- wa-ID
- wa-2030972
- Tag der Veröffentlichung
- 26.02.2021
- Aktualisiert am
- 26.02.2021
- Verfahrensart
- Einladungswettbewerb
- Teilnehmer
- Architekt*innen (Federführung) und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
-
SIAT Immobilen AG
Credit Suisse Asset Management (Schweiz) AG
First Site Invest AG - Koordination
- raumplan wirz gmbh, Basel
- Preisgerichtssitzung
- 18.02.2021
Verfahrensart
Anonymer Projektwettbewerb im Einladungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Beabsichtigt ist innerhalb des Bearbeitungsperimeters, dem Lüdin Areal, eine attraktive Wohnbauentwicklung, die sich hervorragend in die bauliche Struktur des Umfelds einfügt und hinsichtlich der Wohnnutzung ein optimales Angebot darstellt.
An diesem Standort - an der Nahtstelle zwischen dem neuen Bahnhofsquartier und zur historisch gewachsenen Altstadtstruktur - ist ein vielfältiges architektonisches Erscheinungsbild gewünscht, das sich in den historischen Kontext gut einfügt. Basis für den architektonischen Entwurf war das städtebauliche Richtkonzept als Resultat des Workshop-Verfahrens.
Das Richtkonzept diente grundsätzlich als verbindliche Grundlage für die städtebauliche Struktur des Areals. Insgesamt musste mit dem Projektvorschlag eine städtebaulich und nutzungsmässig massgeblich überzeugendere Lösung resultieren.
Das Richtkonzept gliedert sich im Teilperimeter B in eine zeilenartige Bebauungsstruktur (B1) entlang des Orisbachs mit dem optionalen Erhalt einzelner Bestandsbauten (B2) sowie im Teilperimeter A in eine blockrandähnliche Bebauung (A2) mit dem Abschluss einer Punktbaute (A1) vis-à-vis der Erweiterung des Kantonsgerichts. Zwischen den beiden Bebauungsstrukturen sind ein öffentliches Wegnetz und halböffentliche Freiräume vorgesehen.
Körnung der Bauten, Dichteverteilung, Höhenentwicklung und Setzung der Bebauungsfluchten waren Gegenstand des Verfahrens. Um die Vielfalt in der Erscheinung zu erreichen, war eine differenzierte Ausgestaltung des Erscheinungsbilds der Bebauungen gewünscht. Mit der Auswahl unterschiedlicher Architekturen soll diese Vielfalt unterstrichen werden.
Aufgrund der Lage des Areals zwischen dem regionalen ÖV Knotenpunkt am Bahnhofsplatz mit den neuen Personenunterführungen Sichtern und Oristal, der Fussgängerzone der Altstadt, des Erholungsraums Orisbach der Allee am Orisbach sind die Fusswegverbindungen durch das Areal sehr wichtig, um an dieser zentralen Lage eine städtebauliche Durchlässigkeit und Belebung zu ermöglichen. Insbesondere sind dies die das Areal durchquerende, öffentliche Langsamverkehrsverbindung (Fussweg, Velos gestattet) zwischen Rheinstrasse, die Fusswegverbindung zwischen dem Postplatz und der Allee am Orisbach sowie die halböffentliche Fusswegverbindung zwischen Schützenstrasse und Bahnhofstrasse, welche die verschiedenen Geländeniveaus überwindet. Innerhalb des erweiterten Wettbewerbsperimeters war der Anschluss des Areals an den QP «Am Orisbach» bzw. an die öffentliche Fusswegverbindung zwischen dem Postplatz und der Allee am Orisbach aufzuzeigen. Ebenfalls war der Anschluss an das Areal des Kantonsgericht mit dem prämierten Siegerprojekt abzustimmen.
Im Umfeld des angrenzenden Orisbachraums, der im Rahmen der Realisierung des Quartierplans «Am Orisbach» zu einem Stadtpark aufgewertet werden soll, besteht das Potenzial, die Aussenräume innerhalb des Areals so zu konzipieren, dass sie die Belebung des Quartiers und die Wahrung der Privatheit des Wohnumfelds unterstützen und im Verbund zum Naturraum des Orisbachs einen Mehrwert hinsichtlich Ökologie und Aussenraumgestaltung darstellen. Mit einer differenzierten Ausgestaltung sollen für den Bereich A2 attraktive Aussenräume für die Bewohnerschaft sowie im Übergang zu den Bereichen A1, B1 und B2 attraktive stadträumliche Übergänge zum öffentlichen Raum der Schützenstrasse und der Rheinstrasse geschaffen werden. Die Typologie und Ausgestaltung des Freiraums war vorzuschlagen. An gut frequentierter Lage war auch der Vorschlag für einen öffentlichen Platzbereich möglich, welcher durch eine publikumsorientierte Nutzung (Café, Bistro o.ä.) belebt werden kann. Grundsätzlich war der Durchgrünung des Areals hohe Beachtung zu schenken.
Hinsichtlich der Geschichte und der Identität des Areals, als ehemaliger Standort der Druckerei der Basellandschaftlichen Zeitung, war eine Reminiszenz an die ursprüngliche Nutzung gewünscht.
Der Erhalt des Verwaltungsgebäudes der Druckerei an der Rheinstrasse 3 (Lüdin-Gebäude) sowie des baulichen Ensembles mit Gebäuden entlang der Schützentrasse war nicht zwingend, bot sich jedoch dafür an. Im Rahmen des Verfahrens durfte als Ergebnis einer sorgfältigen Interessensabwägung des städtebaulichen Konzepts und der Schutzinteressen eine Ersatzbebauung geprüft werden.
Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass an diesem Standort ein geringer Bedarf an Büro- und Dienstleistungsflächen besteht. Das Motto war somit «so wenig wie möglich, so viel wie nötig». Die Herausforderung lag darin, an allen denkbaren Lagen im Erdgeschoss die Voraussetzungen zu schaffen, dass sowohl Kleingewerbe, Ateliers oder wohnähnliche Nutzungen bis hin zu Wohnen möglich ist. Aus diesem Grunde hatten die Erdgeschosse höhere Raumhöhen aufzuweisen.
Fachpreisrichter*innen
Peter Ess, Architekt (Vorsitz), Zürich
Bettina Neumann, Architektin, neffneumann Arch., Zürich
Werner Hartmann, Architekt, Hartmann Arch., Basel
Robert Surbeck, Architekt, Theo Hotz Arch., Zürich
Christian Lenzin, Landschaftsarchitekt, Berchtold.Lenzin Landschaftsarch., Basel
Julia Denfeld Hahn, Architektin, Credit Suisse Asset Management Schweiz AG, Zürich
Sachpreisrichter
Samuel Egger, Produktmanagement, Credit Suisse Asset Management Schweiz AG, Zürich
Daniel Spinnler, Stadtpräsident Liestal
Dr. Thomas Noack, Bereichsleiter Stadtbauamt Liestal
Gerhard Läuchli, First Site Invest AG, Basel
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Bauherrschaft das Projekt «Altstadtblick» unter Berücksichtigung der Hinweise im Projektbeschrieb, den Schlussfolgerungen und den Empfehlungen zur Weiterbearbeitung und Ausführung.
Anonymer Projektwettbewerb im Einladungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Beabsichtigt ist innerhalb des Bearbeitungsperimeters, dem Lüdin Areal, eine attraktive Wohnbauentwicklung, die sich hervorragend in die bauliche Struktur des Umfelds einfügt und hinsichtlich der Wohnnutzung ein optimales Angebot darstellt.
An diesem Standort - an der Nahtstelle zwischen dem neuen Bahnhofsquartier und zur historisch gewachsenen Altstadtstruktur - ist ein vielfältiges architektonisches Erscheinungsbild gewünscht, das sich in den historischen Kontext gut einfügt. Basis für den architektonischen Entwurf war das städtebauliche Richtkonzept als Resultat des Workshop-Verfahrens.
Das Richtkonzept diente grundsätzlich als verbindliche Grundlage für die städtebauliche Struktur des Areals. Insgesamt musste mit dem Projektvorschlag eine städtebaulich und nutzungsmässig massgeblich überzeugendere Lösung resultieren.
Das Richtkonzept gliedert sich im Teilperimeter B in eine zeilenartige Bebauungsstruktur (B1) entlang des Orisbachs mit dem optionalen Erhalt einzelner Bestandsbauten (B2) sowie im Teilperimeter A in eine blockrandähnliche Bebauung (A2) mit dem Abschluss einer Punktbaute (A1) vis-à-vis der Erweiterung des Kantonsgerichts. Zwischen den beiden Bebauungsstrukturen sind ein öffentliches Wegnetz und halböffentliche Freiräume vorgesehen.
Körnung der Bauten, Dichteverteilung, Höhenentwicklung und Setzung der Bebauungsfluchten waren Gegenstand des Verfahrens. Um die Vielfalt in der Erscheinung zu erreichen, war eine differenzierte Ausgestaltung des Erscheinungsbilds der Bebauungen gewünscht. Mit der Auswahl unterschiedlicher Architekturen soll diese Vielfalt unterstrichen werden.
Aufgrund der Lage des Areals zwischen dem regionalen ÖV Knotenpunkt am Bahnhofsplatz mit den neuen Personenunterführungen Sichtern und Oristal, der Fussgängerzone der Altstadt, des Erholungsraums Orisbach der Allee am Orisbach sind die Fusswegverbindungen durch das Areal sehr wichtig, um an dieser zentralen Lage eine städtebauliche Durchlässigkeit und Belebung zu ermöglichen. Insbesondere sind dies die das Areal durchquerende, öffentliche Langsamverkehrsverbindung (Fussweg, Velos gestattet) zwischen Rheinstrasse, die Fusswegverbindung zwischen dem Postplatz und der Allee am Orisbach sowie die halböffentliche Fusswegverbindung zwischen Schützenstrasse und Bahnhofstrasse, welche die verschiedenen Geländeniveaus überwindet. Innerhalb des erweiterten Wettbewerbsperimeters war der Anschluss des Areals an den QP «Am Orisbach» bzw. an die öffentliche Fusswegverbindung zwischen dem Postplatz und der Allee am Orisbach aufzuzeigen. Ebenfalls war der Anschluss an das Areal des Kantonsgericht mit dem prämierten Siegerprojekt abzustimmen.
Im Umfeld des angrenzenden Orisbachraums, der im Rahmen der Realisierung des Quartierplans «Am Orisbach» zu einem Stadtpark aufgewertet werden soll, besteht das Potenzial, die Aussenräume innerhalb des Areals so zu konzipieren, dass sie die Belebung des Quartiers und die Wahrung der Privatheit des Wohnumfelds unterstützen und im Verbund zum Naturraum des Orisbachs einen Mehrwert hinsichtlich Ökologie und Aussenraumgestaltung darstellen. Mit einer differenzierten Ausgestaltung sollen für den Bereich A2 attraktive Aussenräume für die Bewohnerschaft sowie im Übergang zu den Bereichen A1, B1 und B2 attraktive stadträumliche Übergänge zum öffentlichen Raum der Schützenstrasse und der Rheinstrasse geschaffen werden. Die Typologie und Ausgestaltung des Freiraums war vorzuschlagen. An gut frequentierter Lage war auch der Vorschlag für einen öffentlichen Platzbereich möglich, welcher durch eine publikumsorientierte Nutzung (Café, Bistro o.ä.) belebt werden kann. Grundsätzlich war der Durchgrünung des Areals hohe Beachtung zu schenken.
Hinsichtlich der Geschichte und der Identität des Areals, als ehemaliger Standort der Druckerei der Basellandschaftlichen Zeitung, war eine Reminiszenz an die ursprüngliche Nutzung gewünscht.
Der Erhalt des Verwaltungsgebäudes der Druckerei an der Rheinstrasse 3 (Lüdin-Gebäude) sowie des baulichen Ensembles mit Gebäuden entlang der Schützentrasse war nicht zwingend, bot sich jedoch dafür an. Im Rahmen des Verfahrens durfte als Ergebnis einer sorgfältigen Interessensabwägung des städtebaulichen Konzepts und der Schutzinteressen eine Ersatzbebauung geprüft werden.
Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass an diesem Standort ein geringer Bedarf an Büro- und Dienstleistungsflächen besteht. Das Motto war somit «so wenig wie möglich, so viel wie nötig». Die Herausforderung lag darin, an allen denkbaren Lagen im Erdgeschoss die Voraussetzungen zu schaffen, dass sowohl Kleingewerbe, Ateliers oder wohnähnliche Nutzungen bis hin zu Wohnen möglich ist. Aus diesem Grunde hatten die Erdgeschosse höhere Raumhöhen aufzuweisen.
Fachpreisrichter*innen
Peter Ess, Architekt (Vorsitz), Zürich
Bettina Neumann, Architektin, neffneumann Arch., Zürich
Werner Hartmann, Architekt, Hartmann Arch., Basel
Robert Surbeck, Architekt, Theo Hotz Arch., Zürich
Christian Lenzin, Landschaftsarchitekt, Berchtold.Lenzin Landschaftsarch., Basel
Julia Denfeld Hahn, Architektin, Credit Suisse Asset Management Schweiz AG, Zürich
Sachpreisrichter
Samuel Egger, Produktmanagement, Credit Suisse Asset Management Schweiz AG, Zürich
Daniel Spinnler, Stadtpräsident Liestal
Dr. Thomas Noack, Bereichsleiter Stadtbauamt Liestal
Gerhard Läuchli, First Site Invest AG, Basel
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Bauherrschaft das Projekt «Altstadtblick» unter Berücksichtigung der Hinweise im Projektbeschrieb, den Schlussfolgerungen und den Empfehlungen zur Weiterbearbeitung und Ausführung.