- wa-ID
- wa-2020754
- Tag der Veröffentlichung
- 08.09.2016
- Aktualisiert am
- 08.09.2016
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Auslober
-
Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtplanungsamt - Koordination
- plan-lokal, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 23.05.2016
- Preisgerichtssitzung
- 08.09.2016
Mehrfachbeauftragung
Wettbewerbsaufgabe
Die Schadowstraße in Düsseldorf ist eine der meistfrequentierten und umsatzstärksten Einkaufsstraßen in Nordrhein-Westfalen. Durch große infrastrukturelle Maßnahmen sowie Neubau- und Umbauprojekte wandelt sich das Gesicht der Schadowstraße seit einigen Jahren enorm. Insbesondere die Neubebauung des Kö-Bogens und die damit einhergehende Gestaltung des öffentlichen Raumes setzen für die Innenstadtentwicklung Düsseldorfs derzeit wesentliche Impulse. Nach Fertigstellung der neuen Wehrhahn-Linie und dem Rückbau der Straßenbahngleise soll in einem weiteren Schritt der östliche Abschnitt der Schadowstraße neugeordnet und umgestaltet werden.
Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es, an die qualitätsvolle Neugestaltung rund um den Kö-Bogen anzuknüpfen, um die Attraktivität der gesamten Straße zu steigern. Als Ergebnis einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung im Herbst 2012 sowie einer nachfolgenden politischen Beschlussfassung zur zukünftigen Verkehrsführung sollen große Teile der Schadowstraße zukünftig als Fußgängerzone ausgebildet und als Hauptradwegeachse in das Radwegesystem der Innenstadt eingebunden werden. Der Radverkehr soll daher jederzeit in beide Richtungen erlaubt sein und nach den bisherigen Planungen in der Mitte der Schadowstraße gebündelt werden. Weiterhin soll die Erschließung des Parkhauses Bleichstraße über einen Fahrweg im östlichen Bereich gewährleistet bleiben.
Ziel des Gutachterverfahrens ist es, ein mehrheitsfähiges Gestaltungskonzept zur landschaftsarchitektonischen, stadtplanerischen und verkehrlichen Entwicklung der Schadowstraße zu finden. In einem vorgeschalteten Qualifikationsverfahren werden bis zu fünf interdisziplinär besetzte Planungsgemeinschaften ausgewählt, welche in einer Bearbeitungszeit von circa acht Wochen innovative und passgenaue Konzepte und Ideen für den Planungsraum erarbeiten sollen. Die Auswertung der Bürgeranregungen aus der vorangegangenen Workshopreihe „Gestaltung Schadowstraße“ aus dem Jahr 2015 wird als Grundlage für die Planung dienen.
Art des Verfahrens
Mehrfachbeauftragung von drei bis fünf Planungsgemeinschaften aus den
Professionen Landschaftsarchitektur oder Architektur/Stadtplanung in verpflichtender
Arbeitsgemeinschaft mit Fachberatern bzw. Fachberaterinnen der beiden Professionen
Verkehrsplanung und Kunst.
Es handelt sich bei diesem Verfahren um ein Gutachterverfahren für eine Freiflächenplanung.
Dem Gutachterverfahren ist ein offenes Bewerbungs- und Qualifikationsverfahren vorgeschaltet.
Nach der Sichtung und Bewertung aller eingegangenen Bewerbungen erfolgt eine parallele
Beauftragung von drei bis fünf Planungsgemeinschaften mit der Option zur weiteren Auftragsvergabe
an eine Planungsgemeinschaft zur objekt- und freiraumplanerischen Umsetzung gemäß HOAI.
Die Empfehlungskommission behält sich vor, bei einem nicht befriedigenden Ergebnis des
Gutachterverfahrens eine zweite Bearbeitungsstufe zur weiteren Qualifikation anzuschließen.
Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung
Die Schadowstraße in Düsseldorf ist eine der meistfrequentierten und umsatzstärksten Einkaufsstraßen in Nordrhein-Westfalen. Durch große infrastrukturelle Maßnahmen sowie Neubau- und Umbauprojekte wandelt sich das Gesicht der Schadowstraße seit einigen Jahren enorm. Insbesondere die Neubebauung des Kö-Bogens und die damit einhergehende Gestaltung des öffentlichen Raumes setzen für die Innenstadtentwicklung Düsseldorfs derzeit wesentliche Impulse. Nach Fertigstellung der neuen Wehrhahn-Linie und dem Rückbau der Straßenbahngleise soll in einem weiteren Schritt der östliche Abschnitt der Schadowstraße neugeordnet und umgestaltet werden.
Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es, an die qualitätsvolle Neugestaltung rund um den Kö-Bogen anzuknüpfen, um die Attraktivität der gesamten Straße zu steigern. Als Ergebnis einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung im Herbst 2012 sowie einer nachfolgenden politischen Beschlussfassung zur zukünftigen Verkehrsführung sollen große Teile der Schadowstraße zukünftig als Fußgängerzone ausgebildet und als Hauptradwegeachse in das Radwegesystem der Innenstadt eingebunden werden. Der Radverkehr soll daher jederzeit in beide Richtungen erlaubt sein und nach den bisherigen Planungen in der Mitte der Schadowstraße gebündelt werden. Weiterhin soll die Erschließung des Parkhauses Bleichstraße über einen Fahrweg im östlichen Bereich gewährleistet bleiben.
Ziel des Gutachterverfahrens ist es, ein mehrheitsfähiges Gestaltungskonzept zur landschaftsarchitektonischen, stadtplanerischen und verkehrlichen Entwicklung der Schadowstraße zu finden. In einem vorgeschalteten Qualifikationsverfahren werden bis zu fünf interdisziplinär besetzte Planungsgemeinschaften ausgewählt, welche in einer Bearbeitungszeit von circa acht Wochen innovative und passgenaue Konzepte und Ideen für den Planungsraum erarbeiten sollen. Die Auswertung der Bürgeranregungen aus der vorangegangenen Workshopreihe „Gestaltung Schadowstraße“ aus dem Jahr 2015 wird als Grundlage für die Planung dienen.
Qualifikationsverfahren und Teilnahmeberechtigung
Dem Gutachterverfahren ist ein offenes Bewerbungs- und Qualifikationsverfahren vorgeschaltet. Nach der Sichtung und Bewertung aller eingegangenen Bewerbungen erfolgt eine parallele Beauftragung von drei bis max. fünf Planungsgemeinschaften.
Qualifikationsverfahren
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus den Professionen Landschaftsarchitektur oder Architektur/Stadtplanung mit Fachberatern bzw. Fachberaterinnen der beiden Professionen Verkehrsplanung und Kunst ist zwingend erforderlich. Weitere Fachberater/innen und Experten/innen, z. B. aus dem Bereich Lichtplanung, sind erwünscht.
Die am Qualifikationsverfahren teilnehmenden Planungsgemeinschaften haben ihrer Bewerbung Nachweise beizufügen, aus welchen ersichtlich wird, welche Erfahrungen und Qualifikationen mit vergleichbaren Planungsvorhaben bestehen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verbindet mit der zukünftigen Gestaltung der Schadowstraße hohe Anforderungen an die Qualität und Attraktivität, die Funktionsfähigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Planung. Diese qualitativen Kriterien, verbunden mit entsprechenden Nachweisen zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit der Planungsgemeinschaft, werden die Grundlage für die Auswahl der drei bis fünf Planungsgemeinschaften am Gutachterverfahren sein.
Der Vordruck zu den Bewerbungsunterlagen kann unter
www.plan-lokal.de/download/bewerbung_schadowstraße.pdf
heruntergeladen werden. Dieser Vordruck ist zwingend zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Planungsgemeinschaft ist durch die Angabe der addierten Umsätze aller Mitglieder der Planungsgemeinschaft in den zurückliegenden drei Kalenderjahren (2013 - 2015) zu erbringen.
Technische Leistungsfähigkeit:
Mit der Bewerbung sind eine verbindliche Teilnahmeerklärung, eine Kurzdarstellung der Planungsgemeinschaft inkl. einer Benennung bereits durchgeführter Kooperationen zwischen den Mitgliedern der Planungsgemeinschaft, Angaben über die technische und personelle Ausstattung aller Mitglieder der Planungsgemeinschaft sowie Aussagen zu den fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter/innen einzureichen.
Zusätzlich sind der Bewerbung eine textliche Referenzübersicht von maximal drei DIN-A4 Seiten und eine plangrafische Darstellung von maximal fünf Referenzprojekten auf jeweils zwei DIN-A3 Seiten beizufügen (in Papierform und als Power-Point-Präsentation).
Mindestens ein Projekt sollte folgende inhaltliche Aspekte nachweisen:
− Projekt zur Freiflächengestaltung innerstädtischer Straßen- und/oder Platzräume min. bis zur abgeschlossenen LP 5 gem. HOAI § 39 (Freiraumplanung) inkl. einer Angabe des Datums der Fertigstellung des Gesamtvorhabens (dieses Datum darf nicht vor 2010 liegen)
Darüber hinaus sollte mindestens ein Projekt in Kooperation mit einem Fachberater bzw. einer Fachberaterin der Profession Verkehrsplanung nachgewiesen werden:
− Darstellung eines gemeinsamen Projektes zur Freiflächengestaltung und Neustrukturierung der Verkehre eines innerstädtischen Straßenraums bis zur abgeschlossenen LP 5 gem. HOAI § 39 (Freiraumplanung) und/oder HOAI § 47 (Verkehrsanlagen) inkl. einer Angabe des Datums der Fertigstellung der Planung (dieses Datum darf nicht vor 2010 liegen)
Der Fachberater bzw. die Fachberaterin der Profession Kunst sollte folgende Referenz nachweisen:
− Freie Darstellung einer Konzeption oder eines umgesetzten Projektes im Kontext eines innerstädtischen Straßen- und/oder Platzraumes, vorzugsweise in Kooperation mit dem federführendem Planungsbüro oder eines der Mitglieder der Planungsgemeinschaft.
Wird ein Lichtplaner bzw. eine Lichtplanerin in die Planungsgemeinschaft einbezogen:
− Darstellung einer Konzeption und Umsetzung eines Projektes zur Lichtplanung einer innerstädtischer Straßen und Platzsituation inkl. einer Angabe des Datums der Fertigstellung des Vorhabens (dieses Datum darf nicht vor 2010 liegen)
Das Auswahlgremium behält sich vor, ein „junges Planungsteam“ ohne vollständige Zugangsvoraussetzungen zu berücksichtigen.
Die vollständigen Bewerbungen (Formblatt mit Anlagen) müssen bis zum 23.05.2016, 18.00 Uhr, fristgerecht in Papierform sowie als Power-Point-Präsentation auf einem Datenträger bei plan-lokal, Herrn Marco Eissing, Bovermannstraße 8 in 44141 Dortmund, eingereicht werden. Es gilt nicht der Poststempel. Die Bewerbungsunterlagen werden nach dem Qualifikationsverfahren nicht zurückgeschickt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber/innen, die als Einzelne/r und/oder Mitglieder einer Planungsgemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Veröffentlichung der Aufforderung zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren als freier Mitarbeiter bzw. freie Mitarbeiterin eines Mitgliedes einer Planungsgemeinschaft tätig sind. In diesem Fall werden alle Bewerbungen der angemeldeten Bewerber/innen vom Qualifikationsverfahren ausgeschlossen.
Nach Sichtung und Bewertung der eingegangenen Bewerbungen werden drei bis fünf Planungsgemeinschaften durch ein Auswahlgremium ausgewählt und anschließend von der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt, am Gutachterverfahren teilzunehmen. Das Auswahlgremium setzt sich aus politischen Vertretern und Vertreterinnen der Ratsfraktionen, Vertretern und Vertreterinnen der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf und den externen Beratern und Beraterinnen zusammen. Das Auswahlgremium wird aus stimmberechtigten Mitgliedern der Empfehlungskommission gebildet.
Honorar/Preisgeld
Als Aufwandsentschädigung werden für jeden vollständig eingereichten Beitrag 12.500,00 € (brutto) ausgezahlt. Die Aufwandsentschädigung umfasst die Leistung aller Partner/innen der Planungsgemeinschaft einschließlich aller auftretenden Nebenkosten und erfolgt nach Erbringung der Leistungen.
Der Siegerentwurf erhält zusätzlich 12.500,00 € (brutto). Weiter wird eine Anerkennung mit einem Betrag in Höhe von 7.500,00 € (brutto) honoriert. Die Empfehlungskommission behält sich eine andere Verteilung der Preisgelder vor.
Stimmberechtigte Mitglieder der Empfehlungskommission
− Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin (externe Fachvorsitzende)
− Prof. Thomas Fenner, Landschaftsarchitekt
− Dr. Alexander Fils, CDU-Fraktion
− Ina Steinheider, SPD-Fraktion
− Astrid Wiesendorf, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
− Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Fraktion
− Peter Klein, Fraktion DIE LINKE
− Dr. Hans-Joachim Grumbach, Fraktion Tierschutzpartei/Freie Wähler
− Dr. Stephan Keller, Beigeordneter Dezernat für Recht, Ordnung und Verkehr der Landeshauptstadt Düsseldorf
− Andrea Blome, Amtsleiterin des Amts für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
− Ruth Orzessek-Kruppa, Amtsleiterin Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Terminkette
23.05.2016 - Ende der Bewerbungsfrist
10.06.2016 - Beauftragung der Teilnehmer
10.06.2016 - Versand der Auslobungsunterlagen
22.06.2016 - Frist für schriftliche Rückfragen
27.06.2016 - Auftaktkolloquium
12.08.2016 - Abgabe der Entwürfe
08.09.2016 - Öffentliche Abschlusspräsentation
Kontaktperson (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) für Rückfragen und/oder Anforderung der Unterlagen
Ausloberin
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Stadtplanungsamt
Städtebauliche Planung Stadtbezirke 1, 2, 4, Gestaltung öffentlichen Raumes
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Peter Müller
Betreuung des Gutachterverfahrens
plan-lokal GbR
Bovermannstraße 8
44141 Dortmund
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Marco Eissing
Tel.: 0231-952083-26
E-Mail: marco.eissing@plan-lokal.de
Auskünfte zum Verfahren erteilt nur das betreuende Büro plan-lokal.
Es werden ausschließlich schriftlich gestellte Fragen beantwortet.