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  • Landratsamt Rottweil – Neubau Verwaltungsgebäude
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  • 1. Preis: a r Architekten GmbH , Tübingen
  • 1. Preis: HASCHER JEHLE Architektur, Berlin
  • 3. Preis: h4a Gessert Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart

Landratsamt Rottweil – Neubau Verwaltungsgebäude , Rottweil/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2027800
Tag der Veröffentlichung
12.11.2019
Aktualisiert am
17.11.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
13 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Sommer, Stuttgart
Bewerbungsschluss
09.12.2019 12:00
Preisgerichtssitzung
13.10.2020

1. Preis

a+r Architekten GmbH , Tübingen
  • 1. Preis: a r Architekten GmbH , Tübingen
  • 1. Preis: a r Architekten GmbH , Tübingen
  • 1. Preis: a r Architekten GmbH , Tübingen
  • 1. Preis: a r Architekten GmbH , Tübingen

1. Preis

HASCHER JEHLE Architektur, Berlin
  • 1. Preis: HASCHER JEHLE Architektur, Berlin
  • 1. Preis: HASCHER JEHLE Architektur, Berlin
  • 1. Preis: HASCHER JEHLE Architektur, Berlin
  • 1. Preis: HASCHER JEHLE Architektur, Berlin

3. Preis

h4a Gessert + Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert   Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert   Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Der Landkreis Rottweil plant in der Königstraße in Rottweil – im Bereich des heutigen Hochhauses und dem Rundling – die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit einer Kantine und Sitzungsräumen. Geplant ist die Realisierung von bis zu 5 oberirdischen Geschossen und eine oberirdische Bruttogeschossfläche von ca. 7 200 m2 bis Ende 2024. Im Erdgeschoss soll unter anderem, neben Büro-Arbeitsplätzen, ein zentraler Empfangsbereich hergestellt werden. In den Obergeschossen sollen Büro-Arbeitsplätze hergestellt werden. Insgesamt bietet der zu planende Neubau Platz für ca. 180 bis 200 Mitarbeiter. In den Untergeschossen sollen Lagerflächen sowie die Anbindung an die bestehende Tiefgarage und Kellerflächen zu den benachbarten Bestandsgebäuden hergestellt werden. Hierzu werden die beiden Gebäudekörper Hochhaus und Rundling rückgebaut. Der neue Baukörper ist als eigenständiges Gebäude herzustellen, welches unmittelbar an die benachbarten Bestandsgebäude (Flachbau und Stadionstraße 5) angrenzt.

Bei der Umsetzung des Bauvorhabens verfolgt der Landkreis das Ziel, ein nachhaltiges Gebäude mit hohem Nutzerkomfort für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu errichten, welches besondere Merkmale bezüglich Energieeffizienz, Energieversorgung, moderner Bürokonzepte und Mobilität aufweist. Ergänzend soll die Building Information Modeling (BIM)-Methode Anwendung finden.

Das vom Kreistag hierfür freigegebene Gesamtinvestitionsvolumen für den Neubau beträgt 34,5 Mio. € (brutto).

Die besondere Lage an zentraler Stelle in Rottweil, als Tor zur Innenstadt, soll bei der architektonischen Planung berücksichtigt und in ein stimmiges städtebauliches Gesamtkonzept integriert werden. Gleiches gilt für die Wegebeziehung der bestehenden und der neu zu schaffendem Gebäude des Landratsamts zueinander sowie der Durchweg zum angrenzenden Wohnbaugebiet (östliche Richtung/Marienstraße) und dem perspektivisch zu realisierenden Parkhaus zwischen der Altstädter Straße und Stadionstraße (heutiger Schotterparkplatz).

Bestandteil des Wettbewerbs ist auch ein Ideenteil, in dem die künftige Möglichkeit zur Erweiterung/Aufstockung des Neubaus dargestellt und beschrieben wird.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Stuttgart (Vorsitzender)
Gabriele D’Inka, Architektin, Fellbach
Odile Laufner, Architektin, Stuttgart
Dr. Eckart Rosenberger, Architekt, Gerlingen
Dirk Vogel, Architekt, Heilbronn

Sachpreisrichter
Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel
Oberbürgermeister Ralf Broß
Kreisrat Rainer Hezel
Kreisrat Thomas J. Engeser

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin damit einstimmig, bei Realisierung des Vorhabens einen der Verfasser, des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs (Tarnzahl 2010 und 2012) mit der weiteren Planung zu beauftragen, vorbehaltlich des Ergebnisses aus der letzten Stufe im Verfahren (Verhandlungsverfahren).
12/11/2019    S218    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Rottweil: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 218-536005
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rottweil
Postanschrift: Königstraße 36
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hermann Kopp
E-Mail: Hermann.Kopp@Landkreis-Rottweil.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rottweil.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d96d9e816-32076aa0dbdf1f04
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer GmbH Stuttgart
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sven Vierling
E-Mail: sven.vierling@dreso.com
Telefon: +49 711-13171817Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil
Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2019-0035

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Rottweil plant in der Königstraße in Rottweil – im Bereich des heutigen Hochhauses und dem Rundling – die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit einer Kantine und Sitzungsräumen. Geplant ist die Realisierung von bis zu 5 oberirdischen Geschossen und eine oberirdische Bruttogeschossfläche von ca. 7 200 m2 bis Ende 2024. Im Erdgeschoss soll unter anderem, neben Büro-Arbeitsplätzen, ein zentraler Empfangsbereich hergestellt werden. In den Obergeschossen sollen Büro-Arbeitsplätze hergestellt werden. Insgesamt bietet der zu planende Neubau Platz für ca. 180 bis 200 Mitarbeiter. In den Untergeschossen sollen Lagerflächen sowie die Anbindung an die bestehende Tiefgarage und Kellerflächen zu den benachbarten Bestandsgebäuden hergestellt werden. Hierzu werden die beiden Gebäudekörper Hochhaus und Rundling rückgebaut. Der neue Baukörper ist als eigenständiges Gebäude herzustellen, welches unmittelbar an die benachbarten Bestandsgebäude (Flachbau und Stadionstraße 5) angrenzt.
Bei der Umsetzung des Bauvorhabens verfolgt der Landkreis das Ziel, ein nachhaltiges Gebäude mit hohem Nutzerkomfort für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu errichten, welches besondere Merkmale bezüglich Energieeffizienz, Energieversorgung, moderner Bürokonzepte und Mobilität aufweist. Ergänzend soll die Building Information Modeling (BIM)-Methode Anwendung finden.
Das vom Kreistag hierfür freigegebene Gesamtinvestitionsvolumen für den Neubau beträgt 34,5 Mio. € (brutto).
Die besondere Lage an zentraler Stelle in Rottweil, als Tor zur Innenstadt, soll bei der architektonischen Planung berücksichtigt und in ein stimmiges städtebauliches Gesamtkonzept integriert werden. Gleiches gilt für die Wegebeziehung der bestehenden und der neu zu schaffendem Gebäude des Landratsamts zueinander sowie der Durchweg zum angrenzenden Wohnbaugebiet (östliche Richtung/Marienstraße) und dem perspektivisch zu realisierenden Parkhaus zwischen der Altstädter Straße und Stadionstraße (heutiger Schotterparkplatz).
Bestandteil des Wettbewerbs ist auch ein Ideenteil, in dem die künftige Möglichkeit zur Erweiterung/Aufstockung des Neubaus dargestellt und beschrieben wird.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die LPH 1 bis 9
Gemäß § 34 HOAI erforderlich. Die Objektplanungsleistungen werden im Europaweiten, Dreistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 15 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2
— Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW
— Stufe 3: Verhandlungsverfahren (ca. 3 Teilnehmer)
Zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ist der Teilnameantrag zu verwenden.
Dieser liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Hier sind die Aufforderungen detailliert beschrieben.
Die Auslobung wird den Teilnehmern der Stufe 2 des Verfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Der Sieger des 3-stufigen Verfahrens wird am Ende der Stufe 3 festgestellt.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt Mitte 2020.
Der Bauherr beabsichtigt die Gesamtbeauftragung der Objektplanung.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Kriterien Stufe 1 (Präqualifikation)
I) Ausschlusskriterien
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV,
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
II) Auswahlkriterien
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab 8 Personen, Höchstpunktzahl ab 16 Personen); 15 %
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV; 10 %,
— Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV (Mindestpunktzahl ab 600 000,00 EUR, Höchstpunktzahl ab 800 000,00 EUR); 15 %,
— Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV; 60 %:
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre.
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen werden zusätzliche Punkte erreicht:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der anrechenbaren Herstellkosten von 4,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 12,0 Mio. EUR netto)
— Datum der Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahren, Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahren).
Kriterien Stufe 2 (Architektenwettbewerb)/Stufe 3 (Verhandlungsverfahren)
A) Planungskriterien (Wirtschaftlichkeit, städtebauliche Einfügung, Architektur, Funktionalität, Nachhaltigkeit); Wichtung 60 %;
B) Bieterpräsentation (Organisation Projektteam, Berufliche Qualifikation Projektteam, Erfahrung Projektteam); Wichtung 25 %;
C) Honorar; Wichtung 5 %;
D) Weiterentwicklungsfähigkeit; Wichtung 10 %.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/Architektin


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Keine

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Die Bewertungskriterien für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) und Stufe 3 (Verhandlungsverfahrens) werden bereits mit der Stufe 1 mitgeteilt.
Diese werden neben des Teilnahmeantrages für die Stufe 1 auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 09/12/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis: 50 000,00 EUR netto;
2. Preis: 40 000,00 EUR netto;
3. Preis: 30 000,00 EUR netto.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Jörg Aldinger
Gabriele D´Inka
Senada Kusturica
Peter Neher
Dr. Eckart Rosenberger
Dirk Vogel
Als Stellvertreterin Frau Odile Laufner
Als Stellvertreter Herr Daniel Keller

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab.
Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlage) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Telefon: +49 7219260Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
Nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information Auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften Bereits vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

08/11/2019

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