- wa-ID
- wa-2029497
- Tag der Veröffentlichung
- 23.07.2020
- Aktualisiert am
- 02.08.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 16 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Rheine
- Koordination
- Schopmeyer Architekten, Münster
- Bewerbungsschluss
- 25.08.2020
- Preisgerichtssitzung
- 24.02.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau der Elsa-Brändström-Realschule mit einer Dreifachsporthalle und Gymnastikraum in Rheine. Auf dem Gelände des Emslandstadions soll eine komplett neue sechszügige „Schule des gemeinsamen Lernens“ inklusive der dazugehörenden Dreifachsporthalle in einem ersten Bauabschnitt realisiert werden.
Gesucht wird ein Gebäudeensemble, das den modernen Anforderungen eines sich deutlich veränderten Schul- und Lernalltags entspricht.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gestalterisch anspruchsvollen Entwurf für Schule und Sporthalle sowie die dazugehörigen Freiflächen zu erhalten, der sowohl in baulich-funktionaler wie auch in gestalterischer Hinsicht hohe Qualitäten anbietet.
Neben diesem ersten Bauabschnitt sind für einen zweiten möglichen Abschnitt Ideen für einen kleineren Sportvereinsbereich auf dem Grundstück zu entwickeln.
Der Schulneubau und die Dreifachsporthalle sollen im August 2024 den Schulbetrieb für die Elsa-Brändström-Realschule aufnehmen können.
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Schulbaumaßnahme umfasst etwa 8 500 m2 NF, die Sporthalle ca. 1 900 m2 NF. Die Freiflächen des Plangebiets haben umfassen insgesamt ca. 22 000 m2 (Schulhoffläche ca. 5 000 m2/Erschließungen/Stellplätze und Grünanlagen).
Fachpreisrichter*innen
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt BDA, Lüdinghausen (Vorsitzender)
Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster
Matthias Fritzen, Architekt BDA, Münster
Hanno Garthaus, Architekt BDA + Stadtplaner, Osnabrück
Milena Schauer, Stadtplanerin + Beigeordnete Stadt Rheine
Thimo Weitemeier, Architekt + Stadtbaurat Nordhorn
Sven Witte, Landschaftsarchitekt , Münster
Sachpreisrichter*innen
Dr. Peter Lüttmann, Bürgermeister Stadt Rheine
Raimund Gausmann, Beigeordneter Stadt Rheine
Karl-Heinz Brauer, Vorsitzender Bauausschuss Stadt Rheine
Stefan Gude, Vorsitzender Schulausschuss Stadt Rheine
Yvonne Sundermann, Schulleiterin Elsa-Brändström-Realschule
Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, eine der mit den ersten Preisen ausgezeichneten Arbeiten der weiteren Planung zugrunde zu legen, sofern die Maßnahme realisiert wird.
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau der Elsa-Brändström-Realschule mit einer Dreifachsporthalle und Gymnastikraum in Rheine. Auf dem Gelände des Emslandstadions soll eine komplett neue sechszügige „Schule des gemeinsamen Lernens“ inklusive der dazugehörenden Dreifachsporthalle in einem ersten Bauabschnitt realisiert werden.
Gesucht wird ein Gebäudeensemble, das den modernen Anforderungen eines sich deutlich veränderten Schul- und Lernalltags entspricht.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gestalterisch anspruchsvollen Entwurf für Schule und Sporthalle sowie die dazugehörigen Freiflächen zu erhalten, der sowohl in baulich-funktionaler wie auch in gestalterischer Hinsicht hohe Qualitäten anbietet.
Neben diesem ersten Bauabschnitt sind für einen zweiten möglichen Abschnitt Ideen für einen kleineren Sportvereinsbereich auf dem Grundstück zu entwickeln.
Der Schulneubau und die Dreifachsporthalle sollen im August 2024 den Schulbetrieb für die Elsa-Brändström-Realschule aufnehmen können.
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Schulbaumaßnahme umfasst etwa 8 500 m2 NF, die Sporthalle ca. 1 900 m2 NF. Die Freiflächen des Plangebiets haben umfassen insgesamt ca. 22 000 m2 (Schulhoffläche ca. 5 000 m2/Erschließungen/Stellplätze und Grünanlagen).
Fachpreisrichter*innen
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt BDA, Lüdinghausen (Vorsitzender)
Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster
Matthias Fritzen, Architekt BDA, Münster
Hanno Garthaus, Architekt BDA + Stadtplaner, Osnabrück
Milena Schauer, Stadtplanerin + Beigeordnete Stadt Rheine
Thimo Weitemeier, Architekt + Stadtbaurat Nordhorn
Sven Witte, Landschaftsarchitekt , Münster
Sachpreisrichter*innen
Dr. Peter Lüttmann, Bürgermeister Stadt Rheine
Raimund Gausmann, Beigeordneter Stadt Rheine
Karl-Heinz Brauer, Vorsitzender Bauausschuss Stadt Rheine
Stefan Gude, Vorsitzender Schulausschuss Stadt Rheine
Yvonne Sundermann, Schulleiterin Elsa-Brändström-Realschule
Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, eine der mit den ersten Preisen ausgezeichneten Arbeiten der weiteren Planung zugrunde zu legen, sofern die Maßnahme realisiert wird.
23/07/2020 S141 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Rheine: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 141-347625
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rheine
Postanschrift: Klosterstraße 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Barbara Kummer
E-Mail: barbara.kummer@rheine.de
Telefon: +49 5971939462
Fax: +49 5971939462Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: rheine.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDG9JR2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDG9JR2
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren/Neubau der Elsa-Brändström-Realschule inclusive Dreifachsporthalle in Rheine
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/555
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Neubau Elsa-Brändström-Realschule in Rheine inklusive Dreifachsporthalle in Rheine
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau der Elsa-Brändström-Realschule mit einer Dreifachsporthalle und Gymnastikraum in Rheine. Auf dem Gelände des Emslandstadions soll eine komplett neue sechszügige „Schule des gemeinsamen Lernens“ inklusive der dazugehörenden Dreifachsporthalle in einem ersten Bauabschnitt realisiert werden.
Gesucht wird ein Gebäudeensemble, das den modernen Anforderungen eines sich deutlich veränderten Schul- und Lernalltags entspricht.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gestalterisch anspruchsvollen Entwurf für Schule und Sporthalle sowie die dazugehörigen Freiflächen zu erhalten, der sowohl in baulich-funktionaler wie auch in gestalterischer Hinsicht hohe Qualitäten anbietet.
Neben diesem ersten Bauabschnitt sind für einen zweiten möglichen Abschnitt Ideen für einen kleineren Sportvereinsbereich auf dem Grundstück zu entwickeln.
Der Schulneubau und die Dreifachsporthalle sollen im August 2024 den Schulbetrieb für die Elsa-Brändström-Realschule aufnehmen können.
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Schulbaumaßnahme umfasst etwa 8 500 m2 NF, die Sporthalle ca. 1 900 m2 NF. Die Freiflächen des Plangebiets haben umfassen insgesamt ca. 22 000 m2 (Schulhoffläche ca. 5 000 m2/Erschließungen/Stellplätze und Grünanlagen).
Hinweis 1:
Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Hinweis 2:
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträger des Wettbewerbs zu diesem Zeitpunkt entsprechende Planungsteams zusammenstellen und präsentieren müssen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 18 Teilnehmer begrenzt, davon 6 gesetzte und 12 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Bei mehr als 12 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert.
Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen link zum Download zur Verfügung.
Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen Datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular;
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in);
— Nachweis der Berufshaftplicht;
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular).
Das Bewerbungsformular ist bis zum 25.8.2020 um 10.00 Uhr ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW einzureichen (s. Punkt I.3)). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Achterkamp + Möller Architekten PartGmbH, Steinfurt – in ArGe mit Lohaus, Carl, Köhlmos PartGmbH Landschaftsarchitekten, Hannover
agn Niederberghaus Partner GmbH, Ibbenbüren (Architektur und Landschaftsarchitektur aus dem Büro agn)
Borowski & Sasse GmbH, Hörstel-Dreierwalde – in ArGe mit brandfels Landscape + environment, Münster
farwick+grote Architekten BDA Stadtplaner PartmB, Ahaus – in ArGe mit Landschaftsarchitekten Club 94, Köln
pbr Planungsbüro Rohling AG Architekten Ingenieure, Osnabrück in ArGe mit whp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
terhechte höfker architekten, Rheine – in ArGe mit Heiner Wortmann Garten + Landschaftsarchitekten BDLA, Lüdinghausen
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf
— Umsetzung Raumprogramm und Funktionalität;
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung);
— Qualität der Gestaltung der Schulhofgestaltung und Freianlagen;
— Städtebauliche Qualität;
— Erschließung;
— Realisierbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Die aufgeführte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen und zu gewichten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Gesamtpreissumme: 185 000,00 EUR (inklusive der gesetzlichen MWSt.)
Preisgeld (ca. 51 %)
1. Preis: 38 000,00 EUR,
2. Preis: 23 000,00 EUR,
3. Preis: 15 000,00 EUR.
Anerkennungen (2) 19 000,00 EUR
Aufwandsentschädigung (ca. 49 %):
5 000,00 EUR bt. pro Büro (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Preisgelder werden nach Entscheid des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
N.N. (Bürgermeister/in Stadt Rheine) (SP)
Raimund Gausmann (Beigeordneter Stadt Rheine) (SP)
N.N. (Vorsitzende(r) Bauausschuss (SP)
N.N. (Vorsitzende(r) Schulausschuss (SP)
Yvonne Sundermann (Schulleiterin EBS) (SP)
Beate Burhoff (FP)
Matthias Fritzen (FP)
Hanno Garthaus (FP)
Milena Schauer (Beigeordnete Stadt Rheine) (FP)
Prof. Oskar Spital-Frenking (FP)
Thimo Weltemeier (FP)
N.N. (1. Beigeordnete/r Stadt Rheine) (stellv. SP)
Wiebke Gehrke (Fachbereichtsleiterin FB 8) (stellv. SP)
Martin Wegmann (stellv. Schulleiter EBS) (stellv. SP)
N.N. (Produkt Hochbau) (stellv. FP)
Martin Behet (stellv. FP)
N.N. mult. (jeweils ein Mitglied Ratsfraktionen) (SB)
N.N. (Vorsitzende/r Stadtteilbeirat Bentlage-Wietesch) (SB)
Udo Mollen (Vorsitzender Stadtsportbund) (SB)
N.N. (Schülersprecher/in EBS) (SB)
N.N. (Elternsprecheri/in EBS) (SB)
Christof Helming (PV Schulverwaltung Stadt Rheine) (SB)
Barbara Kummer (Produkt Hochbau Stadt Rheine) (SB)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren
34. KW 2020 – Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung
35. KW 2020 – Versand Auslosung
37. KW 2020 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
44. KW 2020 – Abgabe Planungsunterlagen
46. KW 2020 – Abgabe Modelle
50. KW 2020 – Preisgerichtssitzung; voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDG9JR2
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2020
Deutschland-Rheine: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 141-347625
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rheine
Postanschrift: Klosterstraße 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Barbara Kummer
E-Mail: barbara.kummer@rheine.de
Telefon: +49 5971939462
Fax: +49 5971939462Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: rheine.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDG9JR2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDG9JR2
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren/Neubau der Elsa-Brändström-Realschule inclusive Dreifachsporthalle in Rheine
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/555
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Neubau Elsa-Brändström-Realschule in Rheine inklusive Dreifachsporthalle in Rheine
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau der Elsa-Brändström-Realschule mit einer Dreifachsporthalle und Gymnastikraum in Rheine. Auf dem Gelände des Emslandstadions soll eine komplett neue sechszügige „Schule des gemeinsamen Lernens“ inklusive der dazugehörenden Dreifachsporthalle in einem ersten Bauabschnitt realisiert werden.
Gesucht wird ein Gebäudeensemble, das den modernen Anforderungen eines sich deutlich veränderten Schul- und Lernalltags entspricht.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gestalterisch anspruchsvollen Entwurf für Schule und Sporthalle sowie die dazugehörigen Freiflächen zu erhalten, der sowohl in baulich-funktionaler wie auch in gestalterischer Hinsicht hohe Qualitäten anbietet.
Neben diesem ersten Bauabschnitt sind für einen zweiten möglichen Abschnitt Ideen für einen kleineren Sportvereinsbereich auf dem Grundstück zu entwickeln.
Der Schulneubau und die Dreifachsporthalle sollen im August 2024 den Schulbetrieb für die Elsa-Brändström-Realschule aufnehmen können.
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Schulbaumaßnahme umfasst etwa 8 500 m2 NF, die Sporthalle ca. 1 900 m2 NF. Die Freiflächen des Plangebiets haben umfassen insgesamt ca. 22 000 m2 (Schulhoffläche ca. 5 000 m2/Erschließungen/Stellplätze und Grünanlagen).
Hinweis 1:
Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Hinweis 2:
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträger des Wettbewerbs zu diesem Zeitpunkt entsprechende Planungsteams zusammenstellen und präsentieren müssen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 18 Teilnehmer begrenzt, davon 6 gesetzte und 12 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Bei mehr als 12 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert.
Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen link zum Download zur Verfügung.
Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen Datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular;
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in);
— Nachweis der Berufshaftplicht;
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular).
Das Bewerbungsformular ist bis zum 25.8.2020 um 10.00 Uhr ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW einzureichen (s. Punkt I.3)). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Achterkamp + Möller Architekten PartGmbH, Steinfurt – in ArGe mit Lohaus, Carl, Köhlmos PartGmbH Landschaftsarchitekten, Hannover
agn Niederberghaus Partner GmbH, Ibbenbüren (Architektur und Landschaftsarchitektur aus dem Büro agn)
Borowski & Sasse GmbH, Hörstel-Dreierwalde – in ArGe mit brandfels Landscape + environment, Münster
farwick+grote Architekten BDA Stadtplaner PartmB, Ahaus – in ArGe mit Landschaftsarchitekten Club 94, Köln
pbr Planungsbüro Rohling AG Architekten Ingenieure, Osnabrück in ArGe mit whp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
terhechte höfker architekten, Rheine – in ArGe mit Heiner Wortmann Garten + Landschaftsarchitekten BDLA, Lüdinghausen
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf
— Umsetzung Raumprogramm und Funktionalität;
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung);
— Qualität der Gestaltung der Schulhofgestaltung und Freianlagen;
— Städtebauliche Qualität;
— Erschließung;
— Realisierbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Die aufgeführte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen und zu gewichten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Gesamtpreissumme: 185 000,00 EUR (inklusive der gesetzlichen MWSt.)
Preisgeld (ca. 51 %)
1. Preis: 38 000,00 EUR,
2. Preis: 23 000,00 EUR,
3. Preis: 15 000,00 EUR.
Anerkennungen (2) 19 000,00 EUR
Aufwandsentschädigung (ca. 49 %):
5 000,00 EUR bt. pro Büro (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Preisgelder werden nach Entscheid des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
N.N. (Bürgermeister/in Stadt Rheine) (SP)
Raimund Gausmann (Beigeordneter Stadt Rheine) (SP)
N.N. (Vorsitzende(r) Bauausschuss (SP)
N.N. (Vorsitzende(r) Schulausschuss (SP)
Yvonne Sundermann (Schulleiterin EBS) (SP)
Beate Burhoff (FP)
Matthias Fritzen (FP)
Hanno Garthaus (FP)
Milena Schauer (Beigeordnete Stadt Rheine) (FP)
Prof. Oskar Spital-Frenking (FP)
Thimo Weltemeier (FP)
N.N. (1. Beigeordnete/r Stadt Rheine) (stellv. SP)
Wiebke Gehrke (Fachbereichtsleiterin FB 8) (stellv. SP)
Martin Wegmann (stellv. Schulleiter EBS) (stellv. SP)
N.N. (Produkt Hochbau) (stellv. FP)
Martin Behet (stellv. FP)
N.N. mult. (jeweils ein Mitglied Ratsfraktionen) (SB)
N.N. (Vorsitzende/r Stadtteilbeirat Bentlage-Wietesch) (SB)
Udo Mollen (Vorsitzender Stadtsportbund) (SB)
N.N. (Schülersprecher/in EBS) (SB)
N.N. (Elternsprecheri/in EBS) (SB)
Christof Helming (PV Schulverwaltung Stadt Rheine) (SB)
Barbara Kummer (Produkt Hochbau Stadt Rheine) (SB)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren
34. KW 2020 – Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung
35. KW 2020 – Versand Auslosung
37. KW 2020 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
44. KW 2020 – Abgabe Planungsunterlagen
46. KW 2020 – Abgabe Modelle
50. KW 2020 – Preisgerichtssitzung; voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDG9JR2
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2020