Nachweis der fachlichen Eignung wie nachfolgend dargestellt

Folgender Nachweis ist zur Prüfung der fachlichen Eignung zu erbringen:

Zwei Referenzprojekte je Bewerber oder Bewerbergemeinschaft aus der Arbeit der letzten zehn Jahre zum Nachweis der fachlichen Eignung aus der folgenden Kategorie (Nachweis der Referenzprojekte durch 1 Blatt DIN A 3 mit Angaben zu: Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, Art des Projektes, ggf. Art des Erfolges und Jahr der Bearbeitung, einschließlich der erbrachten Leistungsphasen/ des Zeitpunktes der Fertigstellung).

Durchführung der Leistungsphasen 1-5 der HOAI für mindestens 2 zwischenzeitlich

im Auftrag der öffentlichen Hand realisierter Schulgebäude/Kindergärten oder vergleichbarer Projekte / Auftraggeber

Erfolgreiche Teilnahme1 an einem Architektenwettbewerb für ein öffentliches Hochbauvorhaben aus dem Bereich Schul- oder Kindergartenneubau oder einer vergleichbaren Aufgabenstellung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten. Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten jedoch nur zusammen mit Architekten.Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer die Befähigung über ein Diplom oder ähnl. Nachweis belegen kann.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Hauptidee und Gesamtkonzept

Programmerfüllung und funktionale Anforderungen

städtebauliche und freiräumlich-gestalterische Qualität

Ökologische Qualität und Nachhaltigkeit

Ökonomische Qualität: Investitions- und Unterhaltungskosten

Erweiterbarkeit

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/04/2022
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Die Gemeinde Mühlhausen stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 40.000,00 € netto zur Verfügung.

Es ist beabsichtigt, folgende Preise und Anerkennungen in folgender Höhe zu vergeben:

1. Preis: 15.000,00 €

2. Preis: 10.000,00 €

3. Preis: 6.000,00 €

4. Preis: 4.000,00 €

sowie 2 Anerkennungen à 2.500,00 €

Die Reihenfolge der Preisvergabe kann geändert werden, wenn das Preisgericht im Zuge der Bewertung zu einem hiervon abweichenden Beschluss kommt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

Die Mehrwertsteuer ist in diesen Beträgen nicht enthalten.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frau Dea Ecker, Architektin, Heidelberg
Herr Thomas Thiele, Architekt, Freiburg
Herr Uwe Bellm, Architekt, Heidelberg
Herr Jürgen Strolz, Architekt, Karlsruhe
Herr Stefan Helleckes, Landschaftsarchitekt, Karlsruhe
Herr Eberhard Reiss, Architekt, Mühlhausen
Bürgermeister Jens Spanberger
Ortsvorsteher Rüdiger Egenlauf
Frau Dominique Odar
Herr Dr. Ralf Kau
Herr Reinhold Sauer

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabekammer Baden-Württemberg

Postanschrift: Kapellenstraße 17

Ort: Karlsruhe

Postleitzahl: 76137

Land: Deutschland

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

Telefon: +49 721926-4049

Fax: +49 721926-3985

Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Es gelten die Fristen aus dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2022

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