- Dokumentation des Wettbewerbs
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- wa-ID
- wa-2000748
- Tag der Veröffentlichung
- 12.02.2017
- Aktualisiert am
- 01.10.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- freischaffende,angestellte und beamtete Architekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Förderkreis der Neuen Philharmonie Bremen e.V.
- Koordination
- Prof. Eberhard Kulenkampff, Bremen
- Preisgerichtssitzung
- 01.09.1995
Verfahrensart
Nicht offener Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem offenen internationalen Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Anlass für den Wettbewerb ist die Notwendigkeit, in Norddeutschland am Standort Bremen ein großes Konzerthaus zu errichten. Unter dem Namen „Musicon Bremen“ soll dieses Haus die vielfältigen Veranstaltungsräume auf der Bürgerweide – dem Festplatz der Stadt und der Region – ergänzen. Im Zentrum der Region direkt am Hauptbahnhof und der zentralen Wegespinne des öffentlichen Personennahverkehrs gelegen bietet der Freiraum der Bürgerweide mit seinen 100.00 m2 Fläche und den daran gelegenen Versammlungs -, und Ausstellungshallen den größten und vielseitigsten Veranstaltungsort im Nordwesten der Bundesrepublik. Mit den Parkanlagen an der Gustav-Deetjen-Allee, die die Bürgerweide östlich begrenzt, beginnt eine Grünverbindung, die über Bürgerpark, Stadtwald und Uni-See die Stadtmitte mit der freien Landschaft verbindet. An dieser Nahtstelle soll das neue Konzerthaus so eingefügt werden , dass es die Bürgerweide nach Osten fasst.
Um die Entwicklung der unterschiedlichen Ideen nicht zu beeinträchtigen, werden die Anforderungen an die Nutzung nur in den Grundzügen aufgeführt. Der Konzertsaal soll etwa 2.500 Sitzplätze und ein Podium für größte Klangkörper aufnehmen. Ziel ist etwa 3.200 Besucher*innen insgesamt unterzubringen. Funktional und akustisch müssen auch Aufführungen mit anderen Standorten im Saal als dem Podium möglich sein. Der Saal soll im Prinzip konstruktiv von dem übrigen Gebäude getrennt sein, um ungehindert ausschwingen zu können. Orchester, Chöre und Solisten müssen die Aufführungen im Haus ausreichend vorbereiten können.
Dazu sind die notwendigen Proberäume anzubieten und es ist für die angemessene Unterbringen der Instrumente zu sorgen. Neben den erforderlichen Garderoben mit Waschräumen, WC-Anlagen etc., sind Aufenthaltsräume mit Bewirtung ebenso notwendig wie die Büros für die Orchesterleitung, Begleiter und Agenten.
Das Erdgeschoss soll ergänzenden Nutzungen gewidmet sein, soweit es nicht für den Eingangsbereich, die Kassen und für die Anlieferung benötigt wird, Als Nutzung kommen vor allem in Frage Gastronomie mit mehreren verschiedenen Einrichtungen unterschiedlichen Charakters und Preisgestaltung sowie allen erforderlichen Nebenräumen, Einzelhandel einschlägiger Branchen wie Musikalien- und Buchhandel, Souvenirshop, Zeitschriften, Phonogeräte und Tonträger wie CDs, Schallplatten etc., Werbeeinrichtungen in Ergänzung der Vorverkaufskassen, Anlaufstellen anderer Veranstalter und andere Büros. Soweit im Rahmen des baulichen Konzepts in den oberen Geschossen Büroraum entstehen kann, der für den Betrieb des Musicon nicht benötigt wird soll er so erschlossen werden, dass er an Dritte vermietet werden kann. Insgesamt müssen für das Musicon rechnerisch etwa 500 Parkplätze für den Abend zur Verfügung stehen. Etwa 80 Plätze davon sollen im Hause geschaffen werden.
Fachpreisrichter*innen
Fingerhuth, Basel (Vors.)
Ben van Berkel ·Kniemeyer
Prof. Kulenkampff
Prof. Schneider-Wessling
Turk
Prof. Zantke
Stellv.: Drogmüller
Sachpreisrichter*innen
Prof. Bernbacher
Göbel
Dr. Heintz
Rebers
Sen. a. D. Dr. Rüdiger
Dr. Zimmermann
Stellv.: Dr. Gätjen
Klostermeier
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung zu betrauen.
Nicht offener Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem offenen internationalen Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Anlass für den Wettbewerb ist die Notwendigkeit, in Norddeutschland am Standort Bremen ein großes Konzerthaus zu errichten. Unter dem Namen „Musicon Bremen“ soll dieses Haus die vielfältigen Veranstaltungsräume auf der Bürgerweide – dem Festplatz der Stadt und der Region – ergänzen. Im Zentrum der Region direkt am Hauptbahnhof und der zentralen Wegespinne des öffentlichen Personennahverkehrs gelegen bietet der Freiraum der Bürgerweide mit seinen 100.00 m2 Fläche und den daran gelegenen Versammlungs -, und Ausstellungshallen den größten und vielseitigsten Veranstaltungsort im Nordwesten der Bundesrepublik. Mit den Parkanlagen an der Gustav-Deetjen-Allee, die die Bürgerweide östlich begrenzt, beginnt eine Grünverbindung, die über Bürgerpark, Stadtwald und Uni-See die Stadtmitte mit der freien Landschaft verbindet. An dieser Nahtstelle soll das neue Konzerthaus so eingefügt werden , dass es die Bürgerweide nach Osten fasst.
Um die Entwicklung der unterschiedlichen Ideen nicht zu beeinträchtigen, werden die Anforderungen an die Nutzung nur in den Grundzügen aufgeführt. Der Konzertsaal soll etwa 2.500 Sitzplätze und ein Podium für größte Klangkörper aufnehmen. Ziel ist etwa 3.200 Besucher*innen insgesamt unterzubringen. Funktional und akustisch müssen auch Aufführungen mit anderen Standorten im Saal als dem Podium möglich sein. Der Saal soll im Prinzip konstruktiv von dem übrigen Gebäude getrennt sein, um ungehindert ausschwingen zu können. Orchester, Chöre und Solisten müssen die Aufführungen im Haus ausreichend vorbereiten können.
Dazu sind die notwendigen Proberäume anzubieten und es ist für die angemessene Unterbringen der Instrumente zu sorgen. Neben den erforderlichen Garderoben mit Waschräumen, WC-Anlagen etc., sind Aufenthaltsräume mit Bewirtung ebenso notwendig wie die Büros für die Orchesterleitung, Begleiter und Agenten.
Das Erdgeschoss soll ergänzenden Nutzungen gewidmet sein, soweit es nicht für den Eingangsbereich, die Kassen und für die Anlieferung benötigt wird, Als Nutzung kommen vor allem in Frage Gastronomie mit mehreren verschiedenen Einrichtungen unterschiedlichen Charakters und Preisgestaltung sowie allen erforderlichen Nebenräumen, Einzelhandel einschlägiger Branchen wie Musikalien- und Buchhandel, Souvenirshop, Zeitschriften, Phonogeräte und Tonträger wie CDs, Schallplatten etc., Werbeeinrichtungen in Ergänzung der Vorverkaufskassen, Anlaufstellen anderer Veranstalter und andere Büros. Soweit im Rahmen des baulichen Konzepts in den oberen Geschossen Büroraum entstehen kann, der für den Betrieb des Musicon nicht benötigt wird soll er so erschlossen werden, dass er an Dritte vermietet werden kann. Insgesamt müssen für das Musicon rechnerisch etwa 500 Parkplätze für den Abend zur Verfügung stehen. Etwa 80 Plätze davon sollen im Hause geschaffen werden.
Fachpreisrichter*innen
Fingerhuth, Basel (Vors.)
Ben van Berkel ·Kniemeyer
Prof. Kulenkampff
Prof. Schneider-Wessling
Turk
Prof. Zantke
Stellv.: Drogmüller
Sachpreisrichter*innen
Prof. Bernbacher
Göbel
Dr. Heintz
Rebers
Sen. a. D. Dr. Rüdiger
Dr. Zimmermann
Stellv.: Dr. Gätjen
Klostermeier
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung zu betrauen.