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Masterplan für Oberbillwerder , Hamburg-Bergedorf/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2024034
Tag der Veröffentlichung
29.05.2018
Aktualisiert am
28.02.2019
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten
Beteiligung
12 Arbeiten
Auslober
Koordination
büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten, Hamburg
Bewerbungsschluss
29.08.2017
Preisgerichtssitzung
24.05.2018
Bekanntgabe
25.05.2018

Pressemitteilung 26.02.2019

Von der Vision zur Realität: Masterplan für Oberbillwerder beschlossen
Hamburg erhält neuen, zukunftsweisenden Stadtteil in Bergedorf

Der Senat hat den Masterplan für Hamburgs 105. Stadtteil beschlossen: Oberbillwerder. Nördlich der S-Bahnstation Allermöhe werden ab den 2020er Jahren auf 124 Hektar Fläche 7.000 Wohnungen in unterschiedlichen Typologien und bis zu 5.000 Arbeitsplätze entstehen. Hier entwickelt sich ein lebendiger Stadtteil, in dem innovative Mobilitätskonzepte und moderne, energieautarke Wohn- und Arbeitsformen verwirklicht werden.

Im Mai 2018 wurde der Siegerentwurf „The Connected City“ des internationalen Planungsteams ADEPT ApS aus Kopenhagen mit Karres + Brands aus Hilversum und Transsolar aus Stuttgart von einer Fachjury gekürt. Nun ist der nächste Schritt vollzogen: Der innovative Entwurf ist erfolgreich von der IBA Hamburg in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Bezirksamt Bergedorf und Experten in einen Masterplan überführt worden.

Der vorliegende Masterplan folgt dem Grundgedanken eines in die Umgebung integrierten Stadtteils mit lebendigen Nachbarschaften und vielseitigen Angeboten für Wohnen, Arbeit, Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und Erholung. Hier entstehen verschiedene Wohnangebote für Menschen unterschiedlicher Einkommens-, Alters- oder Lebenssituationen. Dabei wird sowohl der „Hamburger Drittelmix“ eingehalten als auch ein Anteil für Baugemeinschaften von bis zu 20 Prozent umgesetzt werden. Das Ziel des Senats ist es, ein breites Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Das „serielle Bauen“, der freifinanzierte 8-Euro-Wohnungsbau sowie die Vergabe von Grundstücken in Erbbaurecht sollen ermöglicht werden.

Die städtebauliche Grundstruktur leitet sich aus der Kulturlandschaft vor Ort ab. Der Freiraum mit dem Grünen Loop wird zum Herzstück, der die fünf Quartiere miteinander verbindet. Diese weisen jeweils einen eigenständigen Charakter auf und sind um mehrere kleinräumliche Plätze organisiert. So entstehen überschaubare, lokale Nachbarschaften.

Den Quartiersplätzen sind multifunktionale Mobility Hubs zugeordnet. Sie bieten spezifisch für den jeweiligen Standort Raum für unterschiedliche Nutzungen, wie soziale oder kulturelle Einrichtungen, Dienstleistungsangebote, kleine Gewerbeeinheiten, Coworking-Spaces und öffentliche sowie private Pkw-Stellplätze.

Ein wichtiges Ziel für Oberbillwerder liegt in der möglichst kleinräumigen Mischung unterschiedlicher Nutzungen. Dabei kommt den Erdgeschossen in den zentraleren Bereichen besondere Bedeutung zu. Die höchste Nutzungs- und Bebauungsdichte soll sich ausgehend vom S-Bahnhof Allermöhe im BahnQuartier finden. An einem attraktiven Eingangsplatz und entlang der zentralen, urbanen Achse sollen Kerngebietsnutzungen mit Nahversorgungs- und Dienstleistungsangeboten entwickelt werden. Insgesamt sollen bis zu 5.000 Arbeitsplätze Oberbillwerder zu einem urbanen, gemischt genutzten Stadtteil werden lassen.

In Oberbillwerder sollen zwei Grundschulen, ein Bildungs- und Begegnungszentrum mit Stadtteilschule, Gymnasium sowie ergänzenden sozialen, kulturellen und religiösen Einrichtungen, 14 Kindertagesstätten und zahlreiche soziale Infrastrukturangebote entstehen. Um den Flächenverbrauch gering zu halten, werden zahlreiche Flächen und Gebäude mehrfach genutzt. In den öffentlichen Grünflächen des Grünen Loops überlagern sich Freiräume und Sportangebote sowie Rad- und Fußwege mit der Funktion der Regenrückhaltung, ohne sich gegenseitig zu beeinträchtigen. Außerhalb der Schulzeiten sind zudem die Außenflächen der drei Schulstandorte öffentlich zugänglich.

Oberbillwerder wird als Modellstadtteil „Active City“ entwickelt. Über die Sportflächen und -angebote im Grünen Loop und dem vier Hektar großen Aktivitätspark im Osten hinaus sollen auch andere Freiräume so gestaltet werden, dass sie zu Spiel, Sport und Bewegung im Alltag anregen.

In der Mobilität geht Hamburg mit Oberbillwerder neue Wege. Das Mobilitätskonzept setzt auf eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und komfortable Angebote des ÖPNV sowie attraktive Rad- und Fußwegeverbindungen. Der öffentliche Raum wird weitgehend frei von parkenden Autos sein. Für den Stadtteil werden insgesamt rund 5.000 Parkplätze entstehen, die in elf Mobility Hubs konzentriert werden. Hier können die alle Pkw-Nutzer ihre Autos parken und auf andere Verkehrsmittel umsteigen, wie zum Beispiel Leihfahrräder. So bleiben viele Straßen nahezu autofrei und werden zu ruhigen, öffentlichen „Bewegungs-“ und Freiräumen.

Das Energiekonzept sieht vor, dass Oberbillwerder sich möglichst selbst mit Energie versorgt. Zu den Bestandteilen gehören zentrale Wärmepumpen, dezentrale Stromerzeugung durch Solarpanels sowie ein oder mehrere Blockheizkraftwerke für Raumwärme, Warmwasser- und Stromerzeugung.

Die einzelnen Fachthemen des Masterplans werden jetzt weiter konkretisiert. Voraussichtlich ab 2022 können die ersten Erschließungsarbeiten beginnen und ab Mitte der 2020er Jahre die ersten Häuser gebaut werden. Die IBA Hamburg wird über den gesamten Entwicklungszeitraum die Bürgerinnen und Bürger weiter einbinden und beteiligen. Der Bezirk Bergedorf wird auf Basis des Masterplans das Planrecht schaffen.

Weitere Informationen zum über zweijährigen Planungsprozess, dem Verfahren „Wettbewerblicher Dialog“ und den öffentlichen Veranstaltungen finden Sie unter www.oberbillwerder-hamburg.de.


Daten und Fakten Siegerentwurf Oberbillwerder:

Wohneinheiten:
knapp 7.000 in unterschiedlichen Bautypologien;
20% für Baugemeinschaften; Drittelmix

Arbeitsplätze:
4.000 – 5.000 wohn- und mischungsverträglich

Schulen:
Schulcampus mit Stadtteilschule und Gymnasium;
zwei Grundschulen

Kindertagesstätten:
bis zu 14

Soziale Einrichtungen:
bis zu 14

Fläche:
ca. 124 Hektar

Lage:
Bezirk Bergedorf, nördlich S-Bahn Station Allermöhe, östlich angrenzend an Bergedorf-West

Besonderheiten/Alleinstellungsmerkmal:
Modellstadtteil Active City

Gewinner

ADEPT ApS, Kopenhagen
Karres en Brands Landschapsarchitecten b.v., Hilversum
Transsolar Energietechnik GmbH, Stuttgart

Design Team: ADEPT, KARRES+BRANDS, Transsolar
Masterplan: ADEPT, KARRES+BRANDS
Engineering and sustainability: Transsolar
City Economics: Buro Happold Berlin
Consultant on water management: Ingenieurbüro Kraft
Images © ADEPT, KARRES+BRANDS
  • Gewinner: ADEPT ApS, Kopenhagen
  • Gewinner: ADEPT ApS, Kopenhagen
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Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog

Wettbewerbsaufgabe
Mit dem Wettbewerblichen Dialog soll für Oberbillwerder die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe gefunden werden, in einem bedeutsamen Kulturlandschaftsraum umgeben von einem städtebaulich differenzierten Kontext und begleitet von einer gesellschaftspolitisch hochinteressierten Anwohnerschaft, einen für alle Beteiligten überzeugenden Masterplan zu entwickeln.

Ziel ist die Entwicklung eines neuen Stadtteils für alle Bevölkerungsgruppen und Generationen. Gewünscht sind lebendige Nachbarschaften mit vielseitigen Angeboten für Wohnen, Arbeit, Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und Erholung sowie die Einbettung des neuen Stadtteils in die umgebende Kulturlandschaft.
Deutschland-Hamburg: Masterplan für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder“ in Hamburg-Bergedorf
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
IBA Hamburg GmbH
Am Zollhafen 12
Hamburg
20539
Deutschland
Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
E-Mail: oberbillwerder@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
E-Mail: oberbillwerder@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentliches Unternehmen

I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Masterplan für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder“ in Hamburg-Bergedorf.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71400000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Das Plangebiet Oberbillwerder liegt im Bezirk Bergedorf, unmittelbar an der S-Bahn-Station Allermöhe. Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist Teil des Kulturlandschaftsraums Billwerder. Angrenzend befinden sich drei Großwohnsiedlungen aus den 1960er, 1980er und 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts, ohne nennenswerte Anteile an Arbeitsstätten.
Ziel der Masterplanung ist die Entwicklung eines attraktiven „Stadtteils im Grünen“, der sich durch lebendige Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie einem starken Alleinstellungsmerkmal auszeichnet. Das ca. 120 ha große Areal ist mit ca. 6 000 – 8 000 Wohneinheiten und bis zu 7 500 Arbeitsplätzen angemessen auszunutzen, Flächen sind nach Möglichkeit mehrfach zu codieren. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, dazu gehören ein multimodales Mobilitätskonzept sowie eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oberbillwerder-hamburg.de
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 380 000.00 EUR
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Hamburg-Bergedorf, Deutschland.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV zur Entwicklung eines Masterplans für Oberbillwerder soll die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, auf einer landwirtschaftlichen Fläche in einem städtebaulich differenzierten Kontext und mit einer interessierten Anwohnerschaft einen Masterplan zu erstellen, gefunden werden. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1997 sind ca. 120 ha als Bauflächen wie folgt dargestellt: ca. 87 ha Wohnen, ca. 27 ha Gewerbe, ca. 6 ha gemischte Bauflächen. In Anlehnung daran werden Lösungsvorschläge für eine gestalterisch und stadträumlich überzeugende, robuste städtebaulich-freiraumplanerische Konfiguration erwartet. Ein vorläufiges Leistungsbild ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans erfolgt mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV. Die Entwicklung Oberbillwerders ist von herausragender Bedeutung, daher sind bereits im Vorfeld zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Maßnahmen der Beteiligung durchgeführt worden, wie z. B. Auftaktveranstaltung 12/16, Online-Beteiligung (siehe Anlage 2), Ideenwerkstatt 03/17 (siehe Anlage 3) und Informationsveranstaltung 06/17. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche.
Diese Transparenz und Diskursfreudigkeit sollen auch weiterhin wegweisend sein. Um dies zu gewährleisten, wurde das Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs gewählt. Er eröffnet die Möglichkeit für Mitwirkungsformate unter Einbeziehung der teilnehmenden Planungsbüros (siehe Beschreibung der Formate in Anlage 6 und Terminkette Anlage 7). Die Teilnahme daran ist für alle am Wettbewerblichen Dialog teilnehmenden Büros verpflichtend. Die Anlagen sind Bestandteil der Auftragsunterlagen, einsehbar unter: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/
Die Auftraggeberin behält sich vor, gem. § 18 Abs. 5 VgV mit den ausgewählten Unternehmen verschiedene Aspekte des Auftrags mit allen Unternehmen in gleicher Weise zu erörtern.
Für die öffentlichen Veranstaltungen setzt die Auftraggeberin gem. § 18 Abs. 5 VgV das Einverständnis der teilnehmenden Unternehmen voraus, ihre Lösungsvorschläge bzw. Teile davon zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die gegenseitige Kenntnisnahme der Lösungsvorschläge der teilnehmenden Unternehmen untereinander ist hier nicht ausgeschlossen.
Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die Teilnehmer der 1. Dialogphase erhalten eine Aufwandsentschädigung von 30.000 Euro (netto), die Teilnehmer der 2. Dialogphase eine weitere Aufwandsentschädigung von 50 000 EUR (netto). Die Aufwandsentschädigungen gelten zugleich eventuelle Lizenzgebühren ab. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Wettbewerblichen Dialog bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Aufwandsentschädigung (1. und 2. Dialogphase) nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Wettbewerbliche Dialog wird gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen durchgeführt. Anhand der Zuschlagskriterien (siehe II.2.5 und Anlage 5) wird die Auftraggeberin in der 1. Dialogphase die Zahl der zu erörternden Lösungen auf max. 4 teilnehmende Bieter für die 2. Dialogphase verringern, voraussichtlich im Februar 2018 nach den öffentlichen Präsentationen in der 1. Dialogphase.
Nach der öffentlichen Abschlusspräsentation im Mai 2018 wird der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Im Juni nimmt die Auftraggeberin anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 380 000.00 EUR
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Erfordernis.
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 6
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der
Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2007) erbracht wurden.
— Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Entwurf eines städtebaulichen Masterplans / eines städtebaulichen Funktionsplans / eines städtebaulichen Rahmenplans, mit einer Fläche von mindestens 10 ha):
1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (städtebaulicher Entwurf im städtischen Kontext auf unbebauter Fläche, mit einer Fläche von mindestens 10 ha, mit Schwerpunkt Wohnungsbau):
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (Entwurf eines freiraumplanerischen Konzepts mit einer Fläche von mindestens 10 ha):
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Programmierung (Entwurf eines Konzeptes mit einer Mischung aus Wohnungsbau und Gewerbe, Schwerpunkt auf Wohnungsbau) und mit einer Plangebietsgröße von mindestens 10 ha:
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Erstellung eines räumlich zusammenhängenden Stadtentwicklungs- oder Stadterweiterungskonzepts mit einem Neubauanteil von 30 ha:
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Wettbewerbserfolg Städtebau:
Preis in einem städtebaulichen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,
Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).
— Wettbewerbserfolg Freiraum:
Preis in einem freiraumplanerischen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,
Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).
— Erfahrung mit Entwurfsprozessen im Dialog mit der Öffentlichkeit:
1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)
Insgesamt sind 36 Punkte zu erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Bewerbung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Der Bewerber bestätigt die Richtigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen mit seiner Unterschrift. Im Falle einer Absage der ausgewählten Teilnehmer können bis zum Versand der Vergabeunterlagen zum Wettbewerblichen Dialog entsprechend Nachrücker durch die Auftraggeberin benannt werden.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister und ggf. in ein Handelsregister am Ort der Niederlassung des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen (Anlage 1) sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligung derselben Personen, auch in unterschiedlichen Konstellationen, sind nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
B1 – Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit.
B2 – Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB vorliegen. Nachweis durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Bescheinigung (max. 3 Monate alt). Alternativ: Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB und keine Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen.
B3 – Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder ggf. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs).
B4 – A) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs.
B4 – B) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 3 Monate alt) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs.
B5 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
C1 – Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung.
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate (Nachweise der Versicherung nicht älter als 12 Monate) und müssen noch gültig sein.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es
übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (unter Verwendung des dem Bewerbungsbogen anliegenden Adressaufklebers) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu C1: Die Deckungssummen müssen mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung zur Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen beigefügt werden.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
D1 – Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den vergangenen 10 Jahren (Stichtag 1.1.2007) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV) des Stadtplanungs-/Architekturbüros bzw. des Landschaftsarchitekturbüros unter Angabe:
— des Projektnamens,
— des Ortes,
— der Art des Verfahrens,
— der Art des Plans/Entwurfs (Strukturplan, Masterplan, Funktionsplan etc.)
— des Leistungszeitraumes,
— der Größe des Projektgebiets in ha,
— der Größe des Neubauanteils in ha,
— der Verfahrensart (Dialog mit der Öffentlichkeit, Wettbewerbsart etc.)
— des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners)
— einer kurzen Skizzierung des Konzeptes in Text und Plan zur Plausibilisierung der Angaben (auf max. 2 DIN A4 Seiten oder 1 DIN A3 pro Projekt, als Anlage beizufügen)
— eines Internetlinks für weitere Informationen über das Vorhaben und
— ggf. Angabe einer Auszeichnung (Wettbewerbspreis, Anerkennung; Architekturpreis, Lobende Erwähnung)
D2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1 der EU-Bekanntmachung. Bei der Bewerbung in der Kategorie „Junge Büros“ müssen alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser die Kammerurkunde einreichen.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten, in den Partnerstädten Hamburgs sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner bzw. Architekt oder Landschaftsarchitekt tätig zu werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten mit Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Die Auswahl der Arbeitsgemeinschaften erfolgt mittels eines Bewerbungsverfahrens anhand der in II.2.1 aufgeführten Eignungskriterien. Vorgesehen sind zwei Bewerberkategorien: Die Kategorien „Arrivierte Büros“ und „Junge Büros“. Insgesamt werden mindestens 6 und maximal 8 Büros ausgewählt: bis zu 6 „Arrivierte Büros“ und bis zu 3 „Junge Büros“, insgesamt jedoch nicht mehr als 8 Büros. Bei gleicher Eignung behält sich die Auftraggeberin vor zu losen oder das Teilnehmerfeld zu erhöhen.
Zur Kategorie „Junges Büro“ zählen Bewerber, deren Ersteintrag in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste in einer Architektenkammer frühestens ab dem 1.1.2007 vermerkt ist. Im Falle einer Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft gilt diese Anforderung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gleichermaßen.
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/08/2017
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/09/2017
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben:
Verzeichnis der Anlagen:
Anlage 1: Bewerbungsbogen,
Anlage 2: Dokumentation Phase I,
Anlage 3: Dokumentation Phase II,
Anlage 4: vorläufiges Leistungsbild,
Anlage 5: Zuschlagskriterien,
Anlage 6: Beschreibung der Formate,
Anlage 7: voraussichtliche Terminkette.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Fax: +49 40427310499
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2017

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