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Gestaltung Mariahilfplatzl – Mariahilfstraße , Innsbruck/ Österreich

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2021160
Tag der Veröffentlichung
27.01.2017
Aktualisiert am
23.11.2016
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Beteiligung
8 Arbeiten
Auslober
Preisgerichtssitzung
23.11.2016

2. Preis

terra.nova Landschaftsarchitektur, München

2. Preis

Auböck + Kárász, Wien

3. Preis

AllesWirdGut ZT GmbH, Wien

Anerkennung

mahore architekten, Innsbruck
Wettbewerbsaufgabe
Das Stadtteilentwicklungsprojekt Anpruggen (dokumentiert in: anpruggen.at/) umfasst jene Teile von Mariahilf und St. Nikolaus, die einen historischen Baubestand aufweisen und deren Erscheinungsbild vom Stil der Inn-Salzach-Häuser bestimmt wird. Das sind die Mariahilfstraße und die Innstraße sowie deren Seitengassen, wie die St. Nikolausgasse oder die Fallbachgasse. Mit Beteiligung der Bürgerinnen wurden für viele gesellschaftliche Aspekte die Anforderungen zur Stadtteilentwicklung erarbeitet. Der ausgelobte Realisierungswettbewerb für einen Teilbereich des Öffentlichen Raumes ist Teil dieses Entwicklungsprozesses.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von Entwürfen für die Gestaltung von Mariahilfplatzl und Mariahilfstraße bis zur Innbrücke mit dem südlich anschließenden Grünbereich samt Promenade. Dabei ist der gesamte öffentliche Raum des Stadtteils mit der alten Bezeichnung „Anpruggen“ mit den Schwerpunkten Mariahilfplatzl, Brückenkopf Innbrücke, Innstraße und Hans-Brenner-Platz im Auge zu behalten. Dieser Straßenraum soll nach seiner in mehreren Phasen ablaufenden Neugestaltung ein insgesamt stimmiges Bild bieten. Mariahilfplatzl und Hans-Brenner-Platz bilden platzartige Erweiterungen des historischen Straßenraumes von Anpruggen. Hans-Brenner-Platz und die anschließenden Straßenräume sollen zu einem späteren Zeitpunkt neu gestaltet werden.
Es wird ein gestalteter Straßenraum erwartet, bei dem das Miteinander der Gruppen gefördert wird und bei dem Querungen des Straßenraumes über den gesamten Streckenabschnitt möglich werden, ohne dass eigens Querungsstellen ausgewiesen werden müssen.
Varianten zur Wettbewerbsarbeit werden generell ausgeschlossen, ebenso wie die Ausweitung des Wettbewerbsgebietes.

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