Beschreibung: Auswahlverfahren: Der Planungswettbewerb wird auf Grundlage der RPW 2013 als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Neben 4 von der Ausloberin im Vorfeld ausgewählten Teilnehmern werden 11 weitere aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt, und falls mehr geeignete Bewerbungen vorliegen, ausgelost. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrücker werden bei Absage oder durch Ausschluss von einem ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden. . Teilnahmeberechtigt sind Architekten und/oder Stadtplaner in einer Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Führt ein Teilnehmer mehrere oder alle der genannten Berufsbezeichnungen, kann er auch als Einzelperson teilnehmen. Entscheidend ist, dass die Berufsbezeichnungen Architekt und Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner und Landschaftsarchitekt abgedeckt werden. Dies muss in der Verfassererklärung eindeutig benannt werden. Die Benennung der Bewerbergemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten muss spätestens bis zum 18. März 2024 erfolgen. . Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (2) RPW, § 123 GWB, § 124 GWB und § 79 (2) VgV und kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegen. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige •natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Stadtplaner und Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht; • juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden; • Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. . Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert: • Teilnahmeantrag, vollständig ausgefüllt, an den entsprechenden Stellen unterschrieben • Darstellung des Referenzprojekts auf einem Projektblatt DIN A4, mit Foto/Bild/Plan und Kurzbeschreibung mit den folgenden Mindestanforderungen: Nachweis eines Städtebaulichen Entwurf. Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in der Leistungsphase 2 (gemäß Merkblatt 51 der AKBW) bearbeiteten städtebaulichen Entwurfs als Referenzprojekts oder der Nachweis eines vergleichbaren städtebaulichen Wettbewerbserfolgs (Preis oder Anerkennung) mit einer Größe von mindestens 2 ha. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 2 des städtebaulichen Entwurfs oder des Wettbewerbserfolgs im Jahr 2014 oder später erfolgt ist und diese zu dem Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, dann ist für die Bewerbung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich. • Nachweis zur Teilnahmeberechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner • Benennung Landschaftsarchitekt und Nachweis Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (nachzureichen bis 18.03.2024). Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Unterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Eine pauschale Bewerbung wird nicht anerkannt. Weitere Hinweise zur Bewerbung sind im Bewerbungsformular aufgeführt. Fragen zum Bewerbungsverfahren, die nach dem 15.02.2024 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. . Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen: nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen; nicht unterschriebene oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter. Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder; fehlende Nachweise. Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben/Nachweise der ausgewählten Teilnehmer zu überprüfen. Falsche Angaben/Nachweise führen zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme. . Die ausgewählten Teilnehmer werden spätestens am 01.03.2024 schriftlich per E-Mail zur Teilnahme aufgefordert und müssen schriftlich per formloser E-Mail eine verbindliche Teilnahmeerklärung bis 05.03.2024, 12 Uhr abgeben. Sollten bis zu diesem Tag die Teilnahmeerklärungen der ausgewählten Teilnehmer nicht vorliegen, werden die Nachrücker in der Folge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. . Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. . Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bieter oder Bietergemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs das Vorliegen der nachfolgenden Eignungskriterien auf entsprechende Aufforderung der Ausloberin nachweisen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die geforderten E…