- wa-ID
- wa-2031013
- Tag der Veröffentlichung
- 02.03.2021
- Aktualisiert am
- 22.07.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU / Schweiz
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen bzw. Verkehrsplaner*innen
- Beteiligung
- 5 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Kreuzau
- Koordination
- pp a l s pesch partner architekten stadtplaner, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 22.03.2021 12:00
- Abgabetermin
- 18.06.2021 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 13.07.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Kreuzau wurde 2017 mit dem Integrierten Handlungskonzept „Masterplan Zentralort Kreuzau“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Eine der zentralen Maßnahmen ist die punktuelle Aufwertung der Hauptstraße im Zentralort. Die Hauptstraße ist die Hauptgeschäftsstraße in Kreuzau. Neben einigen ortsbildprägenden Gebäuden bestimmen die teilweise langgezogenen Platanenreihen das Bild der Straße. Diese prägenden Eigenschaften in Kombination mit überwiegend großzügigen Gehwegbereichen und einem dichten Geschäftsbesatz machen die Hauptstraße zur bedeutendsten Einkaufsstraße innerhalb der Gemeinde.
Auf der anderen Seite wird die Hauptstraße derzeit durch den motorisierten Verkehr dominiert. Neben dem technisch funktionalen Ausbau der Fahrbahn fällt die hohe Anzahl an parkenden Fahrzeugen ins Auge. Teilweise bestehen Mängel in der Barrierefreiheit. Trotz der verhältnismäßig breiten Gehwege gibt es nur in sehr eingeschränktem Maße Platz für Außengastronomie. Die Hauptstraße lässt städtebauliche Qualität vermissen und lädt nicht zum Verweilen ein.
Ziel des Wettbewerbes ist die Aufwertung der Hauptstraße in ihrer Funktion als örtliche Hauptgeschäftsstraße. Ein Vollausbau ist nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Die Aufenthaltsfunktion und Gestaltqualität der Verkehrs- und Freiflächen sollen nachhaltig verbessert werden. Gesucht wird ein innovatives Gesamtkonzept, das eine eigene Identität stiftet. Aufgabe ist ein freiraum- und verkehrsplanerisches Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum. Die Hauptstraße soll eine neue, herausgehobene Qualität durch gestalterische und den Straßenraum strukturierende Maßnahmen erhalten. Die Gestaltungsvorschläge sollen die Basis bilden, um der Hauptstraße ihre ursprüngliche Bedeutung als zentrale Geschäftsstraße wiederzugeben. Dabei sollen vor allem die Belange von Senior*innen, Menschen mit Behinderung (Barrierefreiheit), Familien und Kindern berücksichtigt werden. Neben dem Gestaltungskonzept werden tragfähige und innovative Vorschläge zur Verbesserung der Funktionalität im Hinblick auf den Verkehr und dessen Nutzergruppen erwartet. Die Vereinbarkeit der Anforderungen an den öffentlichen Raum als Treff- und Kommunikationsraum des Gemeinwesens mit der Notwendigkeit des zu berücksichtigenden Verkehrsaufkommens ist zentrale Aufgabenstellung der Konzeption. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Hauptstraße und die Bahnhofstraße mit einer Fläche von ca. 15.000 qm. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 1.400.000 EUR brutto.
Preisrichter*innen
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg (Vorsitzender)
Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Essen
Paul Böcking, Gemeinde Kreuzau
Egbert Braks, Vorsitzender Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus
Sebastian Fürst, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Johannes Kaptain, Vorsitzender Bau- und Planungsausschuss
Reinhard Theisen, Leiter Dezernat II, Gemeinde Kreuzau
Prof. Hartmut Topp, Verkehrsplaner, Kaiserslautern
Prof. Katrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
Astrid Hohn, Gemeinde Kreuzau
Ralph Jakob, Bezirksregierung Köln
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, den Preisträger des 1. Preises mit der Bearbeitung der Aufgabe zu betrauen.
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Kreuzau wurde 2017 mit dem Integrierten Handlungskonzept „Masterplan Zentralort Kreuzau“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Eine der zentralen Maßnahmen ist die punktuelle Aufwertung der Hauptstraße im Zentralort. Die Hauptstraße ist die Hauptgeschäftsstraße in Kreuzau. Neben einigen ortsbildprägenden Gebäuden bestimmen die teilweise langgezogenen Platanenreihen das Bild der Straße. Diese prägenden Eigenschaften in Kombination mit überwiegend großzügigen Gehwegbereichen und einem dichten Geschäftsbesatz machen die Hauptstraße zur bedeutendsten Einkaufsstraße innerhalb der Gemeinde.
Auf der anderen Seite wird die Hauptstraße derzeit durch den motorisierten Verkehr dominiert. Neben dem technisch funktionalen Ausbau der Fahrbahn fällt die hohe Anzahl an parkenden Fahrzeugen ins Auge. Teilweise bestehen Mängel in der Barrierefreiheit. Trotz der verhältnismäßig breiten Gehwege gibt es nur in sehr eingeschränktem Maße Platz für Außengastronomie. Die Hauptstraße lässt städtebauliche Qualität vermissen und lädt nicht zum Verweilen ein.
Ziel des Wettbewerbes ist die Aufwertung der Hauptstraße in ihrer Funktion als örtliche Hauptgeschäftsstraße. Ein Vollausbau ist nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Die Aufenthaltsfunktion und Gestaltqualität der Verkehrs- und Freiflächen sollen nachhaltig verbessert werden. Gesucht wird ein innovatives Gesamtkonzept, das eine eigene Identität stiftet. Aufgabe ist ein freiraum- und verkehrsplanerisches Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum. Die Hauptstraße soll eine neue, herausgehobene Qualität durch gestalterische und den Straßenraum strukturierende Maßnahmen erhalten. Die Gestaltungsvorschläge sollen die Basis bilden, um der Hauptstraße ihre ursprüngliche Bedeutung als zentrale Geschäftsstraße wiederzugeben. Dabei sollen vor allem die Belange von Senior*innen, Menschen mit Behinderung (Barrierefreiheit), Familien und Kindern berücksichtigt werden. Neben dem Gestaltungskonzept werden tragfähige und innovative Vorschläge zur Verbesserung der Funktionalität im Hinblick auf den Verkehr und dessen Nutzergruppen erwartet. Die Vereinbarkeit der Anforderungen an den öffentlichen Raum als Treff- und Kommunikationsraum des Gemeinwesens mit der Notwendigkeit des zu berücksichtigenden Verkehrsaufkommens ist zentrale Aufgabenstellung der Konzeption. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Hauptstraße und die Bahnhofstraße mit einer Fläche von ca. 15.000 qm. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 1.400.000 EUR brutto.
Preisrichter*innen
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg (Vorsitzender)
Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Essen
Paul Böcking, Gemeinde Kreuzau
Egbert Braks, Vorsitzender Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus
Sebastian Fürst, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Johannes Kaptain, Vorsitzender Bau- und Planungsausschuss
Reinhard Theisen, Leiter Dezernat II, Gemeinde Kreuzau
Prof. Hartmut Topp, Verkehrsplaner, Kaiserslautern
Prof. Katrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
Astrid Hohn, Gemeinde Kreuzau
Ralph Jakob, Bezirksregierung Köln
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, den Preisträger des 1. Preises mit der Bearbeitung der Aufgabe zu betrauen.
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013: Kreuzau | Aufwertung Hauptstraße - Bahnhofstraße
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung: Gemeinde Kreuzau, Der Bürgermeister
Kontaktstelle: David Gottstein
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: 52372 Kreuzau
Telefon: +49 2422 507-353
E-Mail: D.Gottstein@kreuzau.de
URL: www.kreuzau.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUXDV1J
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUXDV1J/documents
Art und Umfang der Leistung
Die Gemeinde Kreuzau wurde 2017 mit dem Integrierten Handlungskonzept „Masterplan Zentralort Kreuzau“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Eine der zentralen Maßnahmen ist die punktuelle Aufwertung der Hauptstraße im Zentralort. Die Hauptstraße ist die Hauptgeschäftsstraße in Kreuzau. Neben einigen ortsbildprägenden Gebäuden bestimmen die teilweise langgezogenen Platanenreihen das Bild der Straße. Diese prägenden Eigenschaften in Kombination mit überwiegend großzügigen Gehwegbereichen und einem dichten Geschäftsbesatz machen die Hauptstraße zur bedeutendsten Einkaufsstraße innerhalb der Gemeinde.
Auf der anderen Seite wird die Hauptstraße derzeit durch den motorisierten Verkehr dominiert. Neben dem technisch funktionalen Ausbau der Fahrbahn fällt die hohe Anzahl an parkenden Fahrzeugen ins Auge. Teilweise bestehen Mängel in der Barrierefreiheit. Trotz der verhältnismäßig breiten Gehwege gibt es nur in sehr eingeschränktem Maße Platz für Außengastronomie. Die Hauptstraße lässt städtebauliche Qualität vermissen und lädt nicht zum Verweilen ein.
Ziel des Wettbewerbes ist die Aufwertung der Hauptstraße in ihrer Funktion als örtliche Hauptgeschäftsstraße. Ein Vollausbau ist nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Die Aufenthaltsfunktion und Gestaltqualität der Verkehrs- und Freiflächen sollen nachhaltig verbessert werden. Gesucht wird ein innovatives Gesamtkonzept, das eine eigene Identität stiftet. Aufgabe ist ein freiraum- und verkehrsplanerisches Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum. Die Hauptstraße soll eine neue, herausgehobene Qualität durch gestalterische und den Straßenraum strukturierende Maßnahmen erhalten. Die Gestaltungsvorschläge sollen die Basis bilden, um der Hauptstraße ihre ursprüngliche Bedeutung als zentrale Geschäftsstraße wiederzugeben. Dabei sollen vor allem die Belange von Senior*innen, Menschen mit Behinderung (Barrierefreiheit), Familien und Kindern berücksichtigt werden. Neben dem Gestaltungskonzept werden tragfähige und innovative Vorschläge zur Verbesserung der Funktionalität im Hinblick auf den Verkehr und dessen Nutzergruppen erwartet. Die Vereinbarkeit der Anforderungen an den öffentlichen Raum als Treff- und Kommunikationsraum des Gemeinwesens mit der Notwendigkeit des zu berücksichtigenden Verkehrsaufkommens ist zentrale Aufgabenstellung der Konzeption. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Hauptstraße und die Bahnhofstraße mit einer Fläche von ca. 15.000 qm. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 1.400.000 EUR brutto.
Die Gemeinde Kreuzau lobt für die beschriebenen Maßnahmen einen Wettbewerb nach § 3 (3) der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmer*innen aus, davon werden vier Teilnehmer*innen von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften der Fachdisziplinen Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung.
Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einen der Preisträger*innen mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe zu beauftragen.
Der Wettbewerb ist anonym.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung: Gemeinde Kreuzau, Der Bürgermeister
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: 52372 Kreuzau
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Landschaftsarchitekt*in (Eintragung in die entsprechende Kammer) bzw. Verkehrsplaner*in.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind bzw. die Berufszulassung zum Ingenieur der Ausrichtung Verkehrsplanung nachweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt.
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen
Nichtoffener Wettbewerb
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
- B.S.L. Landschaftsarchitekten, Soest
- [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
- Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, Düsseldorf, Stuttgart
- scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten teilnehmenden Büros werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Übergeordnete Grund-/ Leitidee
- Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext
- Gestalt- und Aufenthaltsqualität
- Funktionalität der Flächen, auch bei Veranstaltungen
- Realisierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten
- Reduzierung von Barrieren
- Seniorenfreundlichkeit, Kinderfreundlichkeit, Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten)
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Wettbewerbssumme 50.000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist geplant:
1. Preis: 20.000 EUR (brutto)
2. Preis: 12.500 EUR (brutto)
3. Preis: 7.500 EUR (brutto)
Anerkennungen insgesamt 10.000 EUR (brutto)
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen
Preisrichter:
- Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Essen
- Paul Böcking, SPD-Fraktion (angefragt)
- Egbert Braks, Vorsitzender Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus
- Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
- Johannes Kaptain, Vorsitzender Planungs- und Bauausschuss
- Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg (angefragt)
- Reinhard Theisen, Gemeinde Kreuzau, Leiter Dezernat II
- Prof. Hartmut Topp, Kaiserslautern
- Prof. Katrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
Stellvertretende Preisrichter:
- Ingo Eßer, Bürgermeister Gemeinde Kreuzau
- Sebastian Fürst, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
- Jan Siebenmorgen, Verkehrsplaner, Aachen
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)
- Ende Bewerbungsfrist: 22.03.2021, 12:00 Uhr (Eingang Vergabeplattform)
- Auswahl der teilnehmenden Büros: 30.03.2021
- Teilnahmebestätigung: bis 08.04.2021
- Freischaltung der Auslobungsunterlagen: bis 16.04.2021
- Kolloquium (online-Kolloquium): 28.04.2021
- Abgabe Wettbewerbsunterlagen: 11.06.2021, 14.00 Uhr (Schlusstermin Eingang)
- Preisgericht: 13.07.2021
- Stellung eines Förderantrages: 30.09.2021
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung: Gemeinde Kreuzau, Der Bürgermeister
Kontaktstelle: David Gottstein
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: 52372 Kreuzau
Telefon: +49 2422 507-353
E-Mail: D.Gottstein@kreuzau.de
URL: www.kreuzau.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUXDV1J
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUXDV1J/documents
Art und Umfang der Leistung
Die Gemeinde Kreuzau wurde 2017 mit dem Integrierten Handlungskonzept „Masterplan Zentralort Kreuzau“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Eine der zentralen Maßnahmen ist die punktuelle Aufwertung der Hauptstraße im Zentralort. Die Hauptstraße ist die Hauptgeschäftsstraße in Kreuzau. Neben einigen ortsbildprägenden Gebäuden bestimmen die teilweise langgezogenen Platanenreihen das Bild der Straße. Diese prägenden Eigenschaften in Kombination mit überwiegend großzügigen Gehwegbereichen und einem dichten Geschäftsbesatz machen die Hauptstraße zur bedeutendsten Einkaufsstraße innerhalb der Gemeinde.
Auf der anderen Seite wird die Hauptstraße derzeit durch den motorisierten Verkehr dominiert. Neben dem technisch funktionalen Ausbau der Fahrbahn fällt die hohe Anzahl an parkenden Fahrzeugen ins Auge. Teilweise bestehen Mängel in der Barrierefreiheit. Trotz der verhältnismäßig breiten Gehwege gibt es nur in sehr eingeschränktem Maße Platz für Außengastronomie. Die Hauptstraße lässt städtebauliche Qualität vermissen und lädt nicht zum Verweilen ein.
Ziel des Wettbewerbes ist die Aufwertung der Hauptstraße in ihrer Funktion als örtliche Hauptgeschäftsstraße. Ein Vollausbau ist nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Die Aufenthaltsfunktion und Gestaltqualität der Verkehrs- und Freiflächen sollen nachhaltig verbessert werden. Gesucht wird ein innovatives Gesamtkonzept, das eine eigene Identität stiftet. Aufgabe ist ein freiraum- und verkehrsplanerisches Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum. Die Hauptstraße soll eine neue, herausgehobene Qualität durch gestalterische und den Straßenraum strukturierende Maßnahmen erhalten. Die Gestaltungsvorschläge sollen die Basis bilden, um der Hauptstraße ihre ursprüngliche Bedeutung als zentrale Geschäftsstraße wiederzugeben. Dabei sollen vor allem die Belange von Senior*innen, Menschen mit Behinderung (Barrierefreiheit), Familien und Kindern berücksichtigt werden. Neben dem Gestaltungskonzept werden tragfähige und innovative Vorschläge zur Verbesserung der Funktionalität im Hinblick auf den Verkehr und dessen Nutzergruppen erwartet. Die Vereinbarkeit der Anforderungen an den öffentlichen Raum als Treff- und Kommunikationsraum des Gemeinwesens mit der Notwendigkeit des zu berücksichtigenden Verkehrsaufkommens ist zentrale Aufgabenstellung der Konzeption. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Hauptstraße und die Bahnhofstraße mit einer Fläche von ca. 15.000 qm. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 1.400.000 EUR brutto.
Die Gemeinde Kreuzau lobt für die beschriebenen Maßnahmen einen Wettbewerb nach § 3 (3) der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmer*innen aus, davon werden vier Teilnehmer*innen von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften der Fachdisziplinen Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung.
Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einen der Preisträger*innen mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe zu beauftragen.
Der Wettbewerb ist anonym.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung: Gemeinde Kreuzau, Der Bürgermeister
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: 52372 Kreuzau
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Landschaftsarchitekt*in (Eintragung in die entsprechende Kammer) bzw. Verkehrsplaner*in.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind bzw. die Berufszulassung zum Ingenieur der Ausrichtung Verkehrsplanung nachweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt.
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen
Nichtoffener Wettbewerb
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
- B.S.L. Landschaftsarchitekten, Soest
- [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
- Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, Düsseldorf, Stuttgart
- scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten teilnehmenden Büros werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Übergeordnete Grund-/ Leitidee
- Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext
- Gestalt- und Aufenthaltsqualität
- Funktionalität der Flächen, auch bei Veranstaltungen
- Realisierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten
- Reduzierung von Barrieren
- Seniorenfreundlichkeit, Kinderfreundlichkeit, Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten)
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Wettbewerbssumme 50.000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist geplant:
1. Preis: 20.000 EUR (brutto)
2. Preis: 12.500 EUR (brutto)
3. Preis: 7.500 EUR (brutto)
Anerkennungen insgesamt 10.000 EUR (brutto)
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen
Preisrichter:
- Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Essen
- Paul Böcking, SPD-Fraktion (angefragt)
- Egbert Braks, Vorsitzender Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus
- Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
- Johannes Kaptain, Vorsitzender Planungs- und Bauausschuss
- Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg (angefragt)
- Reinhard Theisen, Gemeinde Kreuzau, Leiter Dezernat II
- Prof. Hartmut Topp, Kaiserslautern
- Prof. Katrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
Stellvertretende Preisrichter:
- Ingo Eßer, Bürgermeister Gemeinde Kreuzau
- Sebastian Fürst, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
- Jan Siebenmorgen, Verkehrsplaner, Aachen
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)
- Ende Bewerbungsfrist: 22.03.2021, 12:00 Uhr (Eingang Vergabeplattform)
- Auswahl der teilnehmenden Büros: 30.03.2021
- Teilnahmebestätigung: bis 08.04.2021
- Freischaltung der Auslobungsunterlagen: bis 16.04.2021
- Kolloquium (online-Kolloquium): 28.04.2021
- Abgabe Wettbewerbsunterlagen: 11.06.2021, 14.00 Uhr (Schlusstermin Eingang)
- Preisgericht: 13.07.2021
- Stellung eines Förderantrages: 30.09.2021