- wa-ID
- wa-2027303
- Tag der Veröffentlichung
- 16.08.2019
- Aktualisiert am
- 31.07.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Teams aus Architekt*innen (federführend), Landschaftsarchitekt*innen sowie Tragwerkplaner*innen und Fachplaner*innen für technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz und Bauphysik
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Essen
- Koordination
- rha reicher · haase associierte GmbH, Aachen
- Bewerbungsschluss
- 13.09.2019
- Abgabetermin Pläne
- 24.01.2020
- Abgabetermin Modell
- 07.02.2020
- Preisgerichtssitzung
- 01.07.2020
- Ausstellung
- vom 28.08.2020 für zwei Wochen
Verfahrensart
Einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs- / Losverfahren nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Essen plant aufgrund steigender Schülerzahlen und verstärkter Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtgebiet Essen die Neugründung und den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer Dreifach- und 2 Einfeldsporthallen und Nebenanlagen an der Erbslöhstraße im Stadtteil Altenessen-Süd.
Das zu bebauende Grundstück ist im Eigentum der Stadt Essen und weist eine Größe von etwa 35 000 qm auf. Die Gesamtschule soll künftig für etwa 1 300 Lernende und ca. 110 Lehrende und Beschäftigte ausgelegt sein. Der Schulneubau soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden und dem Standard eines Passivhauses entsprechen. Eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) in Silber ist angestrebt.
Das Grundstück wird unterirdisch von einer U-Bahn-Trasse in Nord-Südachse gequert. Am Rand des südlichen Grundstücks liegt eine Kleingartenanlage, diese wurde zum November 2019 gekündigt, um die notwendigen Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück durchführen zu können. Nach dem Freizug der Anlage werden die Flächen geräumt (Entfernung der Gartenlauben etc.). Ein Vereinsheim auf der ehemaligen Sportanlage wird ebenfalls in diesem Rahmen abgebrochen. Die Abbrüche sind nicht Bestandteil des Wettbewerbs.
Fachpreisrichter*innen
Martin Halfmann, Architekt, Köln (Vorsitzender)
Simone Raskob, GBV 6, Umwelt, Verkehr und Sport
Martin Harter, GBV 7, Stadtplanung und Bauen
Kirstin Bartels, Architektin, Hamburg
Prof. Christian Baumgart, Architekt, Würzburg
Prof. Rolf Westerheide, Stadtplaner und Architekt, Aachen
Prof. Ulrich Hahn, Architekt, Aachen
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
Sachpreisrichter*innen
Muchtar Al Ghusain, GBV 4, Jugend, Bildung und Kultur
Martina Schürmann, 2. Stellv. Vors. Bau- und Verkehrsausschuss
Sonja Wilkending, 1. Stellv. Vors. Schulausschuss
Thomas Rotter, Vors. Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Klaus Hagen, 1. Stellv. Bezirksbürgermeister Stadtbezirk V
Rolf Fliß, Vors. Bau- und Verkehrsausschuss
Andrea Schattberg, Fachbereichsleiterin Schule
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, das Konzept des 1. Preises als Grundlage für die weiteren Planungen auszuwählen und die Verfassenden des 1. Preises mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei sollten die im Beurteilungstext aufgeführten Kritikpunkte Berücksichtigung finden. Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht, das Brandschutzkonzept zu überarbeiten, den getrennten Betrieb von Aula und Schule zu ermöglichen sowie die Bühnenfunktion zu verbessern.
Ausstellung
Alle 15 eingereichten Wettbewerbsentwürfe werden vom 28.08.2020 für zwei Wochen in einer Ausstellung zu sehen sein. Der Ort der Austellung wird noch bekannt gegeben. Vorab werden die Arbeiten bereits auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht.
Einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs- / Losverfahren nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Essen plant aufgrund steigender Schülerzahlen und verstärkter Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtgebiet Essen die Neugründung und den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer Dreifach- und 2 Einfeldsporthallen und Nebenanlagen an der Erbslöhstraße im Stadtteil Altenessen-Süd.
Das zu bebauende Grundstück ist im Eigentum der Stadt Essen und weist eine Größe von etwa 35 000 qm auf. Die Gesamtschule soll künftig für etwa 1 300 Lernende und ca. 110 Lehrende und Beschäftigte ausgelegt sein. Der Schulneubau soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden und dem Standard eines Passivhauses entsprechen. Eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) in Silber ist angestrebt.
Das Grundstück wird unterirdisch von einer U-Bahn-Trasse in Nord-Südachse gequert. Am Rand des südlichen Grundstücks liegt eine Kleingartenanlage, diese wurde zum November 2019 gekündigt, um die notwendigen Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück durchführen zu können. Nach dem Freizug der Anlage werden die Flächen geräumt (Entfernung der Gartenlauben etc.). Ein Vereinsheim auf der ehemaligen Sportanlage wird ebenfalls in diesem Rahmen abgebrochen. Die Abbrüche sind nicht Bestandteil des Wettbewerbs.
Fachpreisrichter*innen
Martin Halfmann, Architekt, Köln (Vorsitzender)
Simone Raskob, GBV 6, Umwelt, Verkehr und Sport
Martin Harter, GBV 7, Stadtplanung und Bauen
Kirstin Bartels, Architektin, Hamburg
Prof. Christian Baumgart, Architekt, Würzburg
Prof. Rolf Westerheide, Stadtplaner und Architekt, Aachen
Prof. Ulrich Hahn, Architekt, Aachen
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
Sachpreisrichter*innen
Muchtar Al Ghusain, GBV 4, Jugend, Bildung und Kultur
Martina Schürmann, 2. Stellv. Vors. Bau- und Verkehrsausschuss
Sonja Wilkending, 1. Stellv. Vors. Schulausschuss
Thomas Rotter, Vors. Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Klaus Hagen, 1. Stellv. Bezirksbürgermeister Stadtbezirk V
Rolf Fliß, Vors. Bau- und Verkehrsausschuss
Andrea Schattberg, Fachbereichsleiterin Schule
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, das Konzept des 1. Preises als Grundlage für die weiteren Planungen auszuwählen und die Verfassenden des 1. Preises mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei sollten die im Beurteilungstext aufgeführten Kritikpunkte Berücksichtigung finden. Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht, das Brandschutzkonzept zu überarbeiten, den getrennten Betrieb von Aula und Schule zu ermöglichen sowie die Bühnenfunktion zu verbessern.
Ausstellung
Alle 15 eingereichten Wettbewerbsentwürfe werden vom 28.08.2020 für zwei Wochen in einer Ausstellung zu sehen sein. Der Ort der Austellung wird noch bekannt gegeben. Vorab werden die Arbeiten bereits auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht.
16/08/2019 S157 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 157-388972
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Essen – Der Oberbürgermeister, Immobilienwirtschaft
Lindenallee 59-67
Essen
45127
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Essen Immobilienwirtschaft
Telefon: +49 201-8860132
E-Mail: vergabe@immo.essen.de
Fax: +49 201-8860136
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYYT0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYYT0
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYYT0
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb „Neubau Gesamtschule Altenessen-Süd“
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-384
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Essen plant aufgrund steigender Schülerzahlen und verstärkter Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtgebiet Essen die Neugründung und den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer Dreifach- und 2 Einfeldsporthallen und Nebenanlagen an der Erbslöhstraße im Stadtteil Altenessen-Süd. Das zu bebauende Grundstück ist im Eigentum der Stadt Essen und weist eine Größe von etwa 35 000 qm auf. Die Gesamtschule soll künftig für etwa 1 300 Lernende und ca. 110 Lehrende und Beschäftigte ausgelegt sein. Der Schulneubau soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden und dem Standard eines Passivhauses entsprechen. Eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) in Silber ist angestrebt.
Das Grundstück wird unterirdisch von einer U-Bahn-Trasse in Nord-Südachse gequert. Am Rand des südlichen Grundstücks liegt eine Kleingartenanlage, diese wurde zum November 2019 gekündigt, um die notwendigen Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück durchführen zu können. Nach dem Freizug der Anlage werden die Flächen geräumt (Entfernung der Gartenlauben etc.). Ein Vereinsheim auf der ehemaligen Sportanlage wird ebenfalls in diesem Rahmen abgebrochen. Die Abbrüche sind nicht Bestandteil des Wettbewerbs.
Zur Umsetzung dieses Bauvorhabens beabsichtigt die Stadt Essen, im Rahmen eines nicht offener Realisierungswettbewerbs (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geeignete Planer und Planerinnen zu ermitteln.
Ziel des Wettbewerbes ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen Generalplaner oder ein Architekturbüro in einer Arbeitsgemeinschaft mit Planungsbüros für Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung, mit Erfahrung in Passivhausbauweise, als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Verantwortlicher und Ansprechpartner einer Arbeitsgemeinschaft ist hier die Architektin oder der Architekt.
Es ist beabsichtigt, den vom Preisgericht für den 1. Preis vorgeschlagenen Bewerber als Generalplaner oder Arbeitsgemeinschaft von der Ausloberin im Anschluss an den Wettbewerb stufenweise mit den Leistungen Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung nach der HOAI (in der Fassung vom 10.7.2013 mit Ausnahme der Regelung zu den Mindest- und Höchstsätzen (§ 7 HOAI)) mit den Leistungsphasen 1-9, mindestens jedoch mit den Leistungsphasen 1-5 sowie mit den noch fest zu legenden notwendigen Beratungsleistungen nach AnIage 1 der HOAI 2013 zu beauftragen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Gesamtschule ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, der parallel zum Wettbewerb entwickelt wird.
Der verbindliche Kostenrahmen der Kostengruppen 200-700 beläuft sich auf rund 58,6 Mio. EUR brutto.
Im Wettbewerbsverfahren werden von den Entwurfsverfassern eigene Kostenangaben verlangt. Die wesentlichen Honorarparameter des Honorarangebotes sind anzugeben.
Die Stadt Essen hat zur Ermittlung der Planungskosten die Honorarzone III (Mindestsatz) für Gebäude und Innenräume, die Honorarzone II (Mindestsatz) für Tragwerksplanung, die Honorarzone II (Mindestsatz) für technische Ausrüstung sowie die Honorarzone IV (Mindestsatz) für Freianlagen angesetzt.
Die Fertigstellung der Gesamtschule ist für das Ende des dritten Quartals 2025 prognostiziert.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der 15 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Teilnahmekriterien durch die Ausloberin.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der benannten Vergabeplattform.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellte Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag/Bewerberbogen muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Teilnahmeantrag,
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend),
— Nachunternehmererklärung (falls zutreffend),
— Allgemeine Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Eigenerklärung,
— Handelsregisterauszug,
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung,
— Haftpflicht zzgl. Nachweis der Deckungszusage der Versicherung,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Eignungskriterien
— Gesamtumsatz; mind. 1. Mio. EUR netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018),
— Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten; mind. 10 Ingenieure oder vergleichbar im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018),
— Referenzformblatt für Unternehmensreferenzen,
— 2 Referenzen Objektplanung; davon mindestens eine Referenz als Neubau im Passivhausstandard, mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III, mindestens eine Referenz mit den Leistungsphasen 2-5, mindestens eine Referenz über 6 000 qm BGF,
— 2 Referenzen Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 1-8; davon mindestens eine Referenz Neubau im Passivhausstandard, mindestens eine Referenz mit 4 Anlagen aus den Anlagengruppen 1-8, mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone II, mindestens eine Referenz mit den Leistungsphasen 2-5, mindestens eine Referenz über 6 000 qm BGF,
— eine Referenz Freiraumplanung; davon mindestens sonstige Spiel- und Sportanlagen für Bildungseinrichtungen, mindestens Honorarzone IV, mindestens LP 2-5,
— Abschlusserklärung.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
— Architekt/in,
— Landschaftsarchitekt/in,
— Tragwerksplaner/in,
— Ingenieurbüro technische Gebäudeausrüstung (Heizung-, Lüftung-, Sanitär-, Elektro- und Nachrichtentechnik einschl. IT-Planung).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Freiraumplanerische Qualität inkl. Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Nachhaltigkeit (Nutzungs- und Innenraumqualitäten, konstruktives Konzept und technische Realisierbarkeit, Energiekonzept und Ökologie),
— Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/10/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 320 000 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 144 000 EUR (brutto);
2. Preis: 96 000 EUR (brutto) ;
3. Preis: 48 000 EUR (brutto);
2 Anerkennungen je: 16 000 EUR (brutto).
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Keine
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frau Simone Raskob, GBV 6A, Essen
Herr Martin Harter, GBV 6B, Essen
Herr Martin Halfmann, Architekt, Köln
Frau Kirsten Bartels, Architektin, Hamburg
Herr Prof. Christian Baumgart, Architekt, Würzburg
Herr Dr. Matthias Fuchs, Architekt, Darmstadt, DGNB Auditor
Frau Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Herr Muchtar Al Ghusain, GBV 4, Essen
Herr Manfred Tepperis, 1. Stellv. Vors. Bau- und Verkehrsausschuss, Essen
Frau Sonja Wilkending, 1. Stellv. Vors. Schulausschuss, Essen
Herr Thomas Rotter, Vors. Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Essen
Herr Rolf Fliß, Vors. Bau- und Verkehrsausschuss, Essen
Herr Hans-Wilhelm Zwiehoff, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk V, Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unwirksamkeit
§ 135 Abs. 1 und 2
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2019
Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 157-388972
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Essen – Der Oberbürgermeister, Immobilienwirtschaft
Lindenallee 59-67
Essen
45127
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Essen Immobilienwirtschaft
Telefon: +49 201-8860132
E-Mail: vergabe@immo.essen.de
Fax: +49 201-8860136
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYYT0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYYT0
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYYT0
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb „Neubau Gesamtschule Altenessen-Süd“
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-384
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Essen plant aufgrund steigender Schülerzahlen und verstärkter Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtgebiet Essen die Neugründung und den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer Dreifach- und 2 Einfeldsporthallen und Nebenanlagen an der Erbslöhstraße im Stadtteil Altenessen-Süd. Das zu bebauende Grundstück ist im Eigentum der Stadt Essen und weist eine Größe von etwa 35 000 qm auf. Die Gesamtschule soll künftig für etwa 1 300 Lernende und ca. 110 Lehrende und Beschäftigte ausgelegt sein. Der Schulneubau soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden und dem Standard eines Passivhauses entsprechen. Eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) in Silber ist angestrebt.
Das Grundstück wird unterirdisch von einer U-Bahn-Trasse in Nord-Südachse gequert. Am Rand des südlichen Grundstücks liegt eine Kleingartenanlage, diese wurde zum November 2019 gekündigt, um die notwendigen Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück durchführen zu können. Nach dem Freizug der Anlage werden die Flächen geräumt (Entfernung der Gartenlauben etc.). Ein Vereinsheim auf der ehemaligen Sportanlage wird ebenfalls in diesem Rahmen abgebrochen. Die Abbrüche sind nicht Bestandteil des Wettbewerbs.
Zur Umsetzung dieses Bauvorhabens beabsichtigt die Stadt Essen, im Rahmen eines nicht offener Realisierungswettbewerbs (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geeignete Planer und Planerinnen zu ermitteln.
Ziel des Wettbewerbes ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen Generalplaner oder ein Architekturbüro in einer Arbeitsgemeinschaft mit Planungsbüros für Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung, mit Erfahrung in Passivhausbauweise, als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Verantwortlicher und Ansprechpartner einer Arbeitsgemeinschaft ist hier die Architektin oder der Architekt.
Es ist beabsichtigt, den vom Preisgericht für den 1. Preis vorgeschlagenen Bewerber als Generalplaner oder Arbeitsgemeinschaft von der Ausloberin im Anschluss an den Wettbewerb stufenweise mit den Leistungen Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung nach der HOAI (in der Fassung vom 10.7.2013 mit Ausnahme der Regelung zu den Mindest- und Höchstsätzen (§ 7 HOAI)) mit den Leistungsphasen 1-9, mindestens jedoch mit den Leistungsphasen 1-5 sowie mit den noch fest zu legenden notwendigen Beratungsleistungen nach AnIage 1 der HOAI 2013 zu beauftragen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Gesamtschule ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, der parallel zum Wettbewerb entwickelt wird.
Der verbindliche Kostenrahmen der Kostengruppen 200-700 beläuft sich auf rund 58,6 Mio. EUR brutto.
Im Wettbewerbsverfahren werden von den Entwurfsverfassern eigene Kostenangaben verlangt. Die wesentlichen Honorarparameter des Honorarangebotes sind anzugeben.
Die Stadt Essen hat zur Ermittlung der Planungskosten die Honorarzone III (Mindestsatz) für Gebäude und Innenräume, die Honorarzone II (Mindestsatz) für Tragwerksplanung, die Honorarzone II (Mindestsatz) für technische Ausrüstung sowie die Honorarzone IV (Mindestsatz) für Freianlagen angesetzt.
Die Fertigstellung der Gesamtschule ist für das Ende des dritten Quartals 2025 prognostiziert.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der 15 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Teilnahmekriterien durch die Ausloberin.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der benannten Vergabeplattform.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellte Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag/Bewerberbogen muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Teilnahmeantrag,
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend),
— Nachunternehmererklärung (falls zutreffend),
— Allgemeine Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Eigenerklärung,
— Handelsregisterauszug,
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung,
— Haftpflicht zzgl. Nachweis der Deckungszusage der Versicherung,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Eignungskriterien
— Gesamtumsatz; mind. 1. Mio. EUR netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018),
— Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten; mind. 10 Ingenieure oder vergleichbar im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018),
— Referenzformblatt für Unternehmensreferenzen,
— 2 Referenzen Objektplanung; davon mindestens eine Referenz als Neubau im Passivhausstandard, mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III, mindestens eine Referenz mit den Leistungsphasen 2-5, mindestens eine Referenz über 6 000 qm BGF,
— 2 Referenzen Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 1-8; davon mindestens eine Referenz Neubau im Passivhausstandard, mindestens eine Referenz mit 4 Anlagen aus den Anlagengruppen 1-8, mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone II, mindestens eine Referenz mit den Leistungsphasen 2-5, mindestens eine Referenz über 6 000 qm BGF,
— eine Referenz Freiraumplanung; davon mindestens sonstige Spiel- und Sportanlagen für Bildungseinrichtungen, mindestens Honorarzone IV, mindestens LP 2-5,
— Abschlusserklärung.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
— Architekt/in,
— Landschaftsarchitekt/in,
— Tragwerksplaner/in,
— Ingenieurbüro technische Gebäudeausrüstung (Heizung-, Lüftung-, Sanitär-, Elektro- und Nachrichtentechnik einschl. IT-Planung).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Freiraumplanerische Qualität inkl. Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Nachhaltigkeit (Nutzungs- und Innenraumqualitäten, konstruktives Konzept und technische Realisierbarkeit, Energiekonzept und Ökologie),
— Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/10/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 320 000 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 144 000 EUR (brutto);
2. Preis: 96 000 EUR (brutto) ;
3. Preis: 48 000 EUR (brutto);
2 Anerkennungen je: 16 000 EUR (brutto).
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Keine
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frau Simone Raskob, GBV 6A, Essen
Herr Martin Harter, GBV 6B, Essen
Herr Martin Halfmann, Architekt, Köln
Frau Kirsten Bartels, Architektin, Hamburg
Herr Prof. Christian Baumgart, Architekt, Würzburg
Herr Dr. Matthias Fuchs, Architekt, Darmstadt, DGNB Auditor
Frau Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Herr Muchtar Al Ghusain, GBV 4, Essen
Herr Manfred Tepperis, 1. Stellv. Vors. Bau- und Verkehrsausschuss, Essen
Frau Sonja Wilkending, 1. Stellv. Vors. Schulausschuss, Essen
Herr Thomas Rotter, Vors. Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Essen
Herr Rolf Fliß, Vors. Bau- und Verkehrsausschuss, Essen
Herr Hans-Wilhelm Zwiehoff, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk V, Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unwirksamkeit
§ 135 Abs. 1 und 2
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2019