- wa-ID
- wa-2032371
- Tag der Veröffentlichung
- 20.08.2021
- Aktualisiert am
- 11.04.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen bzw. Stadtplaner*innen, jeweils in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Leopoldshöhe
- Koordination
- Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
- Bewerbungsschluss
- 19.09.2021
- Abgabetermin Pläne
- 18.01.2022
- Abgabetermin Modell
- 01.02.2022
- Preisgerichtssitzung
- 17.03.2022
- Ausstellung
- 04.04.-06.05.2022
Nicht offener städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt eine im Gemeindebesitz befindliche Fläche zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe und Schuckenbaum als ein neues, qualitativ hochwertiges „Lebendiges Quartier Brunsheide“ mit dem Schwerpunkt Wohnen zu entwickeln.
Das ca. 5,6 ha große zu entwickelnde Wettbewerbsgebiet (Städtebaulicher Entwurf + Grünordnungsplan) wird flankiert von ca. 2,3 ha großen Ideenbereichsflächen, auf welchen eine Weiterentwicklung des neuen Quartiers aufzuzeigen ist.
Im Norden wird das Gebiet durch angrenzende Wohnbebauung bzw. Ackerflächen, im Osten durch den Wagentronsweg und Einzelgebäude, im Süden durch angrenzende Ackerflächen entlang der Felix-Fechenbach-Straße sowie im Westen durch die Straße „Auf der Helle“ mit angrenzender Wohnbebauung, Hofstelle und Ackerflächen begrenzt. Nordöstlich schließt die Kreisstraße (K 5) „Herforder Straße“ an diesen Bereich an.
Das künftige qualitativ hochwertige Quartier soll verschiedene Wohnformen berücksichtigen und möglichst für einen breiten Bevölkerungsquerschnitt (z.B. Singles, Alleinerziehende, Familien, Ältere, etc.) entwickelt werden. Dabei ist das städtebauliche Umfeld und die Wahrung des städtebaulichen Maßstabes zu beachten.
Hinzu kommt die Entwicklung eines Grünzugs in Nord-Süd-Ausrichtung als zentrales Freiraumelement, welcher sowohl eine hohe Aufenthalts- und Vernetzungsqualität sowie im Sinne einer resilienten (widerstandsfähigen) und wassersensiblen Freiraumgestaltung (Stichwort: Schwammstadt) verschiedene Funktionen aufweisen und bündeln soll. Neue zukunftsweisende Lösungsansätze werden von der Ausloberin erwartet. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein stabiles städtebauliches und landschaftsplanerisches Gerüst mit Perspektiven für hochbauliche Entwicklungen und den Gewinn an Freiraumqualität zu erhalten.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Rolf-Egon Westerheide, Architekt/Stadtplaner, Aachen (Vorsitz)
Prof. Bettina Mons, Architektin, Bielefeld
Prof. Christa Reicher, Architektin/Stadtplanerin, Aachen
Holger Rübsamen, Architekt/Stadtplaner, Bochum
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
Sachpreisrichter*innen
Thomas Jahn, Fraktionsvorsitzender, Vorsitzender Hochbau- und Planungsausschuss
Birgit Kampmann, Ratsmitglied
Axel Meckelmann, Fraktionsvorsitzender
Graf Hermann von der Schulenburg, Fraktionsvorsitzender
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser/innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit unter Zugrundlegung der schriftlichen Beurteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Überarbeitungshinweis:
Die Jury empfiehlt bei der weiteren Bearbeitung des Entwurfs für die acht Baufelder zu überprüfen, inwieweit eine stärkere regionale Ausprägung der Gebäudetypen und eine Differenzierung der Dachformen möglich ist, um so jeder Nachbarschaft eine dem Ort zugehörige Identität zu verliehen.
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Im Zeitraum von Montag, 04.04. – einschl. Freitag, 06.05.2022
Ausstellungsorte:
„Schaufenster der Zukunft“ an der Fensterfont der Mensa,
Felix-Fechenbach-Gesamtschule (FFG), Schulstraße 25,
33818 Leopoldshöhe
Sitzungssaal des Rathauses
Im 2.OG während der allgemeinen Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Mo. zusätzlich 14.00 – 17.00 Uhr
Do. zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr
Deutschland-Leopoldshöhe: Stadtplanung
2021/S 164-431679
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 161-424905)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kirchweg 1
Ort: Leopoldshöhe
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33818
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Leopoldshöhe: Susanne Knipping; Wettbewerbsbetreuung Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert
E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leopoldshoehe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb: "Lebendiges Quartier Brunsheide"
Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt eine im Gemeindebesitz befindliche Fläche zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe und Schuckenbaum als ein neues, qualitativ hochwertiges „Lebendiges Quartier Brunsheide“ mit dem Schwerpunkt Wohnen zu entwickeln.
Das ca. 5,6 ha große zu entwickelnde Wettbewerbsgebiet (Städtebaulicher Entwurf + Grünordnungsplan) wird flankiert von ca. 2,3 ha großen Ideenbereichsflächen, auf welchen eine Weiterentwicklung des neuen Quartiers aufzuzeigen ist.
Im Norden wird das Gebiet durch angrenzende Wohnbebauung bzw. Ackerflächen, im Osten durch den Wagentronsweg und Einzelgebäude, im Süden durch angrenzende Ackerflächen entlang der Felix-Fechenbach-Straße sowie im Westen durch die Straße „Auf der Helle“ mit angrenzender Wohnbebauung, Hofstelle und Ackerflächen begrenzt. Nordöstlich schließt die Kreisstraße (K 5) „Herforder Straße“ an diesen Bereich an.
Das künftige qualitativ hochwertige Quartier soll verschiedene Wohnformen berücksichtigen und möglichst für einen breiten Bevölkerungsquerschnitt (z.B. Singles, Alleinerziehende, Familien, Ältere, etc.) entwickelt werden. Dabei ist das städtebauliche Umfeld und die Wahrung des städtebaulichen Maßstabes zu beachten.
Hinzu kommt die Entwicklung eines Grünzugs in Nord-Süd-Ausrichtung als zentrales Freiraumelement, welcher sowohl eine hohe Aufenthalts- und Vernetzungsqualität sowie im Sinne einer resilienten (widerstandsfähigen) und wassersensiblen Freiraumgestaltung (Stichwort: Schwammstadt) verschiedene Funktionen aufweisen und
bündeln soll. Neue zukunftsweisende Lösungsansätze werden von der Ausloberin erwartet. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein stabiles städtebauliches und landschaftsplanerisches Gerüst mit Perspektiven für hochbauliche Entwicklungen und den Gewinn an Freiraumqualität zu erhalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
a) Terminplan:
26.05.2020 Losziehung
04.06.2020 Versand der Unterlagen
18.06.2020 Rückfragenfrist
25.06.2020 Kolloquium
10.08.2020 Abgabe Planunterlagen
17.08.2020 Abgabe Modell
30.09.2020 Preisgericht
Okt. 2020 Ausstellung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem/der Gewinner/in oder einem der Preisträger des Realisierungswettbewerbs die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34 (3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger/in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem/der Gewinner/in Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden alle Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise für den nach Abschluss des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 - Büro-, Verwaltungsgebäude in die Zone IV Mindestsatz eingestuft.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an den/die Auftraggeber/in (u.a. Veröffentlichung auf dessen Homepage)
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
a) Terminplan:
22.09.2021 Losziehung
KW 40/41 Versand der Unterlagen
27.10.2021 Rückfragenfrist
10.11.2021 Kolloquium
18.01.2022 Abgabe Planunterlagen
01.02.2022 Abgabe Modelle
17.03.2022 Preisgericht
31.03.2022 Ausstellungseröffnung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner (Architekt/ in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger (Architekt/in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) die weitere Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs auf Grundlage des Merkblatts 51 „Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Stand 12/2020) sowie die weitere Bearbeitung des Grünordnungsplans nach § 24 (1) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere
• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/ innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Die Ausloberin behält sich vor, die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 19 HOAI 2021 als Auftragsversprechen zu geben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentli-chen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträ-ger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach Merkblatt 51 (Stand 12/2020) in die Kategorie „Mittlere Anforderungen“ sowie nach § 29 HOAI 2021 in die Honorarzone II (durch-schnittliche Anforderungen) eingestuft.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an den/die Auftraggeber/in (u.a. Veröffentlichung auf dessen Homepage)
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Deutschland-Leopoldshöhe: Stadtplanung
2021/S 161-424905
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kirchweg 1
Ort: Leopoldshöhe
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33818
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Leopoldshöhe: Susanne Knipping; Wettbewerbsbetreuung Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert
E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leopoldshoehe.de/
Postanschrift: Vennhofallee 97
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert
E-Mail: maria.chudzian@dhp-sennestadt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb: "Lebendiges Quartier Brunsheide"
Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt eine im Gemeindebesitz befindliche Fläche zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe und Schuckenbaum als ein neues, qualitativ hochwertiges „Lebendiges Quartier Brunsheide“ mit dem Schwerpunkt Wohnen zu entwickeln.
Das ca. 5,6 ha große zu entwickelnde Wettbewerbsgebiet (Städtebaulicher Entwurf + Grünordnungsplan) wird flankiert von ca. 2,3 ha großen Ideenbereichsflächen, auf welchen eine Weiterentwicklung des neuen Quartiers aufzuzeigen ist.
Im Norden wird das Gebiet durch angrenzende Wohnbebauung bzw. Ackerflächen, im Osten durch den Wagentronsweg und Einzelgebäude, im Süden durch angrenzende Ackerflächen entlang der Felix-Fechenbach-Straße sowie im Westen durch die Straße „Auf der Helle“ mit angrenzender Wohnbebauung, Hofstelle und Ackerflächen begrenzt. Nordöstlich schließt die Kreisstraße (K 5) „Herforder Straße“ an diesen Bereich an.
Das künftige qualitativ hochwertige Quartier soll verschiedene Wohnformen berücksichtigen und möglichst für einen breiten Bevölkerungsquerschnitt (z.B. Singles, Alleinerziehende, Familien, Ältere, etc.) entwickelt werden. Dabei ist das städtebauliche Umfeld und die Wahrung des städtebaulichen Maßstabes zu beachten.
Hinzu kommt die Entwicklung eines Grünzugs in Nord-Süd-Ausrichtung als zentrales Freiraumelement, welcher sowohl eine hohe Aufenthalts- und Vernetzungsqualität sowie im Sinne einer resilienten (widerstandsfähigen) und wassersensiblen Freiraumgestaltung (Stichwort: Schwammstadt) verschiedene Funktionen aufweisen und
bündeln soll. Neue zukunftsweisende Lösungsansätze werden von der Ausloberin erwartet. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein stabiles städtebauliches und landschaftsplanerisches Gerüst mit Perspektiven für hochbauliche Entwicklungen und den Gewinn an Freiraumqualität zu erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:
Architekt/in bzw. Stadtplaner/in, jeweils in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in.
Die Fachrichtung Landschaftsarchitektur der gelosten Teilnehmerbüros muss erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Stadtplaner/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Stadtplaner/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r Architekt/in / Stadtplaner/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Stadtplaner/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Landschaftsarchitekt/innen sind in Bewerbergemeinschaften mit Architekt/ innen und/oder Stadtplaner/innen teilnahmeberechtigt. Die Teilnahmebedingungen für Architekt/innen gelten sinngemäß.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 10 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 18.08.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis einschließlich 19.09.2021 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich: www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
- Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
- Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,
- Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin/der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.
Architekt/in bzw. Stadtplaner/in mit Landschaftsarchitekt/in, s. unter III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur / Landschaftsarchitektur
- Gestaltqualität / Architekturqualität / Freiraumqualität
- Einfügung in das Umfeld
b) Funktionalität
- Umsetzung des Wettbewerbsprogramms
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Nutzungsqualität
- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der städtebaulichen Kennwerte
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 137.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb "Lebendiges Quartier Brunsheide"
1. Preis 40.500 €
2. Preis 34.500 €
3. Preis 27.000 €
4. Preis 20.000 €
Anerkennungen 15.000 € (z.B. 2 x 7.500 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
26.05.2020 Losziehung
04.06.2020 Versand der Unterlagen
18.06.2020 Rückfragenfrist
25.06.2020 Kolloquium
10.08.2020 Abgabe Planunterlagen
17.08.2020 Abgabe Modell
30.09.2020 Preisgericht
Okt. 2020 Ausstellung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem/der Gewinner/in oder einem der Preisträger des Realisierungswettbewerbs die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34 (3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger/in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem/der Gewinner/in Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden alle Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise für den nach Abschluss des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 - Büro-, Verwaltungsgebäude in die Zone IV Mindestsatz eingestuft.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an den/die Auftraggeber/in (u.a. Veröffentlichung auf dessen Homepage)
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html