- wa-ID
- wa-2027561
- Tag der Veröffentlichung
- 08.10.2019
- Aktualisiert am
- 15.07.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- LEG Wohnen NRW GmbH
- Koordination
- Niemann + Steege Ges. für Stadentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Düsseldorf
- Bewerbungsschluss
- 01.11.2019
- Abgabetermin
- 05.03.2020 12:30
- Preisgerichtssitzung
- 24.06.2020
Verfahrensart
Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Im Rahmen von Großinstandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen investiert die LEG einen Betrag in Höhe von mehr als 150 Mio. EUR p.a. in ihren Gebäudebestand. Hierbei wird zur Nutzung von Skaleneffekten bei wiederkehrenden Leistungen auf technische und architektonische Standard-Lösungen und –Produkte zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen eines Architekturwettbewerbes nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 des BMUB – untersucht werden, ob durch neue, kreative Lösungen verschiedene Elemente und Bereiche der LEG-Objekte für die Kundengruppen der LEG bei analogen Kosten passender und ansprechender gestaltet werden können. Hierbei sollen durch eine Mehrzahl beteiligter Architekturbüros unter Wettbewerbsbedingungen duplizierbare und wirtschaftlich passende Gestaltungslösungen entwickelt und von einem Preisgericht bewertet werden.
Die LEG Wohnen NRW GmbH lobt hierzu einen Ideenwettbewerb aus, mit dem Ziel, einen neuen, zukunftsfähigen „LEG-Immobilien-Stil“ für Bestandsimmobilien zu entwickeln, der im Rahmen zukünftiger Umbau- und Sanierungsmaßnahmen realisiert werden kann. Dabei wird eine typenhafte Entwicklung von Gestaltungslösungen angestrebt, die insbesondere Teile von Fassaden, Hauseingangsbereiche, Zuwegungen und Treppenhäuser umfassen.
Anhand von drei ausgewählten Immobilien-Typen aus dem Gebäudebestand der LEG sind im Rahmen dieses Gestaltungswettbewerbs ganzheitliche Konzepte zur zukunftsweisenden, nachhaltigen Neugestaltung und Aufwertung von Wohngebäuden aus den 1950er bis 1980er Jahren aufzuzeigen, die insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigen. Hierdurch soll eine nachhaltigere Verbesserung der Attraktivität der LEG-Immobilien mittels einer passenderen Gestaltung einzelner Elemente/Bereiche der Objekte erreicht werden.
Seitens der LEG wurden aus den im Jahr 2020 zur Modernisierung anstehenden Objekten drei typische Gebäude, welche repräsentativ für den Gesamtbestand der LEG-Immobilen Gruppe sind, als Grundlage für die Konzeption der Gestaltungslösungen innerhalb dieses Wettbewerbs ausgewählt:
Typ 1: Siedlungshäuser 50-er/60-er Jahre
Typ 2: Großwohnsiedlungen 60-er/70-er Jahre
Typ 3: Hochgeschosser 70-er/80-er Jahre
Fachpreisrichter*innen
Jun. Prof. Dr.-Ing. Jutta Albus,| Juniorprofessur Ressourceneffizientes Bauen, TU Dortmund (Vors.)
Boris E. Biskamp, Rübsamen + Partner Architekten, Bochum
Thomas Müller, Abt. Bauprojektmanagement, LEG Wohnen NRW GmbH
Sigurd Trommer, Architekt, Bonn
Sachreisrichter*innen
Ulrike Janssen, Geschäftsführerin, LEG Wohnen NRW GmbH
Michael Werth, LEG-Kundenbeirat
Dr. Volker Wiegel, COO, LEG Immobilien AG
Uwe Fischer. Abt. Leiter Bauprojektmanagement, LEG Wohnen NRW GmbH
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin den ersten Preisträger stufenweise mit den weiteren Planungsleistungen gemäß lit. D Ziff. 12 der Auslobung zu beauftragen. Hierbei sind die in den schriftlichen Beurteilungen gegebenen Hinweise sowie die nachfolgenden weiteren Hinweise zu berücksichtigen.
Das Ausformulieren von Räumen mittels Pflanzelementen wird begrüßt. Bei der Detailplanung sind die Pflegeintensität sowie die Bewirtschaftungskosten zu minimieren sowie eine stärkere Modularisierung anzustreben. Hinsichtlich der vorgesehenen Grünanlagen/Gewächshaus im Bereich der Flachdächer muss eine wirtschaftliche Herstellung sowie ein wirtschaftlicher Betrieb für den Eigentümer gesichert sein. Daneben sollen bei den Typen 2 und 3 die Fassaden dahingehend modifiziert werden, dass auf bewegliche Teile verzichtet und die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten auf ein Minimum reduziert wird. In diesem Zusammen- hang ist auch die Materialität (ggf. Alucobond anstelle von HPL) sowie die sichtbar, geschraubte Ausführung der Fassadenplatten zu überplanen. Dies betrifft ebenfalls die Ausführung der Geländer, welche blickgeschützt sein und den Durchwurf von Gegenständen verhindern sollen. Die Herstellung eines barrierefreien Gebäudezugangs ist zu überplanen, sofern keine barrierefreien Zugänge zu Wohnungen wirtschaftlich hergerichtet werden können.
Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Im Rahmen von Großinstandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen investiert die LEG einen Betrag in Höhe von mehr als 150 Mio. EUR p.a. in ihren Gebäudebestand. Hierbei wird zur Nutzung von Skaleneffekten bei wiederkehrenden Leistungen auf technische und architektonische Standard-Lösungen und –Produkte zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen eines Architekturwettbewerbes nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 des BMUB – untersucht werden, ob durch neue, kreative Lösungen verschiedene Elemente und Bereiche der LEG-Objekte für die Kundengruppen der LEG bei analogen Kosten passender und ansprechender gestaltet werden können. Hierbei sollen durch eine Mehrzahl beteiligter Architekturbüros unter Wettbewerbsbedingungen duplizierbare und wirtschaftlich passende Gestaltungslösungen entwickelt und von einem Preisgericht bewertet werden.
Die LEG Wohnen NRW GmbH lobt hierzu einen Ideenwettbewerb aus, mit dem Ziel, einen neuen, zukunftsfähigen „LEG-Immobilien-Stil“ für Bestandsimmobilien zu entwickeln, der im Rahmen zukünftiger Umbau- und Sanierungsmaßnahmen realisiert werden kann. Dabei wird eine typenhafte Entwicklung von Gestaltungslösungen angestrebt, die insbesondere Teile von Fassaden, Hauseingangsbereiche, Zuwegungen und Treppenhäuser umfassen.
Anhand von drei ausgewählten Immobilien-Typen aus dem Gebäudebestand der LEG sind im Rahmen dieses Gestaltungswettbewerbs ganzheitliche Konzepte zur zukunftsweisenden, nachhaltigen Neugestaltung und Aufwertung von Wohngebäuden aus den 1950er bis 1980er Jahren aufzuzeigen, die insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigen. Hierdurch soll eine nachhaltigere Verbesserung der Attraktivität der LEG-Immobilien mittels einer passenderen Gestaltung einzelner Elemente/Bereiche der Objekte erreicht werden.
Seitens der LEG wurden aus den im Jahr 2020 zur Modernisierung anstehenden Objekten drei typische Gebäude, welche repräsentativ für den Gesamtbestand der LEG-Immobilen Gruppe sind, als Grundlage für die Konzeption der Gestaltungslösungen innerhalb dieses Wettbewerbs ausgewählt:
Typ 1: Siedlungshäuser 50-er/60-er Jahre
Typ 2: Großwohnsiedlungen 60-er/70-er Jahre
Typ 3: Hochgeschosser 70-er/80-er Jahre
Fachpreisrichter*innen
Jun. Prof. Dr.-Ing. Jutta Albus,| Juniorprofessur Ressourceneffizientes Bauen, TU Dortmund (Vors.)
Boris E. Biskamp, Rübsamen + Partner Architekten, Bochum
Thomas Müller, Abt. Bauprojektmanagement, LEG Wohnen NRW GmbH
Sigurd Trommer, Architekt, Bonn
Sachreisrichter*innen
Ulrike Janssen, Geschäftsführerin, LEG Wohnen NRW GmbH
Michael Werth, LEG-Kundenbeirat
Dr. Volker Wiegel, COO, LEG Immobilien AG
Uwe Fischer. Abt. Leiter Bauprojektmanagement, LEG Wohnen NRW GmbH
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin den ersten Preisträger stufenweise mit den weiteren Planungsleistungen gemäß lit. D Ziff. 12 der Auslobung zu beauftragen. Hierbei sind die in den schriftlichen Beurteilungen gegebenen Hinweise sowie die nachfolgenden weiteren Hinweise zu berücksichtigen.
Das Ausformulieren von Räumen mittels Pflanzelementen wird begrüßt. Bei der Detailplanung sind die Pflegeintensität sowie die Bewirtschaftungskosten zu minimieren sowie eine stärkere Modularisierung anzustreben. Hinsichtlich der vorgesehenen Grünanlagen/Gewächshaus im Bereich der Flachdächer muss eine wirtschaftliche Herstellung sowie ein wirtschaftlicher Betrieb für den Eigentümer gesichert sein. Daneben sollen bei den Typen 2 und 3 die Fassaden dahingehend modifiziert werden, dass auf bewegliche Teile verzichtet und die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten auf ein Minimum reduziert wird. In diesem Zusammen- hang ist auch die Materialität (ggf. Alucobond anstelle von HPL) sowie die sichtbar, geschraubte Ausführung der Fassadenplatten zu überplanen. Dies betrifft ebenfalls die Ausführung der Geländer, welche blickgeschützt sein und den Durchwurf von Gegenständen verhindern sollen. Die Herstellung eines barrierefreien Gebäudezugangs ist zu überplanen, sofern keine barrierefreien Zugänge zu Wohnungen wirtschaftlich hergerichtet werden können.
Entwicklung von Gestaltungslösungen für Teile von Fassaden, Hauseingangsbereiche, Zuwegungen und Treppenhäuser von Bestandsimmobilien der LEG-Immobilien Gruppe
Ideenwettbewerb mit Auswahlverfahren gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013
Anlass, Ziel und Rahmenbedingungen
Im Rahmen von Großinstandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen investiert die LEG einen Betrag in Höhe von mehr als 150 Mio. EUR p.a. in ihren Gebäudebestand. Hierbei wird zur Nutzung von Skaleneffekten bei wiederkehrenden Leistungen auf technische und architektonische Standard-Lösungen und –Produkte zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen eines Architekturwettbewerbes nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 des BMUB – untersucht werden, ob durch neue, kreative Lösungen verschiedene Elemente und Bereiche der LEG-Objekte für die Kundengruppen der LEG bei analogen Kosten passender und ansprechender gestaltet werden können. Hierbei sollen durch eine Mehrzahl beteiligter Architekturbüros unter Wettbewerbsbedingungen duplizierbare und wirtschaftlich passende Gestaltungslösungen entwickelt und von einem Preisgericht bewertet werden.
Die LEG Wohnen NRW GmbH lobt hierzu einen Ideenwettbewerb aus, mit dem Ziel, einen neuen, zukunftsfähigen „LEG-Immobilien-Stil“ für Bestandsimmobilien zu entwickeln, der im Rahmen zukünftiger Umbau- und Sanierungsmaßnahmen realisiert werden kann. Dabei wird eine typenhafte Entwicklung von Gestaltungslösungen angestrebt, die insbesondere Teile von Fassaden, Hauseingangsbereiche, Zuwegungen und Treppenhäuser umfassen.
Anhand von drei ausgewählten Immobilien-Typen aus dem Gebäudebestand der LEG sind im Rahmen dieses Gestaltungswettbewerbs ganzheitliche Konzepte zur zukunftsweisenden, nachhaltigen Neugestaltung und Aufwertung von Wohngebäuden aus den 1950er bis 1980er Jahren aufzuzeigen, die insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigen. Hierdurch soll eine nachhaltigere Verbesserung der Attraktivität der LEG-Immobilien mittels einer passenderen Gestaltung einzelner Elemente/Bereiche der Objekte erreicht werden.
Seitens der LEG wurden aus den im Jahr 2020 zur Modernisierung anstehenden Objekten drei typische Gebäude, welche repräsentativ für den Gesamtbestand der LEG-Immobilen Gruppe sind, als Grundlage für die Konzeption der Gestaltungslösungen innerhalb dieses Wettbewerbs ausgewählt:
Typ 1: Siedlungshäuser 50-er/60-er Jahre
Typ 2: Großwohnsiedlungen 60-er/70-er Jahre
Typ 3: Hochgeschosser 70-er/80-er Jahre
Voraussichtliche Termine:
Teilnahmefrist: 01. November 2019
Versand der Auslobung: 02. Dezember 2019
Frist für Rückfragen: 11. Dezember 2019
Beantwortung der Rückfragen: 18. Dezember 2019
Abgabe: 22. Januar 2020
Preisgerichtssitzung: 15. März 2020
Mögliche und aus verfahrenstechnischen Gründen notwendig werdende Änderungen der Terminplanung dieses Verfahrens werden allen Verfahrensbeteiligten rechtzeitig bekannt gegeben.
Verfahrensregeln und weitere Angaben:
Das Verfahren wird als nichtoffener einphasiger Ideenwettbewerb mit bis zu 15 Teilnehmern durchgeführt. Das Verfahren erfolgt gemäß den öffentlichen einheitlichen Regelungen von Wettbewerben 2013 (RPW 2013). Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Der Wettbewerb ist am xxxxx unter der Nr. XXX bei der AKNW registriert worden.
Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin tragen dürfen, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig werden können sowie die fachlichen Anforderungen gemäß RPW 2013 erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreterin / Vertreter und die Verfasserin / der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können (vgl. § 7 Abs. 2 RPW 2013).
Für Preise stellt die Ausloberin eine Gesamtsumme von 70.000,- Euro (brutto) zur Verfügung. Über die Ausschüttung von Preisen hinausgehend werden den Teilnehmenden keine Kosten erstattet.
Die Entscheidung für eine der eingereichten Konzeptionen wird insbesondere auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien getroffen:
- Architektur und gestalterische Qualität
- Nachhaltigkeit und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit
Die Bekanntmachung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen und Angaben wird voraussichtlich in KW 42 über diese Website veröffentlicht werden
Ideenwettbewerb mit Auswahlverfahren gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013
Anlass, Ziel und Rahmenbedingungen
Im Rahmen von Großinstandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen investiert die LEG einen Betrag in Höhe von mehr als 150 Mio. EUR p.a. in ihren Gebäudebestand. Hierbei wird zur Nutzung von Skaleneffekten bei wiederkehrenden Leistungen auf technische und architektonische Standard-Lösungen und –Produkte zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen eines Architekturwettbewerbes nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 des BMUB – untersucht werden, ob durch neue, kreative Lösungen verschiedene Elemente und Bereiche der LEG-Objekte für die Kundengruppen der LEG bei analogen Kosten passender und ansprechender gestaltet werden können. Hierbei sollen durch eine Mehrzahl beteiligter Architekturbüros unter Wettbewerbsbedingungen duplizierbare und wirtschaftlich passende Gestaltungslösungen entwickelt und von einem Preisgericht bewertet werden.
Die LEG Wohnen NRW GmbH lobt hierzu einen Ideenwettbewerb aus, mit dem Ziel, einen neuen, zukunftsfähigen „LEG-Immobilien-Stil“ für Bestandsimmobilien zu entwickeln, der im Rahmen zukünftiger Umbau- und Sanierungsmaßnahmen realisiert werden kann. Dabei wird eine typenhafte Entwicklung von Gestaltungslösungen angestrebt, die insbesondere Teile von Fassaden, Hauseingangsbereiche, Zuwegungen und Treppenhäuser umfassen.
Anhand von drei ausgewählten Immobilien-Typen aus dem Gebäudebestand der LEG sind im Rahmen dieses Gestaltungswettbewerbs ganzheitliche Konzepte zur zukunftsweisenden, nachhaltigen Neugestaltung und Aufwertung von Wohngebäuden aus den 1950er bis 1980er Jahren aufzuzeigen, die insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigen. Hierdurch soll eine nachhaltigere Verbesserung der Attraktivität der LEG-Immobilien mittels einer passenderen Gestaltung einzelner Elemente/Bereiche der Objekte erreicht werden.
Seitens der LEG wurden aus den im Jahr 2020 zur Modernisierung anstehenden Objekten drei typische Gebäude, welche repräsentativ für den Gesamtbestand der LEG-Immobilen Gruppe sind, als Grundlage für die Konzeption der Gestaltungslösungen innerhalb dieses Wettbewerbs ausgewählt:
Typ 1: Siedlungshäuser 50-er/60-er Jahre
Typ 2: Großwohnsiedlungen 60-er/70-er Jahre
Typ 3: Hochgeschosser 70-er/80-er Jahre
Voraussichtliche Termine:
Teilnahmefrist: 01. November 2019
Versand der Auslobung: 02. Dezember 2019
Frist für Rückfragen: 11. Dezember 2019
Beantwortung der Rückfragen: 18. Dezember 2019
Abgabe: 22. Januar 2020
Preisgerichtssitzung: 15. März 2020
Mögliche und aus verfahrenstechnischen Gründen notwendig werdende Änderungen der Terminplanung dieses Verfahrens werden allen Verfahrensbeteiligten rechtzeitig bekannt gegeben.
Verfahrensregeln und weitere Angaben:
Das Verfahren wird als nichtoffener einphasiger Ideenwettbewerb mit bis zu 15 Teilnehmern durchgeführt. Das Verfahren erfolgt gemäß den öffentlichen einheitlichen Regelungen von Wettbewerben 2013 (RPW 2013). Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Der Wettbewerb ist am xxxxx unter der Nr. XXX bei der AKNW registriert worden.
Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin tragen dürfen, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig werden können sowie die fachlichen Anforderungen gemäß RPW 2013 erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreterin / Vertreter und die Verfasserin / der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können (vgl. § 7 Abs. 2 RPW 2013).
Für Preise stellt die Ausloberin eine Gesamtsumme von 70.000,- Euro (brutto) zur Verfügung. Über die Ausschüttung von Preisen hinausgehend werden den Teilnehmenden keine Kosten erstattet.
Die Entscheidung für eine der eingereichten Konzeptionen wird insbesondere auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien getroffen:
- Architektur und gestalterische Qualität
- Nachhaltigkeit und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit
Die Bekanntmachung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen und Angaben wird voraussichtlich in KW 42 über diese Website veröffentlicht werden