- wa-ID
- wa-2036405
- Tag der Veröffentlichung
- 09.06.2023
- Aktualisiert am
- 09.06.2023
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Auslober
- Bonava Deutschland GmbH
- Koordination
- KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung, Ludwigshafen
- Preisgerichtssitzung
- 19.04.2023
Verfahrensart
Mehrfachbeauftragung
Verfahrensaufgabe
Anlass der Mehrfachbeauftragung ist die Aufgabe gewerblicher Nutzungen im Plangebiet und das Ziel der Ausloberin (gleichzeitig Bauherrin) sowie der Stadt Mannheim, die Zulässigkeit von Wohnnutzungen sowie einer vier Gruppen umfassenden Kindertagesstätte entlang der Rüdesheimer Straße und der Wachenheimer Straße zu ermöglichen. Ein entsprechender Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Rüdesheimer Straße und Neustädter Straße sowie zwischen Wachenheimer Straße und Am Aubuckel wurde vom Ausschuss für Umwelt und Technik am 03.05.2022 gefasst (vgl. Teil B, planungsrechtliche Rahmenbedingungen).
Gegenstand der Mehrfachbeauftragung ist ein städtebaulich-architektonischer Lösungsvorschlag für das von der Ausloberin vorgegebene Nutzungsgefüge und dem entsprechenden Flächen- und Raumbedarf.
Die Ausloberin beabsichtigt auf den Grundstücken Wachenheimer Straße Nr. 8 und 10 und der Rüdesheimer Straße Nr. 74-94, sowie Nr. 100, 102 und 102 a (Bereich A im nachfolgenden Übersichtsplan) die bestehende Bebauung abzubrechen und ein zeitgemäßes, nachhaltiges Wohnquartier mit einer angemessenen baulichen Dichte zu errichten. Es wird auf die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung verwiesen. Aus Sicht des Vorhabensträger ist eine Ausnutzung mit einer Geschoßflächenzahl von mindestens 1,2 anzustreben – eine höhere Ausnutzung wäre wünschenswert.
Die geplanten Wohnungen sollen überwiegend im Geschosswohnungsbau entstehen, darüber hinaus sind etwa 10-20 Einfamilienhäuser in flächensparender Bauweise denkbar.
Neben der Wohnnutzung sind in der Erdgeschosszone entlang der Rüdesheimer Straße sonstige nicht störende Nutzungen wie Bäckereiverkaufsstelle, Café, Arzt-/Physiotherapie Praxen oder Büronutzungen wünschenswert. Als ein weiterer Nutzungsbaustein soll eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung mit einer möglichst flexiblen Nutzbarkeit als Krippen- und Kindergartengruppen einschließlich eines Krippenangebotes inklusive der erforderlichen Freiflächen in die Planung aufgenommen werden.
Die Bereiche B, (Eckbebauung Wachenheimer Straße/Rüdesheimer Straße) und C (Doppelhaus Rüdesheimer Straße Nr. 96, 98) sind in die Gesamtkonzeption einzubeziehen. Die Grundstücke und der Gebäudebestand in diesen Bereichen stehen nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch mittel- bis langfristig nicht zur Verfügung.
Jury
Prof. Markus Neppl (Vorsitz)
Klaus Elliger
Rebekka Junge
Ina Laux
Dr. Hanno Ehrbeck
Mehrfachbeauftragung
Verfahrensaufgabe
Anlass der Mehrfachbeauftragung ist die Aufgabe gewerblicher Nutzungen im Plangebiet und das Ziel der Ausloberin (gleichzeitig Bauherrin) sowie der Stadt Mannheim, die Zulässigkeit von Wohnnutzungen sowie einer vier Gruppen umfassenden Kindertagesstätte entlang der Rüdesheimer Straße und der Wachenheimer Straße zu ermöglichen. Ein entsprechender Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Rüdesheimer Straße und Neustädter Straße sowie zwischen Wachenheimer Straße und Am Aubuckel wurde vom Ausschuss für Umwelt und Technik am 03.05.2022 gefasst (vgl. Teil B, planungsrechtliche Rahmenbedingungen).
Gegenstand der Mehrfachbeauftragung ist ein städtebaulich-architektonischer Lösungsvorschlag für das von der Ausloberin vorgegebene Nutzungsgefüge und dem entsprechenden Flächen- und Raumbedarf.
Die Ausloberin beabsichtigt auf den Grundstücken Wachenheimer Straße Nr. 8 und 10 und der Rüdesheimer Straße Nr. 74-94, sowie Nr. 100, 102 und 102 a (Bereich A im nachfolgenden Übersichtsplan) die bestehende Bebauung abzubrechen und ein zeitgemäßes, nachhaltiges Wohnquartier mit einer angemessenen baulichen Dichte zu errichten. Es wird auf die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung verwiesen. Aus Sicht des Vorhabensträger ist eine Ausnutzung mit einer Geschoßflächenzahl von mindestens 1,2 anzustreben – eine höhere Ausnutzung wäre wünschenswert.
Die geplanten Wohnungen sollen überwiegend im Geschosswohnungsbau entstehen, darüber hinaus sind etwa 10-20 Einfamilienhäuser in flächensparender Bauweise denkbar.
Neben der Wohnnutzung sind in der Erdgeschosszone entlang der Rüdesheimer Straße sonstige nicht störende Nutzungen wie Bäckereiverkaufsstelle, Café, Arzt-/Physiotherapie Praxen oder Büronutzungen wünschenswert. Als ein weiterer Nutzungsbaustein soll eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung mit einer möglichst flexiblen Nutzbarkeit als Krippen- und Kindergartengruppen einschließlich eines Krippenangebotes inklusive der erforderlichen Freiflächen in die Planung aufgenommen werden.
Die Bereiche B, (Eckbebauung Wachenheimer Straße/Rüdesheimer Straße) und C (Doppelhaus Rüdesheimer Straße Nr. 96, 98) sind in die Gesamtkonzeption einzubeziehen. Die Grundstücke und der Gebäudebestand in diesen Bereichen stehen nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch mittel- bis langfristig nicht zur Verfügung.
Jury
Prof. Markus Neppl (Vorsitz)
Klaus Elliger
Rebekka Junge
Ina Laux
Dr. Hanno Ehrbeck