Verfahrensart
Zweistufiger, offener Realisierungswettbewerb zur Kunst im öffentlichen Raum
Wettbewerbsaufgabe
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken beschloss bereits im Jahr 2019, einen künstlerisch gestalteten Ort der Erinnerung an die Opfer der Homosexuellenverfolgung zu errichten. Über einen Zeitraum von 123 Jahren wurden Homosexuelle in Deutschland aufgrund des Paragrafen 175 StGB wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt. Dieser Paragraf richtete sich vom Kaiserreich bis 1969 ausschließlich gegen männliche Homosexualität.
Da die Begriffe Homosexuelle, Schwule oder Lesben aus heutiger Perspektive oft als zu eng gefasst und ausschließend wahrgenommen werden, wird im Folgenden der Begriff »queere Menschen« verwendet. Ziel ist es, eine Gedenkkultur zu schaffen, die nicht auf einer konkurrierenden Bewertung des erlittenen Leids basiert, sondern die Vernetzung der unterschiedlichen Erfahrungen in den Mittelpunkt stellt.
Die künstlerische Lösung soll sich inhaltlich mit der Erinnerung an die Opfer der Verfolgung queeren Lebens im Saarland in den Jahren 1935–1994 auseinandersetzen. Sie soll dem Gedenken an die Opfer von menschenverachtender Diskriminierung und Verfolgung Raum geben.
Die Form der künstlerischen Gestaltung ist grundsätzlich freigestellt. Der neue Erinnerungsort soll ein würdevolles Gedenken ermöglichen und gleichzeitig zu einem lebendigen Treffpunkt im öffentlichen Raum werden. Er soll zum Innehalten einladen und Menschen aller Generationen ansprechen.
Der Ort der Erinnerung an die Opfer der Verfolgung queeren Lebens ist barrierefrei zu gestalten, damit eine Teilhabe aller Menschen gewährleistet wird.
Für den Gedenkort steht keine Versorgung mit Medien wie Wasser oder Strom zur Verfügung.
Die innerhalb der Aktionsfläche vorhandenen Ginkgobäume sind noch jung und sollen erhalten bleiben. Die Satzung über den Schutz der Bäume in der Landeshauptstadt Saarbrücken ist zu beachten. Angrenzende Bereiche wie Treppenstufen, Wegeverbindungen oder Übergänge können mitgedacht werden. Fußläufige Durchwegungen in angrenzenden Bereichen sollen erhalten bleiben. Die an die Aktionsfläche angrenzende Fahrtrasse darf in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die Anfahrbarkeit von Bäumen für Pflege und Unterhaltungsfahrzeuge ist zu gewährleisten.
Wichtiges Kriterium für die Beurteilung des künstlerischen Entwurfs wird neben der künstlerischen Aussagekraft die Einbindung des Kunstwerks in die städtebauliche und zeitaktuelle Situation sein.
Fachpreisrichter*innen
Christian Bart, LSVD Landesverband Saar e.V.
Patrick Berberich, Baudezernent
Dr. Sabine Dengel, Dezernentin für Bildung, Kultur und Jugend
J. Prof.*in Dr.*in Katrin Köppert, Kunst und Medienwissenschaftler*in mit Schwerpunkt Gender /Queer Studies
Prof. Dr. Felix Kosok, Designwissenschaftler mit Schwerpunkt Queer Theorie
Prof. Dr. Ing. Ulrich Pantle, Kunstkommission
Prof. Dipl. Ing. BDA Carsten Wiewiorra, Vorstandsmitglied Schwules Museum Berlin e.V.
Prof. Dr. Mirjam Zadoff, Direktorin NS Dokumentationszentrum München
Sachpreisrichter*innen
Oberbürgermeister Uwe Conradt
Sascha Haas
Meike Stein
Thomas Brass
André Jordt
Annabelle Lintz Sonntag
Jonas Heintz
Weitere Informationen zum Ergebnis unter:
erinnern.saarbruecken.de/gedenkorte/erinnerungsort_an_die_opfer_der_verfolgung_queeren_lebens