- wa-ID
- wa-2024090
- Tag der Veröffentlichung
- 04.06.2018
- Aktualisiert am
- 23.10.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Nordhorn
- Koordination
- Schopmeyer Architekten, Münster
- Bewerbungsschluss
- 06.07.2018 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 26.09.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen am Döppersweg in Nordhorn. Die Nutzfläche der projektierten KiTa beträgt ca. 1 150 m2, hinzu kommen Außen- und Freiflächen von ca. 1 200 m2.
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen am Döppersweg in Nordhorn. Die Nutzfläche der projektierten KiTa beträgt ca. 1 150 m2, hinzu kommen Außen- und Freiflächen von ca. 1 200 m2.
01/06/2018 S103 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Nordhorn: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 103-236013
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Nordhorn
Bahnhofstraße 24
Nordhorn
48529
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.nordhorn.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Schopmeyer Architekten BDA
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Schopmeyer Architekten BDA
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung am Döppersweg in Nordhorn
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen am Döppersweg in Nordhorn. Die Nutzfläche der projektierten KiTa beträgt ca. 1 150 m2, hinzu kommen Außen- und Freiflächen von ca. 1 200 m2.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde. Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei. Wettbewerbsteilnehmer: 12 Architekturbüros (4 gesetzte und 8 Teilnehmer nach EU-Bekanntmachung). Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 8 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt. Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht einreicht. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind postalische, per E-Mail gesendete oder persönlich abgegebene Bewerbungsformulare zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Das Bewerbungsformular ist per E-Mail anzufordern bei Schopmeyer Architekten BDA bis zum 6.7.2018 und muss bis zum 6.7.2018, 14.00 im Büro Schopmeyer Architekten BDA in Münster, Deutschland eingegangen sein. Geforderte Nachweise: — Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren), — Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt), — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, — Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Burhoff und Burhoff Architekten BDA, Partnerschaft mbB, Münster
Architekt Jan Linschulte, München / Nordhorn
ahrens & grabenhorst Architekten, Stadtplaner BDA, Hannover
henke. siassi architekten PartG mbB, Dortmund
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/07/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/07/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Gesamtpreissumme beträgt 20 000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. 1) Preis 8 000,00 EUR; 2) Preis 5 000,00 EUR; 3) Preis 3 000,00 EUR. Für Anerkennungen 4 000,00 EUR. Summe: 20 000,00 EUR. Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Thomas Berling, Bürgermeister Stadt Nordhorn
Marlies Schomakers, Stadträtin + Fachbereichsleiterin FB 3 Bildung, Ordnung + Soz., Stadt Nordhorn
Dagmar Grote, Architektin, Ahaus
Arnold Mönnich, Abteilungsleiter Hochbauamt, Stadt Nordhorn
Thimo Weitemeier, Stadtbaurat Stadt Nordhorn
Gisela Stahs, Abteilungsleitung FB 3 Soziales + KiTa-Betreuung, Stadt Nordhorn
Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Christian Kuckert, Architekt, Münster
Ralf Wömpner, Architekt, Münster
Heidrun Olthoff-Nickenig, Architektin, Hochbauamt Stadt Nordhorn
Milena Schauer, Leiterin Amt für Stadtentwicklung, Stadt Nordhorn
Nicole Robben, Architektin, Hochbauamt Stadt Nordhorn
Frank Elskamp, Leiter städtischer Kindergarten 'Haus für Kinder', Stadt Nordhorn
Frau Bretzke, Landesjugendamt, Niedersächsisches Kultusministerium
N.N., Vertreter Ratsfraktion CDU
N.N., Vertreter Ratsfraktion SPD
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren: — 29. KW 2018 – Versand der Auslobungsunterlagen, — 31. KW 2018 – Kolloquium, — 35. KW 2018 – Abgabe Pläne, — 36. KW 2018 – Abgabe Modelle, — 39. KW 2018 – Preisgerichtssitzung. § 47 Absatz 1 bis 4 VgV: 1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehendenVerbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder dieeinschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenndiese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. 3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. 4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
DeutschlandInternet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
DeutschlandInternet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2018
Deutschland-Nordhorn: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 103-236013
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Nordhorn
Bahnhofstraße 24
Nordhorn
48529
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.nordhorn.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Schopmeyer Architekten BDA
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Schopmeyer Architekten BDA
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: schopmeyer.architekten@t-online.de
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung am Döppersweg in Nordhorn
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen am Döppersweg in Nordhorn. Die Nutzfläche der projektierten KiTa beträgt ca. 1 150 m2, hinzu kommen Außen- und Freiflächen von ca. 1 200 m2.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde. Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei. Wettbewerbsteilnehmer: 12 Architekturbüros (4 gesetzte und 8 Teilnehmer nach EU-Bekanntmachung). Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 8 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt. Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht einreicht. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind postalische, per E-Mail gesendete oder persönlich abgegebene Bewerbungsformulare zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Das Bewerbungsformular ist per E-Mail anzufordern bei Schopmeyer Architekten BDA bis zum 6.7.2018 und muss bis zum 6.7.2018, 14.00 im Büro Schopmeyer Architekten BDA in Münster, Deutschland eingegangen sein. Geforderte Nachweise: — Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren), — Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt), — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, — Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Burhoff und Burhoff Architekten BDA, Partnerschaft mbB, Münster
Architekt Jan Linschulte, München / Nordhorn
ahrens & grabenhorst Architekten, Stadtplaner BDA, Hannover
henke. siassi architekten PartG mbB, Dortmund
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/07/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/07/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Gesamtpreissumme beträgt 20 000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. 1) Preis 8 000,00 EUR; 2) Preis 5 000,00 EUR; 3) Preis 3 000,00 EUR. Für Anerkennungen 4 000,00 EUR. Summe: 20 000,00 EUR. Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Thomas Berling, Bürgermeister Stadt Nordhorn
Marlies Schomakers, Stadträtin + Fachbereichsleiterin FB 3 Bildung, Ordnung + Soz., Stadt Nordhorn
Dagmar Grote, Architektin, Ahaus
Arnold Mönnich, Abteilungsleiter Hochbauamt, Stadt Nordhorn
Thimo Weitemeier, Stadtbaurat Stadt Nordhorn
Gisela Stahs, Abteilungsleitung FB 3 Soziales + KiTa-Betreuung, Stadt Nordhorn
Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Christian Kuckert, Architekt, Münster
Ralf Wömpner, Architekt, Münster
Heidrun Olthoff-Nickenig, Architektin, Hochbauamt Stadt Nordhorn
Milena Schauer, Leiterin Amt für Stadtentwicklung, Stadt Nordhorn
Nicole Robben, Architektin, Hochbauamt Stadt Nordhorn
Frank Elskamp, Leiter städtischer Kindergarten 'Haus für Kinder', Stadt Nordhorn
Frau Bretzke, Landesjugendamt, Niedersächsisches Kultusministerium
N.N., Vertreter Ratsfraktion CDU
N.N., Vertreter Ratsfraktion SPD
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren: — 29. KW 2018 – Versand der Auslobungsunterlagen, — 31. KW 2018 – Kolloquium, — 35. KW 2018 – Abgabe Pläne, — 36. KW 2018 – Abgabe Modelle, — 39. KW 2018 – Preisgerichtssitzung. § 47 Absatz 1 bis 4 VgV: 1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehendenVerbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder dieeinschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenndiese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. 3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. 4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
DeutschlandInternet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
DeutschlandInternet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2018