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Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke am Oskar-Kalbfell-Platz über die B464 (Konrad-Adenauer-Straße) , Reutlingen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2026469
Tag der Veröffentlichung
03.05.2019
Aktualisiert am
24.02.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften / Projektteams, bestehend aus mind. einem Bauingenieur, Landschaftsarchitekt und Architekt oder Stadtplaner
Beteiligung
3 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH, Stuttgart
Bewerbungsschluss
06.06.2019 14:00
Abgabetermin Pläne
16.10.2019 12:00
Preisgerichtssitzung
09.12.2019

1. Preis

B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH, Frankfurt am Main
Explorations Architecture
MARTI-Baron

2. Preis

Dr. Schütz Ingenieure Beratende Ingenieure im Bauwesen PartG mbB, Kempten
netzwerkarchitekten GmbH
foundation 5+ landschaftsarchitekten

3. Preis

Schlaich · Bergermann + Partner Beratende Ingenieure, Stuttgart
Verfahrensart
Mehrfachbeauftragung

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Reutlingen plant den Ersatzneubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke an prominenter Stelle am Rande der Reutlinger Innenstadt. Das bestehende Brückenbauwerk muss aufgrund des baulichen Zustandes im Jahr 2020 abgerissen werden.
Wertgelegt werden soll neben der stadträumlichen Qualität, insbesondere auf Ermöglichung wichtiger Blickbezüge. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die neue Stadthalle, das Rathaus, der GWG Neubau sowie das Tübinger Tor.
Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat in seiner Sitzung im Juli 2018 beschlossen, dass ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden soll. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll eine Lösungsmöglichkeit durch Planungsbüros erarbeitet werden.
Als Kostenrahmen werden anrechenbare Baukosten in Höhe von 3,0 Mio. EUR netto definiert.
03/05/2019    S86    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Reutlingen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 086-207544
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Reutlingen
Marktplatz 22
Reutlingen
72764
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Raphael Wagner
E-Mail: raphael.wagner@reutlingen.de
NUTS-Code: DE141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reutlingen.de/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16a4f285a37-78bec3d2b6c22249
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Drees & Sommer Infra Consult & Entwicklungsmanagement
Untere Waldplätze 37
Stuttgart
70569
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Christian Siegle
E-Mail: christian.siegle@dreso.com
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com/de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke am Oskar-Kalbfell-Platz über die B464 (Konrad-Adenauer-Straße)
Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2019-0012

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Reutlingen plant den Ersatzneubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke an prominenter Stelle am Rande der Reutlinger Innenstadt. Das bestehende Brückenbauwerk muss aufgrund des baulichen Zustandes im Jahr 2020 abgerissen werden.
Wertgelegt werden soll neben der stadträumlichen Qualiät, insbesondere auf Ermöglichung wichtiger Blickbezüge. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die neue Stadthalle, das Rathaus, der GWG Neubau sowie das Tübinger Tor.
Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat in seiner Sitzung im Juli 2018 beschlossen, dass ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden soll. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll eine Lösungsmöglichkeit durch Planungsbüros erarbeitet werden.
Als Kostenrahmen werden anrechenbare Baukosten in Höhe von 3,0 Mio. EUR netto definiert.
Für den Neubau der Brücke wird eine Mehrfachbeauftragung in Anlehnung an die RPW 2013 und die HOAI 2013 durchgeführt.
Im vorgeschalteten Auswahlverfahren nach VgV sollen acht Büros bzw. Bietergemeinschaften für die Mehrfachbeauftragung ausgewählt werden.
Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung soll für das Vorhaben eine detaillierte Vorplanung erarbeitet werden. Die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung haben Vorplanungscharakter gemäß § 43 und § 51 HOAI (Fassung von 2013).
Ziel der Mehrfachbeauftragung ist es, eine detaillierte Konzeption des Neubaus der Fußgänger- und Radfahrerbrücke vom Nordsternhaus bis zum Vorplatz der Stadthalle zu erarbeiten. Die Mehrfachbeauftragung wird als Ideenwettbewerb ohne Realisierungsversprechen durchgeführt.
An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Ingenieurkammer Baden-Württemberg mitgewirkt.
Im Rahmen des erforderlichen Verhandlungsverfahrens gemäß VgV werden mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlung der Jury nach Abschluss des Wettbewerbs entsprechend RPW 2013, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe ganz oder teilweise realisiert wird, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß § 43 HOAI sowie § 51 HOAI übertragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch der Preisträger auf die Gesamtbeauftragung / Realisierung besteht nicht.
Derzeit sind folgende nicht abschließend feststehende Termine für die Mehrfachbeauftragung vorgesehen:
Ausgabe der Auslobung / Beginn der Bearbeitungsphase: 15.7.2019
Rückfragenkolloquium mit Ortsbegehung: 6.8.2019 ab 14.00 Uhr
Abgabe der Unterlagen / Ende des Bearbeitungszeitraums: 16.10.2019, 12.00 Uhr
Jury Sitzung / Festlegung der Preisträger: Dezember 2019
Ergänzende Hinweise zu Ziff. VI.3) Zusätzliche Angaben:
1) Bewerberformular und Ausschreibungsplattform
Zur Abgabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, dass auf der Ausschreibungsplattform heruntergeladen werden kann (Downloadlink siehe I.3 der Bekanntmachung). Unter der Ziff. I.3 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechte.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Für die Auswahl und Bewertung wird der Auftraggeber neben Ausschlusskriterien ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Auswahlkriterien werden 0-5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. In seiner Bewerbererklärung sowie mit den dargestellten Projekten (Referenzliste) belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise. Es ist ein Referenzprojekt aus der Liste der Referenzprojekte auf max. 2 Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig darzustellen.
Die Auswahl der Teilnehmer setzt sich aus nachstehend genannten Kriterien zusammen:
Neben den nachstehenden Auswahlkriterien sind zwingend die Ausschlusskriterien — genannt in VI.3 „Zusätzliche Angaben“ — sowie die ergänzenden Hinweise im Teilnahmeantrag zu beachten!
Auswahlkriterien
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung 15 %)
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2016 - 2018 gem. § 45 Abs. 4 VgV (Mindestpunktzahl ab einem Umsatz von 200 000 EUR, Höchstpunktzahl ab einem Umsatz von 600 000 EUR)
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung 85 %)
Angabe der technischen Fachkräfte mit Name, Berufsbezeichnung und voraussichtlicher Projektposition gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (nicht vorhanden: 0 Pkt., vorhanden: 5 Pkt.) (Wichtung 10 %)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 4 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 8 Mitarbeitern) (Wichtung 15 %)
Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %, davon 20 % je Referenz)
Insgesamt sind 3 Referenzen einzureichen.
Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen:
? Planungsleistungen gem. § 41 ff. HOAI, LPH 2-8 und gem. § 49 ff. HOAI, LPH 2-6 vollständig erbracht,
? Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
? Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung (Brücke, Neubau, Fußgänger/Radfahrer, öffentlicher Auftraggeber),
? Projektfertigstellung (Inbetriebnahme) innerhalb der letzten 10 Jahre (in oder nach 04/2009),
? Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Die Mindestanforderungen gelten für die insg. 3 einzureichenden Referenzen.
Die max. Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. Der Bewerber erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben.
Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angabe zur Höhe der Herstellkosten nach DIN 276 gem. § 41 ff. und § 49 ff. HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von größer 2,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 6,0 Mio. EUR netto),
— Datum der Fertigstellung / Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Fertigstellung / Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahren, Höchstpunktzahl bei einer Fertigstellung / Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahren).

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung sind Arbeitsgemeinschaften / Projektteams, bestehend aus mind. einem Bauingenieur, Landschaftsarchitekt und Architekt oder Stadtplaner zu bilden. Alternativ ist auch die Teilnahme einer Einzelperson zulässig, die die Berechtigung besitzt, gleichzeitig mehrere Berufsbezeichnungen zu führen. Weitere Hinweise in Ziff. VI.3 „Zusätzliche Angaben“.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 8

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderung durch die Jury aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten / Lösungsvorschlägen.
Die Jury behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Neben der Gestaltung des Bauwerks und der städtebaulichen Einbindung legt der Auslober besonderen Wert auf einen wirtschaftlichen, funktionellen, ganzheitlichen und nachhaltigen Entwurf.
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind:
— Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung des Stegs in die Innenstadt,
— Aufnahme der vorhandenen Fußwege- und Radwegebeziehungen,
— Vermeidung von Eingriffen in den motorisierten Individualverkehr,
— Freihalten wichtiger Blickbeziehungen (auf Stadthalle, Tübinger Tor, etc.),
— Funktionalität und Gestaltqualität der innerstädtischen Freiräume,
— Architektonische Gestalt und Qualität des Tragwerks,
— Technische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konstruktion,
— Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Unterhalt.
Das Ergebnis der Jurysitzung / des Wettbewerbs geht mit 50 % Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 06/06/2019
Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 03/07/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Preisgeldsumme von 40 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird wie folgt verteilt:
1. Preis: 20 000 EUR (50 % der Preisgeldsumme);
2. Preis: 12 000 EUR (30 % der Preisgeldsumme);
3. Preis: 8 000 EUR (20 % der Preisgeldsumme).
Die Jury kann einstimmig auch eine andere als die in der Auslobung vorgesehene Verteilung der Preise beschließen. Die Teilnehmer haben über die Preissummen und die festgelegten Bearbeitungshonorare hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Wird ein Preisträger mit der Durchführung von Planungsleistungen betraut, so wird die als Preisgeld empfangene Summe auf das Planungshonorar angerechnet.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Teilnehmer erhalten jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 40 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Bearbeitungshonorar wird nur bei vollständiger und fristgerechter Abgabe der geforderten Leistungen gezahlt.
Die Teilnehmer haben über die Preissummen und die festgelegten Bearbeitungshonorare hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Herrn Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Engelsmann Peters GmbH, Präsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer (Fachpreisrichter)
Herrn Prof. Dr. Franz Pesch, pesch partner architekten und stadtplaner GmbH (Fachpreisrichter)
Frau Dipl.-Ing. Carolin von Lintig, Lintig Sengewald Lanschaftsarchitekten (Fachpreisrichterin)
Herrn Prof. Dr.-Ing. Steffen Marx, Marx Krontal GmbH, Inhaber des Lehrstuhls für Massivbau der Leibniz Universität Hannover, Vorsitzender des Brückenbeirats der Deutschen Bahn AG (Fachpreisrichter)
Herrn Wolfgang Riehle, Freier Architekt und Stadtplaner, Domino Holding GmbH+Co. KG (Fachpreisrichter)
Herrn Dr.-Ing. Markus Hennecke, Zilch + Müller Ingenieure GmbH, Prüfingenieur für Baustatik, Fachbereich Massivbau, Mitglied im Vorstand der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau (Fachpreisrichter)
Frau Ulrike Hotz, Stadt Reutlingen, Erste Bürgermeisterin / Baubürgermeisterin (Fachpreisrichterin)
Herrn Arno Valin, Stadt Reutlingen, Leiter Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (Fachpreisrichter)
Herrn Stefan Dvorak, Stadt Reutlingen, Leiter Amt für Stadtentwicklung und Vermessung (Fachpreisrichter)
Herrn Günther Koch, DB Engineering & Consulting GmbH (Fachpreisrichter)
Herrn Dipl.-Ing. (FH) Stephan Kallenbach, Ingenieurbüro für Bauwesen Herbert Germey GmbH (Fachpreisrichter)
Herrn Prof. Dipl.-Ing. Günther Burkhard, Architekt (Fachpreisrichter)
Herrn Sven Hinrichs, Hinrichs Wilkening Architekten (Fachpreisrichter)
zzgl. Stellvertreter der Fachpreisrichter
Herrn Thomas Keck, Stadt Reutlingen, Oberbürgermeister (Sachpreisrichter)
Frau Gabriele Gaiser, Stadt Reutlingen, Vertreter/in Fraktion CDU (Sachpreisrichterin)
Herrn Johannes Schempp, Stadt Reutlingen, Vertreter/in Fraktion SPD (Sachpreisrichter)
Frau Gabriele Janz, Stadt Reutlingen, Vertreter/in Fraktion Die Grünen und Unabhängigen (Sachpreisrichterin)
Herrn Jürgen U. Fuchs, Stadt Reutlingen, Vertreter/in Fraktion FWV (Sachpreisrichter)
Herrn Prof. Dr. Jürgen Straub, Stadt Reutlingen, Vertreter/in Fraktion WiR (Sachpreisrichter)
Herrn Hagen Kluck, Stadt Reutlingen, Vertreter/in Fraktion FDP (Sachpreisrichter)
Herrn Rüdiger Weckmann, Stadt Reutlingen, Vertreter/in Einzelmitglieder (Sachpreisrichterin)
zzgl. Stellvertreter der Sachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
2) Rechtliche Ausschlusskriterien
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Teilnahmeantrag — Teil I).
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Teilnahmeantrag — Teil I).
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lie-ferinteressen vorliegt (Teilnahmeantrag — Teil I).
Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen § 21 MiLoG vorliegt (Teilnahmeantrag — Teil I)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Personenschäden müssen mit mind. 1,5 Mio. EUR abgedeckt sein, sonstige Schäden mit mind. 1 Mio. EUR (Teilnahmeantrag — Teil I).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (GbR davon ausgenommen)
Der Beruf des Ingenieurs, des Landschaftsarchitekten, des Architekten oder des Stadtplaners liegt als Berufsqualifikation vor.
3) Bietergemeinschaften / Zulassungsbereich
Die Federführung des Projektteams durch den (Bau)ingenieur ist vorgeschrieben. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft / des Projektteams muss die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen sowie den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Ergänzende Hinweise zum Zulassungsbereich sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Doppel- bzw. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Bietergemeinschaftspartnern in unterschiedlicher Konstellation sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist erfüllt sein.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

30/04/2019

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