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Kunst am Bau für das Universitätsklinikum Frankfurt , Frankfurt am Main/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2028384
Tag der Veröffentlichung
03.02.2020
Aktualisiert am
09.12.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Professionelle Künstler/gruppen
Beteiligung
10 Arbeiten
Auslober
Bewerbungsschluss
03.03.2020 10:00
Abgabetermin Pläne
28.05.2020
Preisgerichtssitzung
17.06.2020

Gewinner

Stefan Kern, Hamburg
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerbe

Wettbewerbsaufgabe
Im Rahmen des Kunstwettbewerbes „Kunst am Bau für das Universitätsklinikum Frankfurt“ wurden zwei Aufgaben ausgelobt – „Landmarke“ und „Open System“.
Mit der Umsetzung des 1. und 2. Bauabschnittes findet momentan ein großer Umbruch zur Optimierung der wirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen und baulichen Struktur statt. Letzteres zielt auch auf eine Verbesserung der Orientierung und Identitätsstiftung ab.
Bei der baulichen Entwicklung des „Kerngebietes“ (Bereich um das Haus 23) soll die „Kunst am Bau“ unterstützen.
Ziel des Kunstwettbewerbes war es, Entwürfe zu erhalten, welche der Architektur und dem Ort angemessen sind und zur Identitätsstiftung mit dem Standort beitragen. Durch den künstlerischen Eingriff in den Außenraum soll die Orientierung und die Aufenthaltsqualität für Patienten, Besucher und Mitarbeiter gesteigert werden.

„Landmarke“ – Kurzbeschreibung der Aufgabe C1 (Los 1):
Die Aufgabe bestand darin, für das Universitätsklinikum eine Landmarke zu entwickeln.
Ziel sollte es sein, ein einprägsames Kunstwerk mit Bezugspunkten zum Universitätsklinikum zu entwerfen, welches durch eine markante Erscheinung und ein Hervorstechen aus der Campussilhouette bereits aus der Ferne den Haupteingang zum Areal kennzeichnet.

„Open System“ – Kurzbeschreibung der Aufgabe C2 (Los 2):
Die Aufgabe bestand darin, für das Kerngebiet des Universitätsklinikums (ausgenommen Innenräume) ein künstlerisch übergeordnetes Konzept zu entwickeln.
Denkbar sind mehrere eigenständige Kunstwerke mit jeweils wahrnehmbar eigener Identität, die aber zugleich miteinander in Korrespondenz treten und sich gegenseitig ergänzen und bereichern. Ebenso kann eine vernetzte/zusammenhängende/übergreifende Arbeit entwickelt werden, welche im Sinne eines offenen Systems an verschiedenen Standorten auftaucht und das Kerngebiet verbindet.

Das Wettbewerbsverfahren wurde in 2 Stufen abgewickelt.
03/02/2020    S23    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Bad Nauheim: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2020/S 023-051836
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Land Hessen vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte, Zentrale Vergabe
Postanschrift: Dieselstraße 1-7
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe – Vergabe Freiberuflicher Leistungen
E-Mail: info.fbt@lbih.hessen.de
Telefon: +49 60328862-0
Fax: +49 60328862-126Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbih.hessen.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=39-6629
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Kunst am Bau für das Universitätsklinikum Frankfurt
Referenznummer der Bekanntmachung: KAB-UKF

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

92000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

92311000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Kunstwettbewerbes „Kunst am Bau für das Universitätsklinikum Frankfurt“ werden 2 Aufgaben ausgelobt – „Landmarke“ und „Open System“. Eine Bewerbung kann für beide oder eine der Aufgaben erfolgen.
Mit der Umsetzung des 1. und 2. Bauabschnittes findet momentan ein großer Umbruch zur Optimierung der wirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen und baulichen Struktur statt. Letzteres zielt auch auf eine Verbesserung der Orientierung und Identitätsstiftung ab.
Bei der baulichen Entwicklung des „Kerngebietes“ (Bereich um das Haus 23) soll die „Kunst am Bau“ unterstützen.
Ziel des Kunstwettbewerbes ist es, Entwürfe zu erhalten, welche der Architektur und dem Ort angemessen sind und zur Identitätsstiftung mit dem Standort beitragen. Durch den künstlerischen Eingriff in den Außenraum soll die Orientierung und die Aufenthaltsqualität für Patienten, Besucher und Mitarbeiter gesteigert werden.
„Landmarke“ – Kurzbeschreibung der Aufgabe C1 (Los 1)
Die Aufgabe besteht darin, für das Universitätsklinikum eine Landmarke zu entwickeln.
Ziel soll es sein, ein einprägsames Kunstwerk mit Bezugspunkten zum Universitätsklinikum zu entwerfen, welches durch eine markante Erscheinung und ein Hervorstechen aus der Campussilhouette bereits aus der Ferne den Haupteingang zum Areal kennzeichnet.
„Open System“ – Kurzbeschreibung der Aufgabe C2 (Los 2)
Die Aufgabe besteht darin, für das Kerngebiet des Universitätsklinikums (ausgenommen Innenräume) ein künstlerisch übergeordnetes Konzept zu entwickeln.
Denkbar sind mehrere eigenständige Kunstwerke mit jeweils wahrnehmbar eigener Identität, die aber zugleich miteinander in Korrespondenz treten und sich gegenseitig ergänzen und bereichern. Ebenso kann eine vernetzte/zusammenhängende/übergreifende Arbeit entwickelt werden, welche im Sinne eines offenen Systems an verschiedenen Standorten auftaucht und das Kerngebiet verbindet.
Kostenrahmen
Für die „Landmarke“ auf dem Forum und für das „Open System“ im Kerngebiet stehen jeweils 800 000 EUR (brutto) als verbindliche Kostenobergrenze zur Verfügung.
Das Wettbewerbsverfahren wird in 2 Stufen abgewickelt. In der ersten Stufe werden die Teilnehmer anhand der Kriterien gemäß „III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer der Bekanntmachung für die zweite Stufe ermittelt. In der zweiten Stufe findet die Wettbewerbsbearbeitung statt.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Zugelassen zum Wettbewerb sind professionelle Künstler/-gruppen. Es ist ein Nachweis auf Professionalität zu führen mit einem Lebenslauf, einem Ausstellungsnachweis (min. 3 Ausstellungen eigener Kunstwerke an einem öffentlichen Ort) und/oder den Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Kunst und/oder Gestaltung (bei Künstlergruppen ist der Nachweis durch die einzelnen Mitglieder zu führen).
Der Auslober entscheidet anhand von 3 eingereichten Referenzen je Los auf Grundlage der beigefügten Referenzblätter sowie anhand der Angaben in der Vita und dem Ausstellungsverzeichnis mit Hilfe eines Punktesystems (bis zu 300 Punkte je Referenz) über die Zulassung der Teilnahme. Die Angaben zu Vita und Ausstellungsverzeichnis sind als lose Blattsammlung mit nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten pro Künstler einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Fotos der fertig gestellten Kunstwerke aufweisen.
Mindestanforderungen je Los:
3 Referenzen von vergleichbaren realisierten Kunstwerken, davon mind. 1 Referenz mit mind. 500 000 EUR Gesamtkosten.
Kriterien
a) Gesamtbild der künstlerischen Qualität (u. a. Handschrift)
b) Erfahrung in der Gestaltung und Ausführung
c) Vergleichbarkeit in Bezug zur Aufgabenstellung (Außenraum)
Bewertung
Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden 5 Stufen je Kriterium in folgender Abstufung
(max. 300 Punkte je Referenz) zu erwarten ist:
— erfüllt die Anforderungen nicht = 0 Punkte,
— erfüllt die Anforderungen bedingt = 25 Punkte,
— erfüllt die Anforderungen zum Teil = 50 Punkte,
— erfüllt die Anforderungen weitestgehend = 75 Punkte,
— erfüllt die Anforderungen voll = 100 Punkte.
Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach.
Für den fristgerechten Eingang des Teilnahmeantrags HE 732 nebst zugehöriger Anlagen ist der Bewerber verantwortlich.
Die Eignung entsprechend § 42 ff. VgV ist durch das vollständig ausgefüllte und von dem/den Kunstschaffenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichneten Bewerbungsbogen/Eigenerklärung einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von geforderten Referenzen nachzuweisen.
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Bewerbungsbogen HE 734);
2) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Bewerbungsbogen HE 734);
3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträge nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 (HE 736);
4) Erklärung zum Nichtvorliegen von Vergabesperren;
5) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung: im Auftragsfall mindestens folgende Deckungssummen für Personenschäden 1 500 000 EUR und für sonstige Schäden 500 000 EUR versicherbar;
6) Projektdatenblatt: Darstellung nach § 46 VgV von mind. 3 Referenzen je Los (es sollten nicht mehr als 3 Referenzen je Los eingereicht werden; es gehen nur 3 Referenzen je Los in die Bewertung ein) mit folgenden Angaben:
Die Referenzprojekte sollen im Projektdatenblatt kurz beschrieben werden. Weiterführende Erläuterungen sind bitte auf dem Referenzblatt einzutragen. Die Projekte sollten mit der Aufgabenstellung hinsichtlich der räumlichen Situation vergleichbar sein und die künstlerische Handschrift verdeutlichen. Die im Projektdatenblatt genannten Projekte müssen bildlich und mit kurzer textlicher Beschreibung als Referenzen im DIN A3 Format (alternativ 2 DIN A4) dargestellt werden. (Als lose Blattsammlung mit nicht mehr als 1 DIN A3 bzw. 2 DIN A4 Seiten je Projekt. Darüber hinaus gehende Kataloge und Broschüren können nicht berücksichtigt werden. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.).

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung als professionelle Künstler tätig sind.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Höchstzahl: 10

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Carsten Höller (Los 1 „Landmarke)
Thomas Schütte (Los 1 „Landmarke)
Alicja Kwade (Los 1 „Landmarke)
Tobias Rehberger (Los 2 „Open System)
Katja Strunz und Markus Schaller (Los 2 Open System)
Via Lewandowsky (Los 2 „Open System)
Tatiana Trouvé (Los 2 „Open System)

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Kriterien für die Bewertung der Projekte aus dem Wettbewerb:
Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Charakterisierungsschemas nachfolgenden
Beurteilungskriterien bewertet:
— die künstlerische Idee,
— die künstlerische Qualität,
— Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens,
— Einhaltung der technischen sowie bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
(Umsetzungskosten, Unterhaltung und Ökologie)
Die genannte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren.
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts den 1. Preisträger mit der Umsetzung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 03/03/2020
Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 17/03/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Für die Teilnehmenden, die die formalen Leistungsbestandteile erfüllen, ist eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 5 000,00 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) je Teilnehmer oder Teilnehmergruppe und je Los vorgesehen.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Stefan Haub, Vorsitz Kunstbeirat HMdF
Elke Gruhn, Nassauischer Kunstverein Wiesbaden
Giselher Hartung, Kurator Oberfinanzdirektor Frankfurt
Dr. Nadia Ismael, Kunsthalle Gießen
Dr. Beate Kemfert, Kunst- und Kulturstiftung Opelvillen Rüsselheim
Dr. Mario Kramer, Museum für Moderne Kunst Frankfurt
Karl-Hermann Krombach, LBIH Zentrale
Dr. Klaus-Dieter Pohl, Oberkustos a.D. des Hessischen Landesmuseums Darmstadt
Kirsten Worms, Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen
Dr. Dorothee Gerkens, Neue Galerie Kassel
Dr. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikum Frankfurt, Sachpreisrichter
Michael Moz, Geschäftsführer HOST GmbH, Sachpreisrichter
Prof. Dr. Dr. Dr. Robert Sader, Dekanat Fachbereich Medizin, Sachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Anlehnung an die RPW 2013 in der vom BMVBS am 31.1.2013 herausgegebenen Fassung und den mit Einführungserlass vom 11.7.2013 des HMdF bekanntgemachten Änderungen und Hinweisen.
VI.3.2) Rückfragen
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 21.2.2020, 10:00 Uhr schriftlich per E-Mail an die unter a) genannte Kontaktadresse zu richten.
VI.3.3) Bewerbungsvordrucke
Für eine Bewerbung sind zwingend die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden, inbesondere ist der Teilnahmeantrag HE 732 nebst zugehörigen Anlagen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben per Post im Original einzureichen. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es werden keine Bewerbungen per Fax oder per E-Mail zugelassen! Es gilt keine Poststempelabgabe!
VI.3.4) Voraussichtliche Termine (Wettbewerb)
— Ortsbesichtigung/Kolloquium: wird noch bekanntgegeben,
— Rückfragen: wird noch bekanntgegeben,
— Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 28.5.2020,
— Preisgerichtssitzung: 17.6.2020.
Zusatzhinweis zum Punkt III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Die Eignung ist durch alle Teilnehmer bis spätestens zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.
Zusatzhinweis zum Punkt IV.3.5) Preisgericht
Die namentlich genannten Mitglieder des Auswahlgremiums sind berechtigt im Verhinderungsfall eine Vertretung zu benennen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

29/01/2020

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