- wa-ID
- wa-2025286
- Tag der Veröffentlichung
- 12.11.2018
- Aktualisiert am
- 13.11.2018
- Verfahrensart
- Einladungswettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Entwicklungsgesellschaft am Mittelhafen GbR (EAM)
- Koordination
- Wolters Partner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
- Preisgerichtssitzung
- 06.09.2018
Verfahrensart
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit eingeladenen Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die auf dem Grundstück “Am Mittelhafen 56” zu planende Baumaßnahme bezieht sich im oberirdischen Bereich auf ein Gebäude, das als eigenständiger Beitrag zum Städtebau im Hafen verstanden und wahrgenommen werden möchte. Unverzichtbar ist es, eine hinsichtlich Ausrichtung, Lage und Qualität der Büroflächen gleichwertige Zuordnung zu den künftigen Hauptnutzern sowie eine paritätische Positionierung des künftigen Teileigentums am Gebäude sowohl auf der „Wasserseite“ als auch zur Straße „Am Mittelhafen“ zu gewährleisten. Nach derzeitiger Überzeugung der Investoren kann dies nur durch einen Baukörper erreicht werden; Vorschläge, die diese Vorgaben auch anders erreichen, sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Auf 5.200 qm Nutzfläche sollen in maximal 7 Vollgeschossen bis zu 325 Arbeitsplätze entstehen. Die Anzahl an APs sind vom Auslober für die beiden Ankermieter vorgegeben und müssen durch die Teilnehmer separat nachgewiesen werden. Da die beiden zukünftigen Hauptmieter der Räumlichkeiten dieses Bürogebäude gemeinsam nutzen, die beiden Ankermieter aber inhaltlich und damit räumlich voneinander getrennt sein werden und müssen, ist nur das gemeinsame Foyer im Erdgeschoss, die Vertikalerschliessung, die Tiefgaragennutzung und einzelne Bereiche der Gebäudetechnik zusammen genutzt. Die eigentlichen Büronutzungen müssen dahingehend baulich getrennt sein, dass von der nachzuweisenden Nutzfläche von 5.200 qm ca. 3.100 qm von der GfI übernommen werden kann, 2.100 qm durch Harbour City vermarktet wird.
Die Ausloberin legt größten Wert auf die Flexibilität der inneren Gebäudestruktur, da zukünftige Geschäftsentwicklungen und Umstrukturierungen nicht auszuschließen sind. Von daher sind einzelne Geschosse und Gebäudeteile sowohl vertikal als auch horizontal abzutrennen, damit flexibel zu jeder Zeit Einzelmieter in dem Gebäudevolumen mit Nutzflächen von ca. 400 qm unterkommen können.
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit eingeladenen Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die auf dem Grundstück “Am Mittelhafen 56” zu planende Baumaßnahme bezieht sich im oberirdischen Bereich auf ein Gebäude, das als eigenständiger Beitrag zum Städtebau im Hafen verstanden und wahrgenommen werden möchte. Unverzichtbar ist es, eine hinsichtlich Ausrichtung, Lage und Qualität der Büroflächen gleichwertige Zuordnung zu den künftigen Hauptnutzern sowie eine paritätische Positionierung des künftigen Teileigentums am Gebäude sowohl auf der „Wasserseite“ als auch zur Straße „Am Mittelhafen“ zu gewährleisten. Nach derzeitiger Überzeugung der Investoren kann dies nur durch einen Baukörper erreicht werden; Vorschläge, die diese Vorgaben auch anders erreichen, sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Auf 5.200 qm Nutzfläche sollen in maximal 7 Vollgeschossen bis zu 325 Arbeitsplätze entstehen. Die Anzahl an APs sind vom Auslober für die beiden Ankermieter vorgegeben und müssen durch die Teilnehmer separat nachgewiesen werden. Da die beiden zukünftigen Hauptmieter der Räumlichkeiten dieses Bürogebäude gemeinsam nutzen, die beiden Ankermieter aber inhaltlich und damit räumlich voneinander getrennt sein werden und müssen, ist nur das gemeinsame Foyer im Erdgeschoss, die Vertikalerschliessung, die Tiefgaragennutzung und einzelne Bereiche der Gebäudetechnik zusammen genutzt. Die eigentlichen Büronutzungen müssen dahingehend baulich getrennt sein, dass von der nachzuweisenden Nutzfläche von 5.200 qm ca. 3.100 qm von der GfI übernommen werden kann, 2.100 qm durch Harbour City vermarktet wird.
Die Ausloberin legt größten Wert auf die Flexibilität der inneren Gebäudestruktur, da zukünftige Geschäftsentwicklungen und Umstrukturierungen nicht auszuschließen sind. Von daher sind einzelne Geschosse und Gebäudeteile sowohl vertikal als auch horizontal abzutrennen, damit flexibel zu jeder Zeit Einzelmieter in dem Gebäudevolumen mit Nutzflächen von ca. 400 qm unterkommen können.