- wa-ID
- wa-2034182
- Tag der Veröffentlichung
- 30.05.2022
- Aktualisiert am
- 23.02.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bauingenieur*innen oder Teams aus Bauingenieur*innen und Architekt*innen oder aus Bauingenieur*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Kempten
- Koordination
- ENGELSMANN PETERS GmbH Beratende Ingenieure, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 27.06.2022 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 13.01.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Der Illersteg überspannt die Iller in Kempten (Allgäu). Er ist als Übergang für Fußgänger und Radfahrer gedacht und ist die einzige Brücke zwischen St.-Mang-Brücke und der Nordbrücke des mittleren Rings. Sie dient als zentraler und einziger Übergangspunkt von den östlichen Stadtteilen direkt ins Stadtzentrum.
Der Verlauf geht von der Jahnstraße aus über den Illerdammweg, überquert die Iller und endet in der Illerstraße. Der Illersteg muss aus statischen und Wasserbautechnischen Gründen ersetzt werden. Aufgrund von Höhenzwangspunkten, angrenzenden fortlaufende Fahrrad- und Fußwegen soll die Brücke an der aktuellen Stelle neu errichtet werden. Dazu muss die derzeitige Brücke zunächst abgerissen werden. Für den Zeitraum des Abbruchs bis zur Fertigstellung des Neubaus soll eine südlich versetzte Behelfsbrücke erstellt werden, welche die Mobilität innerhalb der Bauphase sicherstellt.
Gegenstand dieses Wettbewerbs ist die Planung eines Neubaus. Der Abbruch und der Bau der Behelfsbrücke ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs.
Die Planungsaufgabe besteht im Entwurf einer Fuß- und Radwegbrücke über die Iller zwischen den östlich gelegenen Stadtteilen und dem Stadtzentrum.
Die Anschlusspunkte des derzeitigen Illerstegs sowie die Höhenquoten an den Übergängen sind festgelegt. Eine Abflussberechnung der Iller ist vorhanden. Eine vorab durchgeführte Machbarkeitsstudie wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Der Neubau soll im Hinblick auf Erstellung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der Lebensdauer des Bauwerks wirtschaftlich sein.
Preisrichter*innen
Prof. Dr.-Ing. Robert Pawlowski (Vorsitz)
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Graf
Dr.-Ing. Markus Hennecke
Tim Oliver Koemstedt
Thomas Glogger
Erwin Hagenmaier
Benedikt Seifert
Deutschland-Kempten (Allgäu): Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 102-286237
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kempten.de
Telefon: +49 83125256022
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Illersteg - Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Iller zwischen den östlichen Stadtteilen und dem Stadtzentrum
Der Illersteg überspannt die Iller in Kempten (Allgäu). Er ist als Übergang für Fußgänger und Radfahrer gedacht und ist die einzige Brücke zwischen St.-Mang-Brücke und der Nordbrücke des mittleren Rings. Sie dient als zentraler und einziger Übergangspunkt von den östlichen Stadtteilen direkt ins Stadtzentrum.
Der Verlauf geht von der Jahnstraße aus über den Illerdammweg, überquert die Iller und endet in der Illerstraße. Der Illersteg muss aus statischen und Wasserbautechnischen Gründen ersetzt werden. Aufgrund von Höhenzwangspunkten, angrenzenden fortlaufende Fahrrad- und Fußwegen soll die Brücke an der aktuellen Stelle neu errichtet werden. Dazu muss die derzeitige Brücke zunächst abgerissen werden. Für den Zeitraum des Abbruchs bis zur Fertigstellung des Neubaus soll eine südlich versetzte Behelfsbrücke erstellt werden, welche die Mobilität innerhalb der Bauphase sicherstellt.
Gegenstand dieses Wettbewerbs ist die Planung eines Neubaus. Der Abbruch und der Bau der Behelfsbrücke ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs.
Die Planungsaufgabe besteht im Entwurf einer Fuß- und Radwegbrücke über die Iller zwischen den östlich gelegenen Stadtteilen und dem Stadtzentrum.
Die Anschlusspunkte des derzeitigen Illerstegs sowie die Höhenquoten an den Übergängen sind festgelegt. Eine Abflussberechnung der Iller ist vorhanden. Eine vorab durchgeführte Machbarkeitsstudie wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Der Neubau soll im Hinblick auf Erstellung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der Lebensdauer des Bauwerks wirtschaftlich sein.
Es wird kein Gesamtbudget angegeben. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb wird nach RPW 2013 durchgeführt.
Die Wettbewerbsergebnisse sollen Vorplanungscharakter gemäß § 43 und § 51 HOAI (2013) haben. Es ist geplant, einen der Preisträger / den Gewinner des Verfahrens mit den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 2-8 gemäß §41 HOAI und der Tragwerksplanung LP 2-6 gemäß §49 HOAI zu beauftragen.
Je nach Wettbewerbsergebnis behält sich die Ausloberin vor, freiraumplanerische Leistungen für den Anschluss an die Brücke gemäß § 39 HOAI zu beauftragen.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Vorgesehener Terminplan:
- Auswahl und Benachrichtigung der Teilnehmer: KW 29 2022
- Bearbeitungszeitraum: KW 31 – 44 2022
- Preisgericht: KW 2 2023
REACT-EU Stadt Kempten Projekt Nr. A1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am Wettbewerb können sich Bauingenieure bewerben oder Teams aus Bauingenieuren und Architekten oder aus Bauingenieuren und Landschaftsarchitekten. Der Auslober empfiehlt das Hinzuziehen von Architekten oder Landschaftsarchitekten. Jedes Teammitglied muss teilnahmeberechtigt sein. Die Federführung liegt beim Bauingenieur.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Bauingenieur/in bzw. Tragwerksplaner/in besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen
erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Eignungskriterien:
- Kein Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur / Architekt / Landschaftsarchitekt – bereits bei der Bewerbung vorzulegen
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Vorhandensein / Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 2.000.000 EUR für Personen- und für
Sachschäden. Dabei muss die Ersatzleistung des Versicherers mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
- Mindestjahresumsatz durchschnittlich 300.000 EUR netto in den Geschäftsjahren 2019 - 2022
- Anzahl der technischen Fachkräfte: mind. 3 Bauingenieure pro Bewerber oder Bewerbergemeinschaft
- Nachweis eines Referenzprojekts durch den Bauingenieur mit folgenden Mindestkriterien:
- Neubau oder Ersatzneubau einer Fußweg- und/oder Radwegbrücke, auch im Zusammenhang mit einer Straßenbrücke.
- Die Länge der Brücke beträgt mindestens 30 Meter
- Bauwerkskosten KG 300 + 400 mindestens 450.000 EUR netto
- min. Honorarzone III
- Erbringung min. LP 2-3 und LP 5-6 HOAI des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke und LP 2-50 HOAI des Leistungsbildes Tragwerksplanung
- Fertigstellung (=Tag der Bauabnahme) innerhalb der letzten 10 Jahre. Stichtag ist das Datum der Auftragsbekanntmachung.
- Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung an den Bauherrn übergeben worden.
Das Referenzprojekt wird über die Erfüllung der Mindestkriterien hinaus wie folgt bewertet:
- Gesamtlänge: L = 30 bis 45 m: 1P / L > 45 bis 60 m: 2P / L > 60 m: 3P
- Bauwerkskosten KG 300 + 400: 450.000 bis 675.000 EUR: 1P / >675.000 EUR: 3P
- Honorarzone: HZ III: 1P / HZ VI: 2P / HZ V: 3P
- Zusätzlich erbrachte Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerk § 43 HOAI: LP 4: 1P / LP 7: 1P / LP 8: 3P
- Ein positives Referenzschreiben des Bauherrn liegt vor: ja 1P / nein 0P
Es können maximal 13 Punkte erreicht werden.
Bauingenieur
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten werden anhand der unten aufgelisteten Kriterien beurteilt. Die genannte Reihenfolge ist nicht maßgebend für die Gewichtung der Kriterien.
- Statisch-konstruktives Konzept
- Gestaltung und Einfügung in die Umgebung
- Umsetzung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit der Konstruktion
- Bauablauf und Eingriff in den Verkehr
Die Wettbewerbssumme beträgt 70.000 EUR. Es ist geplant, die Wettbewerbssumme wie folgt aufzuteilen:
1. Preis: 36.000 EUR, 2. Preis: 18.000 EUR, 3. Preis: 10.000 EUR, 1 Anerkennung: 6.000 EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei
einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (später auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
Rückfragen stellen Sie bitte bis 20.06.2022 elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen über den unverschlüsselten Bereich der Vergabeplattform.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland