- wa-ID
- wa-2023472
- Tag der Veröffentlichung
- 27.03.2018
- Aktualisiert am
- 23.07.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Herzebrock-Clarholz
- Koordination
- Wolters Partner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
- Bewerbungsschluss
- 10.04.2018 17:00
- Abgabetermin Pläne
- 08.06.2018
- Preisgerichtssitzung
- 06.07.2018
Verfahrensart
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Quenhorn aus. Ziel ist es, auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstück am Udenbrink den Neubau mit seinem vorgegeben Raumprogramm für die Einstellhalle und die weiteren, dienenden Räume für die Einsatzabwicklung sowie zur Ausbildung unterzubringen.
Das Raumprogramm sieht darüber hinaus einen Werkstattbereich sowie die Außenraumgestaltung mit Alarmhof und die benötigte Alarmausfahrt vor. In direkter Nachbarschaft befindet sich das Gebäude der ehemaligen St. Michael-Schule, das heute als KiTa sowie als Probenort für Musikvereine und weitere Einrichtungen genutzt wird. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll sich dabei sensibel in die vorhandene Baustruktur der Nachbarschaft einfügen und auf deren Belange und Anforderungen eingehen. Eine gemeinsame neue Heizzentrale für das ehemalige Schulgebäude und das neue Feuerwehrgerätehaus ist hier ebenfalls vorgesehen.
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Quenhorn aus. Ziel ist es, auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstück am Udenbrink den Neubau mit seinem vorgegeben Raumprogramm für die Einstellhalle und die weiteren, dienenden Räume für die Einsatzabwicklung sowie zur Ausbildung unterzubringen.
Das Raumprogramm sieht darüber hinaus einen Werkstattbereich sowie die Außenraumgestaltung mit Alarmhof und die benötigte Alarmausfahrt vor. In direkter Nachbarschaft befindet sich das Gebäude der ehemaligen St. Michael-Schule, das heute als KiTa sowie als Probenort für Musikvereine und weitere Einrichtungen genutzt wird. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll sich dabei sensibel in die vorhandene Baustruktur der Nachbarschaft einfügen und auf deren Belange und Anforderungen eingehen. Eine gemeinsame neue Heizzentrale für das ehemalige Schulgebäude und das neue Feuerwehrgerätehaus ist hier ebenfalls vorgesehen.
Architektonischer Realisierungswettbewerb
„NEUBAU des Feuerwehrgerätehauses Quenhorn in Herzebrock-Clarholz“
Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Wettbewerb
Ausloberin:
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Am Rathaus 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Ansprechpartner:
Zentrale Vergabestelle
Monika Pütz
Tel. +49 5245 444-105
Wettbewerbsbetreuung:
WoltersPartner
Architekten & Stadtplaner GmbH
Ansprechpartner: Markus Lampe, Verena Wilde
Daruper Straße 15
D-48653 Coesfeld
Tel. +49 2541 9408-0
Fax +49 2541 6088
info@wolterspartner.de
www.wolterspartner.de
Ort des Wettbewerbes:
Herzebrock-Clarholz
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Teilnehmer:
Architekten/innen
Durch das Bewerbungsverfahren werden 7 teilnehmende Büros ermittelt.
Die Ausloberin hat folgende 5 Teilnehmer zum Wettbewerb direkt eingeladen:
– planungsgruppek, Unna
– Werk 9 Architekten + Ingenieure, Herzebrock-Clarholz
– Stefan Bolzenius in Bolzenius und Westkämper GmbH, Herzebrock-Clarholz
– Matthias Nopto, Herzebrock-Clarholz
– Claudia Drewes, Herzebrock-Clarholz
Preise:
Für den Wettbewerb stellt die Ausloberin ein Preisgeld gemäß der RPW in Höhe von 13.500 Euro brutto zu Verfügung. Es sind drei Preise und zwei Anerkennungen zur Vergabe vorgesehen.
Preisgericht:
Das Preisgericht wird nach den Regeln der RPW 2013 besetzt.
Sachpreisrichter:
– Marco Diethelm, Bürgermeister der Gemeinde Herzebrock-Clarholz
– Franz Toppmöller, Leiter der Feuerwehr Herzebrock-Clarholz
Fachpreisrichter /innen
– Dipl.-Ing. Architekt Meinhard Neuhaus, Coesfeld
– Dipl.-Ing. Architekt Eckhard Scholz, Senden
– Dipl.-Ing. Architekt Ralf Wömpner
Unterlagen:
WoltersPartner
Architekten & Stadtplaner GmbH
Ansprechpartner: Carsten Lang, Lukas Wietfeld
Daruper Straße 15
D-48653 Coesfeld
Tel. +49 2541 9408-0
Fax +49 2541 6088
info@wolterspartner.de
www.wolterspartner.de
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Quenhorn aus. Ziel ist es, auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstück am Udenbrink den Neubau mit seinem vorgegeben Raumprogramm für die Einstellhalle und die weiteren, dienenden Räume für die Einsatzabwicklung sowie zur Ausbildung unterzubringen.
Das Raumprogramm sieht darüber hinaus einen Werkstattbereich sowie die Außenraumgestaltung mit Alarmhof und die benötigte Alarmausfahrt vor.
In direkter Nachbarschaft befindet sich das Gebäude der ehemaligen St. Michael-Schule, das heute als KiTa sowie als Probenort für Musikvereine und weitere Einrichtungen genutzt wird. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll sich dabei sensibel in die vorhandene Baustruktur der Nachbarschaft einfügen und auf deren Belange und Anforderungen eingehen.
Eine gemeinsame neue Heizzentrale für das ehemalige Schulgebäude und das neue Feuerwehrgerätehaus ist hier ebenfalls vorgesehen.
Bewerbungschluss und Teilnahmeberechtigung
10.04.2018
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach den Vorschriften ihres Landes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind (§ 75 VgV). Juristische Personen müssen einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter haben, der die Teilnahmevoraussetzung als natürliche Person erfüllt. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig.
Die Bewerbungsunterlage ist ab Dienstag, den 27.03.2018 auf der Homepage des betreuenden Büros WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH bereitgestellt (www.wolterspartner.de, Aktuelles).
Es werden ausschließlich schriftlich eingegangene Bewerbungen berücksichtigt. Eine Bewerbung per FAX oder Email ist nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 10.04.2018 17:00 Uhr bei WoltersPartner eingegangen sein. Später eintreffende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise vorzulegen:
– Befähigungsnachweis (Nachweis der Kammerzugehörigkeit)
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer ist auf insgesamt 12 beschränkt. Neben den 5 zugeladenen Teilnehmern werden weitere 7 Teilnehmer durch das Bewerbungsverfahren ermittelt. Bei mehr als 7 geprüften Bewerbungen wählt die Ausloberin durch ein Losverfahren die Teilnehmer aus.
Termine im Wettbewerb
Versand der Auslobung – 16. April 2018
Preisrichtervorbesprechung / Einführungskolloquium – 25. April 2018
Abgabe der Planunterlagen – 08. Juni 2018
Sitzung des Preisgerichts – 06. Juli 2018
„NEUBAU des Feuerwehrgerätehauses Quenhorn in Herzebrock-Clarholz“
Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Wettbewerb
Ausloberin:
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Am Rathaus 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Ansprechpartner:
Zentrale Vergabestelle
Monika Pütz
Tel. +49 5245 444-105
Wettbewerbsbetreuung:
WoltersPartner
Architekten & Stadtplaner GmbH
Ansprechpartner: Markus Lampe, Verena Wilde
Daruper Straße 15
D-48653 Coesfeld
Tel. +49 2541 9408-0
Fax +49 2541 6088
info@wolterspartner.de
www.wolterspartner.de
Ort des Wettbewerbes:
Herzebrock-Clarholz
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Teilnehmer:
Architekten/innen
Durch das Bewerbungsverfahren werden 7 teilnehmende Büros ermittelt.
Die Ausloberin hat folgende 5 Teilnehmer zum Wettbewerb direkt eingeladen:
– planungsgruppek, Unna
– Werk 9 Architekten + Ingenieure, Herzebrock-Clarholz
– Stefan Bolzenius in Bolzenius und Westkämper GmbH, Herzebrock-Clarholz
– Matthias Nopto, Herzebrock-Clarholz
– Claudia Drewes, Herzebrock-Clarholz
Preise:
Für den Wettbewerb stellt die Ausloberin ein Preisgeld gemäß der RPW in Höhe von 13.500 Euro brutto zu Verfügung. Es sind drei Preise und zwei Anerkennungen zur Vergabe vorgesehen.
Preisgericht:
Das Preisgericht wird nach den Regeln der RPW 2013 besetzt.
Sachpreisrichter:
– Marco Diethelm, Bürgermeister der Gemeinde Herzebrock-Clarholz
– Franz Toppmöller, Leiter der Feuerwehr Herzebrock-Clarholz
Fachpreisrichter /innen
– Dipl.-Ing. Architekt Meinhard Neuhaus, Coesfeld
– Dipl.-Ing. Architekt Eckhard Scholz, Senden
– Dipl.-Ing. Architekt Ralf Wömpner
Unterlagen:
WoltersPartner
Architekten & Stadtplaner GmbH
Ansprechpartner: Carsten Lang, Lukas Wietfeld
Daruper Straße 15
D-48653 Coesfeld
Tel. +49 2541 9408-0
Fax +49 2541 6088
info@wolterspartner.de
www.wolterspartner.de
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Quenhorn aus. Ziel ist es, auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstück am Udenbrink den Neubau mit seinem vorgegeben Raumprogramm für die Einstellhalle und die weiteren, dienenden Räume für die Einsatzabwicklung sowie zur Ausbildung unterzubringen.
Das Raumprogramm sieht darüber hinaus einen Werkstattbereich sowie die Außenraumgestaltung mit Alarmhof und die benötigte Alarmausfahrt vor.
In direkter Nachbarschaft befindet sich das Gebäude der ehemaligen St. Michael-Schule, das heute als KiTa sowie als Probenort für Musikvereine und weitere Einrichtungen genutzt wird. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll sich dabei sensibel in die vorhandene Baustruktur der Nachbarschaft einfügen und auf deren Belange und Anforderungen eingehen.
Eine gemeinsame neue Heizzentrale für das ehemalige Schulgebäude und das neue Feuerwehrgerätehaus ist hier ebenfalls vorgesehen.
Bewerbungschluss und Teilnahmeberechtigung
10.04.2018
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach den Vorschriften ihres Landes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind (§ 75 VgV). Juristische Personen müssen einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter haben, der die Teilnahmevoraussetzung als natürliche Person erfüllt. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig.
Die Bewerbungsunterlage ist ab Dienstag, den 27.03.2018 auf der Homepage des betreuenden Büros WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH bereitgestellt (www.wolterspartner.de, Aktuelles).
Es werden ausschließlich schriftlich eingegangene Bewerbungen berücksichtigt. Eine Bewerbung per FAX oder Email ist nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 10.04.2018 17:00 Uhr bei WoltersPartner eingegangen sein. Später eintreffende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise vorzulegen:
– Befähigungsnachweis (Nachweis der Kammerzugehörigkeit)
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer ist auf insgesamt 12 beschränkt. Neben den 5 zugeladenen Teilnehmern werden weitere 7 Teilnehmer durch das Bewerbungsverfahren ermittelt. Bei mehr als 7 geprüften Bewerbungen wählt die Ausloberin durch ein Losverfahren die Teilnehmer aus.
Termine im Wettbewerb
Versand der Auslobung – 16. April 2018
Preisrichtervorbesprechung / Einführungskolloquium – 25. April 2018
Abgabe der Planunterlagen – 08. Juni 2018
Sitzung des Preisgerichts – 06. Juli 2018