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  • Kindergarten Kaserne Nord
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  • 1. Preis: Kuhn und Lehmann Architekten, Freiburg
  • 2. Preis: architectoo | schoch bühler architekten, Karlsruhe
  • 3. Preis: SFA Simon Freie Architekten, Stuttgart
  • 4. Preis: D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart

Kindergarten Kaserne Nord , Ettlingen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2028056
Tag der Veröffentlichung
13.12.2019
Aktualisiert am
28.07.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
Europäischer Wirtschaftsraum
Teilnehmer
Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus Architekt/innen (federführend) in Zusammenarbeit mit Fachingenieuren für TGA- und Tragwerksplanung
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
THOST Projektmanagement GmbH, Karlsruhe
Bewerbungsschluss
03.03.2020 09:00
Abgabetermin Pläne
18.08.2020
Abgabetermin Modell
25.08.2020
Preisgerichtssitzung
02.07.2021

1. Preis

Kuhn und Lehmann Architekten, Freiburg
Christoph Kuhn · Thomas Lehmann
Mitarbeit: Sophie Beyrath · Florian Körber
Daniel Lenz · Julian Schmidt · Beiwen Wang
PfeiferInterplan, ProfessorPfeiferundPartner PartGmbB, Karlsruhe
Prof. Matthias Pfeifer · Sylvio Worg
Solares Bauen, Ingenieursgesellschaft für Energieplanung mbH, Freiburg
Martin Ufheil
  • 1. Preis: Kuhn und Lehmann Architekten, Freiburg
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  • 1. Preis: Kuhn und Lehmann Architekten, Freiburg

2. Preis

architectoo | schoch bühler architekten, Karlsruhe 
Frank Bühler
Harrer Ingenieure GmbH, Karlsruhe
Rainer Schaaf
Planungsgesellschaft mbH Schaaf, Karlsruhe
Marion Kleiber
  • 2. Preis: architectoo | schoch bühler architekten, Karlsruhe
  • Kindergarten Kaserne Nord
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  • 2. Preis: architectoo | schoch bühler architekten, Karlsruhe

4. Preis

SFA Simon Freie Architekten, Stuttgart
Christof Simon
Mitarbeit: Liwen Zhu · Alicia Neusteuer · Marlene Diehm
Fischer+Friedrich Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH, Fellbach
Ingenieurbüro Willhaug Gebäudetechnik GmbH, Mosbach
Beck Elektroanlagen GmbH, Helmstadt-Bargen
Modellbau: Homolka Modellbau GmbH, Leinfelden-Echterdingen
  • 3. Preis: SFA Simon Freie Architekten, Stuttgart
  • Kindergarten Kaserne Nord
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  • Kindergarten Kaserne Nord
  • 3. Preis: SFA Simon Freie Architekten, Stuttgart

4. Preis

D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart
Gabriele D’Inka · Albrecht Scheible · Bärbel Hoffmann · Marco Lewald
Mitarbeit: Martin Abt
Modell / Perspektive: Jacob Fink
Pfefferkorn Ingenieure, Stuttgart
Siegfried Aeckerle · Sven Ortlieb
IBB Ingenieurbüro Verena Berndt, Weilheim an der Teck
Verena Berndt
IMS Ingenieurgesellschaft Mück & Schaber GmbH, Holzgerlingen
Harald Mück
  • 4. Preis: D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart
  • Kindergarten Kaserne Nord
  • Kindergarten Kaserne Nord
  • Kindergarten Kaserne Nord
  • Kindergarten Kaserne Nord
  • Kindergarten Kaserne Nord
  • 4. Preis: D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart
Verfahrensart
Nicht offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit vorgeschaltetem, qualifizierten, EU-weitem Auswahlverfahren gem. VgV

Wettbewerbsaufgabe
Im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes „Schleifweg/Kaserne Nord“ hat der Gemeinderat Ettlingen mit Beschluss vom 13.2.2019 der Umsetzung des Rahmenplanes zugestimmt. Das unmittelbar am Nordeingang der Stadt geplante Baugebiet umfasst insgesamt 6,87 ha, davon entfallen 2,9 ha auf Wohnbauflächen bzw. würden somit ca. 400 Wohneinheiten zukünftig entstehen können. Neben der Berücksichtigung seniorenbezogener Belange in dem neuen Baugebiet ist auch mit einem Zuwachs von 100 bis 120 Kindern im Vorschulalter zu rechnen, deren Betreuungsangebot vor Ort erst noch geschaffen werden muss und den Projektnamen „Kindergarten Kaserne Nord“ bekommen hat. Der zukünftige Kindergarten ist für 6 Gruppen einschließlich inklusiver Nutzungsmöglichkeit vorgesehen und ist auf Grund der defizitären Bedarfslage im vorschulischen Betreuungsbereich zeitlich möglichst noch vor den kommenden Wohneinheiten zu errichten.

Der Standort des geplanten Gebäudes für den Kindergartens „Kaserne Nord“ sah auf Grund der relativ beengten Grundstücksverhältnisse bezüglich benötigtem Außenbereich (die umgebenden Grundstücke sind nicht im städtische Besitz!) eine mehrstöckige Nutzung (EG, 1. OG, 2. OG) bzw. Belegung vor. Ursprüngliches Ziel war es das städtische Grundstück bestmöglichst architektonisch auszunutzen und den Kindergarten mit dazugehöriger Außenspielfläche auf möglichst geringem „Fußabdruck“ umzusetzen. Im Rahmen der Vorlagen Vorberatung im öffentlichen Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) vom 22.05.2019 wurde dem Standort zwar zugestimmt, allerdings der Verwaltung den Prüfungsauftrag für eine nochmalige Vorberatung im AUT am 3.7.2019 erteilt, nach Möglichkeit den Kiga bei gleicher Gruppenzahl (6) auf 2 Geschosse (statt geplant 3) zu realisieren.

Die daraufhin nochmals überarbeitete städtebauliche Studie im Bereich des Kindergartengrundstücks zeigt nun ein 3-geschossiges Gebäude (3 Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss), in dessen EG und 1. OG nun vollständig die Flächen für den Kindergarten nachgewiesen werden können. Abweichend vom städtebaulichen Rahmenplan können oberhalb des 1. OGs auch 1-2 Wohngeschosse bis in ein 4. Geschoss entwickelt werden. Die Beibehaltung des Bauvolumens eines 3 geschossigen Baukörpers unter Berücksichtigung des notwendigen Nachweises der Abstandsflächen auf dem städtischen Grundstück erscheint städtebaulich sinnvoll, da die Durchgängigkeit des Grünzugs ansonsten zu stark eingeschränkt würde. Abweichende Baukörpervolumen können geprüft werden, solange die städtebaulichen Grundzüge der Rahmenplanung gewahrt bleiben. Durch die Umverteilung der Kindergartennutzung auf 2 Geschosse vergrößert sich der „Fußabdruck“ des Gebäudes gegenüber dem Entwurf aus dem Oktober 2018 um rund 14 %. Zudem musste das Plangrundstück nochmals um ca. 100 qm in Richtung Norden vergrößert werden, um die vormals auf der Dachterrasse verorteten Außenspielbereiche auf Erdgeschossniveau nachweisen zu können.

Der Fortschreibung der städtebaulichen Studie berücksichtigt auch weiterhin, dass diejenigen Teilflächen des Freibereiches, die heute noch auf dem privaten Grundstück liegen, bis zum Abschluss des Umlegungsverfahrens und des Bebauungsplanes nicht durch den Kindergarten in Anspruch genommen werden können. Hierzu wird ein temporärer Freibereich als „Tauschfläche“ für den Kindergarten auf der Freihaltetrasse definiert. Nach Abschluss des Gesamtgebietes kann die in der städtebaulichen Studie dargestellte Grundstücksaufteilung hergestellt werden (Abschluss der Umlegung).
Gemäß Beschluss der Stadt Ettlingen ist die Umsetzung des Neubaus als mindestens CO2-neutrales Gebäude vorgesehen. Weiterhin wird empfohlen das Gebäude in Holzbauweise umzusetzen.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Wolfgang Grether (Architekt, Karlsruhe) - Vorsitzender
Julia Klumpp (KLUMPP + KLUMPP Architekten, Stuttgart)
Wassili Meyer-Buck (Leiter Planungsamt, Stadt Ettlingen)
Monika Schulz (Transsolar Energietechnik, Stuttgart)
Prof. Dr. Markus Faltlhauser (Prof. Faltlhauser Beratende Ingenieurgesellschaft mbH, Reutlingen)

Sachpreisrichter*innen
Oberbürgermeister Johannes Arnold (Stadt Ettlingen)
Selina Seutemann (Gemeinderätin)
Christa Becker-Binder (Gemeinderätin)
Sibylle Kölper (Gemeinderätin)

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig den Entwurf des ersten Preisträgers der weiteren Planung zu Grunde zu legen.
Ergänzung
16/01/2020    S11    Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Ettlingen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 011-022379
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/S 241-592949) Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Ettlingen, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@ettlingen.de
Telefon: +49 7243/101-8922
Fax: +49 7243 / 101-583Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ettlingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ettlingen.de

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit vorgeschaltetem, qualifizierten, EU-weitem Auswahlverfahren gem. VgV für den Neubau KiGa+Wohnungen „Kaserne Nord“ Ettlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr: 2019-120

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes „Schleifweg/Kaserne Nord“ hat der Gemeinderat Ettlingen mit Beschluss vom 13.2.2019 der Umsetzung des Rahmenplanes zugestimmt. Das unmittelbar am Nordeingang der Stadt geplante Baugebiet umfasst insgesamt 6,87 ha, davon entfallen 2,9 ha auf Wohnbauflächen bzw. würden somit ca. 400 Wohneinheiten zukünftig entstehen können. Neben der Berücksichtigung seniorenbezogener Belange in dem neuen Baugebiet ist auch mit einem Zuwachs von 100 bis 120 Kindern im Vorschulalter zu rechnen, deren Betreuungsangebot vor Ort erst noch geschaffen werden muss und den Projektnamen „Kindergarten Kaserne Nord“ bekommen hat. Der zukünftige Kindergarten ist für 6 Gruppen einschließlich inklusiver Nutzungsmöglichkeit vorgesehen und ist auf Grund der defizitären Bedarfslage im vorschulischen Betreuungsbereich zeitlich möglichst noch vor den kommenden Wohneinheiten zu errichten.
Der Standort des geplanten Gebäudes für den Kindergartens „Kaserne Nord“ sah auf Grund der relativ beengten Grundstücksverhältnisse bezüglich benötigtem Außenbereich (die umgebenden Grundstücke sind nicht im städtische Besitz!) eine mehrstöckige Nutzung (EG, 1. OG, 2. OG) bzw. Belegung vor. Ursprüngliches Ziel war es das städtische Grundstück bestmöglichst architektonisch auszunutzen und den Kindergarten mit dazugehöriger Außenspielfläche auf möglichst geringem „Fußabdruck“ umzusetzen. Im Rahmen der Vorlagen Vorberatung im öffentlichen Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) vom 22.05.2019 wurde dem Standort zwar zugestimmt, allerdings der Verwaltung den Prüfungsauftrag für eine nochmalige Vorberatung im AUT am 3.7.2019 erteilt, nach Möglichkeit den Kiga bei gleicher Gruppenzahl (6) auf 2 Geschosse (statt geplant 3) zu realisieren.
Die daraufhin nochmals überarbeitete städtebauliche Studie im Bereich des Kindergartengrundstücks zeigt nun ein 3-geschossiges Gebäude (3 Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss), in dessen EG und 1. OG nun vollständig die Flächen für den Kindergarten nachgewiesen werden können. Abweichend vom städtebaulichen Rahmenplan können oberhalb des 1. OGs auch 1-2 Wohngeschosse bis in ein 4. Geschoss entwickelt werden. Die Beibehaltung des Bauvolumens eines 3 geschossigen Baukörpers unter Berücksichtigung des notwendigen Nachweises der Abstandsflächen auf dem städtischen Grundstück erscheint städtebaulich sinnvoll, da die Durchgängigkeit des Grünzugs ansonsten zu stark eingeschränkt würde. Abweichende Baukörpervolumen können geprüft werden, solange die städtebaulichen Grundzüge der Rahmenplanung gewahrt bleiben. Durch die Umverteilung der Kindergartennutzung auf 2 Geschosse vergrößert sich der „Fußabdruck“ des Gebäudes gegenüber dem Entwurf aus dem Oktober 2018 um rund 14 %. Zudem musste das Plangrundstück nochmals um ca. 100 qm in Richtung Norden vergrößert werden, um die vormals auf der Dachterrasse verorteten Außenspielbereiche auf Erdgeschossniveau nachweisen zu können.
Der Fortschreibung der städtebaulichen Studie berücksichtigt auch weiterhin, dass diejenigen Teilflächen des Freibereiches, die heute noch auf dem privaten Grundstück liegen, bis zum Abschluss des Umlegungsverfahrens und des Bebauungsplanes nicht durch den Kindergarten in Anspruch genommen werden können. Hierzu wird ein temporärer Freibereich als „Tauschfläche“ für den Kindergarten auf der Freihaltetrasse definiert. Nach Abschluss des Gesamtgebietes kann die in der städtebaulichen Studie dargestellte Grundstücksaufteilung hergestellt werden (Abschluss der Umlegung).
Gemäß Beschluss der Stadt Ettlingen ist die Umsetzung des Neubaus als mindestens CO2-neutrales Gebäude vorgesehen. Weiterhin wird empfohlen das Gebäude in Holzbauweise umzusetzen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

13/01/2020

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 241-592949

Abschnitt VII: Änderungen


VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben


VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Anstatt:

Tag: 27/01/2020
Ortszeit: 12:00

muss es heißen:

Tag: 03/03/2020
Ortszeit: 09:00
Abschnitt Nummer: IV.2.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag der Absendung der Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber (Absendung der Wettbewerbsunterlagen)

Anstatt:

Tag: 18/02/2020

muss es heißen:

Tag: 01/04/2020
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:

-----------------------------------------------------------


13/12/2019 S241 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Ettlingen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 241-592949
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Ettlingen, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@ettlingen.de
Telefon: +49 7243/101-8922
Fax: +49 7243 / 101-583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ettlingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ettlingen.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E22517674
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit vorgeschaltetem, qualifizierten, EU-weitem Auswahlverfahren gem. VgV für den Neubau KiGa+Wohnungen „Kaserne Nord“ Ettlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr: 2019-120
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes „Schleifweg/Kaserne Nord“ hat der Gemeinderat Ettlingen mit Beschluss vom 13. Februar 2019 der Umsetzung des Rahmenplanes zugestimmt. Das unmittelbar am Nordeingang der Stadt geplante Baugebiet umfasst insgesamt 6,87 ha, davon entfallen 2,9 ha auf Wohnbauflächen bzw. würden somit ca. 400 Wohneinheiten zukünftig entstehen können. Neben der Berücksichtigung seniorenbezogener Belange in dem neuen Baugebiet ist auch mit einem Zuwachs von 100 bis 120 Kindern im Vorschulalter zu rechnen, deren Betreuungsangebot vor Ort erst noch geschaffen werden muss und den Projektnamen „Kindergarten Kaserne Nord“ bekommen hat. Der zukünftige Kindergarten ist für 6 Gruppen einschließlich inklusiver Nutzungsmöglichkeit vorgesehen und ist auf Grund der defizitären Bedarfslage im vorschulischen Betreuungsbereich zeitlich möglichst noch vor den kommenden Wohneinheiten zu errichten.
Der Standort des geplanten Gebäudes für den Kindergartens „Kaserne Nord“ sah auf Grund der relativ beengten Grundstücksverhältnisse bezüglich benötigtem Außenbereich (die umgebenden Grundstücke sind nicht im städtische Besitz!) eine mehrstöckige Nutzung (EG, 1. OG, 2. OG) bzw. Belegung vor. Ursprüngliches Ziel war es das städtische Grundstück bestmöglichst architektonisch auszunutzen und den Kindergarten mit dazugehöriger Außenspielfläche auf möglichst geringem „Fußabdruck“ umzusetzen. Im Rahmen der Vorlagen Vorberatung im öffentlichen Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) vom 22.5.2019 wurde dem Standort zwar zugestimmt, allerdings der Verwaltung den Prüfungsauftrag für eine nochmalige Vorberatung im AUT am 3.7.2019 erteilt, nach Möglichkeit den Kiga bei gleicher Gruppenzahl (6) auf 2 Geschosse (statt geplant 3) zu realisieren.
Die daraufhin nochmals überarbeitete städtebauliche Studie im Bereich des Kindergartengrundstücks zeigt nun ein 3-geschossiges Gebäude (3 Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss), in dessen EG und 1. OG nun vollständig die Flächen für den Kindergarten nachgewiesen werden können. Abweichend vom städtebaulichen Rahmenplan können oberhalb des 1. OGs auch 1-2 Wohngeschosse bis in ein 4. Geschoss entwickelt werden. Die Beibehaltung des Bauvolumens eines 3 geschossigen Baukörpers unter Berücksichtigung des notwendigen Nachweises der Abstandsflächen auf dem städtischen Grundstück erscheint städtebaulich sinnvoll, da die Durchgängigkeit des Grünzugs ansonsten zu stark eingeschränkt würde. Abweichende Baukörpervolumen können geprüft werden, solange die städtebaulichen Grundzüge der Rahmenplanung gewahrt bleiben. Durch die Umverteilung der Kindergartennutzung auf 2 Geschosse vergrößert sich der „Fußabdruck“ des Gebäudes gegenüber dem Entwurf aus dem Oktober 2018 um rund 14 %. Zudem musste das Plangrundstück nochmals um ca. 100 qm in Richtung Norden vergrößert werden, um die vormals auf der Dachterrasse verorteten Außenspielbereiche auf Erdgeschossniveau nachweisen zu können.
Der Fortschreibung der städtebaulichen Studie berücksichtigt auch weiterhin, dass diejenigen Teilflächen des Freibereiches, die heute noch auf dem privaten Grundstück liegen, bis zum Abschluss des Umlegungsverfahrens und des Bebauungsplanes nicht durch den Kindergarten in Anspruch genommen werden können. Hierzu wird ein temporärer Freibereich als „Tauschfläche“ für den Kindergarten auf der Freihaltetrasse definiert. Nach Abschluss des Gesamtgebietes kann die in der städtebaulichen Studie dargestellte Grundstücksaufteilung hergestellt werden (Abschluss der Umlegung).
Gemäß Beschluss der Stadt Ettlingen ist die Umsetzung des Neubaus als mindestens CO2-neutrales Gebäude vorgesehen. Weiterhin wird empfohlen das Gebäude in Holzbauweise umzusetzen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die erste Stufe des Verfahrens beschränkt sich auf den Teilnahmewettbewerb. Für die Wettbewerbsphase, die 2. Stufe des Verfahrens, werden nach der Beurteilung eines Auswahlgremiums bis zu 9 Bewerber, die nicht aufgrund der formalen Kriterien oder der Nichterfüllung der Teilnahmeberechtigung ausgeschlossen werden, ausgewählt. Zusätzlich wurden drei Bewerber vorab durch die Stadt Ettlingen für den Planungswettbewerb für die Teilleistung Objektplanung ausgewählt.
Eignungskriterien (Mindestanforderungen):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV):
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (gem. § 42 VgV i.V.m. §123),
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. § 42 VgV i.V.m. §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
— Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (gem. § 43 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV):
— Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 3 000 000 EUR für Personenschäden, min. 3 000 000 EUR für sonstige Schäden im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. §§ 46, 75 VgV):
— Eigenerklärung zur Eignungsleihe (gem. § 47 VgV),
— Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen (gem. § 36 VgV).
Eignungskriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
— Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatzes (gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV),
— Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV),
— Reaktionszeit der Projektleitung für die LP 1-7 und der Bauleitung für die LP 8-9,
— Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): ­ Art des Bauwerks,
— Brutto-Grundfläche (BGF),
— Bauwerkskosten KG 300 + 400,
— Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI,
— Jahr der Inbetriebnahme,
— Referenzschreiben des Auftraggebers.
Die 9 Bewerber mit den höchsten Punktezahlen qualifizieren sich für den Planungswettbewerb. Bei mehr als 9 Bewerbern mit gleicher/höchster Punktzahl entscheidet das Los.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten bzw. der Ingenieurin/des Ingenieurs gefordert (siehe Ziff. 1.2 der Eigenerklärung zur Eignung)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1) D 'Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten, Stuttgart | Pfefferkorn Ingenieure, Stuttgart | IBB Ingenieurbüro Verena Berndt, Weilheim an der Teck | IMS Ingenieurgesellschaft Mück & Schaber GmbH, Holzgerlingen
2) Kuhn und Lehmann Architekten, Freiburg | PfeiferInterplan, ProfessorPfeiferundPartner PartGmbB, Karlsruhe | Solares Bauen, Ingenieursgesellschaft für Energieplanung mbH, Freiburg
3) Nuyken von Oefele Architekten, München | Hr. Prof. Winter | bauart Konstruktions GmbH & Co. KG, München
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die dargestellte Reihenfolge nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten ist:
— formale Bedingungen,
— städtebauliche Einbindung,
— architektonische Qualität/Konzept,
— Funktionalität und räumliche Qualität der Erschließung- und Zugangsbereiche,
— Wirtschaftlichkeit,
— energetisches Gesamtkonzept:
—— Konzept zum sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz,
—— Energieeffizienz und Nachhaltigkeit,
—— Konzept zur Anordnung der Gebäudetechnik,
— Statisch-konstruktives Konzept.
Die Beauftragung erfolgt nach dem sich an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern.
Folgende Kriterien stellen die Zuschlagskriterien gemäß VgV dar:
1) Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung: 1,0);
2) Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung (Gewichtung: 1,0);
3) Kosten-, Qualitäts-, Termin und Nachtragsmanagement (Gewichtung: 1,0);
4) Referenzen (Gewichtung: 1,0);
5) Honorarparameter (Gewichtung: 1,0);
6) Wettbewerbsergebnis und Weiterentwicklung Wettbewerbsbeitrag (Gewichtung 5,0).

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/02/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch

IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 140 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Als Preise sind vorgesehen:
— 1. Preis: 45 000 EUR,
— 2. Preis: 30 000 EUR,
— 3. Preis: 20 000 EUR,
— 4. Preis: 15 000 EUR.
Für Anerkennungen werden insgesamt 30 000 EUR (netto) zur Verfügung gestellt.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen erstattet.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Prof. Wolfgang Grether (Architekt, Karlsruhe, ehem. Leiter Staatliches Hochbauamt Karlsruhe/Bundesbau) (Fachpreisrichter)
Frau Julia Klumpp (Klumpp + Klumpp Architekten, Stuttgart) (Fachpreisricherin)
Herr Afshin Arabzadeh (weinbrenner.single.arabzadeh Architekten, Stuttgart/Nürtingen) (Fachpreisrichter)
Herr Wassili Meyer-Buck (Leiter Stadtplanungsamt, Stadt Ettlingen) (Fachpreisrichter)
Frau Monika Schulz (Transsolar Energietechnik, Stuttgart) (Fachpreisrichterin)
Frau Prof. Tatjana Vautz (Vautz Mang Architekten, Suttgart) (stellv. Fachpreisrichterin)
Herr Jürgen Rother (Leiter Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Ettlingen) (stellv. Fachpreisrichter)
Frau Ozrenka Gospic (Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Ettlingen) (stellv. Fachpreisrichterin)
Herr Johannes Arnold (Oberbürgermeister Stadt Ettlingen) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin CDU) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin Grüne) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin FE/FW) (Sachpreisrichter)
Herr Dr. Moritz Heidecker (Bürgermeister Stadt Ettlingen) (stellv. Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin SPD) (stellv. Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin FDP) (stellv. Sachpreisrichter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden; die in den Bewerbungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Anlagen sind mit der Bewerbung abzugeben. Eine pauschale Bewerbung mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä. wird nicht anerkannt.
Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen, die der Bewerbung nicht beigefügt sind, werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen beim Bewerber nachgefordert. Werden die nachgeforderten Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen nicht fristgerecht nachgereicht, so wird die Bewerbung zwingend ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Beantwortete Fragen werden unter www.subreport.de/E22517674 zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal eingestellt werden.
Kostenlose Einsicht bzw. Anforderung der digitalen Vergabeunterlagen über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport ELViS unter www.subreport.de/E22517674. Für die vollständige Nutzung von Subreport ELViS ist eine einmalige kostenlose Registrierung unter www.subreport.de erforderlich. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Gem. § 9 Abs. 3 VgV ist ebenfalls der anonyme Zugriff über Subreport ELViS auf die Vergabeunterlagen möglich. Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, nehmen nicht an der Bieterkommunikation teil und werden damit auch nicht automatisch über eventuelle Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter info@subreport.de, oder telefonisch unter +49 22119857833.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2019

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