- wa-ID
- wa-2017347
- Tag der Veröffentlichung
- 16.05.2014
- Aktualisiert am
- 10.04.2014
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekt*innen und Landschafsplaner*innen
- Beteiligung
- 3 Arbeiten
- Preisgerichtssitzung
- 10.04.2014
Verfahrensart
Offenes kooperatives Verfahren
Ausgangslage
Durch die Niederlegung des Tausendfüßlers und der sich hieraus erstmals wieder eröffneten Freiräume und Blickbeziehungen in der Mitte der Düsseldorfer Innenstadt ergibt sich – belegt durch eine intensive öffentliche Diskussion zur weiteren baulichen Entwicklung an dieser Stelle – die Notwendigkeit der Überprüfung der bereits planungsrechtlich formulierten Bebauungsoption.
Die seinerzeit in einem europaweiten Wettbewerbsverfahren gefundene Lösung soll daher in einem Teilbereich, den sogenannten Baufeldern 1 bis 4, überprüft und vor dem Hintergrund der nachfolgend formulierten Aufgabenstellung weiterentwickelt werden.
Aufgabe
Auf der Grundlage der sich heute ergebenden stadträumlichen Situation, mit dem Spannungsfeld zwischen Schadowstraße und dem von dort aus erlebbaren architektonischen Panorama aus Schauspielhaus, Dreischeibenhaus und dem Libeskindgebäude sowie in Kenntnis der beabsichtigten Erweiterung des Hofgartens bis zur Johanneskirche soll in Varianten die bauliche Ergänzung entlang der Schadowstraße überprüft werden.
Die Ausgangslage der Überprüfung bildet der bisherige Bebauungsvorschlag – die sogenannten Baufelder 1-4, wobei insbesondere das Baufeld 4 hinterfragt werden soll.
Neben der stadträumlichen Untersuchung sollen Angaben zu den Nutzungsüberlegungen der jeweiligen Baufelder erfolgen. Die bisherigen Überlegungen der beteiligten Eigentümer werden hierzu als Anlage beigefügt und beziehen sich auf das heutige Planungsrecht.
Variante 1 – Wegfall des Baufeldes 4
Bei Wegfall des Baufeldes sollen adäquate Vorschläge für eine stadträumliche Situation zwischen Drei-Scheiben-Haus und neuem Jan-Wellem-Platz formuliert werden. Für den Bereich der Baufelder 1 bis 3 ist darzulegen, wie diese in Neuausrichtung der jeweiligen Baufluchten eine angemessene Front zur Schadowstraße wie zu den beiden Platzräumen ausbilden. Ob bei Wegfall einer Bebauung die zurzeit als „Schräge“ orientierte Westseite der Baufelder 2 und 3 weiter sinnvoll ist, soll überprüft werden. Insbesondere die Weiterführung des Themas Hofgarten in Abgrenzung zum Jan-Wellem-Platz Neu ist auszuarbeiten. In Untervarianten soll die räumliche Gliederung durch andere Elemente als das bisher vorgeschlagene Baufeld 4 untersucht werden (z.B. auch durch Kunst, etc.).
Variante 2 – Platzfassung durch reduzierte Bebauung
In deutlicher Abgrenzung zu dem ursprünglich vorgeschlagenen Baufeld 4 soll in dieser Variante durch die Reduzierung der ursprünglichen Baumasse die Ausbildung einer baulichen Platzfassung untersucht werden. Für den jeweiligen Bebauungsvorschlag sind gerade vor dem Hintergrund einer begrenzten Geschossfläche geeignete Nutzungsüberlegungen für ein solches Gebäude darzulegen. Diese Nutzungsszenarien sollen dabei der zentralen städtischen Lage gerecht werden und gleichzeitig immobilienwirtschaftlich tragfähig bleiben.
Offenes kooperatives Verfahren
Ausgangslage
Durch die Niederlegung des Tausendfüßlers und der sich hieraus erstmals wieder eröffneten Freiräume und Blickbeziehungen in der Mitte der Düsseldorfer Innenstadt ergibt sich – belegt durch eine intensive öffentliche Diskussion zur weiteren baulichen Entwicklung an dieser Stelle – die Notwendigkeit der Überprüfung der bereits planungsrechtlich formulierten Bebauungsoption.
Die seinerzeit in einem europaweiten Wettbewerbsverfahren gefundene Lösung soll daher in einem Teilbereich, den sogenannten Baufeldern 1 bis 4, überprüft und vor dem Hintergrund der nachfolgend formulierten Aufgabenstellung weiterentwickelt werden.
Aufgabe
Auf der Grundlage der sich heute ergebenden stadträumlichen Situation, mit dem Spannungsfeld zwischen Schadowstraße und dem von dort aus erlebbaren architektonischen Panorama aus Schauspielhaus, Dreischeibenhaus und dem Libeskindgebäude sowie in Kenntnis der beabsichtigten Erweiterung des Hofgartens bis zur Johanneskirche soll in Varianten die bauliche Ergänzung entlang der Schadowstraße überprüft werden.
Die Ausgangslage der Überprüfung bildet der bisherige Bebauungsvorschlag – die sogenannten Baufelder 1-4, wobei insbesondere das Baufeld 4 hinterfragt werden soll.
Neben der stadträumlichen Untersuchung sollen Angaben zu den Nutzungsüberlegungen der jeweiligen Baufelder erfolgen. Die bisherigen Überlegungen der beteiligten Eigentümer werden hierzu als Anlage beigefügt und beziehen sich auf das heutige Planungsrecht.
Variante 1 – Wegfall des Baufeldes 4
Bei Wegfall des Baufeldes sollen adäquate Vorschläge für eine stadträumliche Situation zwischen Drei-Scheiben-Haus und neuem Jan-Wellem-Platz formuliert werden. Für den Bereich der Baufelder 1 bis 3 ist darzulegen, wie diese in Neuausrichtung der jeweiligen Baufluchten eine angemessene Front zur Schadowstraße wie zu den beiden Platzräumen ausbilden. Ob bei Wegfall einer Bebauung die zurzeit als „Schräge“ orientierte Westseite der Baufelder 2 und 3 weiter sinnvoll ist, soll überprüft werden. Insbesondere die Weiterführung des Themas Hofgarten in Abgrenzung zum Jan-Wellem-Platz Neu ist auszuarbeiten. In Untervarianten soll die räumliche Gliederung durch andere Elemente als das bisher vorgeschlagene Baufeld 4 untersucht werden (z.B. auch durch Kunst, etc.).
Variante 2 – Platzfassung durch reduzierte Bebauung
In deutlicher Abgrenzung zu dem ursprünglich vorgeschlagenen Baufeld 4 soll in dieser Variante durch die Reduzierung der ursprünglichen Baumasse die Ausbildung einer baulichen Platzfassung untersucht werden. Für den jeweiligen Bebauungsvorschlag sind gerade vor dem Hintergrund einer begrenzten Geschossfläche geeignete Nutzungsüberlegungen für ein solches Gebäude darzulegen. Diese Nutzungsszenarien sollen dabei der zentralen städtischen Lage gerecht werden und gleichzeitig immobilienwirtschaftlich tragfähig bleiben.