Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
X

NEU: Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort mit E-Mail und Passwort einloggen.

Passwort erneuern
Neu registrieren

Erweiterungsneubau für die Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ , Heilbronn/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2035792
Tag der Veröffentlichung
24.02.2023
Aktualisiert am
05.10.2023
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
10 Arbeiten
Auslober
Koordination
schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitektur, Stuttgart
Bewerbungsschluss
28.03.2023 09:30
Abgabetermin Pläne
26.07.2023
Abgabetermin Modell
09.08.2023
Preisgerichtssitzung
11. und 12.09.2023

1. Preis

Frank Heinz, Freier Architekt BDA, Waldkirch
Frank Heinz
Mitarbeit: Anna Bielska · Ignacio Campos Rovera · Matthias Beisel
  • 1. Preis: Frank Heinz, Freier Architekt BDA, Waldkirch
  • 1. Preis: Frank Heinz, Freier Architekt BDA, Waldkirch
  • 1. Preis: Frank Heinz, Freier Architekt BDA, Waldkirch
  • 1. Preis: Frank Heinz, Freier Architekt BDA, Waldkirch

2. Preis

LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
Marc Oei · Katja Pütter · Klaus Hildenbrand · Heiko Müller
Mitarbeit: Pia Wilhelm · Heinrich Adams · Julius Friedrich · Leonie Weis
  • 2. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 2. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 2. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 2. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart

3. Preis

studio ito GmbH, Stuttgart
Kazu Ito
Mitarbeit: Anna Kley · Katharina Diemair
Beratung: Fachplanung HLS-E: Andreas Zörrer, Kurz und Fischer GmbH, Bretten
Modellbau: Florian Weinmann, Stuttgart
  • 3. Preis: studio ito GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: studio ito GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: studio ito GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: studio ito GmbH, Stuttgart

Anerkennung

Mattes Riglewski Wahl Architekten, Heilbronn
Franz-Josef Mattes
Mitarbeit: Kristian Riglewski · Marie Müller
Beratung: von K GmbH, Landschaftsarchitektur,
Mitarbeit: Carolin Paula Hanzel · Jule Schöttner
  • Anerkennung: Mattes Riglewski Wahl Architekten, Heilbronn
  • Anerkennung: Mattes Riglewski Wahl Architekten, Heilbronn
  • Anerkennung: Mattes Riglewski Wahl Architekten, Heilbronn
  • Anerkennung: Mattes Riglewski Wahl Architekten, Heilbronn
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren nach der VgV

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Heilbronn (Regierungsbezirk Stuttgart) hat rund 125.600 Einwohner, davon über 9.100 Kinder bis sechs Jahre (2021). Für die Betreuung betreibt die Stadt, neben anderen Trägern, alleine 36 Kinderbetreuungseinrichtungen. Auf Grund des Bevölkerungszuwachses im Verdichtungsraum und dem gesetzlich geltenden Anspruch auf einen Betreuungsplatz, muss die Stadt - in kurzem Zeitraum - die Zahl der Kinderbetreuungsplätze erhöhen. Um dieser Pflicht nachzukommen, sollen u.a. bestehende Einrichtungen mit substanziellen Mängeln durch größere Neubauten ersetzt, Bestandseinrichtungen erweitert und auf freien Grundstücken neue Einrichtungen gebaut werden.

Auf drei ausgewählten Grundstücken sollen nun die nächsten drei Kindertageseinrichtungen als Erweiterungsneubau (Kita „Becker-Franck“), als Ersatzneubau (Kita „Lotte-Lemke“) bzw. als Neubau (Kita Kreuzgrund) in kurzem Zeitraum konkret entstehen.
Für diese drei Kita-Neubauten werden jeweils separate Vergabeverfahren ausgeschrieben. Aus organisatorischen Gründen und um Synergieeffekte im Verfahrensablauf nutzen zu können, werden diese drei Vergabeverfahren zeitgleich ausgeschrieben und parallel ablaufen.

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs „Erweiterungsneubau für die Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ ist:
• Wettbewerbsgrundstück „Badener Straße 84“ (Flurstück 12060) mit 3.807 m2 am Wohngebiet „Badener Hof“
• Zu erhaltendes Bestandsgebäude: 2 Gruppen, insgesamt 20 Kleinkinder (U3)
• Ergänzung als Neubau: 4 Kindergarten-Gruppen für bis zu 100 Kinder (2-6 Jahre)
• insgesamt rund 665 m2 NUF (Neubau)

Für die Realisierung (KG 300+400) sind rund 2,7 Millionen Euro (brutto) als Kostenrahmen für die Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ von der Stadt Heilbronn angesetzt.

Fachpreisrichter*innen
Bärbel Hoffmann, Architektin, Stuttgart (Vorsitz)
Cornelia Biegert, Landschaftsarchitektin, Bad Friedrichshall
Bettina Klinge, Architektin, Stuttgart
Julia Klumpp, Architektin Stuttgart
Prof. Katja Knaus, Architektin Stuttgart
Bürgermeister Andreas Ringle, Architekt, Bau- und Umweltbürgermeister Stadt Heilbronn
Johannes Straub, Architekt, Leiter Gebäudemanagement Stadt Heilbronn

Sachpreisrichter*innen
Bürgermeisterin Agnes Christner, Kulturbürgermeisterin Stadt Heilbronn
Angelika Hart, Stadträtin
Elke Roth, Stadträtin
Tanja Sagasser-Beil, Stadträtin
Hans-Joachim Gerber, Stiftungsrat, Becker-Franck-Stiftung
Joachim Nerpel, stellv. Leiter Amt für Familie Jugend und Senioren, Stadt Heilbronn

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Arbeit mit dem 1. Preis der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Dabei sind die Kritikpunkte aus der Beurteilung, in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und der Becker-Franck-Stiftung, mit zu berücksichtigen.
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb schließt das Verhandlungsverfahren nach VgV mit den drei Preisträgern für die Auftragsvergabe der Objektplanung Gebäude an.
01/03/2023    S43

Deutschland-Heilbronn: Dienstleistungen von Architekturbüros

2023/S 043-126323

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 040-113694)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn -Gebäudemanagement-

Postanschrift: Cäcilienstraße 49

Ort: Heilbronn

NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis

Postleitzahl: 74072

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: www.subreport.de/E32496229

E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de

Telefon: +49 7131561241

Fax: +49 713156161241

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.heilbronn.de

Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E32496229

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Erweiterungsneubau für die Kindertageseinrichtung Becker-Franck" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Gebäude

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

 

Das zur Verfügung stehende Baugrundstück "Badener Straße 84" umfasst eine Fläche von ca. 3.807 m² (Flurstück 12060). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Heilbronn. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine zweigruppige Kindertageseinrichtung, die mit dem zu planenden Neubau erweitert werden soll.

.

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung "Erweiterungsneubau für die Kita Becker-Franck" mit:

- Zu erhaltendes Bestandsgebäude: 2 Gruppen, insgesamt 20 Kleinkinder (U3)

- Ergänzung als Neubau: 4 Kindergarten-Gruppen für bis zu 100 Kinder (2-6 Jahre)

- Insgesamt rund 665 m² NUF (Neubau)

.

Für die Realisierung (KG 300+400) sind rund 2,7 Millionen Euro (brutto) als Kostenrahmen für die Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ von der Stadt Heilbronn angesetzt.

.

Der Wettbewerb zielt auf eine Vielzahl von städtebaulich, architektonisch und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen für den Realisierungswettbewerb sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Gebäude für den Erweiterungsneubau der Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ ab.

.

Der nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Gebäude vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV).

.

Ziel des dem Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Gebäude) für den Erweiterungsneubau für die Kita "Becker-Franck" vorzunehmen.

.

Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:

Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10%

Wettbewerbsergebnis = 45%

Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 15%

Aussagen und Stellungnahme zu den Herstellungskosten auf Basis der Weiterentwicklung = 5%

Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit/ Kostenplanung = 15%

Honorarangebot/ Nebenkosten = 10%

.

Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.

.

Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung, mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5, im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude für die Kindertageseinrichtung, entsprechend § 34 HOAI 2021, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert

werden soll, beauftragen.

.

Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:

Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3

Stufe 2 = Leistungsphasen 4-7

Stufe 3 = Leistungspahsen 8+9

.

Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.

.

Der Planungswettbewerb ist anonym.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/02/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 040-113694

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.4.4
Anstatt:

 

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe

Postanschrift: Durlacher Allee 100

Ort: Karlsruhe

Postleitzahl: 76137

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: +49 721926-8730

Fax: +49 721926-3985

Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

muss es heißen:

 

Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn – Rechtsamt -

Postanschrift: Moltkestraße 35

Ort: Heilbronn

Postleitzahl: 74072

Land: Deutschland

E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de

Telefon: +49 7131561241

Fax: +49 713156161241

Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
24/02/2023    S40

Deutschland-Heilbronn: Dienstleistungen von Architekturbüros

2023/S 040-113694

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn -Gebäudemanagement-

Postanschrift: Cäcilienstraße 49

Ort: Heilbronn

NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis

Postleitzahl: 74072

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: www.subreport.de/E32496229

E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de

Telefon: +49 7131561241

Fax: +49 713156161241

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.heilbronn.de

Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E32496229
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32496229
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E32496229
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Erweiterungsneubau für die Kindertageseinrichtung Becker-Franck" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Gebäude

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Das zur Verfügung stehende Baugrundstück "Badener Straße 84" umfasst eine Fläche von ca. 3.807 m² (Flurstück 12060). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Heilbronn. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine zweigruppige Kindertageseinrichtung, die mit dem zu planenden Neubau erweitert werden soll.

.

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung "Erweiterungsneubau für die Kita Becker-Franck" mit:

- Zu erhaltendes Bestandsgebäude: 2 Gruppen, insgesamt 20 Kleinkinder (U3)

- Ergänzung als Neubau: 4 Kindergarten-Gruppen für bis zu 100 Kinder (2-6 Jahre)

- Insgesamt rund 665 m² NUF (Neubau)

.

Für die Realisierung (KG 300+400) sind rund 2,7 Millionen Euro (brutto) als Kostenrahmen für die Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ von der Stadt Heilbronn angesetzt.

.

Der Wettbewerb zielt auf eine Vielzahl von städtebaulich, architektonisch und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen für den Realisierungswettbewerb sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Gebäude für den Erweiterungsneubau der Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ ab.

.

Der nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Gebäude vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV).

.

Ziel des dem Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Gebäude) für den Erweiterungsneubau für die Kita "Becker-Franck" vorzunehmen.

.

Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:

Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10%

Wettbewerbsergebnis = 45%

Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 15%

Aussagen und Stellungnahme zu den Herstellungskosten auf Basis der Weiterentwicklung = 5%

Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit/ Kostenplanung = 15%

Honorarangebot/ Nebenkosten = 10%

.

Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.

.

Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung, mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5, im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude für die Kindertageseinrichtung, entsprechend § 34 HOAI 2021, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert

werden soll, beauftragen.

.

Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:

Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3

Stufe 2 = Leistungsphasen 4-7

Stufe 3 = Leistungspahsen 8+9

.

Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.

.

Der Planungswettbewerb ist anonym.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

 

Bewerbererklärung mit Namen d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft (Bei juristischen Personen d. bevollmächtigten Vertreters d. Bewerbers) elektr. in Textform n. § 126b BGB.

Eigenerklärung, im Bewerbungsbogen, dass d. vorgegebene berufliche Qualifikation (Architekt/in) vorliegt bzw. d. Berechtigung besteht, entspr. tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV; Anerkennung gem. d. Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“), keine Teilnahmehindernisse gem. § 4 (2) RPW vorliegen, keine Ausschlussgründe n. §§ 123, 124 GWB vorliegen, dass im Auftragsfall eine ausr. BHV von 3 Mio EUR f. Pers.schäden u. 2 Mio EUR f. sonstige Schäden abgeschlossen wird. Eigenerkl. bzgl. d. 5. EU-Sanktionspaketes (Bez. zu RUS).

Bei jur. Personen s. Planungsleistungen satzungsgemäßer Geschäftszweck, die d. WB-Aufgabe entsprechen. Der zu benennende bevollm. Vertreter u. der od. die Verfasser der WB-Arbeit haben die o.g. fachlichen Anforderungen zu erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die jur. Person einen für d. Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Bewerbergemeinschaften natürlicher u. juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied d. Bewerbergemeinschaft die fachliche Anforderungen u. die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013).

.

Mindestanforderung: Beide Referenzen (1 u. 2) müssen jew. min. einen Wertungspunkt erhalten u. d. nachstehenden Auswahlkriterien entsprechen. Sollte eine Referenz nicht eingereicht werden, bzw. mit null Punkten bewertet werden, führt dies zum Ausschluss d. Bewerbung. Ref. 2 muss ein anderes Projekt darstellen als Ref. 1.

Das Auswahlgremium überprüft u. bepunktet d. Referenzen mit max. 13 mögl. Punkten. Dies bedeutet, dass zunächst d. Bewerber m. d. max. Punktezahl von 13 Punkten zum Realisierungs-WB zugelassen werden. Haben mehr Bewerber als die zu ermittelnden 7 Teilnehmer d. 13 Punkte erreicht, entscheidet d. Los. Liegen weniger Bewerbungen i. d. Kategorie „13 Punkte“ als d. zu ermittelnden 7 Teilnehmer vor, werden aus d. Bewerbungen mit 12 erreichten Punkten die notwendige Teilnehmeranzahl ausgelost.etc.

.

Ref. 1 (max. 8 Pkt): Nachweis Gebäudeplanung Neubau f. ein vergleichbares, fertig gestelltes (Lph 8 abgeschl. von 01.01.2013 bis Tag Bewerbungseinreichung) Projekts.

Vollumfänglich vergleichbar sind mehrgruppige Kitas (Neubau/- Neubauteil m. min. 50% d. gesamt BGF). Weiterhin vergleichbar s. Kinderhorte, Jugendzentren, Bildungs- od. Therapiezentren f. Kinder u. Jugendliche, öff. Gebäude mit Aufenth.-Qualität sowie öffentl. Versammlungsbauten (jew. Neubau). Als nicht vergleichbar gelten nicht-öff. Geb., Wohnungsbauten od. reine Verwaltungsgebäude.

.

Der Bewerber bzw. d. f. d. Bauvorh. vorges. Personen müssen min. die Lph 2-5 der ben. Referenz selbst erbracht haben. Es kommen auch Referenzen in Betracht, welche d. Bewerber od. d. von ihm f. d. Bauvorh. vorges. Personen als verantwortl. Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies d. Büroinhaber d. anderen Büros schriftl. bestätigt.

.

Ref. 2 (max. 5 Pkt): Nachweis einer erfolgr. Teilnahme (Preis, Anerkennung) an einem regelger. ArchiWB n. GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergleichbare Wettbewerbserfolge) d. letzten 10 Jahre (ab 01.01.2013 = Datum d. Preisgerichtssitzung bis Tag d. Bewerbungseinr.) zu einem Neubau m. Nutzungsart „Betreuung/ Bildung Kinder u. Jugend“. MFB/VOF-, VgV-Verhandlungsverfahren sind als Nachweis nicht zugel.

Alt.: Nachweis eines ausgez. real. öff. Neubaus Nutzungsart „Betreuung/Bildung Kinder und Jugend“ (anerkannter Architekturpreis) aus den letzten 10 Jahren (ab 01.01.2013 = Datum der Preisverleihung bis Tag d. Bewerbungseinreichung). Dies kann auch ein Projekt aus einem studentischen WB od. Auszeichnungsverf. sein (Nachweis ist beizulegen).

.

Bewertung der Referenz 1 u. 2 siehe Abschnitt VI, VI.3).

.

siehe Bewertungsmatrix u in "Auslobung", Ziff. A 8 u A 9.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Architekt/in

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
LRO GmbH & Co. KG, Freie Architekten BDA, Stuttgart
Mattes Riglewski Wahl Architekten, Heilbronn
Schweikert Schilling Partnerschaft mbB, Karlsruhe mit Vögele Architekten BDA, Stuttgart
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Beurteilungskriterien:

• Stadträumliche und freiräumliche Einbindung

• architektonische und gestalterische Qualität außen und innen

• Erschließungskonzeption und Zonierung des Freibereichs

• Funktionalität

• Angemessenheit der Konstruktion und Materialien

• energetisches Konzept, Nachhaltigkeit und Reaktion auf Klimabelange

• Wirtschaftlichkeit (Bauökonomie, Betrieb, Nutzungssynergien)

.

Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt 24.000 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist auf Basis der HOAI 2021 ermittelt.

1. Preis 10.000 € inkl. MwSt.

2. Preis 6.000 € inkl. MwSt.

3. Preis 4.000 € inkl. MwSt.

Anerkennungen 4.000 € inkl. MwSt.

.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssummen vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Bärbel Hoffmann, Architektin, Stuttgart, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Julia Klumpp, Architektin, Stuttgart, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Prof. Katja Knaus, Architektin, Stuttgart, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Cornelia Biegert, Landschaftsarchitektin, Bad Friedrichshall, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Bettina Klinge, Architektin, Stuttgart, Fachpreisrichterin mit Stimmrecht
Bürgermeister Andreas Ringle, Dezernat IV, Stadt Heilbronn, Fachpreisrichter mit Stimmrecht
Johannes Straub, Amtsleiter Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn, Fachpreisrichter mit Stimmrecht
Daniela Branz, Architektin, Abteilungsleiterin Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn, stellvertretende Fachpreisrichterin
Oliver Töllner, Amtsleiter Grünflächenamt, Stadt Heilbronn, stellvertretender Fachpreisrichter
Mathias Weißer, Leiter Fachbereich Hochbau- und Gebäudewirtschaft Stadt Ludwigsburg, stellvertretender Fachpreisrichter
Bürgermeisterin Agnes Christner, Dezernat III, Stadt Heilbronn, Sachpreisrichterin mit Stimmrecht
Angelika Hart, Stadträtin Grüne, Sachpreisrichterin mit Stimmrecht
Elke Roth, Stadträtin CDU, Sachpreisrichterin mit Stimmrecht
Tanja Sagasser-Beil, Stadträtin SPD, Sachpreisrichterin mit Stimmrecht
Hans-Joachim Gerber, Stiftungsrat, Becker-Franck-Stiftung, Sachpreisrichter mit Stimmrecht
Michael Knauth Stiftungsrat, Becker-Franck-Stiftung, Sachpreisrichter mit Stimmrecht
Joachim Nerpel, stellv. Leiter Amt für Familie Jugend und Senioren, Stadt Heilbronn, stellvertretender Sachpreisrichter
Eva Luderer, Stadträtin Grüne, stellvertretende Sachpreisrichterin
Susanne Schnepf, Stadträtin CDU, stellvertretende Sachpreisrichterin
Harald Pfeifer, Stadtrat SPD, stellvertretender Sachpreisrichter
Christoph Rundel, Leiter Abteilung Stadtplanung Stadt Heilbronn, sachverständiger Berater
Bernd Isenmann, Energiebeauftragter Gebäudemanagement Stadt Heilbronn, sachverständiger Berater
Andreas Kühn, Grünflächenamt Stadt Heilbronn, sachverständiger Berater
Thorsten Ruff, Tragwerksplaner, Helber + Ruff, Ludwigsburg, sachverstäniger Berater

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

Bewertung der einzureichenden Referenzen aus Abschnitt III; III.1) Teilnahmebedingungen, III.1.10.) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

- Bewertungsmatrix Referenzen siehe "https://nextcloud.heilbronn.de/s/s26Pi8bQ4JeEfAL"

.

- Bewertung des Referenzprojekts 2 (Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung - Gebäudeplanung):

- 1. Preis/Auszeichnung = 5 Punkte

- 2. Preis = 4 Punkte

- 3. Preis = 3 Punkte

- Weitere Preise/Ankauf/Anerkennung = 2 Punkte

- Teilnahme an einem Wettbewerb mit erfolgter Zulassung zur Preisgerichtssitzung = 1 Punkt

- keine Einreichung = 0 Punkte/ Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb

.

Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über die Vergabeplattform "subreport ELViS" bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.

.

Die Bewerber sind verpflichtet, sich selbst auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Bewerbungsunterlagen ergeben haben. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.

.

Die kostenfreie Registrierung vor dem Download auf der Vergabeplattform subreport ELViS wird dringend empfohlen. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bewerberkommunikation teil. Registrieren Sie sich dafür kostenfrei bei subreport ELVis unter:

https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.

.

Sollten weitere allgemeine Fragen zur Vergabeplattform auftreten, wenden Sie ich bitte an http://www. subreport.de/service/support-elvis/?sub=haeufige-fragen.

Darüber hinaus steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter 02 21 / 9 85 78-0 von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:45 Uhr (außer an Feiertagen) kostenfrei zur Verfügung.

Die Bieter werden zudem einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe

Postanschrift: Durlacher Allee 100

Ort: Karlsruhe

Postleitzahl: 76137

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: +49 7219268730

Fax: +49 7219263985

Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

.

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).

.

Zuständige Vergabekammer:

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe

Durlacher Allee 100

Karlsruhe76137Deutschland

Telefon: +49 721926-8730

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Fax: +49 721926-3985

Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe

Postanschrift: Durlacher Allee 100

Ort: Karlsruhe

Postleitzahl: 76137

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: +49 721926-8730

Fax: +49 721926-3985

Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2023

Weitere Ergebnisse zum Thema

Jetzt Abonnent werden um alle Bilder zu sehen

jetzt abonnieren

Schon wa Abonnent?
Bitte einloggen