- wa-ID
- wa-2029729
- Tag der Veröffentlichung
- 31.08.2020
- Aktualisiert am
- 23.07.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten*innen als Generalplaner*innen mit Fachplaner*innen
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Essen
- Koordination
- neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Köln
- Bewerbungsschluss
- 29.09.2020
- Abgabetermin Pläne
- 11.05.2021
- Abgabetermin Modell
- 20.05.2021
- Preisgerichtssitzung
- 25.06.2021
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb als nicht offener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt auf dem bestehenden Schulareal an der Ohmstr. 32 in Essen-Altendorf den abschnittsweisen Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie voraussichtlich 5 Schulsporthallen. Der Neubau umfasst auch Nutzungen mit Stadtteilbezug. Der neue Schulbau ersetzt die bestehende 8-zügige Gesamtschule auf dem Grundstück und den bestehenden Sporthallenkomplex mit 7 Sporthallen. Die Umsetzung der Neubauten erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Durch eine abschnittsweise Realisierung kann auf Provisorien verzichtet werden. Beide Bestandsgebäude werden nach dem Umzug abgebrochen. Für die neu zu errichtenden Gebäude ist eine Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren geplant.
Die benachbarte Grundschule und ihr Pausenhof sowie die bestehende Sportanlage sind in das Gesamtkonzept zu integrieren. Angestrebt wird zudem die städtebauliche Neuordnung der Flächen, die durch den Rückbau des Bestandsgebäudes resultieren. Dabei gilt es, die Ziele der städtebaulichen Voruntersuchung und des Mobilitätskonzepts zu validieren.
Das Projekt soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit (BNB) gerecht werden. Das innovative pädagogische Konzept ist das Ergebnis einer umfangreichen Beteiligung der Schulgemeinde. In energetischer Hinsicht sollen die Neubauten den Passivhausstand umsetzen. Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in der Auslobung ausführlich beschrieben. Der Neubau soll zertifiziert werden. Ein für den Standort und das Raumprogramm passgenaues, wirtschaftliches Energiekonzept wird vorab erarbeitet und im Wettbewerb vorgegeben.
Die BGF der neuen Gesamtschule liegt in der Größenordnung von 20 000 m2. Die BGF des neuen Sporthallenkomplexes über 4 000 m2. Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Generalplaner auch mit der Abbruchplanung für die Bestandsgebäude zu beauftragen.
Im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung werden auch Vorschläge zur städtebaulichen Anbindung der Schule im Stadtteil und die Gestaltung der Außenflächen erwartet.
Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300+400 für den Schulneubau und die Sporthallen werden mit ca. 40 Mio. EUR (ohne Abbruchkosten) veranschlagt.
Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umsetzung der Planungsleistungen mit der BIM-Methode.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart (Vorsitzender)
Martin Harter, Stadtplaner, Bauassessor, Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 7, Stadtplanung und Bauen, Stadt Essen
Prof. Andreas Kipar, Landschaftsarchitekt, Mailand/Düsseldorf
Prof. Christoph Kuhn, Architekt, Freiburg
Simone Raskob, Landschaftsarchitektin, Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 6, Umwelt,
Verkehr und Sport, Stadt Essen
Prof. Christa Reicher, Architektin, Stadtplanerin, Aachen
Wolfgang Zimmer, Architekt, Essen
Sachpreisrichter*innen
Muchtar Al Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand 4, Jugend, Bildung und Kultur, Stadt Essen
Doris Eisenmenger, Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk III
Julia Gajewski, Schulleiterin der Gesamtschule Bockmühle
Anke Löhl, stellvertretende Vorsitzende, Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft
Andrea Schattberg, Fachbereich Schule, Fachbereichsleitung, Stadt Essen
Ronald Graf, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Fachbereichsleitung, Stadt Essen
Empfehlungen des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, der Umsetzung des Neubaus unter Berücksichtigung der schriftlichen Würdigungen des Preisgerichts eine die Arbeit 1012 zugrunde zu legen und die Kritikpunkte in der Weiterbearbeitung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu dem Wettbewerb finden Sie unter:
www.essen.de/leben/planen_bauen_und_wohnen/essen_plant_und_baut_/schulen_und_kitas/architekturwettbewerbe/verteilerseite_wettbewerbe.de.html
Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb als nicht offener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt auf dem bestehenden Schulareal an der Ohmstr. 32 in Essen-Altendorf den abschnittsweisen Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie voraussichtlich 5 Schulsporthallen. Der Neubau umfasst auch Nutzungen mit Stadtteilbezug. Der neue Schulbau ersetzt die bestehende 8-zügige Gesamtschule auf dem Grundstück und den bestehenden Sporthallenkomplex mit 7 Sporthallen. Die Umsetzung der Neubauten erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Durch eine abschnittsweise Realisierung kann auf Provisorien verzichtet werden. Beide Bestandsgebäude werden nach dem Umzug abgebrochen. Für die neu zu errichtenden Gebäude ist eine Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren geplant.
Die benachbarte Grundschule und ihr Pausenhof sowie die bestehende Sportanlage sind in das Gesamtkonzept zu integrieren. Angestrebt wird zudem die städtebauliche Neuordnung der Flächen, die durch den Rückbau des Bestandsgebäudes resultieren. Dabei gilt es, die Ziele der städtebaulichen Voruntersuchung und des Mobilitätskonzepts zu validieren.
Das Projekt soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit (BNB) gerecht werden. Das innovative pädagogische Konzept ist das Ergebnis einer umfangreichen Beteiligung der Schulgemeinde. In energetischer Hinsicht sollen die Neubauten den Passivhausstand umsetzen. Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in der Auslobung ausführlich beschrieben. Der Neubau soll zertifiziert werden. Ein für den Standort und das Raumprogramm passgenaues, wirtschaftliches Energiekonzept wird vorab erarbeitet und im Wettbewerb vorgegeben.
Die BGF der neuen Gesamtschule liegt in der Größenordnung von 20 000 m2. Die BGF des neuen Sporthallenkomplexes über 4 000 m2. Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Generalplaner auch mit der Abbruchplanung für die Bestandsgebäude zu beauftragen.
Im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung werden auch Vorschläge zur städtebaulichen Anbindung der Schule im Stadtteil und die Gestaltung der Außenflächen erwartet.
Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300+400 für den Schulneubau und die Sporthallen werden mit ca. 40 Mio. EUR (ohne Abbruchkosten) veranschlagt.
Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umsetzung der Planungsleistungen mit der BIM-Methode.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart (Vorsitzender)
Martin Harter, Stadtplaner, Bauassessor, Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 7, Stadtplanung und Bauen, Stadt Essen
Prof. Andreas Kipar, Landschaftsarchitekt, Mailand/Düsseldorf
Prof. Christoph Kuhn, Architekt, Freiburg
Simone Raskob, Landschaftsarchitektin, Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 6, Umwelt,
Verkehr und Sport, Stadt Essen
Prof. Christa Reicher, Architektin, Stadtplanerin, Aachen
Wolfgang Zimmer, Architekt, Essen
Sachpreisrichter*innen
Muchtar Al Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand 4, Jugend, Bildung und Kultur, Stadt Essen
Doris Eisenmenger, Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk III
Julia Gajewski, Schulleiterin der Gesamtschule Bockmühle
Anke Löhl, stellvertretende Vorsitzende, Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft
Andrea Schattberg, Fachbereich Schule, Fachbereichsleitung, Stadt Essen
Ronald Graf, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Fachbereichsleitung, Stadt Essen
Empfehlungen des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, der Umsetzung des Neubaus unter Berücksichtigung der schriftlichen Würdigungen des Preisgerichts eine die Arbeit 1012 zugrunde zu legen und die Kritikpunkte in der Weiterbearbeitung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu dem Wettbewerb finden Sie unter:
www.essen.de/leben/planen_bauen_und_wohnen/essen_plant_und_baut_/schulen_und_kitas/architekturwettbewerbe/verteilerseite_wettbewerbe.de.html
31/08/2020 S168
Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 168-407761
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Der Oberbürgermeister, Geschäftsbereich 7, Stadtplanung und Bauen
Postanschrift: Lindenallee 59-67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilienwirtschaft Stadt Essen
E-Mail: Bettina.Riemer@immo.essen.de
Telefon: +49 201-60424Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDXYWYC/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDXYWYC
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Neubau Gesamtschule Bockmühle in Essen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-227
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt auf dem bestehenden Schulareal an der Ohmstr. 32 in Essen-Altendorf den abschnittsweisen Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie voraussichtlich 5 Schulsporthallen. Der Neubau umfasst auch Nutzungen mit Stadtteilbezug. Der neue Schulbau ersetzt die bestehende 8-zügige Gesamtschule auf dem Grundstück und den bestehenden Sporthallenkomplex mit 7 Sporthallen. Die Umsetzung der Neubauten erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Durch eine abschnittsweise Realisierung kann auf Provisorien verzichtet werden. Beide Bestandsgebäude werden nach dem Umzug abgebrochen. Für die neu zu errichtenden Gebäude ist eine Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren geplant.
Die benachbarte Grundschule und ihr Pausenhof sowie die bestehende Sportanlage sind in das Gesamtkonzept zu integrieren. Angestrebt wird zudem die städtebauliche Neuordnung der Flächen, die durch den Rückbau des Bestandsgebäudes resultieren. Dabei gilt es, die Ziele der städtebaulichen Voruntersuchung und des Mobilitätskonzepts zu validieren.
Das Projekt soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit (BNB) gerecht werden. Das innovative pädagogische Konzept ist das Ergebnis einer umfangreichen Beteiligung der Schulgemeinde. In energetischer Hinsicht sollen die Neubauten den Passivhausstand umsetzen. Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in der Auslobung ausführlich beschrieben. Der Neubau soll zertifiziert werden. Ein für den Standort und das Raumprogramm passgenaues, wirtschaftliches Energiekonzept wird vorab erarbeitet und im Wettbewerb vorgegeben.
Die BGF der neuen Gesamtschule liegt in der Größenordnung von 20 000 m2. Die BGF des neuen Sporthallenkomplexes über 4 000 m2. Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Generalplaner auch mit der Abbruchplanung für die Bestandsgebäude zu beauftragen.
Im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung werden auch Vorschläge zur städtebaulichen Anbindung der Schule im Stadtteil und die Gestaltung der Außenflächen erwartet.
Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300+400 für den Schulneubau und die Sporthallen werden mit ca. 40 Mio. EUR (ohne Abbruchkosten) veranschlagt.
Das Verfahren wird als VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb umgesetzt. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt.
Vorgesehen sind 15 Teilnehmer: Generalplanerteams (Architekt*in als Generalplaner) mit Fachplaner*innen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Technische Gebäudeausrüstung (AG 1-8 gem. HOAI 2013 oder gleichwertig), Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Raumakustik, Bauakustik).
Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umsetzung der Planungsleistungen mit der BIM-Methode.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeanträge
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung der vorgegebenen Formulare „Teilnahmeantrag“ sowie die Anlagen A bis C zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Bewerber müssen als Mindestanforderung für ihre Eignung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Angaben und Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag belegen sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Fachplanungen Referenzprojekte 1 bis 5 (siehe Teilnahmeantrag, Anlage B, Referenzprojekte 1 bis 5) nachweisen.
Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung möglich (siehe Teilnahmeantrag, Anlage C, Referenzprojekte 6 bis 9), die für die Auswahl der Teilnehmer relevant wird, wenn mehr als 15 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. Die Einzelheiten dazu sind im Dokument Allgemeine Hinweise zu den
Bewerbungsunterlagen und zum Teilnahmeantrag zu dieser EU-Bekanntmachung beschrieben.
Der Teilnahmeantrag inkl. seiner Anlagen A bis C (zu bearbeitende Dokumente) sind über die Vergabeplattform fristgerecht einzureichen.
Als Bewerber zulässig sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in oder gleichwertig berechtigt sind.
Als Fachplaner*innen im Generalplanerteam zulässig sind natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind,
a) die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu führen,
b) Leistungen bei der Technischen Gebäudeausrüstung gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu erbringen,
c) Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu erbringen,
d) Leistungen für die Bauphysik gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu erbringen.
Zulassungsbereich: Staaten des EWR, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
Mehrfachbewerbungen von Generalplaner*innen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des Bewerbers. Bei Bewerbungen von Konzernverbundenen Unternehmen ist der Geheimwettbewerb sicherzustellen.
Fachplaner*innen dürfen bei mehreren Bewerbern Nachunternehmen sein, soweit der Geheimwettbewerb gewährleistet wird. Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden und müssen als Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend sein.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Ja, Architekten*innen als Generalplaner mit Fachplaner*innen der Fachrichtungen oder je vergleichbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Qualität des städtebaulichen Konzepts, auch unter Berücksichtigung des Stadtteilbezugs und der Nachbarschaftsverträglichkeit;
— Qualität der Bauabschnittsbildung, auch unter Berücksichtigung der Baulogistik und der Realisierung bei laufendem Betrieb;
— Qualität des Architekturkonzepts, insbesondere Angemessenheit des architektonischen und städtebaulichen Auftritts;
— Qualität des Freiraumkonzepts;
— Funktionalität und pädogogische Qualität des Raumkonzeptes;
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt;
— Qualität der Integration des vorgegebenen Energiekonzepts;
— Umsetzbarkeit des geforderten Nachhaltigkeitsstandards.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/11/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Ja
Als Wettbewerbssumme stehen 300 000,00 EUR exkl. Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Insgesamt werden 120 000,00 EUR exkl. MwSt. der Wettbewerbssumme an alle Teilnehmer, die fristgerecht eine im Wesentlichen vollständige, vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassene Arbeit einreichen, als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet.
Die verbleibende Summe (von voraussichtlich 180 000,00 EUR exkl. MwSt.) wird wie folgt in Preise und Anerkennungen aufgeteilt:
— 1. Preis 75 000,00 EUR exkl. MwSt.,
— 2. Preis 45 000,00 EUR exkl. MwSt..
Der verbleibende Anteil der Wettbewerbssumme von 60 000,00 EUR exkl. MwSt. wird nach Ermessen des
Preisgerichts für die Zuteilung von 2 bis 3 Anerkennungen verwendet.
Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen werden durch Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht auferlegt sich Einstimmigkeit für eine Veränderung der oben dargestellten Verteilung der Wettbewerbssumme.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird vom Empfänger abgeführt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Kirstin Bartels, Architektin, Hamburg
Martin Harter, Stadtplaner, Bauassessor Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 7, Stadtplanung und Bauen, Stadt Essen
Dr. Andreas Kipar, Landschaftsarchitekt, Mailand/Duisburg
Simone Raskob, Landschaftsarchitektin, Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 6A, Umwelt, Verkehr und Sport, Stadt Essen
Prof. Christa Reicher, Architektin, Stadtplanerin, Dortmund
Prof. Tobias Wulf, Architektur, Stuttgart
Prof. Dr. Christoph Kuhn, Architekt, Freiburg
Muchtar Al Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand 4, Jugend, Bildung Kultur, Stadt Essen
Julia Gajewski, Schulleiterin der Gesamtschule Bockmühle
Vertreter*in oder Vorsitzende*r, Bau- und Verkehrsausschuss
Vertreter*in oder Vorsitzende*r, Schulausschuss
- Vertreter*in oder Vorsitzende*r, Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung
N.N., Bezirksbürgermeister/in Stadtbezirk III
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Zu III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Teilnehmer am VgV-Verhandlungsverfahren verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungsleistungen (z. B. für Abbruchplanung, Baulogistik, Küchenplanung, Büchereiplanung, Brandschutz etc.) zu übernehmen, sofern der Bauherr dies wünscht.
VgV-Verhandlungsverfahren/Weiterbeauftragung:
Nach derzeitigem Verfahrensstand sieht die Ausloberin folgenden Ablauf des Verfahrens vor:
Die Ausloberin führt als Auftraggeberin ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb durch, welches mit einem Planungswettbewerb nach RPW 2013 startet. Erst anschließend beginnt das eigentliche VgV-Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Die Auftraggeberin führt dieses VgV-Verhandlungsverfahren grundsätzlich nur mit dem Teilnehmer der mit dem ersten Preis prämierten Arbeit durch und verhandelt zunächst mit diesem. Der ausgewählte Teilnehmer muss im VgV-Verhandlungsverfahren zum Nachweis seiner Eignung eine Bestätigung der in seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben und Eigenerklärungen einreichen.
Alle Informationen zum VgV-Verhandlungsverfahren und zur Weiterbeauftragung sind in dem formalen Teil der Auslobung unter 5 beschrieben.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb:
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sowie zu den Anlagen und Formularen dürfen die Bewerber 10 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einreichen.
Bei Rückfragen zum Teilnahmeantrag wird die Ausloberin ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und unter I.3. auf der angegebenen Adresse veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb 6 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Termine im Überblick:
a) Fr., 29.1.2021 Versand der Wettbewerbsunterlagen,
b) Di., 9.2.2021 Frist für Rückfragen,
c) Fr., 26.2.2021 Preisgerichtsvorbesprechung und Rückfragenkolloquium,
d) Di., 11.5.2021 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten,
e) Do., 20.5.2021 Abgabe der Einsatzmodelle,
f) Fr., 25.6.2021 Preisgerichtsitzung.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDXYWYC
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auslober bzw. Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. Enthalten die Auslobungsunterlagen und/oder die den Teilnehmern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Teilnehmers gegen geltendes Recht, so hat der Teilnehmer den Auslober bzw. Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit bzw. sonstiger Unterlagen, schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Teilnehmer – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Unterlagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb erkennen oder zu erkennen glauben.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/08/2020
Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 168-407761
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Der Oberbürgermeister, Geschäftsbereich 7, Stadtplanung und Bauen
Postanschrift: Lindenallee 59-67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilienwirtschaft Stadt Essen
E-Mail: Bettina.Riemer@immo.essen.de
Telefon: +49 201-60424Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDXYWYC/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDXYWYC
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Neubau Gesamtschule Bockmühle in Essen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-227
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt auf dem bestehenden Schulareal an der Ohmstr. 32 in Essen-Altendorf den abschnittsweisen Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie voraussichtlich 5 Schulsporthallen. Der Neubau umfasst auch Nutzungen mit Stadtteilbezug. Der neue Schulbau ersetzt die bestehende 8-zügige Gesamtschule auf dem Grundstück und den bestehenden Sporthallenkomplex mit 7 Sporthallen. Die Umsetzung der Neubauten erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Durch eine abschnittsweise Realisierung kann auf Provisorien verzichtet werden. Beide Bestandsgebäude werden nach dem Umzug abgebrochen. Für die neu zu errichtenden Gebäude ist eine Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren geplant.
Die benachbarte Grundschule und ihr Pausenhof sowie die bestehende Sportanlage sind in das Gesamtkonzept zu integrieren. Angestrebt wird zudem die städtebauliche Neuordnung der Flächen, die durch den Rückbau des Bestandsgebäudes resultieren. Dabei gilt es, die Ziele der städtebaulichen Voruntersuchung und des Mobilitätskonzepts zu validieren.
Das Projekt soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit (BNB) gerecht werden. Das innovative pädagogische Konzept ist das Ergebnis einer umfangreichen Beteiligung der Schulgemeinde. In energetischer Hinsicht sollen die Neubauten den Passivhausstand umsetzen. Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in der Auslobung ausführlich beschrieben. Der Neubau soll zertifiziert werden. Ein für den Standort und das Raumprogramm passgenaues, wirtschaftliches Energiekonzept wird vorab erarbeitet und im Wettbewerb vorgegeben.
Die BGF der neuen Gesamtschule liegt in der Größenordnung von 20 000 m2. Die BGF des neuen Sporthallenkomplexes über 4 000 m2. Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Generalplaner auch mit der Abbruchplanung für die Bestandsgebäude zu beauftragen.
Im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung werden auch Vorschläge zur städtebaulichen Anbindung der Schule im Stadtteil und die Gestaltung der Außenflächen erwartet.
Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300+400 für den Schulneubau und die Sporthallen werden mit ca. 40 Mio. EUR (ohne Abbruchkosten) veranschlagt.
Das Verfahren wird als VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb umgesetzt. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt.
Vorgesehen sind 15 Teilnehmer: Generalplanerteams (Architekt*in als Generalplaner) mit Fachplaner*innen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Technische Gebäudeausrüstung (AG 1-8 gem. HOAI 2013 oder gleichwertig), Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Raumakustik, Bauakustik).
Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umsetzung der Planungsleistungen mit der BIM-Methode.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeanträge
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung der vorgegebenen Formulare „Teilnahmeantrag“ sowie die Anlagen A bis C zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Bewerber müssen als Mindestanforderung für ihre Eignung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Angaben und Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag belegen sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Fachplanungen Referenzprojekte 1 bis 5 (siehe Teilnahmeantrag, Anlage B, Referenzprojekte 1 bis 5) nachweisen.
Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung möglich (siehe Teilnahmeantrag, Anlage C, Referenzprojekte 6 bis 9), die für die Auswahl der Teilnehmer relevant wird, wenn mehr als 15 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. Die Einzelheiten dazu sind im Dokument Allgemeine Hinweise zu den
Bewerbungsunterlagen und zum Teilnahmeantrag zu dieser EU-Bekanntmachung beschrieben.
Der Teilnahmeantrag inkl. seiner Anlagen A bis C (zu bearbeitende Dokumente) sind über die Vergabeplattform fristgerecht einzureichen.
Als Bewerber zulässig sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in oder gleichwertig berechtigt sind.
Als Fachplaner*innen im Generalplanerteam zulässig sind natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind,
a) die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu führen,
b) Leistungen bei der Technischen Gebäudeausrüstung gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu erbringen,
c) Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu erbringen,
d) Leistungen für die Bauphysik gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu erbringen.
Zulassungsbereich: Staaten des EWR, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
Mehrfachbewerbungen von Generalplaner*innen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des Bewerbers. Bei Bewerbungen von Konzernverbundenen Unternehmen ist der Geheimwettbewerb sicherzustellen.
Fachplaner*innen dürfen bei mehreren Bewerbern Nachunternehmen sein, soweit der Geheimwettbewerb gewährleistet wird. Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden und müssen als Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend sein.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Ja, Architekten*innen als Generalplaner mit Fachplaner*innen der Fachrichtungen oder je vergleichbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Qualität des städtebaulichen Konzepts, auch unter Berücksichtigung des Stadtteilbezugs und der Nachbarschaftsverträglichkeit;
— Qualität der Bauabschnittsbildung, auch unter Berücksichtigung der Baulogistik und der Realisierung bei laufendem Betrieb;
— Qualität des Architekturkonzepts, insbesondere Angemessenheit des architektonischen und städtebaulichen Auftritts;
— Qualität des Freiraumkonzepts;
— Funktionalität und pädogogische Qualität des Raumkonzeptes;
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt;
— Qualität der Integration des vorgegebenen Energiekonzepts;
— Umsetzbarkeit des geforderten Nachhaltigkeitsstandards.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/11/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Ja
Als Wettbewerbssumme stehen 300 000,00 EUR exkl. Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Insgesamt werden 120 000,00 EUR exkl. MwSt. der Wettbewerbssumme an alle Teilnehmer, die fristgerecht eine im Wesentlichen vollständige, vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassene Arbeit einreichen, als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet.
Die verbleibende Summe (von voraussichtlich 180 000,00 EUR exkl. MwSt.) wird wie folgt in Preise und Anerkennungen aufgeteilt:
— 1. Preis 75 000,00 EUR exkl. MwSt.,
— 2. Preis 45 000,00 EUR exkl. MwSt..
Der verbleibende Anteil der Wettbewerbssumme von 60 000,00 EUR exkl. MwSt. wird nach Ermessen des
Preisgerichts für die Zuteilung von 2 bis 3 Anerkennungen verwendet.
Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen werden durch Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht auferlegt sich Einstimmigkeit für eine Veränderung der oben dargestellten Verteilung der Wettbewerbssumme.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird vom Empfänger abgeführt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Kirstin Bartels, Architektin, Hamburg
Martin Harter, Stadtplaner, Bauassessor Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 7, Stadtplanung und Bauen, Stadt Essen
Dr. Andreas Kipar, Landschaftsarchitekt, Mailand/Duisburg
Simone Raskob, Landschaftsarchitektin, Dipl.-Ing., Geschäftsbereichsvorstand 6A, Umwelt, Verkehr und Sport, Stadt Essen
Prof. Christa Reicher, Architektin, Stadtplanerin, Dortmund
Prof. Tobias Wulf, Architektur, Stuttgart
Prof. Dr. Christoph Kuhn, Architekt, Freiburg
Muchtar Al Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand 4, Jugend, Bildung Kultur, Stadt Essen
Julia Gajewski, Schulleiterin der Gesamtschule Bockmühle
Vertreter*in oder Vorsitzende*r, Bau- und Verkehrsausschuss
Vertreter*in oder Vorsitzende*r, Schulausschuss
- Vertreter*in oder Vorsitzende*r, Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung
N.N., Bezirksbürgermeister/in Stadtbezirk III
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Zu III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Teilnehmer am VgV-Verhandlungsverfahren verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungsleistungen (z. B. für Abbruchplanung, Baulogistik, Küchenplanung, Büchereiplanung, Brandschutz etc.) zu übernehmen, sofern der Bauherr dies wünscht.
VgV-Verhandlungsverfahren/Weiterbeauftragung:
Nach derzeitigem Verfahrensstand sieht die Ausloberin folgenden Ablauf des Verfahrens vor:
Die Ausloberin führt als Auftraggeberin ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb durch, welches mit einem Planungswettbewerb nach RPW 2013 startet. Erst anschließend beginnt das eigentliche VgV-Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Die Auftraggeberin führt dieses VgV-Verhandlungsverfahren grundsätzlich nur mit dem Teilnehmer der mit dem ersten Preis prämierten Arbeit durch und verhandelt zunächst mit diesem. Der ausgewählte Teilnehmer muss im VgV-Verhandlungsverfahren zum Nachweis seiner Eignung eine Bestätigung der in seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben und Eigenerklärungen einreichen.
Alle Informationen zum VgV-Verhandlungsverfahren und zur Weiterbeauftragung sind in dem formalen Teil der Auslobung unter 5 beschrieben.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb:
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sowie zu den Anlagen und Formularen dürfen die Bewerber 10 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einreichen.
Bei Rückfragen zum Teilnahmeantrag wird die Ausloberin ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und unter I.3. auf der angegebenen Adresse veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb 6 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Termine im Überblick:
a) Fr., 29.1.2021 Versand der Wettbewerbsunterlagen,
b) Di., 9.2.2021 Frist für Rückfragen,
c) Fr., 26.2.2021 Preisgerichtsvorbesprechung und Rückfragenkolloquium,
d) Di., 11.5.2021 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten,
e) Do., 20.5.2021 Abgabe der Einsatzmodelle,
f) Fr., 25.6.2021 Preisgerichtsitzung.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDXYWYC
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auslober bzw. Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. Enthalten die Auslobungsunterlagen und/oder die den Teilnehmern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Teilnehmers gegen geltendes Recht, so hat der Teilnehmer den Auslober bzw. Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit bzw. sonstiger Unterlagen, schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Teilnehmer – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Unterlagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb erkennen oder zu erkennen glauben.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/08/2020