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  • Freilichttribüne der Eutiner Festspiele
  • Freilichttribüne der Eutiner Festspiele
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg

Freilichttribüne der Eutiner Festspiele , Eutin/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2029769
Tag der Veröffentlichung
04.09.2020
Aktualisiert am
15.02.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen Ingenieur*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
6 Arbeiten
Auslober
Koordination
Richter Architekten + Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kiel
Bewerbungsschluss
30.09.2020 12:00
Abgabetermin
20.12.2020
Preisgerichtssitzung
01.02.2021

1. Preis

Prof. Moths Architekten, Hamburg
Holger Moths
Mitarbeit: J. Werner
ISP-Ingenieure, Hamburg
Matthias Pagel
Hunck+Lorenz Freiraumplanung Landschaftsarchitekten BDLA, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: Prof. Moths Architekten, Hamburg

2. Preis

DKFS Architects Ltd., London
Falko Schmitt · Dirk Krolikowski
Colin Peter Jackson · Sven Witte
Mitarbeit: Douglas Yang
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 2. Preis: DKFS Architects Ltd., London
Verfahrensart
Nicht offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Eutin plant den Ersatzneubau der Freilichttribüne der Eutiner Festspiele. Die Tribüne der Eutiner Festspiele ist als fliegender Bau in Form einer Stahlkonstruktion 1976 errichtet worden und seitdem in Betrieb. Die Neuerrichtung der Tribüne ist aufgrund der mangelhaften Bausubstanz erforderlich, ansonsten kann der Spielbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Die Eutiner Festspiele bestehen seit 1951. In dieser Zeit hat sich das in der einmaligen Umgebung des historischen Schlossgartens gelegene Freilichttheater zu einem überregional angesehenen Festspielort entwickelt. Der künstlerische Erfolg der Bühne führte zu einer nach und nach gewachsenen Infrastruktur. Im Laufe ihres Bestehens hat sich die Freilichtbühne ihren festen Platz in dem Kulturensemble Schloss Eutin erspielt und ist im Zusammenspiel von Schloss, Kreismuseum, Kreis- und Landesbibliothek und Schlossgarten zu einem unverzichtbaren Bestandteil des kulturellen Angebotes der Region geworden.
Die Bühne ist eine feste touristische Einrichtung in der Region. Urlauber aus allen Teilen Deutschlands und dem europäischen Ausland besuchen die Aufführungen regelmäßig. Die Freilichtbühne hat eine erhebliche Strahlkraft über die Region hinaus.

Fachpreisrichter*innen
Uwe Schüler Architekt BDA Rendsburg (Vorsitzender)
Jens Bendfeldt Landschaftsarchitekt, BFH Landschaftsarchitekten Kiel
Susanne Stange Stadt Eutin FDL Stadt- und Gemeindeplanung
Janika Schulz Stadt Eutin FD Stadt- und Gemeindeplanung
Nils Hollerbach Kreis Ostholstein FBL Planung, Bau und Umwelt
Henning Schröter Architekt Hamburg
Kai Gladigau Beratender Ingenieur, Bad Oldesloe

Sachpreisrichter*innen
Falk Herzog Gesellschafter Eutiner Festspiele gGmbH
Carsten Behnk Bürgermeister der Stadt Eutin
Susanne Bieler-Seelhoff, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Leiterin Abteilung III 4: Kultur
Sascha Clasen, Eutin
Monika Obieray, Eutin
Klaus Kibbel, Eutin

Empfehlung des Preisgerichts
Das Gremium empfiehlt der Ausloberin, den Preisträger mit der Kennzahl 1001 mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Die Hinweise in der Beurteilung sollen bei der Umsetzung Beachtung finden.
04/09/2020    S172
Deutschland-Eutin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 172-416154
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Eutin – Der Bürgermeister
Postanschrift: Markt 1
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Bauen Fachdienst Stadt- und Gemeindeplanung
E-Mail: J.schulz@eutin.de
Telefon: +49 4521793-336Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eutin.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Richter Architekten
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
E-Mail: wbw@architekten-richter.de
Telefon: +49 4315796000
Fax: +49 4315796001Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: architekten-richter.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Richter Architekten
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: wbw@architekten-richter.de
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: architekten-richter.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Freilichttribüne der Eutiner Festspiele

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Eutin plant den Ersatzneubau der Freilichttribüne der Eutiner Festspiele. Die Tribüne der Eutiner Festspiele ist als fliegender Bau in Form einer Stahlkonstruktion 1976 errichtet worden und seitdem in Betrieb. Die Neuerrichtung der Tribüne ist aufgrund der mangelhaften Bausubstanz erforderlich, ansonsten kann der Spielbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Die Eutiner Festspiele bestehen seit 1951. In dieser Zeit hat sich das in der einmaligen Umgebung des historischen Schlossgartens gelegene Freilichttheater zu einem überregional angesehenen Festspielort entwickelt. Der künstlerische Erfolg der Bühne führte zu einer nach und nach gewachsenen Infrastruktur. Im Laufe ihres Bestehens hat sich die Freilichtbühne ihren festen Platz in dem Kulturensemble Schloss Eutin erspielt und ist im Zusammenspiel von Schloss, Kreismuseum, Kreis- und Landesbibliothek und Schlossgarten zu einem unverzichtbaren Bestandteil des kulturellen Angebotes der Region geworden.
Die Bühne ist eine feste touristische Einrichtung in der Region. Urlauber aus allen Teilen Deutschlands und dem europäischen Ausland besuchen die Aufführungen regelmäßig. Die Freilichtbühne hat eine erhebliche Strahlkraft über die Region hinaus.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, in dem Planungsteams oder Bietergemeinschaften bestehend aus Architekten, Beratenden Ingenieuren und Landschaftsarchitekten gesucht werden, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der unter II.2.4 beschriebenen Aufgabe verfügen. Dabei sind Erfahrungen mit vergleichbaren Neubauten für öffentliche Auftraggeber gewünscht. Die Bewerbungsunterlagen können unter www.architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/ heruntergeladen werden und sind bis spätestens zum 30.9.2020, 12.00 Uhr per email an eutin@architekten-richter.de einzureichen. Bewerbungen sind ausschließlich per Email möglich. Es gilt ausschließlich das Eingangsdatum als Submissionsdatum. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Der Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag, die ggf. erforderliche Bietergemeinschaftserklärung und der Vordruck für Referenzprojekte sind unter www.architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/ herunterzuladen. Die Bewerber sind aufgefordert, neben den Angaben zu dem Büro im Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von 3 aussagekräftigen Referenzprojekten (gem.Vordruck Referenzen) vorzulegen, die mit der in II.2.4 beschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Bewerbungsbogen und Layoutvorgabe für Referenzprojekte sind vorgegeben, herunterzuladen und zu ergänzen. Die Bewerbungen müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten:
— Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet;
— Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte (z. B. realisierte Projekte,Auszeichnungen, Wettbewerbserfolge);
— Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. GWB etc. gem.Formblatt.
Die Erfahrungen sind anhand von realisierten Projekten (bevorzugt bewertet) oder Wettbewerbserfolgen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen (Stichtag 1.7.2020).
Die Vorstellung der Referenzprojekte soll auf den vorgegebenen Formblättern gem. Layoutvorgabe, einseitig DIN A3 (quer) erfolgen. Je Projekt ist nur ein Blatt zulässig.
Zum Auswahlverfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche formalen Vorgaben erfüllen und die Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht eingereicht haben.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Kriterien:
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Projekten Tribünen Freilichtarenen (0-5 Pkt.);
— Erfahrungen und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben (0-5 Pkt.);
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Bauwerken für öffentliche Auftraggeber (0-5 Pkt.).
Zur Bewertung werden 2 Referenzprojekte gesichtet und kumuliert bewertet. Maximal sind 15 Punkte erreichbar. Es sollen vorzugsweise realisierte Projekte eingereicht werden.
Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los. Mehrfachteilnahmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber angestellt ist, kann nicht am Verfahren teilnehmen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten, Beratenden Ingenieuren und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 7

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen
— Termingerechte Abgabe;
— Leistungs- und Programmerfüllung;
— Einhaltung der Grundstücksgrenzen.
Städtebauliches Gesamtkonzept:
— Strukturelle Leitidee;
— Einbindung in das städtebauliche/landschaftliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen;
— Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes;
— Vernetzung mit der Umgebung.
Gestaltungsqualität, Konstruktion und Funktionen:
— Qualität des architektonischen und freiräumlichen Konzeptes;
— städtebauliche Einbindung in die vorhandenen Strukturen;
— Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen;
— Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
— Konstruktive Aspekte;
—— Konstruktionsgewicht und Gründung;
—— Errichtungsfreundlichkeit bei den gegebenen Randbedingungen;
—— Dauerhaftigkeit und Wartungsfreundlichkeit;
— Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 30/09/2020
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 13/10/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2013 (§§ 34, 39 und 44).
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 62 000 EUR zur Verfügung
Davon werden ca. 55 % als Preisgeld entspricht 34 000 EUR gemäß. RPW 2013 aufgeteilt.
1. Preis 50 % = 17 000 EUR,
2. Preis 30 % = 10 200 EUR,
3. Preis 20 % = 6 800 EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

45 % der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen verteilt, auf die Teilnehmer, die einen bewertungsfähigen und durch das Preisgericht zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben.
Dies entspricht 28 000 EUR / durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Carsten Behnk Bürgermeister der Stadt Eutin
Falk Herzog Gesellschafter Eutiner Festspiele gGmbH
Susanne Bieler-Seelhoff, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Leiterin Abteilung III 4: Kultur
Sascha Clasen CDU-Fraktion Eutin
Monika Obieray Fraktion Die Grünen Eutin
Klaus Kibbel SPD-Fraktion Eutin
Dr.-Ing. Margita Meyer Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Susanne Stange Stadt Eutin FDL Stadt- und Gemeindeplanung
Jens Bendfeldt Landschaftsarchitekt, BFH Landschaftsarchitekten Kiel
Nils Hollerbach Kreis Ostholstein FBL Planung, Bau und Umwelt
Uwe Schüler Architekt BDA Rendsburg
Henning Schröter Architekt Hamburg
Kai Gladigau, Beratender Ingenieur, Bad Oldesloe
Martin Klehs Stadt Eutin FBL Bürgerservice und Tourismus (Vertreter ständig Anwesend)
Olaf Blanck FWE Freie Wählergemeinschaft Eutin (Vertreter ständig Anwesend)
Manfred Ehmke Fraktion Freie Wähler Eutin (Vertreter ständig Anwesend)
Christian Schulz FDP-Fraktion (Vertreter ständig Anwesend)
Janika Schulz Stadt Eutin FD Stadt- und Gemeindeplanung (Vertreterin ständig Anwesend)
Robert Gadewoltz Architekt Stadt Eutin FD Zentrale Immobilien (Vertreter ständig Anwesend)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes erforderlichen Leistungen zu beauftragen:
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Objektplanung, Tragwerksplanung und Freianlagen gem. HOAI § 34, § 39 und §51 mindestens die Leistungsphasen 2 – 8 oder Teile hiervon zu übertragen.
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die die Auftraggeberin nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird die Auftraggeberin berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn die Auftraggeberin sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

31/08/2020

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