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  • Flankierende Plätze
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  • Flankierende Plätze
  • Anerkennung: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 2. Preis: Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin

Flankierende Plätze , Bitburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2023801
Tag der Veröffentlichung
02.05.2018
Aktualisiert am
31.08.2018
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
Beteiligung
7 Arbeiten
Auslober
Koordination
Hille Architekten + Stadtplaner BDA, Ingelheim
Abgabetermin
01.08.2018 17:00
Preisgerichtssitzung
27.08.2018

1. Preis

greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
Mitarbeiter: Masashi Nakamura · Felix Brennecke · Carolin Lichtenstein
Christoph Odenthal · Hossameldin Badr
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln
  • 1. Preis: greenbox Landschaftsarchitekten PartG, Köln

2. Preis

Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin
Mitarbeiter: Kim Feder
  • 2. Preis: Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: Studio RW | Ruddigkeit Wiebersinsky Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin

3. Preis

Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
Gisela Maria Stötzer
Mitarbeiter: Serena Barbieri
  • 3. Preis: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 3. Preis: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 3. Preis: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 3. Preis: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 3. Preis: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 3. Preis: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg

Anerkennung

Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
Mitarbeiter: Kalina Raycheva · Guohao Li
  • Anerkennung: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
  • Anerkennung: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
  • Anerkennung: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
  • Anerkennung: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
  • Anerkennung: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
  • Anerkennung: Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin
Verfahrensart
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil

Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand dieses Wettbewerbs ist die Neugestaltung der flankierenden Plätze „Am Markt“ sowie „Grüner See“ sowie als Ideenteil der verbindende Gehweg- und Stellplatzbereich auf der innenstadtnahen Seite. Aufgabe ist es, die beiden Plätze neu zu gestalten und bei einem reduzierten Angebot von Stellplätzen Flächen für öffentliche Nutzungen und Grünflächen zu schaffen. Beide Areale liegen am Randbereich der Innenstadt von Bitburg. Die Fläche des Platzes „Grüner See“ beträgt ca. 2 800 qm. Die Fläche des Platzes „Am Markt“ beträgt ca. 2 575 qm, eine angrenzende Grünfläche wurde bereits neu gestaltet. Die Fläche des verbindenden Ideenteils beträgt ca. 250 qm.

Ausstellung
Die Ausstellung der Arbeiten wird am Mittwoch, den 26.09.2018 um
17:00 Uhr im Rathaus Bitburg im Kleinen Sitzungssaal (1. OG), eröffnet.
Die Ausstellung ist dann anschließend für die Öffentlichkeit bis zum
05.10.2018 zu den Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich.
28/04/2018    S83    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Bitburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 083-188109
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Bitburg
Rathausplatz 3-4
Bitburg
54634
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bitburg
Telefon: +49 65616001-346
E-Mail: mayeres.r@stadt-bitburg.de
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.hillearchitekten.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Hille Architekten+Stadtplaner BDA
Bahnhofstraße 23
Ingelheim
55218
Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcus Hille
Telefon: +49 613240349
E-Mail: ingelheim@hillearchitekten.de
Fax: +49 613241804
NUTS-Code: DEB3J
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hillearchitekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Flankierende Plätze“ Bitburg

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71222000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Wettbewerbs ist die Neugestaltung der flankierenden Plätze „Am Markt“ sowie „Grüner See“ sowie als Ideenteil der verbindende Gehweg- und Stellplatzbereich auf der innenstadtnahen Seite. Aufgabe ist es, die beiden Plätze neu zu gestalten und bei einem reduzierten Angebot von Stellplätzen Flächen für öffentliche Nutzungen und Grünflächen zu schaffen. Beide Areale liegen am Randbereich der Innenstadt von Bitburg. Die Fläche des Platzes „Grüner See“ beträgt ca. 2 800 qm. Die Fläche des Platzes „Am Markt“ beträgt ca. 2 575 qm, eine angrenzende Grünfläche wurde bereits neu gestaltet. Die Fläche des verbindenden Ideenteils beträgt ca. 250 qm.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Stadtplaner jedoch nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Die Federführung liegt beim Landschaftsarchitekten.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Nach der Vorprüfung durch die Wettbewerbsbetreuung werden die eingereichten Arbeiten vom Preisgericht unter folgenden Gesichtspunkten bewertet: — Städtebauliche Qualität, — Freiraumplanerische Qualität, — Erfüllung der Anforderungen, — Gestalterische und räumliche Qualität, — Barrierefreiheit und Materialeinsatz, — Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/08/2018
Ortszeit: 17:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 30 000 EUR Netto zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: Preise. 1) 10 000 EUR; 2) 6 500 EUR; 3) 4 500 EUR; 4) 3 000 EUR. Anerkennungen Für Anerkennungen ist eine Summe von 6 000 EUR vorgesehen. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausbezahlt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Gregor Bäumle, Architekt+Stadtplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt/M. (Fachpreisrichter)
Maik Böhmer, Landschaftsarchitekt, Berlin (Fachpreisrichter)
Prof. Jürgen Bredow, Architekt+Stadtplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum(Fachpreisrichterin)
Joachim Kandels, Bürgermeister Stadt Bitburg (Sachpreisrichter)
Marieluise Niewodniczanska, Stadträtin, Ausschuss Bau, W+V FDP (Sachpreisrichterin)
Margret Berger, Ausschuss Bau, W+V SPD (Sachpreisrichterin)
Jürgen Weiler, Stadtrat, Ausschuss Bau, W+V CDU (Sachpreisrichter)
Christoph Heckel, Landschaftsarchitekt, Trier (ständig anwesender stellv. Fachpreisrichter)
Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg (ständig anwesender stellv. Fachpreisrichter)
Joachim Rind, Architekt, Koblenz (nicht ständig anwesender stellv. Fachpreisrichter)
Willi Notte, Stadtrat Ausschuss Bau, W+V, Liste Streit (stellv. Sachpreisrichter)
Johannes Roß-Klein, Stadtrat, Hauptausschuss, Grüne (stellv. Sachpreisrichter)
Agnes Hackenberger, Stadträtin, Ausschuss Bau, W+V FBL (stellv. Sachpreisrichterin)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die Ausloberin wird den Auftrag gemäß § 17 Abs. 11 VgV an den Wettbewerbsgewinner vergeben, ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten, sofern nachfolgende Eignungskriterien nachgewiesen werden können: 1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden; 2) Namentliche Benennung von mindestens einem technischen Mitarbeiter je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation; 3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung; 4) Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojekts erreichbar erscheinen. Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Mengenermittlung mit Angabe von Kostenkennworten gefordert. Die Plausibilisierung der Herstellungskosten erfolgt auf Grundlage von Kostenkennworten des BKI durch die Vorprüfung. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Sollte der Nachweis der Eignungskriterien vom 1. Preisträger nicht erbracht werden können, so wird die Ausloberin mit allen übrigen Preisträgern verhandeln, die die o. g. Kriterien ausnahmslos erfüllen. Bewerbergemeinschaften treten bei den Verhandlungsgesprächen als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV). Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter (je 1 Landschaftsarchitekt und 1 Stadtplaner/Architekt) werden zur Beratung hinzugezogen. Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein: 1) Wettbewerbsergebnis 45 %; 2) Weiterentwicklung Entwurf 25 %; 3) Wirtschaftlichkeit des Angebots 15 %; 4) Projektorganisation 10 %; 5) Honorarangebot 5 %. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der am besten bewertete Teilnehmer beauftragt. Vertragspartner sind der Bieter oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend). Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013: 1) Freianlagenplanung, §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-9, Zone IV Für den Ideenteil wird kein Auftragsversprechen gegeben. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse:mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse:mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

27/04/2018

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