- wa-ID
- wa-2021203
- Tag der Veröffentlichung
- 07.02.2017
- Aktualisiert am
- 20.12.2016
- Verfahrensart
- Einladungswettbewerb
- Beteiligung
- 7 Arbeiten
- Koordination
- bgsm Architekten Stadtplaner, München
- Preisgerichtssitzung
- 20.12.2016
- Preisgerichtssitzung
- 20.12.2016
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Auf einer ca. 4 ha großen unbebauten Fläche im Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten soll ein Wohnquartier mit privaten und öffentlichen Freiflächen zur Deckung des Bedarfs an Wohnflächen in der Landeshauptstadt München entwickelt und der Siedlungsrand nach Osten entlang der Autobahn arrondiert werden. Der größte Teil der Fläche befindet sich in privatem Eigentum. Ca. 30 % der Fläche befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München. Die KLP GmbH & Co. KG, eine Projektgesellschaft der Optima und der IKR Kuschel Unternehmensgruppe, will diese Grundstücke zusammen mit der Landeshauptstadt München als Wohngebiet entwickeln. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Grundstücks wurden mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung entwickelt. Basis für die Planungen im Wettbewerb ist der Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss mit Änderungsanträgen für den Bebauungsplan Nr. 2118 der Landeshauptstadt München. Um für die anspruchsvolle Planungsaufgabe eine in jeder Hinsicht optimale Lösung zu finden, wird in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt.
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Auf einer ca. 4 ha großen unbebauten Fläche im Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten soll ein Wohnquartier mit privaten und öffentlichen Freiflächen zur Deckung des Bedarfs an Wohnflächen in der Landeshauptstadt München entwickelt und der Siedlungsrand nach Osten entlang der Autobahn arrondiert werden. Der größte Teil der Fläche befindet sich in privatem Eigentum. Ca. 30 % der Fläche befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München. Die KLP GmbH & Co. KG, eine Projektgesellschaft der Optima und der IKR Kuschel Unternehmensgruppe, will diese Grundstücke zusammen mit der Landeshauptstadt München als Wohngebiet entwickeln. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Grundstücks wurden mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung entwickelt. Basis für die Planungen im Wettbewerb ist der Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss mit Änderungsanträgen für den Bebauungsplan Nr. 2118 der Landeshauptstadt München. Um für die anspruchsvolle Planungsaufgabe eine in jeder Hinsicht optimale Lösung zu finden, wird in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt.