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  • Experimenteller klimaangepasster Wohnungsneubau Altdorferstraße
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  • Experimenteller klimaangepasster Wohnungsneubau Altdorferstraße
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen

Experimenteller klimaangepasster Wohnungsneubau Altdorferstraße , Regensburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2033516
Tag der Veröffentlichung
02.02.2022
Aktualisiert am
21.11.2022
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
10 Arbeiten
Auslober
Koordination
STEIN UND PARTNER PROJEKTMANAGEMENT Beratende Ingenieure PartGmbB , München
Abgabetermin
30.03.2022 15:00
Abgabetermin Modell
07.04.2022
Preisgerichtssitzung
27.04.2022
Abgabetermin Pläne 2. Phase
29.06.2022
Abgabetermin Modell 2. Phase
06.07.2022
Preisgerichtssitzung 2. Phase
27.07.2022

1. Preis

ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München
Katharina Püschel · Edda Zickert
NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
Michael Wenzel · Julian Numberger
Mitarbeit: Anna Jacob · Vivien Graute · Isabel Gierok
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching
  • 1. Preis: ARGE PÜSCHEL ZICKERT, München · NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, Unterhaching

2. Preis

Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart
Freimut Jacobi
Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
Wolfgang Blank
Mitarbeit: Juliane Schwarz · Maximilian Schäfer
Energiekonzept: Transsolar Energietechnik GmbH
Materialkonzept: ee concept gmbh
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart
  • 2. Preis: Schwarz.Jacobi Architekten PartGmbB, Stuttgart · Blank Landschaftsarchitekten Planungsges. mbH, Stuttgart

3. Preis

Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg
Martin Köstlbacher
Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
Rupert Wirzmüller
Mitarbeit: Magdalena Gnatz · Theresa Wunder · Pascal Luthardt
Bernadette Lang · Ani Nalbandian
Energiekonzept: Dipl.-Ing. Oliver Stier
Brandschutzkonzept: Thomas Straubinger
Modellbau: Heinz Kolaczek
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg · Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg

Anerkennung

Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen
Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Dipl.-Ing. Univ. Markus Reher Architekt, Dülmen · Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Lüdinghausen
Verfahrensart
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW mit anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadtbau-GmbH Regensburg beabsichtigt im Rahmen eines neuen Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus Klimaanpassung im Wohnungsbau ausgelobt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soll auf der Grundstücksfläche von ca. 5180 m² in der Altdorferstraße 22,24 hauptsächlich EOF-geförderter Wohnraum entstehen zu lassen, gekoppelt mit klimaresilientem Städtebau und nachhaltiger Architektur. Das Modellvorhaben fordert im Wesentlichen konkrete landschaftsplanerische, städtebauliche und konzeptionelle Maßnahmen für einen klimaresilienten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen.

Das Wohnungsangebot soll den Bedürfnissen unterschiedlicher sozialer Gruppen, Haushaltstypen, Lebensphasen, Generationen und Lebensstilen entsprechen. Hierzu tragen beispielsweise nutzungsneutrale Räume, private Freiflächen, vielfältig nutzbare Gemeinschaftsbereiche und Erschließungsflächen sowie einladende und kommunikationsfördernde Eingangszonen bei.

Inklusion soll ein wichtiges Thema werden. Neben der physischen Barrierefreiheit soll auch die Teilhabe sämtlicher Bewohner/-innen in allen Lebensbereichen und -lagen erreicht werden und eine mögliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung vermieden werden. Eine entsprechende Planung der gemeinschaftlich nutzbaren Bereiche, die Begegnungs- und Kommunikationsflächen innerhalb der Quartiere schafft, ist wichtig.

Barrierefreiheit kommt einem großen Personenkreis zugute, beispielsweise älteren Menschen und Familien mit Kindern. In Wohnbereichen ermöglicht sie eine lange Bewohnbarkeit im Alter und erleichtert die Benutzbarkeit bei Behinderungen oder vorübergehender Krankheit. Auch das Wohnumfeld, wie z.B. die Freibereiche und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwägen, soll barrierefrei erreichbar und stufenlos zu benutzen sein. Alle Wohnungen und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche, auch die Tiefgarage, müssen den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen und barrierefrei über einen Aufzug erschlossen werden. Es ist ein Anteil von 2 % rollstuhlgerechten Wohnungen nach DIN 18040-R einzuplanen. Für die öffentlichen Nutzungen ist die DIN 18040-1 anzuwenden.

Ausreichend dimensionierte Räume für Fahrräder und Lastenräder, Müll, Kinderwagen/Gehhilfen sollen konzeptabhängig vorgesehen werden. (Die Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg ist zu beachten.)

Grundsätzlich sollten Wohnungen gleichen Typs aus Kostengründen übereinander angeordnet werden. Die hausinterne Erschließung ist kompakt zu planen, um ein möglichst gutes Verhältnis von Wohnfläche zu Geschossfläche Wohnen zu erhalten. Der Wohnflächenanteil sollte mehr als 75 % der Geschossfläche für Wohnen betragen. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit sind Ein- und Zweispännererschließungen auszuschließen. Aufzüge sind ein wichtiger Kostenfaktor beim Betrieb. Da jede Wohnung barrierefrei erreichbar sein soll, müssen alle Häuser mit Aufzügen ausgestattet werden. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die Gebäudekonzepte eine hohe Nutzungsqualität mit einer möglichst geringen Zahl von Aufzügen erreichen.

In der Planung sind die Belange der Wohnungswirtschaft zu beachten, z.B. möglichst einfache Ablesung und Wartung der Heizungsverteilung, möglichst vom Treppenhaus aus.

Fachpreisrichter*innen
Robert Neuberger, Architekt (Vorsitz)
Götz Keßler, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Geschäftsführer der Stadtbau-GmbH Regensburg
Michael Olesch, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner
Wolf Opitsch, Architekt, Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Christine Schimpfermann, Architektin, Stadtplanerin
Peter Scheller, Architekt

Sachpreisrichter*innen
Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg
Manfred Ahles, Regierungsbaumeister, Sachgebietsleiter Wohnungswesen, Regierung der Oberpfalz
Ellen Bogner, Regensburg

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, den Verfasser der mit dem ersten Preis ausgezeichneten
Arbeit auf der Grundlage seines Wettbewerbsentwurfs mit der weiteren Bearbeitung zu betrauen.
07/02/2022    S26

Deutschland-Regensburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 026-067181

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 023-058624)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtbau-GmbH Regensburg

Postanschrift: Johanna-Dachs-Straße 81

Ort: Regensburg

NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt

Postleitzahl: 93055

Land: Deutschland

E-Mail: vgv@sppm.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.dtvp.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

VGV-RALT-ARCH-FREI

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-RALT-ARCH-FREI
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

 

Die Stadtbau-GmbH Regensburg beabsichtigt im Rahmen eines neuen Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus "Klimaanpassung im Wohnungsbau" ausgelobt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soll auf der Grundstücksfläche von ca. 5180 m² in der Altdorferstraße 22,24 hauptsächlich EOF-geförderter Wohnraum entstehen zu lassen, gekoppelt mit klimaresilientem Städtebau und nachhaltiger Architektur. Das Modellvorhaben fordert im Wesentlichen konkrete landschaftsplanerische, städtebauliche und konzeptionelle Maßnahmen für einen klimaresilienten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen.

Der offene zweiphasige Realisierungswettbewerb mit anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb umfasst Objektplanung Gebäude & Freianlagen, LPH 1-4 (optional 5-9) gem. Leistungsbild §§ 34/39 HOAI. Der Wettbewerb wird ausgelobt und durchgeführt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen. Das Preisgericht wählt die Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der 2. Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen.

Das Wohnungsangebot soll den Bedürfnissen unterschiedlicher sozialer Gruppen, Haushaltstypen, Lebenspha-sen, Generationen und Lebensstilen entsprechen. Hierzu tragen beispielsweise nutzungsneutrale Räume, pri-vate Freiflächen, vielfältig nutzbare Gemeinschaftsbereiche und Erschließungsflächen sowie einladende und kommunikationsfördernde Eingangszonen bei.

Inklusion soll ein wichtiges Thema werden. Neben der physischen Barrierefreiheit soll auch die Teilhabe sämtlicher Bewohner /-innen in allen Lebensbereichen und -lagen erreicht werden und eine mögliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung vermieden werden. Eine entsprechende Planung der gemeinschaftlich nutzba-ren Bereiche, die Begegnungs- und Kommunikationsflächen innerhalb der Quartiere schafft, ist wichtig.

Barrierefreiheit kommt einem großen Personenkreis zugute, beispielsweise älteren Menschen und Familien mit Kindern. In Wohnbereichen ermöglicht sie eine lange Bewohnbarkeit im Alter und erleichtert die Benutz-barkeit bei Behinderungen oder vorübergehender Krankheit. Auch das Wohnumfeld, wie z.B. die Freibereiche und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwägen, soll barrierefrei erreichbar und stufenlos zu benut-zen sein. Alle Wohnungen und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche, auch die Tiefgarage, müssen den An-forderungen der DIN 18040-2 entsprechen und barrierefrei über einen Aufzug erschlossen werden. Es ist ein Anteil von 2 % rollstuhlgerechten Wohnungen nach DIN 18040-R einzuplanen. Für die öffentlichen Nutzungen ist die DIN 18040-1 anzuwenden.

Ausreichend dimensionierte Räume für Fahrräder und Lastenräder, Müll, Kinderwagen/Gehhilfen sollen kon-zeptabhängig vorgesehen werden. (Die Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg ist zu beachten.)

Grundsätzlich sollten Wohnungen gleichen Typs aus Kostengründen übereinander angeordnet werden. Die hausinterne Erschließung ist kompakt zu planen, um ein möglichst gutes Verhältnis von Wohnfläche zu Ge-schossfläche Wohnen zu erhalten. Der Wohnflächenanteil sollte mehr als 75 % der Geschossfläche für Wohnen betragen. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit sind Ein- und Zweispännererschließungen auszuschließen. Aufzüge sind ein wichtiger Kostenfaktor beim Betrieb. Da jede Wohnung barrierefrei erreichbar sein soll, müssen alle Häuser mit Aufzügen ausgestattet werden. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die Gebäudekon-zepte eine hohe Nutzungsqualität mit einer möglichst geringen Zahl von Aufzügen erreichen.

In der Planung sind die Belange der Wohnungswirtschaft zu beachten, z.B. möglichst einfache Ablesung und Wartung der Heizungsverteilung, möglichst vom Treppenhaus aus.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/02/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 023-058624

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.3.5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Sachpreisrichter*in
Anstatt:

 

Herr Robert Neuberger, Architekt (Fachpreisrichter*in)

Herr Götz Keßler, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Geschäftsführer der Stadtbau-GmbH Regensburg

(Fachpreisrichter*in)

Herr Michael Olesch, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner (Fachpreisrichter*in)

Frau Karin Sandeck, Architektin, Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Leiterin des Referats

"Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Experimenteller Wohnungsbau" (Fachpreisrichter*in)

Frau Christine Schimpfermann, Architektin, Stadtplanerin (Fachpreisrichter*in)

Herr Peter Scheller, Architekt (Fachpreisrichter*in)

Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Herr Manfred Ahles, Regierungsbaumeister, Sachgebietsleiter Wohnungswesen, Regierung der Oberpfalz

(Sachpreisrichter*in)

Frau Ellen Bogner, Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Herr Christian Janele, Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Frau Gabriele Opitz, Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Herr Dr. Klaus Rappert, Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Frau Prof. Susanne Burger, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Landschaftsarchitektin (stv.

Fachpreisrichter*in)

Herr Daniel Stephan, Architekt, Regierung der Oberpfalz (stv. Fachpreisrichter*in)

Frau Tanja Flemmig, Architektin, Amtsleitung Stadtplanungsamt Stadt Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)

Herr Prof. Dr.-Ing. Werner Lang, TUM Lehrstuhl für nachhaltiges Bauen (stv. Fachpreisrichter*in)

Herr Hans-Jürgen Poschenrieder, Abteilungsleiter Stadterneuerung und Wohnungswesen (stv.

Fachpreisrichter*in)

Herr Hans Teufl, Architekt, Bereichsleitung Technik der Stadtbau-GmbH Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)

Herr Günther Riepl, Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)

Herr Rüdiger Hage, Bereichsleitung Wohnungsverwaltung der Stadtbau GmbH Regensburg (stv.

Sachpreisrichter*in)

muss es heißen:

 

Herr Robert Neuberger, Architekt (Fachpreisrichter*in)

Herr Götz Keßler, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Geschäftsführer der Stadtbau-GmbH Regensburg

(Fachpreisrichter*in)

Herr Michael Olesch, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner (Fachpreisrichter*in)

Frau Karin Sandeck, Architektin, Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Leiterin des Referats

"Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Experimenteller Wohnungsbau" (Fachpreisrichter*in)

Frau Christine Schimpfermann, Architektin, Stadtplanerin (Fachpreisrichter*in)

Herr Peter Scheller, Architekt (Fachpreisrichter*in)

Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Herr Manfred Ahles, Regierungsbaumeister, Sachgebietsleiter Wohnungswesen, Regierung der Oberpfalz

(Sachpreisrichter*in)

Frau Ellen Bogner, Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Herr Christian Janele, Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Frau Gabriele Opitz, Regensburg (Sachpreisrichter*in)

Herr Dr. Klaus Rappert, Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)

Frau Prof. Susanne Burger, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Landschaftsarchitektin (stv.

Fachpreisrichter*in)

Herr Daniel Stephan, Architekt, Regierung der Oberpfalz (stv. Fachpreisrichter*in)

Frau Tanja Flemmig, Architektin, Amtsleitung Stadtplanungsamt Stadt Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)

Herr Prof. Dr.-Ing. Werner Lang, TUM Lehrstuhl für nachhaltiges Bauen (stv. Fachpreisrichter*in)

Herr Hans-Jürgen Poschenrieder, Abteilungsleiter Stadterneuerung und Wohnungswesen (stv.

Fachpreisrichter*in)

Herr Hans Teufl, Architekt, Bereichsleitung Technik der Stadtbau-GmbH Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)

Herr Günther Riepl, Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)

Herr Rüdiger Hage, Bereichsleitung Wohnungsverwaltung der Stadtbau GmbH Regensburg (stv.

Sachpreisrichter*in)

Abschnitt Nummer: IV.3.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Erhöhung Preise
Anstatt:

 

Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Jeder Bearbeiter in der 2. Phase erhält für die Einreichung einer den Anforderungen der Aufgabenstellung und

dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechend der Planung, die von der Jury zur Beurteilung zugelassen

wurde, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5.000,00 EUR netto, das nach Abschluss des Wettbewerbs

ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das jeweilige Bearbeitungshonorar zum Preisgeld addiert und

dieses vom Preisgericht neu aufgeteilt.

Entsprechend des vom Preisgericht zugeteilten Ranges erhalten die Preisträger folgende Preise:

1. Preis 24.000,00 EUR

2. Preis 15.000,00 EUR

3. Preis 10.000,00 EUR

Für Anerkennungen stehen 9.000,00 EUR zur Verfügung. Diese werden verteilt, wenn diese nicht vergeben

werden.

muss es heißen:

 

Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Jeder Bearbeiter in der 2. Phase erhält für die Einreichung einer den Anforderungen der Aufgabenstellung und

dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechend der Planung, die von der Jury zur Beurteilung zugelassen

wurde, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5.000,00 EUR netto, das nach Abschluss des Wettbewerbs

ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das jeweilige Bearbeitungshonorar zum Preisgeld addiert und

dieses vom Preisgericht neu aufgeteilt.

Entsprechend des vom Preisgericht zugeteilten Ranges erhalten die Preisträger folgende Preise:

1. Preis 25.000,00 EUR

2. Preis 16.000,00 EUR

3. Preis 10.000,00 EUR

Für Anerkennungen stehen 10.000,00 EUR zur Verfügung. Diese werden verteilt, wenn diese nicht vergeben

werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
02/02/2022    S23

Deutschland-Regensburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 023-058624

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtbau-GmbH Regensburg

Postanschrift: Johanna-Dachs-Straße 81

Ort: Regensburg

NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt

Postleitzahl: 93055

Land: Deutschland

E-Mail: vgv@sppm.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.dtvp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RZ47/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RZ47
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

VGV-RALT-ARCH-FREI

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-RALT-ARCH-FREI
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71220000 Architekturentwurf
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Stadtbau-GmbH Regensburg beabsichtigt im Rahmen eines neuen Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus "Klimaanpassung im Wohnungsbau" ausgelobt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soll auf der Grundstücksfläche von ca. 5180 m² in der Altdorferstraße 22,24 hauptsächlich EOF-geförderter Wohnraum entstehen zu lassen, gekoppelt mit klimaresilientem Städtebau und nachhaltiger Architektur. Das Modellvorhaben fordert im Wesentlichen konkrete landschaftsplanerische, städtebauliche und konzeptionelle Maßnahmen für einen klimaresilienten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen.

Der offene zweiphasige Realisierungswettbewerb mit anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb umfasst Objektplanung Gebäude & Freianlagen, LPH 1-4 (optional 5-9) gem. Leistungsbild §§ 34/39 HOAI. Der Wettbewerb wird ausgelobt und durchgeführt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen. Das Preisgericht wählt die Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der 2. Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen.

Das Wohnungsangebot soll den Bedürfnissen unterschiedlicher sozialer Gruppen, Haushaltstypen, Lebenspha-sen, Generationen und Lebensstilen entsprechen. Hierzu tragen beispielsweise nutzungsneutrale Räume, pri-vate Freiflächen, vielfältig nutzbare Gemeinschaftsbereiche und Erschließungsflächen sowie einladende und kommunikationsfördernde Eingangszonen bei.

Inklusion soll ein wichtiges Thema werden. Neben der physischen Barrierefreiheit soll auch die Teilhabe sämtlicher Bewohner /-innen in allen Lebensbereichen und -lagen erreicht werden und eine mögliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung vermieden werden. Eine entsprechende Planung der gemeinschaftlich nutzba-ren Bereiche, die Begegnungs- und Kommunikationsflächen innerhalb der Quartiere schafft, ist wichtig.

Barrierefreiheit kommt einem großen Personenkreis zugute, beispielsweise älteren Menschen und Familien mit Kindern. In Wohnbereichen ermöglicht sie eine lange Bewohnbarkeit im Alter und erleichtert die Benutz-barkeit bei Behinderungen oder vorübergehender Krankheit. Auch das Wohnumfeld, wie z.B. die Freibereiche und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwägen, soll barrierefrei erreichbar und stufenlos zu benut-zen sein. Alle Wohnungen und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche, auch die Tiefgarage, müssen den An-forderungen der DIN 18040-2 entsprechen und barrierefrei über einen Aufzug erschlossen werden. Es ist ein Anteil von 2 % rollstuhlgerechten Wohnungen nach DIN 18040-R einzuplanen. Für die öffentlichen Nutzungen ist die DIN 18040-1 anzuwenden.

Ausreichend dimensionierte Räume für Fahrräder und Lastenräder, Müll, Kinderwagen/Gehhilfen sollen kon-zeptabhängig vorgesehen werden. (Die Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg ist zu beachten.)

Grundsätzlich sollten Wohnungen gleichen Typs aus Kostengründen übereinander angeordnet werden. Die hausinterne Erschließung ist kompakt zu planen, um ein möglichst gutes Verhältnis von Wohnfläche zu Ge-schossfläche Wohnen zu erhalten. Der Wohnflächenanteil sollte mehr als 75 % der Geschossfläche für Wohnen betragen. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit sind Ein- und Zweispännererschließungen auszuschließen. Aufzüge sind ein wichtiger Kostenfaktor beim Betrieb. Da jede Wohnung barrierefrei erreichbar sein soll, müssen alle Häuser mit Aufzügen ausgestattet werden. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die Gebäudekon-zepte eine hohe Nutzungsqualität mit einer möglichst geringen Zahl von Aufzügen erreichen.

In der Planung sind die Belange der Wohnungswirtschaft zu beachten, z.B. möglichst einfache Ablesung und Wartung der Heizungsverteilung, möglichst vom Treppenhaus aus.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Die Teilnahmevoraussetzungen bzw. -hindernisse in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige sind nachfolgende:

- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Beide Fachrichtungen müssen vertreten sein.

Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU und den Vorgaben des Rates vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. (Nachweise beifügen)

- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verant-wortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden. (Nachweise beifügen)

- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Eine Arbeitsgemeinschaft darf im Verlaufe des Verfahrens nicht verändert werden. Sonderfachleute und Fachberater etc. unterliegen nicht den Teilnahmeberechti-gungen. Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung

- Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist die Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):

- Architektonische Qualität

- Gestaltung der Freiflächen

- Städtebauliche Qualität

- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit

- Innovationspotential

- Innere Funktion und Wohnqualität

- Innere und äußere Erschließung, Barrierefreiheit

- Programmerfüllung

- Nachhaltigkeit, Energieeffizienz

- Umsetzung der Vorgaben des Modellbauvorhabens

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/03/2022
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Jeder Bearbeiter in der 2. Phase erhält für die Einreichung einer den Anforderungen der Aufgabenstellung und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechend der Planung, die von der Jury zur Beurteilung zugelassen wurde, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5.000,00 EUR netto, das nach Abschluss des Wettbewerbs ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das jeweilige Bearbeitungshonorar zum Preisgeld addiert und dieses vom Preisgericht neu aufgeteilt.

Entsprechend des vom Preisgericht zugeteilten Ranges erhalten die Preisträger folgende Preise:

1. Preis 24.000,00 EUR

2. Preis 15.000,00 EUR

3. Preis 10.000,00 EUR

Für Anerkennungen stehen 9.000,00 EUR zur Verfügung. Diese werden verteilt, wenn diese nicht vergeben werden.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Robert Neuberger, Architekt (Fachpreisrichter*in)
Herr Götz Keßler, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Geschäftsführer der Stadtbau-GmbH Regensburg (Fachpreisrichter*in)
Herr Michael Olesch, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner (Fachpreisrichter*in)
Frau Karin Sandeck, Architektin, Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Leiterin des Referats "Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Experimenteller Wohnungsbau" (Fachpreisrichter*in)
Frau Christine Schimpfermann, Architektin, Stadtplanerin (Fachpreisrichter*in)
Herr Peter Scheller, Architekt (Fachpreisrichter*in)
Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Manfred Ahles, Regierungsbaumeister, Sachgebietsleiter Wohnungswesen, Regierung der Oberpfalz (Sachpreisrichter*in)
Frau Ellen Bogner, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Christian Janele, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Frau Gabriele Opitz, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Dr. Klaus Rappert, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Frau Prof. Susanne Burger, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Landschaftsarchitektin (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Daniel Stephan, Architekt, Regierung der Oberpfalz (stv. Fachpreisrichter*in)
Frau Tanja Flemmig, Architektin, Amtsleitung Stadtplanungsamt Stadt Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Prof. Dr.-Ing. Werner Lang, TUM Lehrstuhl für nachhaltiges Bauen (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Hans-Jürgen Poschenrieder, Abteilungsleiter Stadterneuerung und Wohnungswesen (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Hans Teufl, Architekt, Bereichsleitung Technik der Stadtbau-GmbH Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Günther Riepl, Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)
Herr Rüdiger Hage, Bereichsleitung Wohnungsverwaltung der Stadtbau GmbH Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RZ47

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstr. 39

Ort: München

Postleitzahl: 80538

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Fax: +49 892176-2847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,

d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstr. 39

Ort: München

Postleitzahl: 80538

Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2022

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