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  • Greppstraße II
  • Greppstraße II
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  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld

Greppstraße II , Roetgen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

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wa-ID
wa-2027723
Tag der Veröffentlichung
30.10.2019
Aktualisiert am
01.02.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Teilnehmer
Stadtplaner*innen
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
Stottrop Stadtplanung , Köln
Bewerbungsschluss
27.11.2019 12:00
Abgabetermin
02.03.2020
Preisgerichtssitzung
10.08.2020

1. Preis

Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
Fenzlein · Köpper · Stapel · Tihl · Wiese, Leipzig
Julia Köpper · Henry Fenzlein · Markus Wiese
Philip Stapel
Mitarbeit: Serafima Kreusch · Quentin Pagès
Radmer van der Aalst · Joel Schürlin
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig

2. Preis

WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
Carsten Lang · Sonja Pack-Hast
Karin Wilhelm · Jan Schmidt
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
  • 2. Preis: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld

3. Preis

Wienstroer Architekten Stadtplaner, Neuss
Eckehard Wienstroer · Günsu Demirtel
Giath Ahad · Cansu Sert
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
  • 3. Preis: Wienstroer Architekten, Neuss
Verfahrensart
Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auslosung von 5 Teilnehmer*innen sowie 5 Zuladungen

Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Roetgen ist ein Ort mit ca. 8.600 Einwohnern in der StädteRegion Aachen. Ihr hoher Freizeitwert, die gute Nahversorgung sowie ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder, Familien und Senioren macht Roetgen zu einem attraktiven Wohnstandort in direkter Nähe zu der Hochschulstadt Aachen.
Um der anhaltend hohen Nachfrage nach Bauland Rechnung zu tragen, sollen die rückwär-tigen Wiesenflächen eines zentral gelegenen Siedlungsraums zu einem neuen gemischten Baugebiet entwickelt werden.
Während die Bebauung auf vielen Grundstücken hinter grundstücksbegrenzenden Hecken und großkronigen Bäumen in den Hintergrund tritt, prägen und begrenzen an anderen Stellen Gebäude den Straßenraum. Besondere Situationen entstehen durch fließende Übergänge zwischen öffentlichen und privaten Räumen in Form von Straßenaufweitungen, Höfen, Plätzen.
Während in dörflich geprägten Bereichen überwiegend schmale Straßenquerschnitte ohne räumliche Trennung von Fahr- und Fußverkehr mit Rasenbanketten und Wegeseitengräben zu finden sind, zeigen vorstädtisch geprägte Be-reiche breitere Fahrbahnen und abgetrennte Gehwege. Die ursprüngliche Erschließungs-logik und der damit verbundene unmittelbare Kontakt fast aller Grundstücke zum angrenzenden Landschaftsraum bzw. zu unbebauten Binnenbereichen bleiben bis heute grundsätzlich ortstypisch. Nicht nur von den rückwärtigen Gartenflächen sondern auch aus dem Straßenraum sind immer wieder Blicke in die Landschaft bzw. Binnenbereiche möglich. Eine Bebauung in der zweiten Reihe ist ortsuntypisch und deshalb in der Innenbereichssatzung auch ausgeschlossen.
Die zu entwerfende städtebauliche Struktur soll sich in den baulichen Kontext einfügen und gleichzeitig die städtebauliche Grundfigur weiterentwickeln. Es geht nicht um eine maximale bauliche Ausnutzung der Grundstücke im Plangebiet, sondern um eine ortstypische Zuordnung von bebauten und unbebauten Bereichen.
Durch die Anordnung unterschiedlicher Bau-typologien ist sowohl das Angebot unter-schiedlicher Wohnformen als auch eine Nutzungsmischung sicherzustellen.
Es soll ein gemischtes vielfältiges Baugebiet mit unterschiedlichen Wohntypologien entstehen, in dem an geeigneten Stellen verträgliche Gewerbeeinheiten möglich sind. Ferner sollen besondere Wohnangebote für Familien und Senioren in die Planung integriert werden.
Die vorgeschlagenen Baukörper müssen sich hinsichtlich ihrer Kubatur und insbesondere hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die vorhandene Struktur und das Siedlungsbild einfügen. Dabei ist die vorhandene Topographie zu berücksichtigen und besondere Landschaftsbestandteile, wie die Heckenstrukturen oder die Wiesenfläche im Übergang zum Wohngebiet Grepp I, sollen – sofern möglich – integriert werden.
Das Plangebiet umfasst rund 7,6 ha. Hiervon entfallen ca. 15% auf die Erschließung und den öffentlichen Spielplatz. Damit verbleiben ca. 64.500 m² Nettobauland für das gemischte Baugebiet für überwiegend Einfamilienhäuser sowie Gewerbeeinheiten. 14-20 Wohneinheiten sollen als Wohnangebot für Senioren ausgebildet werden.

Competition assignment
Roetgen is an attractive place to live close to the city of Aachen. Rear meadow areas shall be developed into a new mixed building site. The original development logic and direct contact between almost all properties and the adjacent landscape or undeveloped areas remain typical of the location to this day with views of the landscape from everywhere. A development in the second row is untypical and excluded from the bylaws. The future urban structure shall fit into the surroundings and the buildings shall be allocated to the various areas in the local style to create a mixed, diverse building area with
different residential and commercial units.
The proposed structures have to regard the existing topography and landscape with a transition to the Grepp I residential area. The site covers 7,6 ha with 15% for a public playground and 64.500 m² the mixed development with14-20 units for senior citizens.

Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Rolf Westerheide, RWTH Aachen (Vors.)
Stefan Krapp, RWTH Aachen
Prof. Norbert Kloeters, Aachen
Gerd Klubert, Roetgen

Sachpreisrichter*innen
Jorma Klauss, Bgm., Roetgener Bauland GmbH
Dietmar Röhrig, Roetgener Bauland GmbH
Klaus Onasch, Gemeinde Roetgen
Gudrun Meßing, Gemeinde Roetgen

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Arbeit des 1. Preises für die weitere Bearbeitung der Aufgabe zu Grunde zu legen.
I. Allgemeine Informationen
I.1 Auftraggeber
Roetgener Bauland GmbH

Hauptstraße 55
52159 Roetgen

I.2 Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
www.magentacloud.de/share/5iomnitg54

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stottrop Stadtplanung
Zuständiger Mitarbeiter: Herr Alexander Haubold
Hansaring 97
50670 Köln
Tel.: 0221 / 1 39 61 76
haubold@stottrop-stadtplanung.de

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stottrop Stadtplanung
Zuständiger Mitarbeiter: Herr Alexander Haubold
Hansaring 97
50670 Köln
Tel.: 0221 / 1 39 61 76
haubold@stottrop-stadtplanung.de

II. Gegenstand
II.1 Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Roetgen – mit der besonderen Lage im Dreiländereck Belgien, Niederlande, Deutschland – ist ein Ort mit ca. 8.600 Einwohnern in der StädteRegion Aachen. Zur Gemeinde Roetgen gehören die Ortsteile Roetgen, Rott und Mulartshütte, welches der älteste Ortsteil Roetgens ist.
Ihr hoher Freizeitwert, die gute Nahversorgung sowie ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder, Familien und Senioren macht Roetgen zu einem attraktiven Wohnstandort in direkter Nähe zu der Hochschulstadt Aachen. Um der anhaltend hohen Nachfrage nach Bauland Rechnung zu tragen, sollen die rückwärtigen Wiesenflächen eines zentral gelegenen Siedlungsraums zu einem neuen gemischten Baugebiet entwickelt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Entwicklung einer derzeit unbebauten Freifläche in der Gemeinde Roetgen. Mit der Entwicklung bisher unbebauter Binnenbereiche möchte die Gemeinde Roetgen an den städtebaulichen Qualitäten einer offenen Siedlungsstruktur und der vorhandenen hohen Durchgrünung festhalten.
Die zu entwerfende städtebauliche Struktur soll sich in den baulichen Kontext einfügen und gleichzeitig die städtebauliche Grundfigur weiterentwickeln. Es geht nicht um eine maximale bauliche Ausnutzung der Grundstücke im Plangebiet, sondern um eine ortstypische Zuordnung von bebauten und unbebauten Bereichen.

III. Teilnahmebedingungen
III.1 Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
1. Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden Stadtplaner(inn)en oder qualifizierte Büros gesucht, die neben den gesetzten Teilnehmern an dem später auszulobenden Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Es werden fünf weitere Teilnehmer zugelassen, so dass insgesamt 10 Teilnehmer am Wettbewerb vorgesehen sind.
Differenziert handelt es sich hierbei um 3 Teilnehmer aus der Kategorie – „Bewerber mit Berufserfahrung“ und - 2 Teilnehmer aus der Kategorie „Junge Büros“.
Die Zuordnung zu den beiden Kategorien erfolgt durch Vermerk auf dem Bewerberformular. Als junge Büros gelten Büros, bei denen der Listeneintrag (als Stadtplaner/in in freischaffender Tätigkeit) aller Büroinhaber/Geschäftsführer maximal sieben Jahre zurück liegt. Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.
2. Sollten mehr als drei bzw. zwei geeignete Bewerbungen der jeweiligen Kategorie eingehen, die die im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien gleichermaßen erfüllen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.

Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmer
Die fünf weiteren Teilnehmer werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
2.1 Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
2.2 Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
2.2.1 Die Mindestbedingungen für Teilnehmer aus der Kategorie – „Bewerber mit Berufserfahrung“ werden wie folgt gefasst, die Interessenten müssen alle Kriterien erfüllen:
• Vorlage des vollständig ausgefüllten und von dem Büroinhaber (w/m), einem Geschäftsführer (w/m) und/oder dem bevollmächtigten Vertreter (w/m) rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsformular mit
a) der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen. Bei Personengesellschaften und juristischen Personen ist ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen;
• Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei ausländischen Bewerbern nicht gesetzlich geregelt, so bestimmt sich die Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und 89/48/EWG).
• Nachweis eines (1) Referenzprojektes:
a) Die Planung (mind. Lph. 1 § 19 HOAI bzw. Leistungsphasen 2-3 des Leistungsbildes städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt Nr. 51 der AKBW vom 05/2014 als besondere Leistung in der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI 2013)) eines Projektes
b) mit einer vergleichbaren Planungsaufgabe,
c) welches innerhalb der letzten 10 Jahre
d) in einer Größenordnung von mindestens 25 Wohneinheiten
in einen Bebauungsplan umgesetzt oder realisiert worden ist. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Unter einer vergleichbaren Planungsaufgabe ist die Planung eines Wohngebietes mit mindestens 25 Wohneinheiten im Einfamilien- und/oder Mehrfamilienhausbau zu verstehen.
Der Nachweis des Referenzprojektes erfolgt durch die Darstellung auf einem DIN A3 großen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt gemäß Vorlage. Es sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fotos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Die Einsendung muss als Papierausdruck (DIN A3 Querformat auf DIN A4 gefaltet) erfolgen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

2.2.2 Die Mindestbedingungen für Teilnehmer aus der Kategorie – „Junge Büros“ werden wie folgt gefasst, die Interessenten müssen alle Kriterien erfüllen:
• Vorlage des vollständig ausgefüllten und von dem Büroinhaber (w/m), einem Geschäftsführer (w/m) und/oder dem bevollmächtigten Vertreter (w/m) rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsformular mit
b) der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen. Bei Personengesellschaften und juristischen Personen ist ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen;
• Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei ausländischen Bewerbern nicht gesetzlich geregelt, so bestimmt sich die Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und 89/48/EWG).

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstellen. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt können unter der angegebenen Adresse (s. I.II Kommunikation) angefordert bzw. heruntergeladen werden.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das vom Auslober vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben im Original eingereicht wird und das Referenzprojekt und mögliche Nachweise beigefügt sind. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerber/innen und ggf. ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren.
2.3 Erfüllen mehr als drei bzw. zwei Bewerber der jeweiligen Kategorie gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in fester Reihenfolge gelost, die im Falle einer Absage von Teilnehmern bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungsunterlagen nachrücken.

III.2 Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten X ja ⃝ nein
(falls ja) Beruf angeben: Stadtplaner/in

IV. Verfahren
IV.1 Art des Wettbewerbs
o Offen
X Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 10

Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer (bei einem nicht offenen Wettbewerb)
1 HJPplaner Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft, Aachen
2 ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan
3 WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
4 Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf
5 Konrath und Wennemar Architekten Ingenieure, Düsseldorf (angefragt)

IV.2 Kriterien für die Bewertung der Projekte
• Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzepts, insbesondere hinsichtlich der Integration der neuen baulichen Entwicklung in den ortstypischen Kontext
• Qualität der gestalterischen Konzeption, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung regionaltypischer Architektur und der Erhaltung raumprägender Gehölzstrukturen
• Funktionalität und Nutzbarkeit
• Wirtschaftlichkeit (Investition und Folgekosten)
• Realisierbarkeit (Bildung eigenständiger Bauabschnitte)

IV.3 Verwaltungsangaben
Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
Datum: 27.11.2019 Uhrzeit: 12:00 Uhr

Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
⃝ Alle Amtssprachen der EU
X Folgende Amtssprachen der EU: deutsch
□ Sonstige:

V. Preise und Preisgericht
V.1 Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben X ja ⃝ nein
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise
1. Preis 7.000,00 € (netto)
2. Preis 5.000,00 € (netto)
3. Preis 3.000,00 € (netto)

Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer (falls zutreffend)
Zusätzlich zu den auszuschüttenden Preisen erhält jeder Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000,00 € (netto). Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden kosten generell nicht erstattet.
Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.

Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben X ja ⃝ nein

Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber bindend
⃝ ja X nein

V.2 Namen der ausgewählten Preisrichter (in alphabetischer Reihenfolge):
1. Herr Prof. Dipl.-Ing. Kloeters (Landschaftsarchitekt) (angefragt)
2. Herr Dipl.-Ing. Klubert (Architekt) (angefragt)
3. Herr Dipl.-Ing. Bauass. Krapp (Stadtplaner)
4. Herr Prof. Dipl.-Ing. Westerheide (Stadtplaner)
5. Herr Bürgermeister Klauss (Roetgener Bauland GmbH)

VI. Weitere Angaben
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/10/2019

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