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Erweiterung Gymnasium von 4- auf 6-Zügigkeit , Mainz-Oberstadt/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2023410
Tag der Veröffentlichung
20.03.2018
Aktualisiert am
17.10.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten und Landschaftsarchitekten
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
frankundfeil Verfahrens- | Management, Bad Kreuznach
Bewerbungsschluss
16.04.2018
Preisgerichtssitzung
31.08.2018

1. Preis

Muffler Architekten, Tuttlingen

2. Preis

AV1 Architekten, Kaiserslautern

3. Preis

harris + kurrle architekten bda, Stuttgart

Anerkennung

STUDIO SF, Mannheim
FAERBER ARCHITEKTEN, Mainz
faktorgruen, Freiburg im Breisgau

Anerkennung

puppendahlarchitektur, Olfen
michellerundschalk landschaftsarchitektur und urbanismus, München

Anerkennung

h4a Gessert + Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
Verfahrensart
Nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit anschließendem Verhaldlungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Das „Gymnasium Mainz-Oberstadt“ wurde in den Jahren 2008 bis 2012 nach Schließung der zuvor dort ansässigen IBM-Niederlassung in zwei Bestandsbauten, eingerichtet. In unmittelbarer Nähe des Schulstandorts entsteht zurzeit auf einer Gesamtfläche von rd. 34 ha das neue Wohngebiet „Heiligkreuzareal“ mit einer Einwohnerzahl von ca. 4 000, dies entspricht ca. 2 000 Wohneinheiten. Nicht zuletzt dadurch wird sich die Nachfrage zum Schulstandort „Gymnasium Mainz-Oberstadt“ in den kommenden Jahren deutlich erhöhen.

Die Stadt Mainz beabsichtigt daher, das derzeit baulich auf 4-Zügigkeit ausgelegte Gymnasium durch einem Erweiterungsbau auf 6-Zügigkeit zu erhöhen. Hierzu liegt ein genehmigtes Raumprogramm vor, das mit einer Nutzungsfläche von rd. 2 515 m2 (zuzüglich Erweiterungsflächen) definiert ist. Das Raumprogramm für den Erweiterungsneubau umfasst allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für die Verwaltung, sonstige Nutzungsflächen sowie Erweiterungsflächen. Die Einhaltung der vorgegebenen Flächen des Raumprogramms sowie die Planung eines kompakten Baukörpers werden von dem Auslober als Basis für eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption vorausgesetzt.

Gegenstand der späteren Beauftragung – jedoch nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe – wird außerdem der Umbau der Bestandsbauten sein, um die 6-Zügigkeit des Gymnasiums vollständig umzusetzen. Hierfür gibt es vom Auslober eindeutige Vorstellungen und Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde, die in Form eines separaten Raumprogramms zusammengefasst werden.
20/03/2018    S55    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Mainz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 055-122375
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadtverwaltung Mainz
Am Rathaus 1, Postfach 3820,
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe und Einkauf
Telefon: +49 6131-12-2263
E-Mail: verdingungsstelle@stadt.mainz.de
Fax: +49 6131-12-2071
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E46481678
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.subreport.de/E46481678

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 für die „Erweiterung Gymnasium Mainz-Oberstadt von 4- auf 6-Zügigkeit“ mit anschließendem Verhandlungsverfahren

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000
71221000
71222000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Das „Gymnasium Mainz-Oberstadt“ wurde in den Jahren 2008 bis 2012 nach Schließung der zuvor dort ansässigen IBM-Niederlassung in zwei Bestandsbauten, eingerichtet. In unmittelbarer Nähe des Schulstandorts entsteht zurzeit auf einer Gesamtfläche von rd. 34 ha das neue Wohngebiet „Heiligkreuzareal“ mit einer Einwohnerzahl von ca. 4 000, dies entspricht ca. 2 000 Wohneinheiten. Nicht zuletzt dadurch wird sich die Nachfrage zum Schulstandort „Gymnasium Mainz-Oberstadt“ in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Die Stadt Mainz beabsichtigt daher, das derzeit baulich auf 4-Zügigkeit ausgelegte Gymnasium durch einem Erweiterungsbau auf 6-Zügigkeit zu erhöhen. Hierzu liegt ein genehmigtes Raumprogramm vor, das mit einer Nutzungsfläche von rd. 2 515 m2 (zuzüglich Erweiterungsflächen) definiert ist. Das Raumprogramm für den Erweiterungsneubau umfasst allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für die Verwaltung, sonstige Nutzungsflächen sowie Erweiterungsflächen. Die Einhaltung der vorgegebenen Flächen des Raumprogramms sowie die Planung eines kompakten Baukörpers werden von dem Auslober als Basis für eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption vorausgesetzt. Gegenstand der späteren Beauftragung – jedoch nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe – wird außerdem der Umbau der Bestandsbauten sein, um die 6-Zügigkeit des Gymnasiums vollständig umzusetzen. Hierfür gibt es vom Auslober eindeutige Vorstellungen und Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde, die in Form eines separaten Raumprogramms zusammengefasst werden. Auslobungstext, siehe Link unter Abschnitt I.3). Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen, vgl. Auslobungstext Kap. 10.0: Grundleistungen und „Besondere Leistung: Mitwirkung bei der Zusammenstellung des Förderantrages“ der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für die Erweiterung und den Umbau des „Gymnasium Mainz-Oberstadt“ sowie Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1 für die Schulhofgestaltung, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9. Die Beauftragung erfolgt nach den folgenden Leistungsstufen, wobei die Leistungen für Gebäude einerseits und für Freianlagen andererseits je Objekt und Leistungsstufe nicht zwingend zeitgleich, sondern auch zeitversetzt abgerufen werden können. — Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4, — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 9. Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d.h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der ersten drei Preisträger. Der Auftraggeber gibt als Kostenrahmen für die Bauwerkskosten (KG 300+400/DIN 276-1:2008-12) 5 600 000 € brutto (für den Erweiterungsbau – jedoch ohne Umbau der Bestandsbauten) sowie für die Außenanlagen (KG 500/DIN 276 wie vor) 600 000 € brutto vor. Der Kostenrahmen wird in dem zu schließenden Auftrag festgehalten und von dem Auftragnehmer zu beachten sein.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: 1) Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1.1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht. 1.2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend. 1.3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV. 1.4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. 1.5) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen. 1.6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5) nachweisen. 1.7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziffern 1.1) und 1.3) bis 1.6) geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen. 1.8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffer 1.1) bis 1.6) geforderten Nachweise vorzulegen. 1.9) Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1) bis 1.8) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Abschnitt IV.2.2) vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV. 1.10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. 2) Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter www.subreport.de/E46481678, hier pdf-Datei „Ergänzungen zur EU-Wettbewerbsbekanntmachung_WB Oberstadt“

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten und Landschaftsarchitekten, vgl. unter Abschnitt III.1.10) Ziff. 1.5) und 1.6)

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
(keine)
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Kriterien (ohne Rangfolge) für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht: 1) Gestalterische, städtebauliche und funktionale Qualität der/des Baukörper/s; 2) Gestalterische und funktionale Qualität der Außenanlagen; 3) Funktionale Qualität der Innenräume, insbesondere der Unterrichts- und Aufenthaltsräume; 4) Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen, interne Erschließungen, Funktionalität; 5) Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb; 6) Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption und der Außenanlagen. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Hinweis: Die „Baustandards für Gebäude“ der Stadt Mainz sind im Auftragsfall Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, stellen aber im Wettbewerbsverfahren kein Beurteilungs- oder Ausschlusskriterium dar.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/05/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis 16 000 € netto 2. Preis 10 000 € netto 3. Preis 6 000 € netto Sowie 3 Anerkennungen à 3 000 € netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere als die oben angegebene Aufteilung der Preissummen beschließen – siehe § 7 (2) RPW 2013.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Nicht zutreffend.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Thomas Ahrens, Architekt, stv. Werkleiter Gebäudewirtschaft Mainz (Sachpreisrichter)
2. Thomas Dang, Architekt, Mainz (Fachpreisrichter)
3. Armin Drebes, Schulleiter Gymnasium Mainz-Oberstadt (Sachpreisrichter)
4. Prof. Ulrich Elwert, Architekt, Ravensburg (Fachpreisrichter)
5. Marianne Grosse, Beigeord., Dez. f. Bauen, Denkmalpflege u. Kultur Stadt Mainz (Sachpreisricht.)
6. Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
7. Prof. Kerstin Molter, Kaiserslautern, Architektin (Fachpreisrichterin)
8. Hartmut Raible, Landschaftsarchitekt, Mainz (Fachpreisrichter)
9. Axel Strobach, 61-Stadtplanungsamt Mainz (Sachpreisrichter)
10. Stellvertreter: siehe Auslobungstext A 8.2 ff., Link unter Abschnitt I.3).

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: 1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen; 2) Angaben zu der Bieterkommunikation; 3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens; 4) Zuschlagskriterien; 5) Umfang des Auftrags; 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags. Detaillierte Ausführungen zu den vorgenannten Themen, siehe unter www.subreport.de/E46481678, hier pdf-Datei „Ergänzungen zur EU-Wettbewerbsbekanntmachung_WB Oberstadt“.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113Internet-Adresse:mwvlw.rlp.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB); 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
Trier
54290
Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

16/03/2018

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