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Nahversorger mit ergänzenden Nutzungen in der zentralen Ortslage von Sürenheide , Verl/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2013803
Tag der Veröffentlichung
21.10.2014
Aktualisiert am
01.04.2015
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
Europäischer Wirtschaftsraum
Teilnehmer
Architekten
Beteiligung
22 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
Preisgerichtssitzung
29.01.2015

1. Preis

Gruppe MDK Ges. für Architektur und Stadtplanung mbH, Münster
Dirk Kaminski · Hendrik Nettels
  • 1. Preis: Gruppe MDK Ges. für Architektur und Stadtplanung mbH, Münster
  • 1. Preis: Gruppe MDK Ges. für Architektur und Stadtplanung mbH, Münster

2. Preis

Birgit Wessendorf, Berlin
Visualisierung: Filipe Soares · Filip Gebka
  • 2. Preis: Birgit Wessendorf, Berlin
  • 2. Preis: Birgit Wessendorf, Berlin

3. Preis

O. M. Architekten, Braunschweig
Rainer Ottinger · Thomas Möhlendick
Modellbau: Modellarchitektur, Braunschweig
  • 3. Preis: O. M. Architekten, Braunschweig
  • 3. Preis: O. M. Architekten, Braunschweig

Anerkennung

Rapp Architekten, Ulm
  • Anerkennung: Rapp Architekten, Ulm
  • Anerkennung: Rapp Architekten, Ulm

Anerkennung

Peter Bastian Architekten, Münster
Modellbau: Monath + Menzel Modellbau, Berlin
  • Anerkennung: Peter Bastian Architekten, Münster
  • Anerkennung: Peter Bastian Architekten, Münster
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
In der Stadt Verl haben sich die Einwohnerzahlen in den letzten Jahren stetig nach oben entwickelt mit entsprechendem Wachstum auch in den Ortsteilen Kaunitz und Sürenheide. Über die Jahre ist an der Thaddäusstraße zwischen Insterburgerstraße und der Allensteiner Straße ein zentraler Versorgungsbereich entstanden, in dessen unmittelbarer Nähe zentrale öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten, Grundschule und ein Freizeit- und Erholungsgebiet liegen.

Mit Hilfe einer starken Bürgerbeteiligung ist ein städtebauliches Konzept erarbeitet und vom Rat der Stadt Verl verabschiedet worden, welches vorsieht, diesen zentralen Bereich durch einen Lebensmittel-Vollversorger zu stärken und langfristig zu sichern. In dem neu zu errichtenden Gebäude sollen zwei/drei kleinere Läden, eine Praxis und barrierefreie Wohnungen untergebracht werden.
p> Realisierungswettbewerb
"Neubau eines Nahversorgers mit ergänzenden Nutzungen in der zentralen Ortslage von Sürenheide"

Bewerbungsfrist bis 28.10.2014

 

Auslober: Stadt Verl

Wettbewerbsbetreuung
Drees & Huesmann  Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel.: 05205-7298-18, Fax: 05205-22679
Email: info@dhp-sennestadt.de
Internet: www.dhp-sennestadt.de

Der Auslobung liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013" zugrunde. Sie ist damit, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind, ohne die Anlagen I bis VII zur RPW Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer W 36/14 registriert.

Wettbewerbsaufgabe

In der Stadt Stadt Verl haben sich die Einwohnerzahlen in den letzten Jahren stetig nach oben entwickelt mit entsprechendem Wachstum auch in den Ortsteilen Kaunitz und Sürenheide. Insbesondere Sürenheide besitzt durch die Ansiedlung großer Industrie- und Gewerbebetriebe, der Nähe zur A 2 und zu Gütersloh ein großes Arbeitsplatzangebot, das die Siedlungsentwicklung stark beeinflusst hat.

Über die Jahre ist an der Thaddäusstraße zwischen Insterburgerstraße und der Allensteiner Straße ein zentraler Versorgungsbereich entstanden, in dessen unmittelbarer Nähe zentrale öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten, Grundschule und ein Freizeit- und Erholungsgebiet liegen. Im zentralen Versorgungsbereich sind neben dem Wohnen folgende Nutzungen zu finden: kleiner Nahversorger (Lebensmittelgeschäft), Bistro, Friseur, Sparkasse, Fahrschule, Schneiderei, Zahnarzt, Zahntechnisches Labor.

Stadträumlich ist die zentrale Lage an der Thaddäusstraße allerdings nicht klar erkennbar. Ebenso entsprechen die Versorgungsangebote nicht dem entstandenen Bedarf.

Mit Hilfe einer starken Bürgerbeteiligung (Werkstattgespräche, Bürgerversammlungen, Unterschriftenaktionen) ist daher ein Städtebauliches Konzept erarbeitet und vom Rat der Stadt Verl verabschiedet worden, welches vorsieht, diesen zentralen Bereich durch einen Lebensmittel-Vollversorger zu stärken und langfristig zu sichern. Mit seiner „Magnetwirkung“ soll er weitere Angebote an den zentralen Standort ziehen. In dem neu zu errichtenden Gebäude sollen zwei/drei kleinere Läden, eine Praxis und barrierefreie Wohnungen untergebracht werden.

Das Zentrum soll zusätzlich gestärkt werden durch die Schaffung eines Bürgerplatzes zwischen Nahversorger und Bürgerhaus, das in dem bisherigen Kindergartengebäude an der Thaddäusstraße seinen neuen öffentlichkeitswirksamen Standort finden wird. Der Kindergarten dagegen wird auf dem ehemaligen Standort des Bürgerhauses an der Allensteiner Straße neu angesiedelt werden.

Planungsziele sind:

•         Entwicklung und langfristige Sicherung eines attraktiven und charakteristischen zentralen Versorgungsbereichs für Sürenheide mit hoher Aufenthalts- und Wohnqualität.

•         Ausstrahlung und Signalwirkung für die zentrale Lage Sürenheides.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative Lösungsmöglichkeiten ein optimiertes Konzept und eine/n geeignete/n Architektin oder Architekten für die hochbauliche Planung des Gebäudes für den Nahversorger und ergänzende Nutzungen zu finden (insgesamt ca. 2000 m² Nutzflächen).

Im Kontext der Wettbewerbsaufgabe wird ein schlüssiges Freiraumkonzept für das gesamte Wettbewerbsgebiet unter Einbeziehung von "Anknüpfungspunkten" zum Bürgerhaus (im Bestandsgebäude) und weiteren Wegebeziehungen (Schule / Bushaltestelle) zu entwickeln sein, das sich in dieser Phase auf die funktionalen Aspekte (Lage Stellplätze, Zugänge und Zuwegungen, Aufenthaltsbereiche) konzentriert.

 

Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

•         zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;

•         die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;

•         zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

•         der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,

•         zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,

•         der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. 

Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 25 angestrebt, davon werden 8 Büros gesetzt, 17 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 20.10.2014 bis zum 28.10.2014  ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer möglich:

 www.dhp-sennestadt.de    “Bewerbung zur Teilnahme”

 

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:

•         Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,

•         Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung

•         Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.

Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.

17 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (diese Seite) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.

Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 8 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:

1.    Bischof Hermannsdorfer Architekten, Aachen
2.    Fritzen und Müller-Giebeler Architekten, Ahlen/Westf.
3.    h.s.d. architekten, Lemgo
4.    neun grad architektur, Oldenburg
5.    Peter Bastian Architekten, Münster
6.    rapparchitekten, Ulm
7.    Schlattmeier Architekten, Herford
8.    Wischke Send & Partner, Verl

Termine

Bewerbungsfrist       20.10. - 28.10.2014
Losziehung                            30.10.2014                              
Versand der Unterlagen        07.11.2014
Frist für Rückfragen               12.11.2014
Kolloquium                              14.11.2014
Abgabe Planunterlagen         09.01.2015
Abgabe Modell                       15.01.2015
Preisgericht                            29.01.2015
Ausstellungseröffnung          03.02.2015

Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht *
1.      Bernhard Bußwinkel, Architekt, Kreis Gütersloh (angefragt)
2.      Christoph Ellermann, Architekt, Münster
3.      Martin Halfmann, Architekt, Köln
4.      Andreas Krys, Architekt, Münster
5.      Peter Wörmann, Architekt, Ostbevern
6.      Uta Wilhelm, Architektin, Fachbereichsleiterin Hochbau Stadt Verl
7.      Halke Lorenzen, Landschaftsarchitekt, Blomberg
8.      Paul Hermreck, Bürgermeister Stadt Verl
9.      .............., CDU-Fraktion                                  
10.    .............., CDU-Fraktion                          
11.    .............., SPD-Fraktion                            
12.    .............., Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
13.    .............., FWG-Fraktion

 

Stellvertretendes Preisgericht *
1.      Michael Schwarz, Architekt, Lüdinghausen
2.      Christian Ptatscheck, Architekt Stadt Verl
3.      Dietrich Homuth, Fachbereichsleiter Bauverwaltung Stadt Verl
4.      Hans-Werner Budde, Fachbereichsleiter Bauaufsicht Stadt Verl
5.      .............., CDU-Fraktion
6.      .............., SPD-Fraktion
7.      .............., Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
8.      .............., FWG-Fraktion

Sachverständige Berater/in ohne Stimmrecht
1.      N.N., Betreiber Nahversorger
2.      N.N., Betreiber Arztpraxis

* Vertreter der Fraktionen werden in der Ratssitzung am 03.11.2014 benannt

 

Preise und Anerkennungen     
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 17.000 € zur Verfügung. 

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis              6.000   €
2. Preis              4.000   €
3. Preis              3.000   €
4. Preis              2.000   €
Anerkennungen            2.000   € (z.B. 2 x 1.000 €)

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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