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Lebensader LUX , Hürth/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029361
Tag der Veröffentlichung
02.07.2020
Aktualisiert am
05.11.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Teams aus Landschaftsarchitekt*innen und Verkehrsplaner*innen sowie bei Bedarf Stadtplaner*innen
Beteiligung
5 Arbeiten
Auslober
Koordination
assmann GmbH, Dortmund
Bewerbungsschluss
25.07.2020
Abgabetermin Pläne
30.09.2020
Preisgerichtssitzung
28.10.2020

1. Preis

RSP Freiraum GmbH, Dresden
Christoph Ritter · Sandro Schaffner
Mitarbeit: Holger Kunath · Laura Chiarandini
Ludwig Nitschke · Manuel Crovey · Theresa Lasch

Verkehrsanlagenplanung:
Ingenieurgesellschaft Bonk + Herrmann mbH, Dresden
Peter Herrmann
Mitarbeit: Claudia Dölling
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden
  • 1. Preis: RSP Freiraum GmbH, Dresden

2. Preis

RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
Stephan Lenzen
Mitarbeit: Sabelo Jeebe · Mohamed Amer

Verkehrsanlagenplanung:
IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Neuss
Michael Vieten
Mitarbeit: Thomas Maassen
  • 2. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 2. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 2. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 2. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 2. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 2. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln

3. Preis

lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten, München
Ursula Hochrein · Axel Lohrer
Mitarbeit: Freya Zörntlein
Sonderfachleute: Day & Light Lichtplanung GbR, München

Verkehrsanlagenplanung:
ambrosius blanke verkehr.infrastruktur, Bochum
Dr. Philipp Ambrosius
Mitarbeit: Tobias Oberste Beulmann
  • 3. Preis: lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten, München
Verfahrensart
Einstufiger, nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Der für Hermülheim bedeutsame Bereich der Luxemburger Straße soll zwischen der Querung der Stadtbahngleise im Norden und der Feuerwache im Süden umfassend umgestaltet werden. Dabei sollen sowohl der Fahrbahnbereich, die Fußgängerbereiche und Gebäudevorbereiche als auch die Freiflächen und Baufelder entlang der Luxemburger Straße einbezogen werden. Die Kreuzungsbereiche Luxemburger Straße/Hans-Böckler-Straße und Luxemburger Straße/Bonnstraße sollen zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut werden.

Die 2020 in Betrieb gehende Ortsumgehungstraße B 265n wird die Luxemburger Straße von einem großen Teil des Durchgangsverkehrs (insbesondere auch des Lkw-Durchgangsverkehrs) entlasten. Die Ortsdurchfahrt wird von einer Bundesstraße zu einer Stadtstraße zurückgestuft. Die Fußgänger- und Fahrradwege sind uneinheitlich gestaltet und weisen Substanzmängel auf. In diesem Bereich befinden sich sehr umfangreiche und wichtige Leitungsbestände (Hauptversorgungsachsen) unterschiedlicher Versorgungsträger. Diese werden im Rahmen der Freiflächenneugestaltung erneuert bzw. verlegt. Die Teilnehmer haben hierfür den ausreichenden Platz vorzuhalten.

Im engeren Teil des Wettbewerbsgebiets werden realisierbare Vorschläge zum Umbau des Stadtgebietes gewünscht. Dieser Realisierungsteil umfasst den Straßenraum der Luxemburger Straße zwischen Bonnstraße im Süden und Hans-Böckler-Straße im Norden.

Für den weiteren Teil des Umbaugebiets werden städtebauliche Ideen erwartet. Der Ideenteil umfasst einen 200 m breiten Korridor beidseitig der Luxemburger Straße von der Feuerwache im Süden bis zum Bahnübergang Höhe Bauhaus im Norden.

Durch die Ortsumgehung ergibt sich die einmalige Gelegenheit, mit einem umfassenden Umbau des Straßenraumes der Luxemburger Straße und angrenzender Bereiche die festgestellten bzw. vorhandenen Defizite aufzuheben und die aktuellen Anforderungen an eine zentrale Straße im Stadtteil (angemessene Verkehrsberuhigung, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Atmosphäre) umzusetzen. Der Verkehr wird sich auf unter 10 000 Kfz pro Werktag reduzieren.

Fachpreisrichter*in
Dr. Thomas Baum, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Herzogenrath
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
Jörg Neubig, Stadtplaner und Architekt, Köln

Sachpreisrichter
Dirk Breuer, Bürgermeister, Stadt Hürth
Michael Kleofasz, Fraktion
Herbert Verbrüggen, Vorsitzender Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr, Stadt Hürth

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Arbeit mit
dem ersten Preis zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen.
02/07/2020    S126    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Hürth: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2020/S 126-308890
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Hürth – Der Bürgermeister
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Dietmar Thiele
E-Mail: dthiele@huerth.de
Telefon: +49 2233-53-420Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huerth.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DNQ5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
Postanschrift: Baroper Str. 237
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Dern
E-Mail: dern@assmanngruppe.com
Telefon: +49 231-75445-333Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DNQ5

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

„Lebensader LUX“ in Hürth – Planung von Freianlagen und Verkehrsanlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-002-WB-LA (neu)

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der für Hermülheim bedeutsame Bereich der Luxemburger Straße soll zwischen der Querung der Stadtbahngleise im Norden und der Feuerwache im Süden umfassend umgestaltet werden. Dabei sollen sowohl der Fahrbahnbereich, die Fußgängerbereiche und Gebäudevorbereiche als auch die Freiflächen und Baufelder entlang der Luxemburger Straße einbezogen werden. Die Kreuzungsbereiche Luxemburger Straße/Hans-Böckler-Straße und Luxemburger Straße/Bonnstraße sollen zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut werden.
Die 2020 in Betrieb gehende Ortsumgehungstraße B 265n wird die Luxemburger Straße von einem großen Teil des Durchgangsverkehrs (insbesondere auch des Lkw-Durchgangsverkehrs) entlasten. Die Ortsdurchfahrt wird von einer Bundesstraße zu einer Stadtstraße zurückgestuft. Die Fußgänger- und Fahrradwege sind uneinheitlich gestaltet und weisen Substanzmängel auf. In diesem Bereich befinden sich sehr umfangreiche und wichtige Leitungsbestände (Hauptversorgungsachsen) unterschiedlicher Versorgungsträger. Diese werden im Rahmen der Freiflächenneugestaltung erneuert bzw. verlegt. Die Teilnehmer haben hierfür den ausreichenden Platz vorzuhalten.
Im engeren Teil des Wettbewerbsgebiets werden realisierbare Vorschläge zum Umbau des Stadtgebietes gewünscht. Dieser Realisierungsteil umfasst den Straßenraum der Luxemburger Straße zwischen Bonnstraße im Süden und Hans-Böckler-Straße im Norden.
Für den weiteren Teil des Umbaugebiets werden städtebauliche Ideen erwartet. Der Ideenteil umfasst einen 200 m breiten Korridor beidseitig der Luxemburger Straße von der Feuerwache im Süden bis zum Bahnübergang Höhe Bauhaus im Norden.
Durch die Ortsumgehung ergibt sich die einmalige Gelegenheit, mit einem umfassenden Umbau des Straßenraumes der Luxemburger Straße und angrenzender Bereiche die festgestellten bzw. vorhandenen Defizite aufzuheben und die aktuellen Anforderungen an eine zentrale Straße im Stadtteil (angemessene Verkehrsberuhigung, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Atmosphäre) umzusetzen. Der Verkehr wird sich auf unter 10 000 Kfz pro Werktag reduzieren.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern sowie bei Bedarf Stadtplaner. Jeder Bewerber muss in jedem Fall die Teilnahme eines Landschaftsarchitekten und eines „Verkehrsplaners“ nachweisen. Die Planung wird als Leistung der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI und Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI vergeben. Der Auslober erklärt zudem, den Auftragsumfang im Rahmen des Verhandlungsverfahren um städtebauliche Leistungen zu erweitern, sofern diese zur weiteren Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs sinnvoll bzw. notwendig sind. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Option des Auslobers. Es besteht kein Anspruch der Preisträger auf eine entsprechende Beauftragung.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Landschaftsarchitekt, Verkehrsplaner bzw. Stadtplaner teilnahmeberechtigt ist.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift);
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
— für den Verkehrsplaner: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder gleichwertig sowie Nachweis einer Referenzliste zu Verkehrsanlagen.
Mindestanforderungen an die Referenzen werden nicht gestellt:
— für den Landschaftsarchitekten und ggf. Stadtplanern: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ bzw. „Stadtplaner“ (Kammernachweis);
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat;
— Eine Nennung von Referenzen ist – mit Ausnahme der vorstehend für den Verkehrsplaner erforderlichen Referenzliste, die zwingend vorzulegen ist – für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig;
— Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform www.dtvp.de in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 8 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 8 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
Vier Teilnehmer sind bereits gesetzt worden.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem 1. Preisträger bzw. ggf. allen Preisträgern statt.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Verkehrsplaner: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates und Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet, soweit im jeweiligen Herkunftsstaat eine Ingenieurkammer existiert, oder gleichwertig;
b) Landschaftsarchitekten/Stadtplaner: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Sind im Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen „Ingenieur“ bzw. „Landschafsarchitekt“/„Stadtplaner“ nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.“
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Verkehrsplaner angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

ambrosius blanke verkehr.infrastruktur Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Bochum mit lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
Greenbox, Köln mit Schüssler Plan, Düsseldorf
Leinfelder Ingenieure GmbH, Haan mit ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan mit Wündrich Landschaftsarchitekten, Düsseldorf
RMP Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekten, Bonn mit IGS Ingenieurgesellschaft Stolz GmbH, Neuss

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Gestalterische und baukulturelle Qualität;
— Funktionalität und Nutzbarkeit;
— Technische Machbarkeit;
— Verkehrstechnische Umsetzbarkeit und Verkehrssicherheit;
— Berücksichtigung klimaschutztechnischer Belange;
— Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 25/07/2020
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 31/07/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 70 000 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 28 000 EUR;
— 2. Preis: 17 500 EUR;
— 3. Preis: 10 500 EUR;
— 2 Anerkennungen à: 7 000 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Dirk Breuer, Bürgermeister, Stadt Hürth
Manfred Siry, Leitender Baudirektor, Stadt Hürth
Herbert Verbrüggen, Vorsitzender Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr, Stadt Hürth
Dr.-Ing. Thomas Baum, Stadtplaner AKNW
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
Prof. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Hannover
Jörg Neubig, Stadtplaner und Architekt, Köln

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Verfahren nach Abschluss des Planungswettbewerbs:
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst ausschließlich mit dem 1. Preisträger über die Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI und Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI jeweils für LP 1-9) zu verhandeln, und diesen im Falle erfolgreicher Verhandlungen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt ggf. stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten und wird mindestens jeweils die Leistungsphasen 2-5 nach § 39 (Freianlagen) sowie § 47 (Verkehrsanlagen) HOAI umfassen.
Die Ausloberin behält sich vor, mit allen Preisträgern Verhandlungen zu führen, sofern mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden kann. Das Wettbewerbsergebnis fließt dann mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein:
— Entwurf: 50 %, davon:
—— Wettbewerbsergebnis: 45 %:
——— 1. Preis: 45 Punkte;
——— 2. Preis: 30 Punkte;
——— 3. Preis: 15 Punkte.
—— Umgang mit den Überarbeitungshinweisen: 5 %:
Für das spätere Verhandlungsverfahren sind folgende Eignungsnachweise einzureichen:
— Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
— Nachweis min. einer Referenz zur Planung und Realisierung von Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
—— Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2010);
—— min. Honorarzone III;
—— min. 3 000 m2 Freianlagenfläche;
—— Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI.
— Nachweis min. einer Referenz zur Planung und Realisierung von Verkehrsanlagen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
—— Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2010);
—— min. Honorarzone III;
—— min. 3 000 m2 Verkehrsanlagenfläche;
—— Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI;
—— Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenz gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichte Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben) sein;
—— Es ist min. eine wertbare Referenz je Kategorie nachzuweisen.
Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen. Er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Die Stadt Hürth behält sich hinsichtlich der Beauftragung der gesamten Leistung bzw. einzelner Leistungsphasen einen Auftraggeberwechsel zu den Stadtwerken Hürth AöR vor. Eine Zustimmung des Auftragnehmers nach § 415 Absatz 1 Satz 1 BGB ist in diesem Fall entbehrlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DNQ5

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland/Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-147-2120
Fax: +49 221-147-2889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland/Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-147-2120
Fax: +49 221-147-2889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

29/06/2020

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