- wa-ID
- wa-2034059
- Tag der Veröffentlichung
- 04.05.2022
- Aktualisiert am
- 13.10.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen in verpflichtender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Markt Garmisch-Partenkirchen
- Koordination
- Hummel | Kraus Planen | Beraten, München
- Bewerbungsschluss
- 30.05.2022 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 02.09.2022 16:00
- Abgabetermin Modell
- 09.09.2022 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 04.10.2022
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Neubaus (ca. 4.800 m² BGF) einer Grund- und Mittelschule einschließlich der zugehörigen Freianlagen.
Die Grund- und Mittelschule am Gröben mit ca. 350 Schülern liegt im Ortsteil Garmisch an der Loisach ca. 1,5 km westlich des Ortszentrums.
Die Gebäude der Schule stammen hauptsächlich aus dem Jahr 1953 und wurden im Westen 2015 durch einen Anbau erweitert. Auf dem Grundstück befinden sich die Gebäude mit den Klassen- und Verwaltungsräumen sowie eine Einfach-Turnhalle.
Aufgrund verschiedener Mängel soll ein Großteil des Bestands abgebrochen werden und durch einen Neubau ersetzt werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden folgende Mängel festgestellt:
• bauliche Mängel: stark sanierungsbedürftiger Bestand,
• strukturelle Probleme: keine klare Trennung zwischen Mittelschule und Grundschule,
• räumliche Defizite: fehlende Räume, unpassende Raumgrößen, Turnhalle zu klein.
Die Machbarkeitsstudie hat außerdem Vor- und Nachteile einer Sanierung und Erweiterung im Vergleich zu einer Erweiterung und Neubau betrachtet. Nach Abwägung hat der Marktgemeinderat sich für die Variante Teilabbruch und Neubau entschieden, vor allem wegen der nicht zu lösenden strukturellen Schwächen im Grundriss im Bestand (keine klare Trennung zwischen den beiden Schularten, keine modernen Lerngrundrisse) sowie einem Sanierungsbedarf für Heizung, Brandschutz und Dach, auf dem kein Photovoltaik möglich ist.
Mit dem Neubau wünscht sich die Marktgemeinde ein zeitgemäßes Schulgebäude, das ein modernes Schulkonzept ermöglicht.
Im Wettbewerb soll ein Entwurf für den Neubau sowie für die Freianlagen gezeigt werden. Zudem soll als Kubatur dargestellt werden, wo die künftige Turnhalle platziert werden kann.
Fachpreisrichter*innen
Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart (Vorsitz)
Michel Hinnenthal, Landschaftsarchitekt, München
Onni Rebholz, Architektin, Murnau
Much Untertrifaller, Architekt, Bregenz
Marcus Kottermair, Architekt und Stadtplaner, Murnau
Sachpreisrichter*innen
Markus Gehrle-Neff, Stellvertretender Bauamtsleiter, Garmisch-Partenkirchen
Kathrin Rotter-Heinle, Gemeinderätin, Garmisch-Partenkirchen
Alexandra Roos-Teitscheid, Gemeinderätin, Garmisch-Partenkirchen
2. Bürgermeisterin Claudia Zolk, Garmisch-Partenkirchen
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser der Arbeit mit der Tarnzahl 1006, die mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde, auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs mit den weiteren Planungsleistungen entsprechend der Auslobung zu beauftragen.
Dabei sind die Anmerkungen aus der Beurteilung der weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen, wobei vorausgesetzt wird, dass die in den schriftlichen Beurteilungen getroffenen Festlegungen, Bedenken und Anregungen jeweils im Einvernehmen mit der Ausloberin berücksichtigt werden.
Deutschland-Garmisch-Partenkirchen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 087-237414
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeindebauamt
E-Mail: hochbau@gapa.de
Telefon: +49 88219100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://markt.gapa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Grund- und Mittelschule am Gröben
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Neubaus (ca. 4.800 m² BGF) einer Grund- und Mittelschule einschließlich der zugehörigen Freianlagen (ca. 8.800 m²) .
Auf dem Grundstück befinden sich aktuell ein Hauptgebäude, ein Anbau und eine Einfachturnhalle. Hauptgebäude und Turnhalle werden abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Der Anbau bleibt erhalten und beinhaltet künftig die Mittelschule. Im Neubau sollen Grundschule, Verwaltung und Offene Ganztagsschule Platz finden. Eine neue Dreifachsporthalle ist als Kubatur in die Planung einzubeziehen.
Die bestehenden Freianlagen sollen neu gestaltet werden. Hierbei sind große Bestandsbäume zu berücksichtigen. Neben den Pausenhöfen und Eingangsbereichen soll eine Bushaltestelle sowie die angrenzende Straße überplant werden.
Erwartet wird ein einladendes, identitätsstiftendes Schulgebäude mit attraktiven Freiflächen, das Raum für moderne Lehrkonzepte bietet. Der Wettbewerb wird mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 in der von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern am 01.10.2013 herausgegebenen Fassung durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume des Neubaus liegen bei ca. 9,9 Mio. € (netto), für das Leistungsbild Freianlagen bei 1,8 Mio. € (netto). Es wird beabsichtigt, auch den Abbruch des Bestands mit zu beauftragen.
Hinzu kommen bei der Realisierung Umbauten an einem Bestandsgebäude (ca. 3.000 m² BGF), voraussichtlich mit Erneuerungen von zwei Schüler-WCs und Anpassungen im Übergang zum Neubau. Der genaue Umfang wird vom Auftraggeber nach Auftragsvergabe bestimmt.
Die Realisierung der Neugestaltung der angrenzenden Maximilianstraße ist nicht gesichert. Bei einer Realisierung wird sie voraussichtlich mit beauftragt. Hierfür liegen die prognostizierten anrechenbaren Kosten bei ca. 735.000 € (netto).
Eine Kostenobergrenze soll vor Abschluss der Leistungsphase 4 festgelegt werden.
Nicht Teil der Beauftragung ist die Dreifachturnhalle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien und Mindestanforderungen
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
_Angaben zu Name und Rechtsform, bevollmächtigtem Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
_Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
_Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
_Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, _Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1. dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und
2. dass eine Berufsqualifikation als „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ vorliegt und
3. dass Berufshaftpflichtversicherungen - für Gebäude und Innenräume über 3,0 Mio EUR für Personenschäden und von 3,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3-fach maximiert, für Freianlagen über 1,0 Mio EUR für Personenschäden und von 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3-fach maximiert; Die Deckung muss jeweils für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben - bestehen oder im Auftragsfall abgeschlossen werden und
4. dass mindestens zwei Referenzprojekte im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ für einen Neubau mit den Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 vom Teilnehmer geplant wurden.
5. dass mindestens ein Referenzprojekt im Leistungsbild „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 vom Teilnehmer geplant wurde.
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 5 nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude / Freianlagen) sind folgende Angaben zu machen:
_Angabe zum Unternehmen
_Name des Referenzprojekts,
_Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
_Zeitpunkt Fertigstellung LPh5 (Monat/Jahr),
_Brutto-Grundfläche / Fläche in m²,
_der eigene prozentuale Leistungsanteil
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien.
Bei Referenzen zum Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
2200 m² oder mehr = 5,0 Punkte
1700 m² oder mehr = 4,0 Punkte
1200 m² oder mehr = 3,0 Punkte
weniger als 1200 m² = 0 Punkte
Bei Referenzen zu Freianlagen wird berücksichtigt:
die Vergleichbarkeit der Fläche
4.000 m² oder mehr = 5,0 Punkte
3.000 m² oder mehr = 4,0 Punkte
2.000 m² oder mehr = 3,0 Punkte
weniger als 2.000 m² = 0 Punkte
Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:
2 * Referenzen Neubauten mit jeweils max. 5 Punkten =10 Punkte
1 * Referenz Freianlagen mit max. 5 Punkten = 5 Punkte
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Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung =15 Punkte
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Schulgebäude
• städtebauliche Qualität / Ortsbezug
• gestalterische Qualität
• Funktionalität
• Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Freianlagen
• gestalterische Qualität
• Funktionalität
• Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Wettbewerbssumme beträgt 110.000,- €. (netto).
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
1. Preis 44.000,- €
2. Preis 33.000,- €
3. Preis 16.500,- €
Anerkennungen 16.500,- €
Preissumme gesamt netto 110.000,- €
Preissumme gesamt brutto 130.900,- €
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss
anders zu verteilen. Sofern mit Preisen und ggf. Anerkennungen ausgezeichnete
Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich
vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
- Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
- Freianlagen § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 in den Leistungsbildern §34 HOAI 2013 „Gebäude und Innenräume“ und § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird der Markt Garmisch-Partenkirchen mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ und einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ abschließen. Eine Beauftragung als Arbeitsgemeinschaft ist nicht beabsichtigt.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die beiden Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft) und Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014;
Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen;
Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen
für Gebäude und Innenräume:
3,0 Mio EUR für Personenschäden und von 3,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3-fach maximiert; Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
für Freianlagen:
1,0 Mio EUR für Personenschäden und von 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3-fach maximiert; Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).