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Neubau des Betriebshofs des A.R.T. , Trier/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2021472
Tag der Veröffentlichung
11.05.2018
Aktualisiert am
11.05.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten
Auslober
Koordination
Kohl Consult Bau und Vergabe GmbH, Trier
Bewerbungsschluss
05.10.2017
Abgabetermin Pläne
28.03.2018
Abgabetermin Modell
04.04.2018
Preisgerichtssitzung
18.04.0218

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

Atelier D`Architecture & de Design Jim Clemes, Esch-sur-Alzette

2. Preis

AV1 Architekten, Kaiserslautern

3. Preis

bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln

Anerkennung

WW+, Esch-sur-Alzette

Anerkennung

berger röcker gork, Stuttgart
Verfahrensart
Nichtoffener zweiphasiger Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV

Wettbewerbsaufgabe
Der Auslober „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)“ plant auf dem ca. 2,5 ha großen ehemaligen französischen Kasernengrundstück die Ansiedlung ihres Betriebshofs, bestehend aus Fuhrpark- und Logistikmanagement sowie Fuhrparkbewirtschaftung (Werkstätte, Tankstelle u. Waschanlage etc.). Zurzeit befindet sich der Betriebshof des A.R.T. in der Löwenbrückener Straße in Trier-Süd. Teile der Verwaltung und das Kundencenter sind bereits in unmittelbarer Nachbarschaft zur Lage des zukünftigen Betriebshofs, nämlich in der Metternichstraße 33 auf dem ca. 2 ha großen ehemaligen „Romika Gelände“ untergebracht.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung und Entwicklung eines Entwurfes für den Betriebshof, bestehend aus Fuhrpark- und Logistikmanagement sowie Fuhrparkbewirtschaftung auf einem Grundstück in der Metternichstraße 35 in Trier-Nord.
07/09/2017    S171    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Trier: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2017/S 171-350995
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Zweckverband A.R.T.
Löwenbrückener Straße 13/14
Trier
54290
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband A.R.T., Zentrale Vergabestelle, Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier
E-Mail: info@wb-trier.betriebshof.de
NUTS-Code: DEB2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.wb-trier-betriebshof.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Nichtoffener zweiphasiger Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV für den Neubau des Betriebshofs des A.R.T., Metternichstraße 35, D-54292 Trier.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000

II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: II.2.4.1) Allgemeines: Der Auslober „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)“ plant auf dem ca. 2,5 ha großen ehemaligen französischen Kasernengrundstück die Ansiedlung ihres Betriebshofs, bestehend aus Fuhrpark- und Logistikmanagement sowie Fuhrparkbewirtschaftung (Werkstätte, Tankstelle u. Waschanlage etc.). Zurzeit befindet sich der Betriebshof des A.R.T. in der Löwenbrückener Straße in Trier-Süd. Teile der Verwaltung und das Kundencenter sind bereits in unmittelbarer Nachbarschaft zur Lage des zukünftigen Betriebshofs, nämlich in der Metternichstraße 33 auf dem ca. 2 ha großen ehemaligen „Romika Gelände“ untergebracht. II.2.4.2) Lage des Wettbewerbsgrundstücks: Das Plangebiet ist ein ehemaliges Kasernengrundstück in Trier Nord. Der Stadtteil Trier Nord umfasst im Wesentlichen den Stadtbezirk Nells Ländchen. Er besteht aus dem Quartier Ambrosius und großen Teilen des Konversionsgebiets Trier-Nord, vor allem die ehemaligen Familienwohnungen der französischen Streitkräfte. Dazu kommt noch die städtische Grünanlage „Nells Park“, die dem Stadtbezirk seinen Namen gab. Nach Norden hin setzt sich der Stadtteil mit dem Gewerbegebiet Trier-Nord weiter fort, begrenzt, nach Osten durch die Bahnlinie, im Süden schließt sich der innenstadtnahe Stadtbezirk Maximin an und im Westen das neu erschlossene, ehemals französische Kasernengelände Castelforte mit einer gemischten Raumnutzung (Großraumsporthalle „Arena“, großflächiger Einzelhandel, Einfamilienhaussiedlungen) sowie der städtische Hauptfriedhof. Besonders zu berücksichtigen sind die gegenüberliegenden ehemaligen Französischen Kasernengebäude an der Metternichstraße. Diese werden von mittelständischen Unternehmen und einer Flüchtlingseinrichtung genutzt. II.2.4.3) Wettbewerbsaufgabe: Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung und Entwicklung eines Entwurfes für den Betriebshof, bestehend aus Fuhrpark- und Logistikmanagement sowie Fuhrparkbewirtschaftung auf einem Grundstück in der Metternichstraße 35 in Trier-Nord. Der Wettbewerb wird als nichtoffener zweiphasiger Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. Aufgefordert zur Teilnahme sind Architekten (siehe hierzu Ziffer III.2.1). II.2.4.4) Der Auslober beabsichtigt im Anschluss an den Planungswettbewerb die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen: Leistungen (Leistungsphasen 1-9) der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zur HOAI sowie Leistungen (Leistungsphasen 1-9) der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 zur HOAI. Die Leistungen sind für den Neubau des Betriebshofs des A.R.T., Metternichstraße 35, 54292 Trier zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nach VgV mit den Preisträgern an einen der Preisträger. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d.h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der ersten drei Preisträger. II.2.4.5) Weitere Informationen zum Wettbewerb können der in Ziffer I.3) aufgeführten Internetseite: www.wb-trier-betriebshof.de entnommen werden.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer nebst Bewertungsmatrix, Erläuterungen, Hinweise sowie die Eignungskriterien sind auf der in Ziffer I.3) als PDF-Dokument (Dateiname: „Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer“) genannten Internetseite: www.wb-trier-betriebshof.de verfügbar und herunterzuladen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Marte.Marte Architekten
VALENTINY hvp Architects
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Beurteilungskriterien: Kriterien (ohne Rangfolge) für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht: 1. Gesamtidee: — Städtebauliche, und gestalterische Qualität der Gebäude mit außenräumlicher Einbindung in die Umgebung bzw. in das Quartier (gegenüberliegende Kasernengebäude) 2. – Funktionalität: Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen, interne Erschließung, Funktionalität sowie innenräumliche Qualität — Gliederung und Trennung öffentlicher und interner Bereiche 3. Energiekonzept / Ökologische Qualität / Freiflächen 4. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb 5. Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption.

IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis 40 % 26 800 EUR; 2. Preis 25 % 16 750 EUR; 3. Preis 15 % 10 050 EUR; Gleichrangige Anerkennungen 20 %, 2 x 6 700 EUR.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Zuzügliche Modelhonorierung je Teilnehmer der 2. Phase (5 Teilnehmer) mit je 800 EUR netto.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Dipl.-Ing. Andreas Ludwig, Baudezernent der Stadt Trier (Fachpreisrichter)
Herr Prof. Dipl.-Ing. Kuno Schneider, Universität Frankfurt (Fachpreisrichter)
Herr Dipl.-Ing. Roger Bundschuh, Berlin (Fachpreisrichter)
Herr Prof. Dipl.-Ing. Kunibert Wachten, Dortmund (Fachpreisrichter)
Frau Dipl.-Ing. Andrea Uhrig, Kaiserslautern (Fachpreisrichter)
Herr Prof. Frank Kasprusch, Hochschule Trier (stellv. Fachpreisrichter)
Frau Dipl.-Ing. Iris Wiemann-Enkler, Stadt Trier,Leiterin Stadplanungsamt (stellv. Fachpreisrichter)
Frau Prof. Dipl.-Ing. Andrea Wandel, Saarbrücken (stellv. Fachpreisrichter)
Herr Landrat Gregor Eibes, Verbandsvorsteher A.R.T. (Sachpreisrichter)
Herr Landrat Günther Schartz, Verbandsvorsteher A.R.T. (Sachpreisrichter)
Herr Dr. Maximilian Monzel Verbandsdirektor A.R.T. (Sachpreisrichter)
Frau Dipl.-Ing. Dorothee Mayer, München (Sachpreisrichter)
Herr Alexander Licht, MdL und 1. Kreisbeigeordneter (stellv. Sachpreisrichter)
Herr Rolf Rauland, Geschäftsbereichsleiter, Landkreis Trier Saarburg (stellv. Sachpreisrichter)
Herr Stefan Mock, Bereichsleiter Verwaltung A.R.T. (stellv. Sachpreisrichter)
Herr Herbert Kugel, stellv. Verbandsdirektor A.R.T. (Sachverständige)
Herr Michael Müller, Infrastruktur A.R.T. (Sachverständige)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben: VI.3.1) Die Unterlagen (Auslobung, Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer nebst Bewertungsmatrix sowie Erläuterungen und Hinweise, Eignungskriterien, Bewerbungsbogen sowie weitere Informationsunterlagen) zum Wettbewerb sind auf der in Ziffer I.3) aufgeführten Internetseite (www.wb-trier-betriebshof.de) verfügbar und zum Download bereitgestellt. VI.3.2) Bei der Bewerbung ist der auf der vorgenannten Internetseite (www.wb-trier-betriebshof.de) enthaltene Bewerbungsbogen zu verwenden. VI.3.3) Rückfragen von Bewerbern werden nur über die im Ziffer I.3) genannte Internetseite entgegen genommen und beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. VI.3.4) Bewerberinformationen zum Verfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage, siehe Ziffer I.3), geführt. Bewerber haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. VI.3.5) Die Kosten für Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet. VI.3.6) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für den nichtoffenen zweiphasigen Planungswettbewerb A.R.T., erst am 5.10.2017 öffnen“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle. VI.3.7) Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF- Format auf Datenträger) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird die Vergabestelle die Papierform ihrer Bewertung zugrunde legen. VI.3.8) Es ist beabsichtigt, eine Baukostenobergrenze für das Gesamtprojekt in dem zu schließenden Auftrag festzulegen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-162113
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-162113

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/09/2017

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