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Neubau Florenberg-Grundschule Pilgerzell , Fulda/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029307
Tag der Veröffentlichung
25.06.2020
Aktualisiert am
11.10.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
EU /EWR
Teilnehmer
Architekten und/oder Landschaftsarchitekt (in Teilnehmergemeinschaft
Beteiligung
19 Arbeiten
Auslober
Bewerbungsschluss
23.07.2020 10:00

Gewinner

Sturm und Wartzeck GmbH, Dipperz
mit [f] landschaftsarchitektur gmbh
Verfahrensart
Baulicher Realisierungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Der Landkreis Fulda plant in Pilgerzell den Neubau der Florenberg-Grundschule.
Die Sanierung des Bestandes wird im Vergleich zu einem Neubau zur Schaffung einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Schule bei optimaler Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Betrieb und Unterhalt als nicht wirtschaftlich bewertet.
Der Grundsatzbeschluss zum Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und Ersatzneubau liegt vor.
Die bestehende Sporthalle soll erhalten bleiben und angemessen in das neue Gesamtkonzept mit eingebunden werden.
Hohe Anforderungen an die Architektur im Umfeld eines Schulgebäudes mit zu belassener, zu ergänzender, zu ersetzender und neu zu schaffender Bausubstanz und die zugehörigen Freianlagen erfordern ein hohes Maß an Gestaltungs- und Funktionsqualität, so dass sich der Auslober zur Durchführung dieses Wettbewerbes entschlossen hat.
Als Wettbewerbsgrundlage liegt das Ergebnis der "Phase 0" Stand Dez. 2019 vor. Darin enthalten sind Vorgaben zum Pädagogischen Konzept sowie Raum- und Funktionsprogramm. Als Nutzfläche werden ca. 3.120 m2 bei angenommenen 360 Schülern vorgegeben.
Es ist der ausdrückliche Wunsch des Auslobers die Realisierung möglichst in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bestandsgebäude umzusetzen.
Durch einen Ersatzneubau als 1. Bauabschnitt auf den freien Grundstücksflächen soll der parallele Schulbetrieb aufrechterhalten werden um die Kosten für Ausweichräume einzusparen. Der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes würde als 2. Bauabschnitt im Anschluss folgen und in einem 3. Bauabschnitt die Neuordnung der Freianlagen für die Schüler unter Beachtung der verkehrlichen Anbindung.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln aus der Hessenkasse gefördert.
Der Projektabschluss mit Abrechnung zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel muss bis zum Sommer 2024 erfolgen.
Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau der Florenberg Grundschule in Pilgerzell, bestehend aus einem Anteil Hochbau Schulgebäude sowie den zur Schule gehörenden Freianlagen.
25/06/2020    S121    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Fulda: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 121-297078
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Postanschrift: Wörthstraße 15
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreis-fulda.de
Telefon: +49 66160061322
Fax: +49 66160061321Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170cd7a5f0f-15f5d8a34bb2a72a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Baulicher Realisierungswettbewerb Neubau Florenberg-Grundschule Pilgerzell
Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 044/20

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Fulda plant in Pilgerzell den Neubau der Florenberg-Grundschule.
Die Sanierung des Bestandes wird im Vergleich zu einem Neubau zur Schaffung einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Schule bei optimaler Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Betrieb und Unterhalt als nicht wirtschaftlich bewertet.
Der Grundsatzbeschluss zum Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und Ersatzneubau liegt vor.
Die bestehende Sporthalle soll erhalten bleiben und angemessen in das neue Gesamtkonzept mit eingebunden werden.
Hohe Anforderungen an die Architektur im Umfeld eines Schulgebäudes mit zu belassener, zu ergänzender, zu ersetzender und neu zu schaffender Bausubstanz und die zugehörigen Freianlagen erfordern ein hohes Maß an Gestaltungs- und Funktionsqualität, so dass sich der Auslober zur Durchführung dieses Wettbewerbes entschlossen hat.
Als Wettbewerbsgrundlage liegt das Ergebnis der „Phase 0“ Stand Dez. 2019 vor. Darin enthalten sind Vorgaben zum Pädagogischen Konzept sowie Raum- und Funktionsprogramm. Als Nutzfläche werden ca. 3 120 m2 bei angenommenen 360 Schülern vorgegeben.
Es ist der ausdrückliche Wunsch des Auslobers die Realisierung möglichst in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bestandsgebäude umzusetzen.
Durch einen Ersatzneubau als 1. Bauabschnitt auf den freien Grundstücksflächen soll der parallele Schulbetrieb aufrechterhalten werden um die Kosten für Ausweichräume einzusparen. Der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes würde als 2. Bauabschnitt im Anschluss folgen und in einem 3. Bauabschnitt die Neuordnung der Freianlagen für die Schüler unter Beachtung der verkehrlichen Anbindung.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln aus der Hessenkasse gefördert.
Der Projektabschluss mit Abrechnung zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel muss bis zum Sommer 2024 erfolgen.
Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau der Florenberg Grundschule in Pilgerzell, bestehend aus einem Anteil Hochbau Schulgebäude sowie den zur Schule gehörenden Freianlagen.
Die detaillierte Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung im Einzelnen beschrieben.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt-/innen und Landschaftsarchitekt-/innen. Zugelassen sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in (für die Gebäudeplanung) bzw. Landschaftsarchitekt-/in (für die Freianlagenplanung) befugt sind.
Stadtplaner-/innen und Innenarchitekt-/innen sind nur als Mitverfasser inb Bewerbergemeinschaft mit Architekt-/innen und Landschaftsarchitekt-/innen zugelassen.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt-/in bzw. Landschaftsarchitekt-/in, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied (je Objektplanung) die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden.
Die Anforderungen an die Bewerbergemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten und/oder Landschaftsarchitekt (in Teilnehmergemeinschaft)

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

1. Reith Wehner Storch, Fulda/schöne aussichten, Kassel
2. Schönherr + Juli, Fulda/GTL Triebswetter, Kassel
3. Staubach + Partner, Fulda/Heil + Kehl Landschaftsarchitektur, Fulda
4. Sturm + Wartzeck, Dipperz/[f] landschaftsarchitektur, Solingen
5. Neumann Architektur, Neuhof/Götte Landschaftsarchitekten, Frankfurt am Main
Weitere 15 Teilnehmer werden in einem Auswahlverfahren zur Teilnahme ausgewählt.
Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle.

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zulassung der Arbeiten:
— termingemäß eingegangen und rechtskräftig unterschrieben sind;
— den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen;
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen;
— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt, werden nicht festgesetzt.
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten sind zu protokollieren.
Beurteilungskriterien:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar/alle Kriterien sind gleichrangig):
— Leitidee/städtebauliche Einbindung;
— Gestalterische Qualität/Raumakustik;
— Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen;
— Wirtschaftlichkeit/Kennzahlen aus NF, BGF, BRI, Fassadenhüllfläche;
— Qualität der Freiraumgestaltung mit Einbindung in die Umgebung und verkehrliche Anbindung;
— Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen/Bauablauf/laufender Schulbetrieb;
— Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 23/07/2020
Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 30/07/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es wird eine Wettbewerbssumme von 75 000,00 EUR netto bereitgestellt.
Die gemäß Wettbewerbssumme wird zu 50 % auf die Preisträger sowie anteilig zu 50 % als Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistung einschließlich Modell ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt nur bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen.
Der Anteil von 50 % der Wettbewerbssumme wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:
— 1. Preis: 15 000,00 EUR (netto);
— 2. Preis: 9 375,00 EUR (netto);
— 3. Preis: 5 625,00 EUR (netto);
— Anerkennungen: 2 x 3 750,00 EUR (netto).
Der Anteil der Aufwandsentschädigung beträgt bei 20 Teilnehmern jeweils 1 875 EUR netto.
Bei geringerer Teilnehmeranzahl wird die Gesamtsumme anteilig entsprechend neu aufgeteilt.
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Siehe IV.3.1.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter/innen:
Herr Architekt Prof. Alexander Reichel, Kölnische Straße 39, 34117 Kassel
Frau Architektin Monika Weber-Pahl, Spreestraße 3, 64295 Darmstadt
Herr Landschaftsarchitekt Thomas Wirth, Steigweg 24, 97318 Kitzingen
Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter/innen:
Herr Architekt Peter Diehl, 35390 Gießen
Herr Landschaftsarchitekt Elmar Herget, Landkreis Fulda
Sachpreisrichter:
Herr Bernd Woide, Landrat, Landkreis Fulda
Herr Jürgen Obermeier, Leiter Fachdienst Gebäudemanagement, Landkreis Fulda
Stellvertretende Sachpreisrichter/innen:
Herr Arribert Herrmann, Leiter Fachdienst Bauen + Wohnen, Landkreis Fulda
Sachverständige Berater/innen:
Herr Architekt Sascha Buurman, In der Hölle 3, 35085 Ebsdorfergrund
Frau Melanie Doran, Leiterin Fachdienst Schulen, Landkreis Fulda
Herr Markus Reichel, Leiter Sachgebiet Gebäudemanagement, Landkreis Fulda
Frau Sonja Wollrath, Schulleiterin Florenbergschule
Frau Daniela Herbert-Schmitt, stellvertretende Schulleiterin Florenbergschule
Herr Timo Zentgraf, Bürgermeister Gemeinde Künzell
Als weitere Berater/innen wird aus jeder der 7 Fraktionen ein Mitglied des Kreistags eingeladen.
Die namentliche Benennung erfolgt kurzfristig vor der Preisgerichtssitzung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiterenn Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln.
Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 50 % gewichtet.
Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Grundschule gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1;
— Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2.
Jeweils stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, zunächst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1 bis 3 und 4 bis 5 nach HOAI § 34 und § 39.
Besondere Leistungen werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht abverlangt.
Die Beauftragung und Realisierung ist in Zeit und Umfang von der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel abhängig.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung sowie mit weiteren Leistungen/Stufen besteht nicht.
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschl. entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen. Es sind auch Angebote rechtl. zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Es gelten die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Der Vertrag wird nach dem Vertragsmuster Architektenvertrag des Landkreis Fulda einschl. Anlagen AVB u. ZVB geschlossen.
Es erfolgt die getrennte Beauftragung Gebäude und Freianlagen.
Das jeweilige Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Handelt es sich bei dem Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekt und Landschaftsarchitekt oder um eine Bietergemeinschaft, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. In diesem Falle sind zu erklären:
— Erklärung zur Rechtsform;
— Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied;
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters;
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied.
Verhandlungsverfahren:
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern des Auslobers führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien.
Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmern fristgerecht der Tag für das Verhandlungsverfahren bekanntgegeben und der Katalog mit den Zuschlagskriterien bereitgestellt.
Der Auftrag wird an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der/die höchste Bewertung bei den Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht.
Für die Auftragserteilung sind folgende Kriterien maßgeblich:
— Wettbewerbsergebnis (50 %);
— Entwicklungspotential Wettbewerb (10 %);
— Qualitäts- und Leistungsmerkmale, Methodik, Sicherung zu Kosten, Termine (20 %);
— Leistungsfähigkeit, Kapazitäten/Präsenz (10 %);
— Angebot (10 %).
Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren:
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
Die Angaben zu Punkt 1 und 2 sind getrennt nach den zutreffenden Planungsdisziplinen Gebäude/Freianlage zu erbringen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmenserforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1.2. Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers/der Bietergemeinschaft in Euro brutto der letzten 3 Geschäftsjahre, bezogen auf die gegenständliche Dienstleistung
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
2.2. Angabe, ob und wenn ja welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
2.3. Angabe der Anzahl und der Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
2.4. Namentliche Nennung des/der vorgesehenen Projektleiters/-in mit mind. abgeschlossenem Architekturstudium, Stellvertreter/in und ein weiterer Mitarbeiter/in.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-12-6603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag
Erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung.
Zur Nachprüfung vermuteter Verstöße können sich Wettbewerbsteilnehmer an die zuständige Vergabekammer wenden, nachdem fristgerecht beim Auslober Einspruch eingelegt wurde.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-12-6603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

22/06/2020

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