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  • Innenstadt
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  • Anerkennung: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • 3. Preis: Kunst Herbert GmbH, Hamburg
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen

Innenstadt , Osterholz-Scharmbeck/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029498
Tag der Veröffentlichung
24.07.2020
Aktualisiert am
17.03.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner*in und/oder Architekt*in mit Landschaftsarchitekt*in
Beteiligung
11 Arbeiten
Auslober
Koordination
BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Bremen
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen
Bewerbungsschluss
04.09.2020
Abgabetermin Pläne
04.12.2020
Abgabetermin Modell
18.12.2020
Preisgerichtssitzung
11.03.2021

1. Preis

ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
Philipp Quack · Prof. Lydia Rintz
Bf Bauforum Berlin GmbH, Berlin
Philipp Rösner
Mitarbeit: Anett Eberhardt
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin
  • 1. Preis: ARQ Architekten Rintz und Quack GmbH, Berlin

2. Preis

Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
Ebba Lamprecht
Mitarbeit: Arne Schulte
Horeis + Blatt Partnerschaft mbH, Bremen
Niels Blatt
Mitarbeit: Matthias Kläser · Marloes Hölscher
Hilfskräfte: Modellbau: Hogrefe, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen
  • 2. Preis: Hilmes Lamprecht Architekten, Bremen

3. Preis

Kunst + Herbert GmbH, Hamburg
Bettina Kunst
Mitarbeit: Ana-Maria Bottermund · Denise Scherf
rabe landschaften, Hamburg
Sabine Rabe
Mitarbeit: Jan Dubsky · Clara Sander
Hilfskräfte: Perspektiven: Guillaume Haton
Modell: Johannes Groote
  • 3. Preis: Kunst   Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst   Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst   Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst   Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst   Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst   Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst Herbert GmbH, Hamburg
  • 3. Preis: Kunst Herbert GmbH, Hamburg

4. Preis

KAW architects and consultants, Groningen
Reimar von Meding
nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB schonhoff schadzek depenbrock, Hannover
Christoph Schonhoff
Mitarbeit: Daniel Rucki · Denise Stoeller
Marcus Hanke · Evelyn König
Fachplaner: Visualisierung: Lucas Hövelmann
Hilfskräfte: Siyue Denk · Pauline Wilhelmi · Erika Loria
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen
  • 4. Preis: KAW architects and consultants, Groningen

Anerkennung

Ahrens + Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
Wilhelm Pörtner
Mitarbeit: Anna Kröger
frei[RAUM]planung, Münster
Uwe Gernemann
Mitarbeit: Jochen Schmitz · Tjorven Reimann
Melanie Schulze · Fabian Wichert
C + L Modellbau, Hannover
  • Anerkennung: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • Anerkennung: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
Verfahrensart
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
2019 wurde die Stadt Osterholz-Scharmbeck mit dem Sanierungsgebiet „Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bzw. ab 2020 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Maßgeblich dafür sind die in den vorbereitenden Untersuchungen herausgearbeiteten städtebaulichen Missstände sowie negative Entwicklungstendenzen.

In der Innenstadt Osterholz-Scharmbeck sind bereits im Rahmen der Sanierungsplanung Bereiche identifiziert worden, die einer städtebaulichen Aufwertung bzw. Neuordnung bedürfen.

An erster Stelle ist der Bereich rund um die St. Willehadi Kirche zu nennen, der im Rahmen des Wettbewerbes primär zu betrachten ist. Da bereits in den vorbereitenden Untersuchungen 2018 festgestellt wurde, dass die bestehenden Gebäudekomplexe der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi und des Ev.-luth. Kirchenkreises hinsichtlich ihrer Bausubstanz und Funktionsfähigkeit erhebliche Defizite aufweisen, soll an dieser Stelle ein neues „Begegnungszentrum“ entstehen. In diesem Kontext ist auch der Straßenverlauf Hinter der Kirche zu diskutieren. Möglicherweise werden durch das geplante Begegnungszentrum auch Grün- und Gartenflächen südlich der Straße Hinter der Kirche miteinbezogen. Die städtebaulichen Konsequenzen bzw. die städtebauliche Verträglichkeit der Einbeziehung dieser bisher unbebauten Flächen ist eine der zentralen Fragestellungen des Wettbewerbes. Bauherr/in des geplan-ten Neubaus „Begegnungszentrum“ wird der Kirchenkreis / die Kirchengemeinde sein.

Die Freiräume rund um die St. Willehadi Kirche weisen ebenfalls große Defizite auf. Mit den nördlich und südlich angrenzenden Gartenflächen und dem Kirchenvorplatz soll ein zusammenhängender und deutlich erkennbarer Platz entstehen, der den Sakralbau der St. Willehadi Kirche in den Vordergrund stellt. Außerdem ist im Rahmen des Wettbewerbes ein Vorschlag für die westlich angrenzende Randbebauung zum Kirchenvorplatz gefordert.

Eine weitere zentrale Aufgabe umfasst im Wesentlichen den Bereich der Straße Hinter der Wurth (bis zur Bahnhofstraße) und Teilbereiche des Scharmbecker Bachs sowie den nordöstlich der Straße Hinter der Wurth gelegenen Stadtpark. Zurzeit ist der Bezug des Stadtparks zur Innenstadt recht schwach ausgeprägt und kaum wahrnehmbar. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Bereichs Hinter der Kirche ist im Wettbewerbsverfahren der unmittelbar an diesen Bereich angrenzende Eingangsbe-reich des Stadtparks von Interesse. Ziel ist die Steigerung der Wahrnehmung und der Attraktivität dieses Eingangsbereiches.

Preisgericht
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg (Vorsitzender)
Torsten Rohde, Bürgermeister
Jutta Rühlemann, Superintendentin Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck
Horst Bohling, Sanierungsbeirat
Peter Schnaars, Vorsitzender Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Dr. Frank-Egon Pantel, Stadtplaner / Architekt, Oldenburg
Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Olaf Freitag, Stadtplaner, Stadt Varel
Prof. Irene Lohaus, Stadtplanerin / Landschaftsarchitektin, Hannover

Das Preisgericht beschließt anschließend einstimmig folgende Empfehlungen:
- Die Blickbeziehung nördlich des Jenner‘schen Gartens von der Kirchenstraße in Richtung Stadtpark muss freigehalten werden.
- Die Anbindung des Begegnungszentrums an den öffentlichen Raum muss möglichst homogen und ohne den Aufbau einer Barrierewirkung zum Kirchplatz erfolgen (Stichwort „shared space“).
- Die südwestliche Eckausbildung des Begegnungszentrums kann durchaus akzentuiert dargestellt werden.
- Die Querverbindung südlich des Begegnungszentrums darf - mit Rücksicht auf die vorhandenen Versorgungsleitungen - nicht überbaut werden.
- Eine Bebauung des freigewordenen Teils des Jenner‘schen Gartens ist nicht ausgeschlossen.
- Die Erreichbarkeit des südlich des Mühlenteichs gelegenen Areals (auch aus östlicher und westli-cher Richtung) ist von großem Interesse.
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
„Innenstadt“

1. Ausloberin
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Der Bürgermeister Torsten Rohde
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck

2. Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen

Ansprechpartner:
Klaus von Ohlen, Tel.: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonOhlen@dsk-gmbh.de

Sandra Schlender, Tel.: 0421 / 897699 12
E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de

3. Anlass und Zweck des Wettbewerbes
2019 wurde die Stadt Osterholz-Scharmbeck mit dem Sanierungsgebiet „Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bzw. ab 2020 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Maßgeblich dafür sind die in den vorbereitenden Untersuchungen herausgearbeiteten städtebaulichen Missstände sowie negative Entwicklungstendenzen.

In der Innenstadt Osterholz-Scharmbeck sind bereits im Rahmen der Sanierungsplanung Bereiche identifiziert worden, die einer städtebaulichen Aufwertung bzw. Neuordnung bedürfen.

An erster Stelle ist der Bereich rund um die St. Willehadi Kirche zu nennen, der im Rahmen des Wettbewerbes primär zu betrachten ist. Da bereits in den vorbereitenden Untersuchungen 2018 festgestellt wurde, dass die bestehenden Gebäudekomplexe der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi und des Ev.-luth. Kirchenkreises hinsichtlich ihrer Bausubstanz und Funktionsfähigkeit erhebliche Defizite aufweisen, soll an dieser Stelle ein neues „Begegnungszentrum“ entstehen. In diesem Kontext ist auch der Straßenverlauf Hinter der Kirche zu diskutieren. Möglicherweise werden durch das geplante Begegnungszentrum auch Grün- und Gartenflächen südlich der Straße Hinter der Kirche miteinbezogen. Die städtebaulichen Konsequenzen bzw. die städtebauliche Verträglichkeit der Einbeziehung dieser bisher unbebauten Flächen ist eine der zentralen Fragestellungen des Wettbewerbes. Bauherr/in des geplan-ten Neubaus „Begegnungszentrum“ wird der Kirchenkreis / die Kirchengemeinde sein.

Die Freiräume rund um die St. Willehadi Kirche weisen ebenfalls große Defizite auf. Mit den nördlich und südlich angrenzenden Gartenflächen und dem Kirchenvorplatz soll ein zusammenhängender und deutlich erkennbarer Platz entstehen, der den Sakralbau der St. Willehadi Kirche in den Vordergrund stellt. Außerdem ist im Rahmen des Wettbewerbes ein Vorschlag für die westlich angrenzende Randbebauung zum Kirchenvorplatz gefordert.

Eine weitere zentrale Aufgabe umfasst im Wesentlichen den Bereich der Straße Hinter der Wurth (bis zur Bahnhofstraße) und Teilbereiche des Scharmbecker Bachs sowie den nordöstlich der Straße Hinter der Wurth gelegenen Stadtpark. Zurzeit ist der Bezug des Stadtparks zur Innenstadt recht schwach ausgeprägt und kaum wahrnehmbar. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Bereichs Hinter der Kirche ist im Wettbewerbsverfahren der unmittelbar an diesen Bereich angrenzende Eingangsbe-reich des Stadtparks von Interesse. Ziel ist die Steigerung der Wahrnehmung und der Attraktivität dieses Eingangsbereiches.

4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, städtebaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 ausgelobt. Der Architektenkammer Niedersachsen hat die Auslobung vorgelegen. Sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg. Nr. 212-32-20/16 registriert.

5. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.

6. Teilnahmevoraussetzungen
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner*in und/oder Architekt*in mit Landschaftsarchitekt*in. Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in, Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können.
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein; es ist eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeitende, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.

7. Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link dsk-gmbh.de/wettbewerbe/osterholz-scharmbeck/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.

Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbenden nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 14.08.2020 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: osterholz-scharmbeck@dsk-gmbh.de.

Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.

Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
– fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
– Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.

Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 5 weitere Bewerbergemeinschaften als potenzielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.

8. Gesetzte Teilnehmer
Folgende Bewerbergemeinschaften wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
- Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft mbH, Hilter mit frei[RAUM]planung, Münster
- KAW, Groningen mit Landschaftsarchitekten nsp schonhoff schadzek depenbrock, Hannover
- andreas schneider architekten GmbH & Co. KG, Bremen mit TREIBHAUS Landschaftsarchitektur, Hamburg
- MOSAIK architekten bda, Hannover mit Landschaftsarchitekt*in GrünPlan Landschaftsarchitekten BDLA, Hannover
- Büro Hilmes Lamprecht Architekten bda, Bremen mit Landschaftsarchitekt*in Büro Horeis + Blatt Partnerschaft mbB Garten- und Landschaftsarchitekten BDLA, Hannover

Die v. g. 5 Bewerbergemeinschaften erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.

9. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:

Stimmberechtigte Sachpreisrichter
- Herr Torsten Rohde, Bürgermeister
- Frau Jutta Rühlemann, Superintendentin Ev-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck
- N.N. Sanierungsbeirat
- Herr Peter Schnaars, Vorsitzender Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter
- Herr Manuel Reichel, Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
- N.N. Ev.-luth. Kirchenkreis/ Kirchengemeinde Osterholz-Scharmbeck
- N.N. Bürgerfraktionsgruppe
- N.N. CDU-Fraktion
- N.N. Fraktion BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN
- N.N. Fraktion DIE LINKE

Stimmberechtigte Fachpreisrichter
- Herr Dr. Frank-Egon Pantel, Stadtplaner / Architekt, Oldenburg
- Herr Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
- Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
- Herr Olaf Freitag, Stadtplaner, Varel
- Frau Prof. Irene Lohaus, Stadtplanerin / Landschaftsarchitektin, Hannover (angefragt)

Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter
- Herr Michael Frenz, Architekt, Bremen
- Herr Kai Giesler, Stadtplaner, Kiel

Sachverständige
- Frau Katharina Specht, Untere Denkmalschutzbehörde, Bauordnungsamt Landkreis Osterholz
- Herr Frank Wiesner, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Bauen, Stadt Osterholz-Scharmbeck
- Herr Stefan Kamischow, Sachgebietsleiter Stadtplanung, Stadt Osterholz-Scharmbeck
- N.N. Innenstadtbeirat
- N.N. STEG, Osterholz-Scharmbeck

10. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 25.000 € netto zur Verfügung.

Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des Merkblattes 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Städtebaulicher Entwurf“ ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 10.000,00 €
2. Preis 7.500,00 €
3. Preis 5.000,00 €
für Anerkennungen 2.500,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

11. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger unter dem Vorbehalt von § 8 Abs. 2 RPW mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe gem. des Merkblattes 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Städtebaulicher Entwurf“ (Städtebaulicher Entwurf, Leistungsphasen 1 – 3) zu beauftragen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.

Weiterhin beabsichtigt die Ausloberin, in Abstimmung mit der / dem Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi / Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck, die Preisträger in dem sich anschließenden, von der / dem Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi / Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck auszulobenden hochbaulichem Realisierungswettbewerb, als Teilnehmer zu setzen.

Weiterhin beabsichtigt die Ausloberin, unter Berücksichtigung und Anwendung des geltenden Vergaberechts einen oder mehrere Preisträger bei der Vergabe weiterer Leistungen gem. § 19 (Bebauungsplan), § 39 (Freianlagen) und § 47 (Verkehrsanlagen) in den folgenden Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

12. Terminübersicht
Veröffentlichung Wettbewerb / Beginn Bewerbungsfrist: 23.07.2020
Einsendeschluss Bewerbung: 04.09.2020
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 25.09.2020
Kolloquium: 08.10.2020
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 04.12.2020
Abgabe der Modelle: 18.12.2020
Preisgerichtssitzung: 28.01.2021
Öffentliche Ausstellung: voraus. Februar 2021

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