- wa-ID
- wa-2029873
- Tag der Veröffentlichung
- 23.09.2020
- Aktualisiert am
- 04.01.2021
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architektlnnen, LandschaftsarchitektInnen und LandschaftsplanerInnen
- Beteiligung
- 22 Arbeiten
- Koordination
- fiedler.tornquist arch+urb, Graz
- Bewerbungsschluss
- 31.10.0220
- Preisgerichtssitzung
- 14.12.2020
- Abgabetermin 30.11.2020, Verlängerung bis
- 04.12.2020
Verfahrensart
Offener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Gestaltung eines Platzes mit einer Fläche von 10.416 m2 im Rahmen einer gemischt genutzten Neubebauung und eines künftigen Bildungscampus im Stadtteil Reininghaus in Graz.
Der Reininghausplatz besitzt eine übergeordnete Funktion im neuen Stadtteil und ist Anziehungspunkt für alle Bewohner und Bewohnerinnen von Graz-Reininghaus. Er ist als städtisches, multifunktionales Pendant zum Reininghauspark verstehen.
Die Jury unter dem Vorsitz von Arch. Dipl.-Ing. Clemens Kirsch hat am 14.12.2020 die Preisträgerprojekte ermittelt.
Ausstellung
Eine Ausstellung der Arbeiten kann nur online stattfinden. Diese finden Sie unter
arch-urb.at/wettbewerbsergebnis-reininghausplatz-alle-projekte/
Offener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Gestaltung eines Platzes mit einer Fläche von 10.416 m2 im Rahmen einer gemischt genutzten Neubebauung und eines künftigen Bildungscampus im Stadtteil Reininghaus in Graz.
Der Reininghausplatz besitzt eine übergeordnete Funktion im neuen Stadtteil und ist Anziehungspunkt für alle Bewohner und Bewohnerinnen von Graz-Reininghaus. Er ist als städtisches, multifunktionales Pendant zum Reininghauspark verstehen.
Die Jury unter dem Vorsitz von Arch. Dipl.-Ing. Clemens Kirsch hat am 14.12.2020 die Preisträgerprojekte ermittelt.
Ausstellung
Eine Ausstellung der Arbeiten kann nur online stattfinden. Diese finden Sie unter
arch-urb.at/wettbewerbsergebnis-reininghausplatz-alle-projekte/
Die Registrierung zur Teilnahme wurde verlängert bis 31.10.2020, um 00:00 Uhr !
- keine Fragebeantwortung mehr möglich
· Termin für die Abgabe bleibt der 30.11.2020, 17:00 Uhr
EU-weit offener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Gestaltung eines Platzes mit einer Fläche von 10.416 m2 im Rahmen einer gemischt genutzten Neubebauung und eines künftigen Bildungscampus im Stadtteil Reininghaus in Graz.
Der Reininghausplatz besitzt eine übergeordnete Funktion im neuen Stadtteil und ist Anziehungspunkt für alle Bewohner und Bewohnerinnen von Graz-Reininghaus. Er ist als städtisches, multifunktionales Pendant zum Reininghauspark verstehen.
Ausloberin ist die
Q12 Projektentwicklung eins GmbH, eine Tochtergesellschaft der ARE Austrian Real Estate Development GmbH.
Der Platz wird im Zuge des Bauvorhabens Quartier 12 errichtet und anschließend unentgeltlich in das öffentliche Gut abgetreten.
Teilnahmeberechtigung:
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind:
Österreichische Architektlnnen, LandschaftsarchitektInnen und LandschaftsplanerInnen, die über eine entsprechende aufrechte Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen verfügen.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger/innen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.
Natürliche Personen. die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen.
Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Sollten Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, muss jedes Mitglied einer Gemeinschaft über eine entsprechende Befugnis oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der Leistungen verfügen.
Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind:
Personen oder Unternehmen, die an Vorarbeiten zum Projekt unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre, sowie deren nahe Angehörige und deren TeilhaberInnen an aufrechten Bürogemeinschaften und auf Dauer gebildeter Arbeitsgemeinschaften
Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. Angestellte; bei Universitätslehrer/innen, die MitarbeiterInnen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht
Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner/ihrer Entscheidung als Preisrichter/in zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt
die Vorprüfer/innen, Verfahrensbetreuer/innen und Mitglieder des Preisgerichts
Registrierung zur Teilnahme:
bis 31.10.2020 um 00:00 Uhr
Abgabetermin:
30.11.2020 bis 17:00 (eingelangt an der Stelle des Verfahrensbüros in Graz, Österreich)
Registrierung unter: arch-urb.at/reininghausplatz/
- keine Fragebeantwortung mehr möglich
· Termin für die Abgabe bleibt der 30.11.2020, 17:00 Uhr
EU-weit offener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Gestaltung eines Platzes mit einer Fläche von 10.416 m2 im Rahmen einer gemischt genutzten Neubebauung und eines künftigen Bildungscampus im Stadtteil Reininghaus in Graz.
Der Reininghausplatz besitzt eine übergeordnete Funktion im neuen Stadtteil und ist Anziehungspunkt für alle Bewohner und Bewohnerinnen von Graz-Reininghaus. Er ist als städtisches, multifunktionales Pendant zum Reininghauspark verstehen.
Ausloberin ist die
Q12 Projektentwicklung eins GmbH, eine Tochtergesellschaft der ARE Austrian Real Estate Development GmbH.
Der Platz wird im Zuge des Bauvorhabens Quartier 12 errichtet und anschließend unentgeltlich in das öffentliche Gut abgetreten.
Teilnahmeberechtigung:
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind:
Österreichische Architektlnnen, LandschaftsarchitektInnen und LandschaftsplanerInnen, die über eine entsprechende aufrechte Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen verfügen.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger/innen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.
Natürliche Personen. die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen.
Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Sollten Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, muss jedes Mitglied einer Gemeinschaft über eine entsprechende Befugnis oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der Leistungen verfügen.
Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind:
Personen oder Unternehmen, die an Vorarbeiten zum Projekt unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre, sowie deren nahe Angehörige und deren TeilhaberInnen an aufrechten Bürogemeinschaften und auf Dauer gebildeter Arbeitsgemeinschaften
Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. Angestellte; bei Universitätslehrer/innen, die MitarbeiterInnen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht
Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner/ihrer Entscheidung als Preisrichter/in zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt
die Vorprüfer/innen, Verfahrensbetreuer/innen und Mitglieder des Preisgerichts
Registrierung zur Teilnahme:
bis 31.10.2020 um 00:00 Uhr
Abgabetermin:
30.11.2020 bis 17:00 (eingelangt an der Stelle des Verfahrensbüros in Graz, Österreich)
Registrierung unter: arch-urb.at/reininghausplatz/