- wa-ID
- wa-2027466
- Tag der Veröffentlichung
- 19.09.2019
- Aktualisiert am
- 09.12.2019
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Beteiligung
- 54 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Siegen
- Abgabetermin
- 15.10.2019
- Preisgerichtssitzung
- 29.11.2019
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Künstlerische Gestaltung des Widerlagers der Oberstadtbrücke an der Brüder-Busch-Straße, optional mit der sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngenden Fläche. Die Gesamtausführung muss einem einheitlichen Motivgedanken folgen.
Gestaltung der parallel zur Sieg verlaufenden Betonfläche (35,96 qm) des von der Fußgängerbrücke überspannten Widerlagers. Die sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngende Fläche (ca. 8 qm) kann in die Gestaltung einbezogen werden, sofern ein entsprechend zusammenhängender Entwurf hierfür eingereicht wird. Sämtliche zu gestaltenden Flächen müssen vor endgültigem Farbauftrag sorgfältig grundiert werden, um ein Eindringen der Farbe in die Bausubstanz zu vermeiden. Dies gilt auch für die Fugen bzw. Scheinfugen. Die Farben müssen über eine hervorragende UV-Beständigkeit und Deckkraft verfügen, um nachhaltig die gewünschte visuelle Wirkung zu erzielen. Die Bausubstanz darf keine irreversiblen Schädigungen erleiden. Die Ränder der zu gestaltenden Fläche müssen beim Farbauftrag akkurat abgedeckt werden. Nach Fertigstellung des Kunstwerks ist dieses mit einer Schutzversiegelung (Klarlack) zu versehen.
Arbeitsmaterialien, auch Leitern, Podestleitern und Arbeitsbühnen, etc. sind seitens des Auftragnehmers zu besorgen. Für die Arbeitssicherheit ist Sorge zu tragen.
Offener Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Künstlerische Gestaltung des Widerlagers der Oberstadtbrücke an der Brüder-Busch-Straße, optional mit der sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngenden Fläche. Die Gesamtausführung muss einem einheitlichen Motivgedanken folgen.
Gestaltung der parallel zur Sieg verlaufenden Betonfläche (35,96 qm) des von der Fußgängerbrücke überspannten Widerlagers. Die sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngende Fläche (ca. 8 qm) kann in die Gestaltung einbezogen werden, sofern ein entsprechend zusammenhängender Entwurf hierfür eingereicht wird. Sämtliche zu gestaltenden Flächen müssen vor endgültigem Farbauftrag sorgfältig grundiert werden, um ein Eindringen der Farbe in die Bausubstanz zu vermeiden. Dies gilt auch für die Fugen bzw. Scheinfugen. Die Farben müssen über eine hervorragende UV-Beständigkeit und Deckkraft verfügen, um nachhaltig die gewünschte visuelle Wirkung zu erzielen. Die Bausubstanz darf keine irreversiblen Schädigungen erleiden. Die Ränder der zu gestaltenden Fläche müssen beim Farbauftrag akkurat abgedeckt werden. Nach Fertigstellung des Kunstwerks ist dieses mit einer Schutzversiegelung (Klarlack) zu versehen.
Arbeitsmaterialien, auch Leitern, Podestleitern und Arbeitsbühnen, etc. sind seitens des Auftragnehmers zu besorgen. Für die Arbeitssicherheit ist Sorge zu tragen.
Künstlerische Gestaltung des Widerlagers der Oberstadtbrücke
Auslober
Universitätsstadt Siegen
Der Bürgermeister
Arbeitsgruppe 2/4-1
Kulturförderung und -veranstaltungen
Wettbewerbsaufgabe
Künstlerische Gestaltung des Widerlagers der Oberstadtbrücke an der Brüder-Busch-Straße, optional mit der sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngenden Fläche. Die Gesamtausführung muss einem einheitlichen Motivgedanken folgen.
Gestaltung der parallel zur Sieg verlaufenden Betonfläche (35,96 qm) des von der Fußgängerbrücke überspannten Widerlagers. Die sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngende Fläche (ca. 8 qm) kann in die Gestaltung einbezogen werden, sofern ein entsprechend zusammenhängender Entwurf hierfür eingereicht wird. Sämtliche zu gestaltenden Flächen müssen vor endgültigem Farbauftrag sorgfältig grundiert werden, um ein Eindringen der Farbe in die Bausubstanz zu vermeiden. Dies gilt auch für die Fugen bzw. Scheinfugen. Die Farben müssen über eine hervorragende UV-Beständigkeit und Deckkraft verfügen, um nachhaltig die gewünschte visuelle Wirkung zu erzielen. Die Bausubstanz darf keine irreversiblen Schädigungen erleiden. Die Ränder der zu gestaltenden Fläche müssen beim Farbauftrag akkurat abgedeckt werden. Nach Fertigstellung des Kunstwerks ist dieses mit einer Schutzversiegelung (Klarlack) zu versehen.
Arbeitsmaterialien, auch Leitern, Podestleitern und Arbeitsbühnen, etc. sind seitens des Auftragnehmers zu besorgen. Für die Arbeitssicherheit ist Sorge zu tragen.
Termine
Einsendeschluss: 15. Oktober 2019
Ausführungszeitraum: geplant März/April 2020
Preise
5.000 Euro bei Einreichung und Umsetzung eines vom Kulturausschuss beschlossenen Gestaltungsvor-schlags. Hiermit gelten die Kosten für Entwurf, Material und künstlerische Ausführung als abgedeckt.
3.000 Euro bei Einreichung eines vom Kulturausschuss beschlossenen Gestaltungsvorschlags, der nicht eigenhändig von der/dem einreichenden Künstler/in umgesetzt wird. In diesem Falle erhalten die aus-führenden Künstlerinnen und Künstler separat ein Honorar in Höhe von 2.000 Euro, mit dem die Kosten für Material und künstlerische Ausführung als abgedeckt gelten.
Weitere Informationen unter
www.siegen.de/kultur-tourismus/kultur-und-kunst/wettbewerb-kuenstlerische-gestaltung-oberstadtbruecke
Auslober
Universitätsstadt Siegen
Der Bürgermeister
Arbeitsgruppe 2/4-1
Kulturförderung und -veranstaltungen
Wettbewerbsaufgabe
Künstlerische Gestaltung des Widerlagers der Oberstadtbrücke an der Brüder-Busch-Straße, optional mit der sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngenden Fläche. Die Gesamtausführung muss einem einheitlichen Motivgedanken folgen.
Gestaltung der parallel zur Sieg verlaufenden Betonfläche (35,96 qm) des von der Fußgängerbrücke überspannten Widerlagers. Die sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngende Fläche (ca. 8 qm) kann in die Gestaltung einbezogen werden, sofern ein entsprechend zusammenhängender Entwurf hierfür eingereicht wird. Sämtliche zu gestaltenden Flächen müssen vor endgültigem Farbauftrag sorgfältig grundiert werden, um ein Eindringen der Farbe in die Bausubstanz zu vermeiden. Dies gilt auch für die Fugen bzw. Scheinfugen. Die Farben müssen über eine hervorragende UV-Beständigkeit und Deckkraft verfügen, um nachhaltig die gewünschte visuelle Wirkung zu erzielen. Die Bausubstanz darf keine irreversiblen Schädigungen erleiden. Die Ränder der zu gestaltenden Fläche müssen beim Farbauftrag akkurat abgedeckt werden. Nach Fertigstellung des Kunstwerks ist dieses mit einer Schutzversiegelung (Klarlack) zu versehen.
Arbeitsmaterialien, auch Leitern, Podestleitern und Arbeitsbühnen, etc. sind seitens des Auftragnehmers zu besorgen. Für die Arbeitssicherheit ist Sorge zu tragen.
Termine
Einsendeschluss: 15. Oktober 2019
Ausführungszeitraum: geplant März/April 2020
Preise
5.000 Euro bei Einreichung und Umsetzung eines vom Kulturausschuss beschlossenen Gestaltungsvor-schlags. Hiermit gelten die Kosten für Entwurf, Material und künstlerische Ausführung als abgedeckt.
3.000 Euro bei Einreichung eines vom Kulturausschuss beschlossenen Gestaltungsvorschlags, der nicht eigenhändig von der/dem einreichenden Künstler/in umgesetzt wird. In diesem Falle erhalten die aus-führenden Künstlerinnen und Künstler separat ein Honorar in Höhe von 2.000 Euro, mit dem die Kosten für Material und künstlerische Ausführung als abgedeckt gelten.
Weitere Informationen unter
www.siegen.de/kultur-tourismus/kultur-und-kunst/wettbewerb-kuenstlerische-gestaltung-oberstadtbruecke