- wa-ID
- wa-2032837
- Tag der Veröffentlichung
- 08.11.2021
- Aktualisiert am
- 08.11.2021
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Teilnehmer
- Bauträger, Investoren, Projektentwicklungsgesellschaften wie auch private Bauherren und Baugemeinschaften können teilnehmen. Die Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro/ Architekten ist in allen Verfahrensstufen zwingend erforderlich.
- Beteiligung
- 5 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Kernen im Remstal
- Koordination
- LEHENdrei Architektur Stadtplanung, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 21.06.2021
- Sitzung des Bewertungsgremiums 1. Stufe
- 25.06.2021
- Abgabetermin 2. Stufe
- 12.10.2021
- Sitzung des Bewertungsgremiums 2. Stufe
- 28.10.2021
Fachgremium
Mario Flammann, Freier Architekt und Stadtplaner, SRL (Vorsitzender)
Christof Luz, Freier Landschaftsarchitekt, BDLA
Thomas Bauer, Architekt Gemeinde Kernen
Ute Michaelsen, Freie Architektin und Stadtplanerin, SRL
Angelika Schreiner, Dipl.-Ing. Architektur und Stadtplanung
Prof. Kerstin Schultz, Freie Architektin, BDA, (ab 15:00 Uhr)
Irene Sperl-Schreiber, Freie Architektin und Stadtplanerin, SRL (bis 17:30 Uhr)
Sachgremium
Peter Mauch, Beigeordneter der Gemeinde Kernen
Andreas Wersch, Vertreter der CDU-Gemeinderatsfraktion,
(ab ca. 17:00 Uhr übernimmt Herrn Dr. Volker Borck ersetzt)
Dr. Volker Borck, Vertreter der CDU-Gemeinderatsfraktion
Hans-Peter Kirgis, Vertreter der SPD-Gemeinderatsfraktion
Hans Dietzel, Vertreter der UFW-Gemeinderatsfraktion
Matthias Kramer, Vertreter der OGL-Gemeinderatsfraktion
Frau Corinna Konzmann, Vertreterin der PFB-Gemeinderatsfraktion
Verfahrensart
Konzeptvergabe zum Grundstücksverkauf
Anlass und Ziel
Das unbebaute gemeindeeigene Grundstück (Flurstücknummer 6 603) hat eine Größe von ca. 3 190 Quadratmeter und liegt in zentraler Ortslage des Ortsteils Rommelshausen. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs liegen in fußläufiger Entfernung. Nach dem Willen der Gemeinde Kernen sollen hier in einem Wohn- und Geschäftshaus neue, attraktive und bezahlbare Wohnungsangebote für alle Einwohnergruppen entstehen. Ein besonderes Angebot soll im Bereich Besondere Wohnformen gem. § 3 WTPG berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss Dienstleistungen mit ärztlichem Schwerpunkt angeboten werden.
Als wichtiger Baustein der innerörtlichen Entwicklung und zur Stärkung der Baukultur als Teil einer attraktiven Gesamtentwicklung, erwartet die Gemeinde Kernen an diesem Standort eine Bebauung mit hoher architektonischer Qualität.
Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt daher in Form einer Konzeptvergabe. Hierbei wird der Grundstückspreis durch die Gemeinde Kernen festgelegt. Eine Entscheidung zum Erwerb der geförderten Wohnungen, gemäß Ziffer 2.5.2 des Ausschreibungstextes, durch die Gemeinde Kernen bleibt offen und wird auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, gemäß Ziffer 1.10 des Ausschreibungstextes, getroffen.
Die Kaufinteressenten bewerben sich mit einem baulich-architektonischen Konzept und verbindlichen Angaben zu Raumprogramm, Wohngemenge, Zielgruppen und Realisierungszeit. Am Verfahren werden bis zu sieben Bewerberteams zugelassen.
Die Gemeinde Kernen beabsichtigt, nach Abschluss des Grundstücksverkaufsverfahrens die Veräußerung des Grundstücks gem. Grundstückskaufvertrag der Gemeinde Kernen im Remstal in Verbindung mit einem Städtebaulichen Vertrag.
Ein rechtlicher Anspruch auf eine Veräußerung besteht nicht.
Nach Rechtsgrundlage Richtlinie: 2014/24/EU.
Empfehlung des Bewertungsgremiums
Allgemeine Anmerkungen:
- Aufgrund der vorgegebenen Bearbeitungstiefe und des nutzerneutralen Raumprogramms wurden insbesondere Fragen des baulichen Brandschutzes nicht vertieft dargestellt.
- Die topographische Situation unter Einbindung der Tiefgarage und Untergeschosse wird für die Gesamterscheinung vor allem im südöstlichen Bereich relevant.
- Nutzungsmix und Nutzungsverteilung sind für die Einbindung der zukünftigen Nutzer wichtig.
- Konzepte zum nachhaltigen Bauen und ein Energiekonzept sind nachzureichen.
Die vorgenannten Aspekte sollen im Rahmen der folgenden Verhandlungsgespräche ebenso berücksichtigt werden, wie die Anmerkungen aus den schriftlichen Beurteilungen.
Das Bewertungsgremium empfiehlt einstimmig der Gemeinde Kernen, zuerst mit dem 1. Rang (Arbeit 0020) Verhandlungsgespräche gemäß Ausschreibung zu führen und anschließend optional mit dem 2. Rang (Arbeit 0010) in Verhandlungsgespräche zu treten.
Mario Flammann, Freier Architekt und Stadtplaner, SRL (Vorsitzender)
Christof Luz, Freier Landschaftsarchitekt, BDLA
Thomas Bauer, Architekt Gemeinde Kernen
Ute Michaelsen, Freie Architektin und Stadtplanerin, SRL
Angelika Schreiner, Dipl.-Ing. Architektur und Stadtplanung
Prof. Kerstin Schultz, Freie Architektin, BDA, (ab 15:00 Uhr)
Irene Sperl-Schreiber, Freie Architektin und Stadtplanerin, SRL (bis 17:30 Uhr)
Sachgremium
Peter Mauch, Beigeordneter der Gemeinde Kernen
Andreas Wersch, Vertreter der CDU-Gemeinderatsfraktion,
(ab ca. 17:00 Uhr übernimmt Herrn Dr. Volker Borck ersetzt)
Dr. Volker Borck, Vertreter der CDU-Gemeinderatsfraktion
Hans-Peter Kirgis, Vertreter der SPD-Gemeinderatsfraktion
Hans Dietzel, Vertreter der UFW-Gemeinderatsfraktion
Matthias Kramer, Vertreter der OGL-Gemeinderatsfraktion
Frau Corinna Konzmann, Vertreterin der PFB-Gemeinderatsfraktion
Verfahrensart
Konzeptvergabe zum Grundstücksverkauf
Anlass und Ziel
Das unbebaute gemeindeeigene Grundstück (Flurstücknummer 6 603) hat eine Größe von ca. 3 190 Quadratmeter und liegt in zentraler Ortslage des Ortsteils Rommelshausen. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs liegen in fußläufiger Entfernung. Nach dem Willen der Gemeinde Kernen sollen hier in einem Wohn- und Geschäftshaus neue, attraktive und bezahlbare Wohnungsangebote für alle Einwohnergruppen entstehen. Ein besonderes Angebot soll im Bereich Besondere Wohnformen gem. § 3 WTPG berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss Dienstleistungen mit ärztlichem Schwerpunkt angeboten werden.
Als wichtiger Baustein der innerörtlichen Entwicklung und zur Stärkung der Baukultur als Teil einer attraktiven Gesamtentwicklung, erwartet die Gemeinde Kernen an diesem Standort eine Bebauung mit hoher architektonischer Qualität.
Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt daher in Form einer Konzeptvergabe. Hierbei wird der Grundstückspreis durch die Gemeinde Kernen festgelegt. Eine Entscheidung zum Erwerb der geförderten Wohnungen, gemäß Ziffer 2.5.2 des Ausschreibungstextes, durch die Gemeinde Kernen bleibt offen und wird auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, gemäß Ziffer 1.10 des Ausschreibungstextes, getroffen.
Die Kaufinteressenten bewerben sich mit einem baulich-architektonischen Konzept und verbindlichen Angaben zu Raumprogramm, Wohngemenge, Zielgruppen und Realisierungszeit. Am Verfahren werden bis zu sieben Bewerberteams zugelassen.
Die Gemeinde Kernen beabsichtigt, nach Abschluss des Grundstücksverkaufsverfahrens die Veräußerung des Grundstücks gem. Grundstückskaufvertrag der Gemeinde Kernen im Remstal in Verbindung mit einem Städtebaulichen Vertrag.
Ein rechtlicher Anspruch auf eine Veräußerung besteht nicht.
Nach Rechtsgrundlage Richtlinie: 2014/24/EU.
Empfehlung des Bewertungsgremiums
Allgemeine Anmerkungen:
- Aufgrund der vorgegebenen Bearbeitungstiefe und des nutzerneutralen Raumprogramms wurden insbesondere Fragen des baulichen Brandschutzes nicht vertieft dargestellt.
- Die topographische Situation unter Einbindung der Tiefgarage und Untergeschosse wird für die Gesamterscheinung vor allem im südöstlichen Bereich relevant.
- Nutzungsmix und Nutzungsverteilung sind für die Einbindung der zukünftigen Nutzer wichtig.
- Konzepte zum nachhaltigen Bauen und ein Energiekonzept sind nachzureichen.
Die vorgenannten Aspekte sollen im Rahmen der folgenden Verhandlungsgespräche ebenso berücksichtigt werden, wie die Anmerkungen aus den schriftlichen Beurteilungen.
Das Bewertungsgremium empfiehlt einstimmig der Gemeinde Kernen, zuerst mit dem 1. Rang (Arbeit 0020) Verhandlungsgespräche gemäß Ausschreibung zu führen und anschließend optional mit dem 2. Rang (Arbeit 0010) in Verhandlungsgespräche zu treten.