Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADXD4 Preise und Preisgericht Die Ausloberin stellt als Preisgeld einen Gesamtbetrag in Höhe von 60.000,- Euro inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 24.000,- Euro 2. Preis: 15.000,- Euro 3. Preis: 9.000,- Euro Anerkennung 1: 6.000,- Euro Anerkennung 2: 6.000,- Euro Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Die Aufteilung des Preisgeldes kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Mit der Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich ausfolgenden Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben: Stimmberechtigtes Preisgericht Fachpreisrichter/innen: Dipl. Ing. Hiltrud Maria Lintel Landschaftsarchitektin, Düsseldorf Prof. Dipl.-Ing. Kunibert Wachten Architekt und Stadtplaner, Dortmund Prof. Yasemin Utku Stadtplanerin, Bochum Michael von der Mühlen Stadtplaner, Dortmund Jens Hendrix Raumplaner, Städtebaureferendariat Berlin, Baudezernent der Stadt Hattingen Sachpreisrichter/innen: Dirk Glaser Bürgermeister der Stadt Hattingen Melanie Witte-Lonsing Vorsitzende Stadtentwicklungsausschuss Reinhard Korfmann Vorsitzender Ausschuss für Bauen und Wohnen Oliver Degner Vorsitzender Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz Stellvertretendes Preisgericht Fachpreisrichter/innen: Prof. Christl Drey Architektin und Planerin, Universität Kassel Prof. Dipl. Ing. Martin Hölscher Architekt und Stadtplaner, Detmold Päivi Kaarina Kataikko-Grigoleit Architektin und Stadtplanerin, TU Dortmund Stephan Schmickler Stadtplaner, Stadtbaurat/ Beigeordneter a.D., Bergisch-Gladbach Christina Wolf Landschaftsarchitektin, Geschäftsführung wbp Marc Schulte Mesum Stadtplaner, stellv. Fachbereichsleitung Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hattingen Sachpreisrichter/innen: Christine Freynik 1. Beigeordnete der Stadt Hattingen Nils Kriegeskorte Stellv. Vorsitzender Stadtentwicklungsausschuss Manfred Lehmann Stellv. Vorsitzender Ausschuss für Bauen und Wohnen Niels Hartbecke Stellv. Vorsitzender Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze. Die eingereichten Arbeiten werden nachfolgenden Kriterien beurteilt: - Städtebauliche Qualität und räumlich-funktionale Einbindung in die Umgebung - Gestalterische Qualität - Funktionale Qualität in Bezug auf die verkehrliche Einbindung und Erschließung, sowie Organisation des ruhenden Verkehrs und Nutzbarkeit alternativer Mobilitätsangebote - Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Bezug auf die bauliche Umsetzung Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Zusätzliche Angaben: Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV zunächst unter Beteiligung des ersten Preisträgers durchzuführen. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen Preisträgern fortgesetzt. Die Ausloberin beabsichtigt, das o.g. Verhandlungsverfahren unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb durchzuführen. Die Bindefrist für das Angebot beträgt zwei Monate ab Einreichungstermin des finalen Angebots. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien, die unter Teilnahmeunterlagen der beigefügten "Zuschlagsmatrix" zu entnehmen sind, insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Das wirtschaftlichste Angebot berücksichtigt nach VgV unter anderem die Qualität, den technischen Wert, den Preis und die Organisation entsprechend Personalkonzept. Die Ausloberin verpflichtet sich, sobald und soweit die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mit den weiteren Planungsleistungen für das Leistungsbild "städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der AKBW, Honorarzone III (hoch)" - Auftragsversprechen für die Leistungsphase 1-3 - zu beauftragen. Die Ausloberin verpflichtet sich, einen der Preisträger mit den oben beschriebenen Planungsleistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und unter dem Vorbehalt der zeitlichen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit.