- wa-ID
- wa-2032275
- Tag der Veröffentlichung
- 04.08.2021
- Aktualisiert am
- 12.01.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Telgte
- Koordination
- Schopmeyer Architekten, Münster
- Bewerbungsschluss
- 31.08.2021
- Abgabetermin Pläne
- 05.11.2021
- Abgabetermin Modell
- 12.11.2021
- Preisgerichtssitzung
- 17.12.2021
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung zeigt für das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium die zwingende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten, die sich aus den tatsächlichen Zahlen der Schüler*innen, aus der Umstellung von G8 zu G9 und schließlich aus geänderten pädagogischen Anforderungen an Klassen, Fach- und Differenzierungsräume ableitet. Der entsprechende räumliche Mehrbedarf muss nach heutigem Stand bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 gedeckt werden.
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau einer Erweiterung für das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium.
Aus der Schulentwicklungsplanung und einer Machbarkeitsstudie geht hervor, dass 3 Jahrgänge à 4 Klassenräume zzgl. Differenzierungsraum, Nebenräume und Erschließung benötigt werden. Des Weiteren sind 2 Fachräume Kunst zuzüglich Lager und Nebenräume sowie Erschließungsflächen vorgesehen. Das entspricht einem Raumbedarf von ca. 2.150 m² Nutzfläche.
Die Stadt Telgte erwartet von den Wettbewerbsbeiträgen eine bewusste Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Gebäudebestand des Schulzentrums, Bezügen zu den Bestandsgebäuden und den Außenanlagen.
Ein wichtiger Anspruch des Wettbewerbs ist die städtebauliche und gestalterische Qualität der Entwürfe für den erforderlichen Neubau, der sich mit dem Anspruch an eine moderne Gestaltung und Architektursprache zugleich in den Gebäudebestand des Schulzentrums einfügen und den Campus-Charakter unterstreichen soll.
Insbesondere sollen Klassenräume sowie Nebenräume und Erschließung in offenen Raumstrukturen entwickelt werden.
Das Gebäude soll im 'KfW 55'-Standard errichtet werden.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.
Fachpreisrichter *innen
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg (Vorsitz)
Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus
Kerstin Koch-Bocianowski, Architektin Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Telgte
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt BDA, Lüdinghausen
Sachpreisrichter*innen
Wolfgang Pieper, Bürgermeister der Stadt Telgte
Mechtild Rövekamp-Zurhove, Schulleiterin Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium in Telgte
Tanja Schnur, Leiterin Fachbereich Bildung, Familie, Generationen und Kultur der Stadt Telgte
Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, eine der mit den ersten Preisen ausgezeichneten
Arbeiten der weiteren Planung zugrunde zu legen, sofern die Maßnahme realisiert wird.
Deutschland-Telgte: Dienstleistungen von Architekturbüros
2021/S 149-397890
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Baßfeld 4 - 6
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: kerstin.koch@telgte.de
Telefon: +49 2504130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.telgte.de
Postanschrift: Weststraße 46
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail: submission@beckum.de
Telefon: +49 252129-112
Fax: +49 25212955-112
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb Erweiterung Maria-Sybilla-Merian-Gymnasium Telgte
Die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung zeigt für das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium die zwingende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten, die sich aus den tatsächlichen Zahlen der Schüler*innen, aus der Umstellung von G8 zu G9 und schließlich aus geänderten pädagogischen Anforderungen an Klassen, Fach- und Differenzierungsräume ableitet. Der entsprechende räumliche Mehrbedarf muss nach heutigem Stand bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 gedeckt werden.
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau einer Erweiterung für das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium.
Aus der Schulentwicklungsplanung und einer Machbarkeitsstudie geht hervor, dass 3 Jahrgänge à 4 Klassenräume zzgl. Differenzierungsraum, Nebenräume und Erschließung benötigt werden. Des Weiteren sind 2 Fachräume Kunst zuzüglich Lager und Nebenräume sowie Erschließungsflächen vorgesehen. Das entspricht einem Raumbedarf von ca. 2.150 m² Nutzfläche.
Die Stadt Telgte erwartet von den Wettbewerbsbeiträgen eine bewusste Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Gebäudebestand des Schulzentrums, Bezügen zu den Bestandsgebäuden und den Außenanlagen.
Ein wichtiger Anspruch des Wettbewerbs ist die städtebauliche und gestalterische Qualität der Entwürfe für den erforderlichen Neubau, der sich mit dem Anspruch an eine moderne Gestaltung und Architektursprache zugleich in den Gebäudebestand des Schulzentrums einfügen und den Campus-Charakter unterstreichen soll.
Insbesondere sollen Klassenräume sowie Nebenräume und Erschließung in offenen Raumstrukturen entwickelt werden.
Das Gebäude soll im 'KfW 55'-Standard errichtet werden.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 12 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 7 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um dieTeilnahme bewerben. Sind mehr als 7 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.vergabe-westfalen.de.
Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 31.08.2021, 11:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückggegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
- ausgefülltes und vom Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der einrtragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)),
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Architektinnen/Architekten
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen
- Städtebauliche Qualität
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Erschließung, Funktion und Nutzung
- Berücksichtigung der Aspekte des nachhaltigen Bauens
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtlivche sowie organisatorische Belange
Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen und zu erarbeiten.
Gesamtpreissumme 45.000,00 EUR inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer
1. Preis 18.000,00 EUR
2. Preis 11.000,00 EUR
3. Preis 6.500,00 EUR
Für Anerkennungen (2) 9.500,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
- Versand Auslobung: 07.09.21
- Kolloquium: 42. KW (23.09.2021 oder 24.09.2021)
- Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 05.11.2021
- Abgabe Modelle: 12.11.20
- Preisgerichtssitzung: 50. KW (voraussichtlich 14.12.2021-17.12.2021),
Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Eignungsleihe; § 47 Absatz 1 - 4 GWB:
(1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
(3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF97DH
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
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Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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