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Neubau Feuerwehrgerätehaus , Billerbeck/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2023962
Tag der Veröffentlichung
22.05.2018
Aktualisiert am
20.11.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten
Beteiligung
8 Arbeiten
Auslober
Koordination
Schopmeyer Architekten, Münster
Bewerbungsschluss
21.06.2018
Preisgerichtssitzung
30.10.2018

2. Preis

Horst Architektur, Stadtlohn
Mitwirkende: B.A. Nicole Rietfort
  • 2. Preis: Horst Architektur, Stadtlohn
  • 2. Preis: Horst Architektur, Stadtlohn
  • 2. Preis: Horst Architektur, Stadtlohn
  • 2. Preis: Horst Architektur, Stadtlohn
  • 2. Preis: Horst Architektur, Stadtlohn
  • 2. Preis: Horst Architektur, Stadtlohn

3. Preis

Architekt Ralf Thom, Rottweil
Mitwirkender: Mathias Aiple
  • 3. Preis: Architekt Ralf Thom, Rottweil
  • 3. Preis: Architekt Ralf Thom, Rottweil
  • 3. Preis: Architekt Ralf Thom, Rottweil
  • 3. Preis: Architekt Ralf Thom, Rottweil

4. Preis

FABRIK°B Architekten, Berlin
Mitwirkende: M. Sc. Architekt Johannes Schulze
Dipl.-Ing. Architektin Kristin Schott
  • 4. Preis: FABRIK°B Architekten, Berlin
  • 4. Preis: FABRIK°B Architekten, Berlin
  • 4. Preis: FABRIK°B Architekten, Berlin
  • 4. Preis: FABRIK°B Architekten, Berlin

Anerkennung

hartig | meyer | wömpner architekten, Münster
Mitwirkende: Alexandra Venekamp
  • Anerkennung: hartig | meyer | wömpner architekten, Münster
  • Anerkennung: hartig | meyer | wömpner architekten, Münster
  • Anerkennung: hartig | meyer | wömpner architekten, Münster
  • Anerkennung: hartig | meyer | wömpner architekten, Münster
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Billerbeck plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in einem Industriegebiet nahe der Innenstadt. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche von ca. 1 300 m2 auf einem Grundstück mit einer Außenfläche von ca. 3 300 m2.
18/05/2018    S94    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Billerbeck: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 094-214062
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Billerbeck
Markt 1
Billerbeck
48727
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.billerbeck.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.billerbeck.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Schopmeyer Architekten BDA
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.billerbeck.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Schopmeyer Architekten BDA
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.billerbeck.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Feuerwehrgerätehaus in Billerbeck

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Billerbeck plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in einem Industriegebiet nahe der Innenstadt. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche von ca. 1 300 m2 auf einem Grundstück mit einer Außenfläche von ca. 3 300 m2.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. — Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen) — Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) — Erschließung, Funktion und Nutzung — Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung — Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
BRÜNING + HART ARCHITEKTEN in Arbeitsgemeinschaft mit frede architektur, Münster
ELLERTMANN PIEHL SCHMITZ Architekten BDA, Münster
hartig meyer wömpner architekten PartG mbB BDA, Münster
HORST ARCHITEKTUR, Stadtlohn
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2018
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/06/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Gesamtpreissumme beträgt 18 500 EUR inkl. Mehrwertsteuer. 1) Preis 7 000 EUR 2) Preis 5 000 EUR 3) Preis 3 000 EUR Für Anerkennungen (2) 3 500 EUR Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Dr. Volker Droste, Oldenburg
Prof. Manuel Thesing, Architekt, Heiden
Beate Burhoff, Architektin, Münster
Ludger Brinkmann, Kreisbaudirektor des Kreises Coesfeld
Christoph Ellermann, Architekt, Münster
Marion Dirks, Bürgermeisterin Stadt Billerbeck
Wolfgang Langner, Leiter der Feuerwehr
Gerd Mollenhauer, Stadt Billerbeck, Fachbereichsleiter Planen und Bauen
Hanno Garthaus, Architekt, Osnabrück
Hubertus Messing, Stadt Billerbeck, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Ordnung
Matthias Heuermann, Stellvertretender Leiter der Feuerwehr
Michaela Besecke, Stadt Billerbeck, Stadtplanerin Fachbereich Planen und Bauen

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren: 25.6.2018 – Auswahl der Teilnehmer 25.6.2018 – Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer 27. KW.2018 – Versand Auslobungsunterlagen 29. KW 2018 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung 35. KW 2018 – Abgabe der Wettbewerbsplanunterlagen 40. KW 2018 – Preisgerichtssitzung § 47 Absatz 1 bis 4 VgV: 1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor,dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. 3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. 4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW),die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen sowie die Verpflichtungserklärung nach § 8TVgG-NRWzur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen genau bestimmten Frist vorlegen müssen. Die Frist muss mindestens 3 Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 251-411-1691Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 251-411-1691Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

16/05/2018

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