- wa-ID
- wa-2032203
- Tag der Veröffentlichung
- 16.07.2021
- Aktualisiert am
- 15.12.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
- Koordination
- a:dk architekten datz kullmann, Mainz
- Bewerbungsschluss
- 13.08.2021
- Abgabetermin Pläne
- 08.11.2021
- Abgabetermin Modell
- 15.11.2021
- Preisgerichtssitzung
- 03.12.2021
Nicht offener Realisierungswettbewreb
Wettbewerbsaufgabe
Die Grundschule Osberg liegt nordöstlich des Ortszentrums der Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg. Träger der Grundschule ist die Verbandsgemeinde Ruwer. Die 2-zügige Grundschule mit derzeit ca. 150 Schülerinnen und Schülern wird seit 2016 als Ganztagsschule betrieben.
Der Schulstandort ursprünglich für den Betrieb als Grund- und Hauptschule ausgelegt. Allerdings wurden die weiterführenden Schulen zwischenzeitlich an einem zentralen Standort zusammenführt. Der Gebäudebestand in Osburg ist darum heute weit größer als der Bedarf. Zudem sind die bestehenden Schulgebäude in schlechtem Bauzustand, nach Vorstudien nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und somit abgängig.
Da die Grundschulen in den Ortsgemeinden langfristig erhalten bleiben sollen, lobt die Verbandsgemeinde Ruwer den vorliegenden Planungswettbewerb für den Neubau der Grundschule Osberg aus. Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch und funktional hochwertiger Neubau, der zudem auch technisch, wirtschaftlich und ökologisch hohe Qualitäten aufweist.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Kunibert Wachten, Architekt, Dortmund (Vorsitz)
Prof. Peter Karle, Architekt, Siegen
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim
Tobias von Pastau, Architekt, Mainz
Sachpreisrichter*innen
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin, Verbandsgemeinde Ruwer
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin, Osburg
Ronny Blügel, Schulleiter, Osburg
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt – vorbehaltlich des Ergebnisses des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens gem. VgV – die Beauftragung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs mit weiteren zur Realisierung erforderlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Hinweise und Empfehlungen aus dem Beurteilungstext.
Dabei sollen die strukturellen Qualitäten bewahrt werden und die im Text bewusst ausführlich benannten Potentiale umgesetzt werden.
Deutschland-Waldrach: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2021/S 136-362603
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Untere Kirchstraße 11
Ort: Waldrach
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: info@ruwer.de
Telefon: +49 6500918-000
Fax: +49 6500918-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruwer.de
Ort: Waldrach
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rückfragen und Abgabe nur in elektronischer Form über u.g. Adressen
E-Mail: gs_osburg@a-dk.de
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.adk-server.de/gs_osburg
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Grundschule Osburg“ mit anschließenden VgV-Verfahren
Die Grundschule Osberg liegt nordöstlich des Ortszentrums der Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg. Träger der Grundschule ist die Verbandsgemeinde Ruwer. Die 2-zügige Grundschule mit derzeit ca. 150 Schülerinnen und Schülern wird seit 2016 als Ganztagsschule betrieben.
Der Schulstandort ursprünglich für den Betrieb als Grund- und Hauptschule ausgelegt. Allerdings wurden die weiterführenden Schulen zwischenzeitlich an einem zentralen Standort zusammenführt. Der Gebäudebestand in Osburg ist darum heute weit größer als der Bedarf. Zudem sind die bestehenden Schulgebäude in schlechtem Bauzustand, nach Vorstudien nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und somit abgängig.
Da die Grundschulen in den Ortsgemeinden langfristig erhalten bleiben sollen, lobt die Verbandsgemeinde Ruwer den vorliegenden Planungswettbewerb für den Neubau der Grundschule Osberg aus. Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch und funktional hochwertiger Neubau, der zudem auch technisch, wirtschaftlich und ökologisch hohe Qualitäten aufweist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten (s. Anlage Teilnahmebedingungen)
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung.
Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen dürfen nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d. h.: Leistungserbringung von Leistungen der Leistungsphase 8 ab 2016.
Referenz:
Erfahrung in der Planung und Realisierung eines Neubaus oder einer Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität mit vergleichbarer Größenordnung – mindestens 400 qm NUF Neubau oder Neubauanteil.
Bewertung Vergleichbarkeit, Wichtung 40 %
A.
≥ 1 000 qm NUF: 5 Punkte
= 400 qm NUF: 1 Punkt
Zwischenwerte werden linear interpoliert
B.
Gebäude mit Unterrichtsräumen: 5 Punkte
Gebäude mit Aufenthaltsräumen: 3 Punkte
Aus A und B wird ein Mittelwert gebildet, Wichtungsfaktor 4
Bewertung Gestalterische Qualität, Wichtung 60 %
Kriterien: Fassadengestaltung, Innenraumgestaltung (Wertung Mittelwert aus beiden, Wichtungsfaktor 6)
Beurteilung:
— überzeugt in fast allen Teilen der Referenz: 5 Punkte,
— überzeugt größtenteils, in überwiegenden Teilen der Referenz: 4 Punkte,
— überzeugt teilweise, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte,
— überzeugt teilweise, in einigen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
— überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt,
— nicht lesbar oder aus sonstigen Gründen nicht wertbar: 0 Punkte
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus der Vertretung des Auslobers sowie vom Auslober unabhängiger Beratung zusammen.
Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Architekten (siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.)
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. In ihrer Summe stehen die Bewertungskriterien für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts:
— Funktionale Qualität,
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Technische Funktionalität (z. B. Konstruktion und Brandschutz),
— Barrierefreiheit,
— Ökonomische Qualität,
— Ökologische Qualität.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW sowie in Abstimmung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 34.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:
— 1. Preis 13 500 EUR,
— 2. Preis 8 500 EUR,
— 3. Preis 5 000 EUR,
— Anerkennungen 7 000 EUR (z. B. 2 x 3 500 EUR).
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.
Arbeitsgemenschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Verhandlungsgespräche:
Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung je Los mindestens einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 jeweils nach §§ 33 ff. HOAI 2013, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Vorlage im Verhandlungsverfahren:
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,
— Erklärung, ob Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag vergeben werden sollen (§ 46 (10) VgV).
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor Auftragsvergabe zu erbringen.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:
1.9.2021 Bearbeitungsbeginn
8.11.2021 Abgabe der Pläne und Unterlagen
15.11.2021 Abgabe der Modelle
3.12.2021 Preisgericht
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.