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KiTa Hindricksherm Sieringhoek , Bad Bentheim/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2030712
Tag der Veröffentlichung
25.01.2021
Aktualisiert am
27.08.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
Schopmeyer Architekten, Münster
Bewerbungsschluss
23.02.2021
Abgabetermin
30.04.2021
Preisgerichtssitzung
09.06.2021

1. Preis

hausgemacht ARCHITEKTEN, Landau
  • KiTa Hindricksherm Sieringhoek

3. Preis

KO/OK Architekur, Leipzig, Stuttgart
  • KiTa Hindricksherm Sieringhoek
  • KiTa Hindricksherm Sieringhoek
  • KiTa Hindricksherm Sieringhoek
  • KiTa Hindricksherm Sieringhoek

3. Preis

Guenther Architekt, Heilbronn
  • KiTa Hindricksherm Sieringhoek
  • KiTa Hindricksherm Sieringhoek
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Bad Bentheim beabsichtigt, in den Bestandsgebäuden einer aufgelassenen Hofstelle der Landgemeinde Sieringhoek eine viergruppige Kindertageseinrichtung zu etablieren.
Hierzu stehen das Bauernhaus mit Tenne sowie eine benachbarte Scheune zur Verfügung, die baulich miteinander verbunden werden sollen. Der an das Gebäudeensemble angrenzende Wald soll einen zur Kita gehörenden Waldspielplatz erhalten. Ein arrondierendes ehemaliges Stallgebäude soll nach Umbau und Erweiterung als Außenstelle der Musik Akademie Obergrafschaft genutzt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft zur Hofstelle befindet sich ein Dorfgemeinschaftshaus, welches in die zukünftige Nutzung des Areals eingebunden werden soll.
Die dem Wettbewerb zugrunde liegenden Bauaufgaben weisen in den Kostengruppen 300 und 400 ein Volumen von ca. 2 000 000 EUR nt. auf.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg (Vorsitz)
Hanno Garthaus, Architekt BDA + Stadtplaner, Osnabrück
Laura Iking, Bauamtsleiterin + Raumplanerin, Bad Bentheim
Milena Schauer, Stadtbaurätin + Stadtplanerin, Stadt Rheine
Andreas Schüring, Architekt BDA, Münster
Thimo Weitemeier, Stadtbaurat Stadt Nordhorn + Architekt

Sachpreisrichter*innen
Dr. Volker Pannen, Bürgermeister Stadt Bad Bentheim
Gunda Gülke-Alsheimer, Kreisrätin Grafschaft Bentheim
Thomas Kolde, GeschäftsführerLebenshilfe Nordhorn gGmbH
Jutta Lux, Bereichsleitung Lebenshilfe Nordhorn gGmbH
Heiner Beerink, Bad Bentheim
Dr. Carin Stader-Deters, Bad Bentheim

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit mit weiteren Leistungen gemäß der Auslobung zu beauftragen, sofern die Maßnahme realisiert wird.
25/01/2021    S16
Deutschland-Bad Bentheim: Dienstleistungen von Architekturbüros
2021/S 016-037253
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Bentheim
Postanschrift: Schloßstraße 2
Ort: Bad Bentheim
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48455
Land: Deutschland
E-Mail: steenweg@stadt-badbentheim.de
Telefon: +49 59227336
Fax: +49 59227361
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badbentheim.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E55413349
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E55413349

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Umbau einer ehemaligen Hofstelle zur viergruppigen KiTa + Außenstelle Musikakademie

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bad Bentheim beabsichtigt, in den Bestandsgebäuden einer aufgelassenen Hofstelle der Landgemeinde Sieringhoek eine viergruppige Kindertageseinrichtung zu etablieren.
Hierzu stehen das Bauernhaus mit Tenne sowie eine benachbarte Scheune zur Verfügung, die baulich miteinander verbunden werden sollen.
Der an das Gebäudeensemble angrenzende Wald soll einen zur Kita gehörenden Waldspielplatz erhalten.
Ein arrondierendes ehemaliges Stallgebäude soll nach Umbau und Erweiterung als Außenstelle der Musik Akademie Obergrafschaft genutzt werden.
In unmittelbarer Nachbarschaft zur Hofstelle befindet sich ein Dorfgemeinschaftshaus, welches in die zukünftige Nutzung des Areals eingebunden werden soll.
Die dem Wettbewerb zugrunde liegenden Bauaufgaben weisen in den Kostengruppen 300 und 400 ein Volumen von ca. 2 000 000 EUR nt. auf.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Dorferneuerung – Mittel sind noch nicht bewilligt


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb in Verbindung mit einem VgV-Verfahren. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Wettbewerbsteilnehmer: 15 Architekturbüros (4 gesetzte und 11 Teilnehmer nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 11 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.
Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.subreport.de/E55413349
Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 23.2.2021, 14.00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/in


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Johannes Hensen Baukonzept, Veldhausen
Hopp + Oschem Architekten Partnergesellschaft mbH, Bad Bentheim
mülder:planen:bauen, Schüttorf
Arcade Ingenieurbüro Niemeyer und Partner GmbH, Bad Bentheim

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 23/02/2021
Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 26/02/2021

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtpreissumme beträgt 21 000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer:
— 1. Preis 9 000,00 EUR,
— 2. Preis 5 000,00 EUR,
— 3. Preis 3 000,00 EUR,
— für Anerkennungen 4 000,00 EUR.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstalltung.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Bürgermeister Dr. Volker Pannen, Stadt Bad Bentheim (SP)
Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeier, Landkreis Grafschaft Bentheim (SP)
Thomas Kolde, Geschäftsführer Lebenshilfe Nordhorn (SP)
N.N. Vertreter CDU-/FDP-Gruppe Stadtrat Bad Bentheim (SP)
N.N. Vertreter SPD-/Grüne-Gruppe Stadtrat Bad Bentheim (SP)
Heinz-Gerd Bökenfeld, Fachbereichtsleitung FB III Stadt Bad Bentheim (stellv. SP)
Jutta Lux, Bereichsleitung Lebenshilfe Nordhorn (stellv. SP)
Heike Voget, Landkreis Grafschaft Bentheim (stellv. SP)
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg (FP)
Hanno Garthaus, Architekt, Osnabrück (FP)
Laura Iking, Bauamtsleitung Stadt Bad Bentheim (FP)
Milena Schauer, Stadtbaurätin Rheine (FP)
Henrike Thiemann, Architektin, Münster (FP)
Thimo Weitemeier, Stadtbaurat Nordhorn (FP)
Andreas Schüring, Architekt, Münster (stellv. FP)
Lisa Steenweg, Hochbauamt Stadt Bad Bentheim (stellv. FP)
N.N. (SB)
N.N. (SB)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
— 09. KW 2021 – Versand Auslobungsunterlagen,
— 11. KW 2021 – Preisrichtervorbesprechung + Kolloquium,
— 17. KW 2021 – Abgabe Pläne,
— 23. KW 2020 – Preisgerichtssitzung.
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass de Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass
Der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4. Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

20/01/2021

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