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Werkstattverfahren »Entwicklung südöstliche Innenstadt, Neuwied« , Neuwied/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2034224
Tag der Veröffentlichung
03.06.2022
Aktualisiert am
22.05.2023
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Teilnehmer
Planungsteams aus Stadtplaner*innen bzw. Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
3 Arbeiten
Auslober
Koordination
a:dk architekten datz kullmann, Mainz
Bewerbungsschluss
28.06.2022 12:00
1. Entwurfswerkstatt
26.09.2022
2. Entwurfswerkstatt
10.11.2022
Abschlusstermin
23.11.2022

Gewinner

rheinflügel severin
club L94

Teilnehmer

FFM-ARCHITEKTEN. Tovar + Tovar PartGmbB
BIERBAUM. AICHELE. landschaftsarchitekten

Teilnehmer

URBANOPHIL.KOELN Stadtplaner BDA
JBA JOHANNES BUCHHAMMER ARCHITEKTUR
gruppe F | Freiraum für alle GmbH
Verfahrensart
Werkstattverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeindliche Siedlungsgesellschaft Neuwied mbH (GSG) plant die städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung des Wohnquartiers um die Kappelstraße/Rudolf-Troost-Straße/Balduinstraße als Teil der südöstlichen Innenstadt. Innerhalb des ca. 3 ha großen Planungsgebiets befinden sich im Besitz der GSG 61 Wohngebäude mit insgesamt 354 Mietwohnungen und einer Wohnfläche von knapp 18.800 qm. Die Gebäude sind überwiegend dreigeschossig mit zwei- bzw. viergeschossigen Ausnahmen. Die Wohngebäude innerhalb des Quartiers befinden sich derzeit in unterschiedlichem Zustand: Teils wurden sie bereits saniert, teils stehen entsprechende Maßnahmen noch aus und müssen in naher Zukunft angegangen werden.

Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Verfahren geprüft werden, wie der erforderliche Investitionsbedarf klug, sensibel und nachhaltig umgesetzt werden kann. Dabei stellen sich vielfältige Fragen z. B. nach der Sanierung bzw. dem Rückbau und Neubau von Gebäuden, möglichen Zugewinnen an kostengünstigem Wohnraum, der besseren Verknüpfung des Quartiers mit den benachbarten Stadtteilen, dem Umgang mit den Lärmemissionen der nahegelegenen Hochstraßen, der Aufwertung der Freiflächen, der Förderung der Bewohnergemeinschaft und einer stärkeren Durchmischung des Quartiers. Weitere wichtige Aspekte bilden die Barrierefreiheit, die energetische Konzeption der Einzelgebäude und des Gesamtquartiers sowie die zeitlich-räumliche Abfolge der geplanten Maßnahmen.

Im Rahmen der Planungswerkstatt sollen drei Planungsteams aus Stadtplaner:innen bzw. Architekt:innen mit Landschaftsarchitekt:innen alternative Vorschläge für die Entwicklung des Quartiers erarbeiten und dabei auf die vorgenannten Fragen, aber auch weitere Planungsaspekte vertieft eingehen. Das Werkstattverfahren gliedert sich in einen Auftakttermin zum gemeinsamen Kennenlernen des Ortes und dem Hinterfragen der Aufgabenstellung, eine 1. Entwurfswerkstatt, in dem die teilnehmenden Planungsteams erste konzeptionelle Ansätze präsentieren und eine 2. Entwurfswerkstatt, in der diese Ansätze überarbeitet und vertieft werden. Im Rahmen der 2. Entwurfswerkstatt ist die Auswahl eines Zielkonzepts geplant, das nochmals überarbeitet und in einem finalen Präsentationstermin vorgestellt wird.

Die Bearbeitung dieser spannenden und herausfordernden Aufgabe in vier Schritten soll gewährleisten, dass neben der intensiven Beschäftigung der Planerteams auch eine umfangreiche Beteiligung des Auftraggebers GSG, der Politik und der Verwaltung sowie der Bürger und Bewohner am Verfahren möglich ist. Ziel ist ein nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Entwicklung der südöstlichen Innenstadt Neuwieds als sozial integriertes, lebendiges Quartier für bezahlbaren Wohnraum mit hoher Aufenthaltsqualität und positivem Identifikationspotential.

Fachjury
Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner, Dortmund
Katharina Rauh, Stadtplanerin, Darmstadt
Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt

Sachjury
Vertreter/innen Geschäftsführung und Aufsichtsrat der GSG, Vertreter/innen Politik
Bewerbungsverfahren
Werkstattverfahren »Entwicklung südöstliche Innenstadt, Neuwied«
 
Anlass und Ziel
Die Gemeindliche Siedlungsgesellschaft Neuwied mbH (GSG) plant die städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung des Wohnquartiers um die Kappelstraße/Rudolf-Troost-Straße/Balduinstraße als Teil der südöstlichen Innenstadt. Innerhalb des ca. 3 ha großen Planungsgebiets befinden sich im Besitz der GSG 61 Wohngebäude mit insgesamt 354 Mietwohnungen und einer Wohnfläche von knapp 18.800 qm. Die Gebäude sind überwiegend dreigeschossig mit zwei- bzw. viergeschossigen Ausnahmen. Die Wohngebäude innerhalb des Quartiers befinden sich derzeit in unterschiedlichem Zustand: Teils wurden sie bereits saniert, teils stehen entsprechende Maßnahmen noch aus und müssen in naher Zukunft angegangen werden.
 
Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Verfahren geprüft werden, wie der erforderliche Investitionsbedarf klug, sensibel und nachhaltig umgesetzt werden kann. Dabei stellen sich vielfältige Fragen z. B. nach der Sanierung bzw. dem Rückbau und Neubau von Gebäuden, möglichen Zugewinnen an kostengünstigem Wohnraum, der besseren Verknüpfung des Quartiers mit den benachbarten Stadtteilen, dem Umgang mit den Lärmemissionen der nahegelegenen Hochstraßen, der Aufwertung der Freiflächen, der Förderung der Bewohnergemeinschaft und einer stärkeren Durchmischung des Quartiers. Weitere wichtige Aspekte bilden die Barrierefreiheit, die energetische Konzeption der Einzelgebäude und des Gesamtquartiers sowie die zeitlich-räumliche Abfolge der geplanten Maßnahmen.
 
Im Rahmen der Planungswerkstatt sollen drei Planungsteams aus Stadtplaner:innen bzw. Architekt:innen mit Landschaftsarchitekt:innen alternative Vorschläge für die Entwicklung des Quartiers erarbeiten und dabei auf die vorgenannten Fragen, aber auch weitere Planungsaspekte vertieft eingehen. Das Werkstattverfahren gliedert sich in einen Auftakttermin zum gemeinsamen Kennenlernen des Ortes und dem Hinterfragen der Aufgabenstellung, eine 1. Entwurfswerkstatt, in dem die teilnehmenden Planungsteams erste konzeptionelle Ansätze präsentieren und eine 2. Entwurfswerkstatt, in der diese Ansätze überarbeitet und vertieft werden. Im Rahmen der 2. Entwurfswerkstatt ist die Auswahl eines Zielkonzepts geplant, das nochmals überarbeitet und in einem finalen Präsentationstermin vorgestellt wird.
 
Die Bearbeitung dieser spannenden und herausfordernden Aufgabe in vier Schritten soll gewährleisten, dass neben der intensiven Beschäftigung der Planerteams auch eine umfangreiche Beteiligung des Auftraggebers GSG, der Politik und der Verwaltung sowie der Bürger und Bewohner am Verfahren möglich ist. Ziel ist ein nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Entwicklung der südöstlichen Innenstadt Neuwieds als sozial integriertes, lebendiges Quartier für bezahlbaren Wohnraum mit hoher Aufenthaltsqualität und positivem Identifikationspotential.
 
Verfahrensbeteiligte
 
Auftraggeber
Auftraggeber für das Werkstattverfahren ist die Gemeindliche Siedlungsgesellschaft Neuwied mbH (GSG).
 
Betreuung
Mit der Vorbereitung, Koordination und Durchführung des Verfahrens ist das Büro a:dk, Mainz, beauftragt.
 
Fachjury
- Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner, Dortmund - Katharina Rauh, Stadtplanerin, Darmstadt
- Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt
 
stellvertretende Fachjury
- ein:e Stadtplaner:in/Architekt:in bzw. Landschaftsarchitekt:in werden noch benannt
 
Sachjury
- Vertreter/innen Geschäftsführung und Aufsichtsrat der GSG, Vertreter/innen Politik
 
Sachverständige (ohne Stimmrecht)
- weitere Vertreter/innen GSG
- weitere Vertreter/innen Aufsichtsrat GSG - Vertreter/innen Stadtrat
- Vertreter/innen Stadtverwaltung
- Quartiersmanagement
- Vertreter/innen der Bewohnerschaft
 
Verfahrensart
Das Werkstattverfahren wird als Mehrfachbeauftragung von drei Planungsteams aus Architekt:innen/Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen durchgeführt. Dem Werkstattverfahren vorgeschaltet ist ein offener Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der Architekt:innen/Stadtplaner:innen. Die Landschaftsarchitekt:innen werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb durch die ausgewählten Architekt:innen/Stadtplaner:innen als Nachunternehmer benannt. Das Werkstattverfahren ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens gem. RPW oder der VgV. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Verfahren ist nicht anonym. Das Verfahren wird kooperativ durchgeführt, das heißt, die Teilnehmer stellen dem Beratungsgremium in zwei Schritten Zwischenergebnisse vor und erhalten Anregungen und Hinweise für die weitere Bearbeitung. Die teilnehmenden Planungsbüros sowie alle weiteren Beteiligten erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden.
 
Aufwandsentschädigung
Jedes teilnehmende Büro erhält für die Erarbeitung der planerischen Konzeption gemäß Leistungsbild sowie der Teilnahme an den 3 bzw. 4 Werkstattterminen eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 25.000,- netto zzgl. MwSt. Das teilnehmende Team, dessen Zielkonzept ein weiteres Mal überarbeitet und vorgestellt wird, erhält hierfür zusätzlich € 5.000,- netto.
 
Weitere Bearbeitung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Verfasserinnen und/oder Verfasser des ausgewählten Planungskonzepts mit einer weiteren Vertiefung, Abstimmung und Durcharbeitung der städtebaulichen Konzeption im Sinne einer Rahmenplanung zu beauftragen. Der genaue Umfang der zu beauftragenden Leistungen richtet sich nach dem Ergebnis der Werkstatt und den daraus abzuleitenden Bedarfen. Der Auftraggeber behält sich eine Nutzung aller Ergebnisse der Planungswerkstatt im Verlauf der weiteren Planungsschritte vor.
 
Leistungen
- Konzeptionelle Skizzen und Piktogramme ohne Maßstab
- Städtebaulich-architektonisch/freiraumplanerisches Konzept im Maßstab 1:500
- 3 Vertiefungsbereiche im Maßstab 1:200 (u. a. schematische Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Skizzenhafte 3D-Darstellungen der geplanten Baustrukturen
- Schriftliche Erläuterungen
- Arbeitsmodell M 1:500
- Prüfunterlagen
- Beamerpräsentation im Format PDF
Die genannten Leistungen sind jeweils zu den Werkstattterminen bzw. zum Präsentationstermin, ggf. in überarbeiteter Form, zu erbringen.
 
Ablauf und Termine (voraussichtlich)
Auftakttermin: 5. Juli 2022, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
1. Entwurfswerkstatt: 26. September 2022, 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
2. Entwurfswerkstatt: 10. November 2022, 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Abschlusstermin: 23. November 2022, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt:innen. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in, Stadtplaner:in bzw. Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind.
 
Im Rahmen des Verfahrens werden Teilleistungen gefordert, die über rein städtebauliche Leistungen hinausreichen (Schemagrundrisse, prinzipielle Ansichten und Schnitte). Inwieweit diese in Arbeitsgemeinschaften auch ohne Architekten erbracht werden können, soll ggf. durch die entsprechenden Teilnehmer eigenständig entschieden werden.
 
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
 
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen.
 
In den Teams muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jedes Team hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern bzw. Teammitgliedern eigenverantwortlich zu prüfen.
 
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren richtet sich an Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen. Die drei ausgewählten Bewerber benennen im Nachgang zum Bewerbungsverfahren – jedoch vor Beginn des Werkstattverfahrens – eine:n Landschaftsarchitekt:in als Nachunternehmer und Mitglied des Planungsteams.
 
Da der Auftakttermin relativ kurz nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt, wird empfohlen, bereits in der Bewerbungsphase mit geeigneten Nachunternehmern Kontakt aufzunehmen.
 
Teilnehmen können ausschließlich Bewerber:innen, die die Teilnehmerberechtigung der Auslobung erfüllen. Die Teilnehmerzahl am Werkstattverfahren ist auf 3 Teilnehmer begrenzt. Die Bewerbung zur Zulassung der Teilnahme am Verfahren kann nur über das Formblatt »Bewerbererklärung« erfolgen (Abruf unter www.adk-server.de/neuwied), das folgende Teile beinhaltet:
 
- Formblatt Benennung federführendes Mitglied der
- Erklärung zur Teilnahme am Verfahren mit rechtsverbindlicher Unterschrift (als Scan)
 
und folgende Nachweise fordert:
 
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
- Nachweis der geforderten Referenz
 
Unter den eingereichten Bewerbungen, welche die Zulassungskriterien erfüllen, wird durch ein Auswahlgremium eine Rangfolge gebildet. Die Rangfolgenbildung erfolgt durch Bewertung der einzureichenden Projektreferenz nach folgenden Kriterien:
 
1 x Städtebauliche Planung
Referenznachweis für die städtebauliche Planungen innerhalb eines vergleichbaren Wohn- oder Mischnutzungsquartiers (mit Integration von bestehenden Strukturen, Wohnanteil min. 70%) mit einem Umgriff von mindestens 1,5 ha (Planungsbeginn nicht vor Juni 2012).
 
• Mindestens erbrachte Leistungen
Städtebaulicher Vorentwurf im Sinne des Merkblatt 51 der AKBW oder Vorplanung Hochbau oder Wettbewerbsbeitrag (als Anerkennung oder Preisgruppe in einem wettbewerblichen Verfahren)
 
• Mindestkriterium: 1,5 Hektar Umgriff
 
• Kriterium strukturelle Vergleichbarkeit: gemischtes Wohnquartier 
 
Vergleichende Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala:
 
- in überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung (3 Punkte)
- teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung (2 Punkte)
- in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung (1 Punkt)
 
• Kriterium städtebauliche Qualität: Strukturelle Qualität, stadträumliche Qualität, Integration von Bestandsstrukturen (z. B. Gebäude, Freiräume, Erschließung, Infrastruktur)
 
Vergleichende Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf fünfstufiger Skala:
 
- überzeugt nahezu vollständig, in fast allen Teilen der Referenz (5 Punkte)
- überzeugt in sehr hohem Maße, in überwiegenden Teilen der Referenz (4 Punkte)
- überzeugt in hohem Maße, in weiten Teilen der Referenz (3 Punkte)
- überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz (2 Punkte)
- überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz (1 Punkt)
 
Die Referenz sollen als PDF-Datei im Format DIN A3 quer gespeichert werden. In einem zusätzliche Referenzbogen sollen (ebenfalls im Format PDF, DIN A4 hoch) folgende Informationen enthalten sein: Umgriff Plangebiet, Planungszeitraum, Lageplan, Visualisierungen oder Fotos (Formblätter siehe Bewerbererklärung). Die PDF-Unterlagen sollen übersichtlich und gut lesbar sowie zum Ausdruck im Format DIN A3 quer oder als Beamer- bzw. Online-Videopräsentation geeignet sein.
 
Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers. Die Punkte-Bewertungen der Kriterien werden für jede Referenz gemittelt und sodann addiert. Es können maximal 8 Punkte erreicht werden. Bei gleicher Eignung von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen Bewerbern im Losverfahren.
 
Es soll nur eine Referenz eingereicht werden. Bei Einreichung von mehreren Referenzen werden diese separat gewertet und die jeweilige Bepunktung gemittelt. In der Regel ist es daher für die Bewerber zielführend, sich auf jeweils eine, gezielt ausgewählte Referenz zu beschränken.
 
Bewerbungsunterlagen
Folgende Formulare müssen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ausgefüllt und unterschrieben (als Scan) eingereicht werden:
 
- Formblatt »Bewerbererklärung« mit verbindlicher Bestätigung der Werkstatttermine
- Nachweis Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Stadtplaner
- Bewerbungsblatt DIN A3 quer, Referenz Architektur/Stadtplanung
 
Im Nachgang zum Bewerbungsverfahren muss folgendes Formular eingereicht werden: 
- Formblatt Nachunternehmer mit Benennung des:r Landschaftsarchitekt:en:in
 
Rückfragen
Rückfragen zum Verfahren können ausschließlich per E-Mail an die Adresse rueckfragen@a-dk.de gestellt werden. Rückfragen und deren Beantwortung werden fortlaufend unter www.adk-server.de/neuwied eingestellt.
 
Einreichung und Schlussfrist
Die Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb müssen per E-Mail bis zum
 
28. Juni 2021, 12:00 Uhr
 
an die Adresse
 
 
gesendet werden. Der Eingang wird auf Wunsch bestätigt.
 
Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren willigen die Bewerber ein, dass die von ihnen angegeben personenbezogenen Daten durch das betreuende Büro für die oben genannten Zwecke gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt nur so lange, wie sie für die oben beschriebenen Zwecke benötigt werden.

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