- wa-ID
- wa-2033031
- Tag der Veröffentlichung
- 06.12.2021
- Aktualisiert am
- 07.06.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Sarstedt
- Koordination
- Kleine + Assoziierte Architekten + Stadtplaner, Hannover
- Bewerbungsschluss
- 17.01.2022 24:00
- Abgabetermin Pläne
- 31.03.2022 16:30
- Abgabetermin Modell
- 14.04.2022 16:30
- Preisgerichtssitzung
- 06.05.2022
Nicht offener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren (§ 3 (3) RPW)
Wettbewerbsaufgabe
Auf Grund der in den kommenden Jahren steigenden Grundschülerzahlen beabsichtigt die Stadt Sarstedt eine 3. Grundschule zu errichten. Für diese Schule soll das städtische Grundstück Auf der Kassebeerenworth 17 genutzt werden. Momentan befindet sich auf diesem Grundstück die stark in die Jahre gekommene alte Hauptschule, die abgerissen und entsorgt werden soll. Danach soll hier zukünftig eine 3 zügige Grundschule entstehen, die auf einen 4. Zug erweiterbar sein muss. Neben der alten Hauptschule befindet sich auf dem Grundstück momentan auch eine sanierungsbedüftige Turnhalle. Diese wird vorrangig, Stand jetzt, durch Sportvereine und Kindergärten genutzt. Die alte Halle soll im Zuge des Schulneubaus durch eine neue Halle auf dem gleichen Grundstück ersetzt werden.
Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden.
Die Stadt Sarstedt möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit erzielen.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Die NUF des zu entwerfenden Gebäudes im Wettbewerb beträgt 3.899,00 m².
Fachpreisrichter*innen
Prof. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg (Vorsitz)
Dipl.-Ing. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Essen
Dipl.-Ing. Thomas Möhlendick Architekt BDA, Braunschweig
Dipl.-Ing. Julia Tophof, Architektin, Berlin
Dipl.-Ing. Petra Zymara Architektin BDA Hannover
Sachpreisrichter*innen
Rembert Andermann, Leiter FB 3 der Stadt Sarstedt
Heike Brennecke, Bürgermeisterin der Stadt Sarstedt
Dr. Karl-Heinz Esser, Rat der Stadt Sarstedt
Christoph Neuber, stv. Bürgermeister der Stadt Sarstedt
Wilfried Töttger, Rat der Stadt Sarstedt
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober ausdrücklich und einstimmig, die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sollten die Empfehlungen im Beurteilungstext der Jury berücksichtigt werden.
Deutschland-Sarstedt: Architekturentwurf
2021/S 236-622519
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 22
Ort: Sarstedt
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31157
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 3, Herr Genz
E-Mail: rathaus@sarstedt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sarstedt.de
Postanschrift: Reinholdstr. 17
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: info@kleine-architekten.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenwettbewerb: Neubau einer dritten Grundschule in Sarstedt
Auf Grund der in den kommenden Jahren steigenden Grundschülerzahlen beabsichtigt die Stadt Sarstedt eine 3. Grundschule zu errichten. Für diese Schule soll das städtische Grundstück "Auf der Kassebeerenworth 17" genutzt werden. Momentan befindet sich auf diesem Grundstück die stark in die Jahre gekommene alte Hauptschule, die abgerissen und entsorgt werden soll. Danach soll hier zukünftig eine 3 zügige Grundschule entstehen, die auf einen 4. Zug erweiterbar sein muss. Neben der alten Hauptschule befindet sich auf dem Grundstück momentan auch eine sanierungsbedüftige Turnhalle. Diese wird vorrangig, Stand jetzt, durch Sportvereine und Kindergärten genutzt. Die alte Halle soll im Zuge des Schulneubaus durch eine neue Halle auf dem gleichen Grundstück ersetzt werden.
Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden.
Die Stadt Sarstedt möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit erzielen.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Die NUF des zu entwerfenden Gebäudes im Wettbewerb beträgt 3.899,00 m².
Dazu sind Gesamtplanungsleistungen gemäß § 34 Objektplanung und § 39 Freianlagen LPH 2-9 (LPH 6-8 in Teilen), § 51 Tragwerksplanung LPH 2-6 und § 55 Technische Ausrüstung AG 1-6 + 8 LPH 2-9 (LPH 6+7 in Teilen) zu erbringen.
Die Beauftragung erfolgt in 5 Stufen:
Stufe 1: LPH 2
Stufe 2: LPH 3
Stufe 3: LPH 4
Stufe 4: LPH 5+6
Stufe 5: LPH 7-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllen mehr Bewerber die Voraussetzungen zur Teilnahme, als Teilnehmer vorgesehen sind, wird anonym per Losentscheid ausgewählt. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen. Die formellen Kriterien sind vom Architekten zu erfüllen.
Der Auslober behält sich vor, fünf Büros im Vorfeld auszuwählen, die am Wettbewerb teilnehmen, die nicht über das Losverfahren ermittelt werden. Der Auslober behält sich zudem vor, die unter IV.2) genannten Büros durch andere Büros zu ersetzen, so die unter IV.2) nominierten Büros die nachgenannten Kriterien (III.1.1 bis III.1.2) nicht erfüllen.
Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen zu entnehmen.
Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß der Wettbewerbsauslobung.
Es werden als Preise ausgelobt:
9.000,00 EUR netto als 1. Preis
7.000,00 EUR netto als 2. Preis
5.000,00 EUR netto als 3. Preis
3.000,00 EUR netto als 4. Preis
2 Anerkennungen zu je 1.500,00 EUR netto
An Aufwandsentschädigungen und Preisen werden somit insgesamt:
72.000,00 EUR ohne Mehrwertsteuer
13.680,00 EUR zuzüglich ges. Mwst.
85.680,00 EUR brutto
ausgelobt.
Jeder Teilnehmer erhält nach der Sitzung des Preisgerichtes gem. § 7 (2) RPW eine Aufwandsentschädigung von 3.000,00 EUR netto (gegen Rechnung direkt an Auslober) sofern die Arbeit zur Preisgerichtssitzung zugelassen wurde.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.
Bewerberfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (s. unter IV.2.2) über die Plattform zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VR9Z4
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-1334
Fax: +49 4131-152943
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.