- wa-ID
- wa-2018187
- Tag der Veröffentlichung
- 28.01.2015
- Aktualisiert am
- 27.03.2014
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
-
GBG
Mannheimer Wohnungsbaugesell. mbH - Koordination
- Naumer Freie Architekten, Mannheim
- Preisgerichtssitzung
- 27.03.2014
Verfahrensart
Nicht-offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die im Stadtteil Feudenheim gelegene Wohnsiedlung am Aubuckel mit ihrer 5-geschossigen Wohnbebauung ist Eigentum der GBG Mannheim. Die Wohnsiedlung lässt aufgrund des schlechten substanziellen Zustandes eine wirtschaftliche Sanierung nicht zu. Die GBG sieht daher den Abriss und Neubau der Aubuckel-Siedlung in Bauphasen vor. Es soll eine Konzeption für die neue Errichtung der Geschosswohnungsbauten in Phasen unter Verwendung der bestehenden städtebaulichen Figur entwickelt werden. Die städtebauliche Idee der fünfziger Jahre vom familienfreundlichen Wohnen im Grünen – vom „Wohnen im Park“, soll hierbei städtebauliche und gestalterische Leitidee sein.
Der Auslober sieht hierin die besondere Herausforderung den Siedlungscharakter der Baukörper und die städtebauliche Figur der 50er Jahre zu erhalten und eine neue Wohnbebauung auf dem städtebaulichen Fußabdruck der Gebäude zu entwickeln unter Berücksichtigung der spezifischen neuen Anforderungen der heutigen Zeit hinsichtlich Wohntypen, Infrastruktur (wie z.B. Müllstandorte, Fahrradstellplätze etc.) und Parkierung. Das Angebot an Wohnungstypen wird an die heutigen Bedürfnisse mit entsprechend von der GBG vorgegebenen neuen Wohnungsgrößen und Wohnungsmix angepasst. Hierfür sollen möglichst 19.790 qm Wohnfläche, so wie derzeit im Bestand vorhanden sind, errichtet werden. Für das gesamte Planungsgebiet sind Lösungsvorschläge für den ruhenden Verkehr gefordert. Es werden 1,5 überdeckte Stellplätze pro Wohneinheit gewünscht. Der Auslober geht davon aus, dass die erforderlichen Stellplätze bauabschnittsweise gewährleistet werden. Entstehen soll eine wirtschaftlich angemessene Wohnbebauung mit gut durchdachten Grundrisslösungen und wirtschaftlich tragbarer Fassadengestaltung. Dabei sollen die vorhandene Parklandschaft mit dem Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben. Der städtebauliche Fußabdruck soll erhalten werden unter Berücksichtigung notwendiger Anpassungen der neuen Baukörper an die vorgegebenen Anforderungen der Wohnungsgrundrisse und der Infrastruktur.
Nicht-offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die im Stadtteil Feudenheim gelegene Wohnsiedlung am Aubuckel mit ihrer 5-geschossigen Wohnbebauung ist Eigentum der GBG Mannheim. Die Wohnsiedlung lässt aufgrund des schlechten substanziellen Zustandes eine wirtschaftliche Sanierung nicht zu. Die GBG sieht daher den Abriss und Neubau der Aubuckel-Siedlung in Bauphasen vor. Es soll eine Konzeption für die neue Errichtung der Geschosswohnungsbauten in Phasen unter Verwendung der bestehenden städtebaulichen Figur entwickelt werden. Die städtebauliche Idee der fünfziger Jahre vom familienfreundlichen Wohnen im Grünen – vom „Wohnen im Park“, soll hierbei städtebauliche und gestalterische Leitidee sein.
Der Auslober sieht hierin die besondere Herausforderung den Siedlungscharakter der Baukörper und die städtebauliche Figur der 50er Jahre zu erhalten und eine neue Wohnbebauung auf dem städtebaulichen Fußabdruck der Gebäude zu entwickeln unter Berücksichtigung der spezifischen neuen Anforderungen der heutigen Zeit hinsichtlich Wohntypen, Infrastruktur (wie z.B. Müllstandorte, Fahrradstellplätze etc.) und Parkierung. Das Angebot an Wohnungstypen wird an die heutigen Bedürfnisse mit entsprechend von der GBG vorgegebenen neuen Wohnungsgrößen und Wohnungsmix angepasst. Hierfür sollen möglichst 19.790 qm Wohnfläche, so wie derzeit im Bestand vorhanden sind, errichtet werden. Für das gesamte Planungsgebiet sind Lösungsvorschläge für den ruhenden Verkehr gefordert. Es werden 1,5 überdeckte Stellplätze pro Wohneinheit gewünscht. Der Auslober geht davon aus, dass die erforderlichen Stellplätze bauabschnittsweise gewährleistet werden. Entstehen soll eine wirtschaftlich angemessene Wohnbebauung mit gut durchdachten Grundrisslösungen und wirtschaftlich tragbarer Fassadengestaltung. Dabei sollen die vorhandene Parklandschaft mit dem Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben. Der städtebauliche Fußabdruck soll erhalten werden unter Berücksichtigung notwendiger Anpassungen der neuen Baukörper an die vorgegebenen Anforderungen der Wohnungsgrundrisse und der Infrastruktur.